
Anpassung Mindestumwandlungssatz klar abgelehnt
Die Änderung des Bundesgesetzes über die Berufliche Vorsorge (BVG) wird mit 73 Prozent Nein abgelehnt.
Reaktionen auf UWS-Entscheid
Tages-Anzeiger
economiesuisse
: le problème reste entier. economiesuisse
déplore la décision du souverain de refuser la
réduction du taux de conversion minimum dans la
prévoyance professionnelle. L'occasion de
prendre à temps des mesures pour doter le
deuxième pilier de bases solides a ainsi été
manquée. Ce net refus remet en question le
financement durable des prestations du deuxième
pilier. Par cette décision, la population a
exprimé son hostilité à l'idée d'une adaptation
des prestations du deuxième pilier, une attitude
qui était très tôt perceptible.
presseportal
economiesuisse
nimmt das Nein zur Senkung des
BVG-Mindestumwandlungssatzes mit Bedauern zur
Kenntnis. Damit wurde der richtige Zeitpunkt
verpasst, die 2. Säule auf ein solides Fundament
zu stellen. Das Nein gefährdet die nachhaltige
Finanzierung der Leistungen aus der 2. Säule.
Die deutliche Ablehnung durch die
Stimmberechtigten bestätigt, dass die
Bevölkerung Leistungsanpassungen bei der 2.
Säule kritisch gegenübersteht. Das war bei
dieser konkreten Abstimmungsvorlage von Anfang
an klar. Das Problem der Sicherstellung
künftiger BVG-Renten und der Umverteilung von
Erwerbstätigen zu Rentnern in der 2. Säule wird
sich damit allerdings in Zukunft stark
zuspitzen. Die längerfristige Sicherstellung der
beruflichen Vorsorge bleibt damit ungelöst. Das
ist weder im Interesse der Arbeitnehmer noch der
Arbeitgeber und schadet damit der Wirtschaft.
presseportal
ASIP:
Ein emotionaler Abstimmungskampf geht mit einem
Ergebnis zu Ende, das die bestehenden Probleme
in der beruflichen Vorsorge leider ungelöst
belässt. Die unfaire Umverteilung von Erträgen
der arbeitenden Bevölkerung zu den
Rentenbezügern dauert an. Nun geht es umso mehr
darum, gemeinsam konstruktive Lösungen für die
Zukunft der beruflichen Vorsorge zu finden. Weil
die Gewerkschaften die vom Parlament
beschlossene Lösung verhindert haben, sind sie
nun in der Pflicht, an anderen möglichen
Lösungen mitzuarbeiten. Der ASIP ergreift
deshalb jetzt die Initiative und wird alle
Exponenten einladen, um gemeinsam konstruktive
Lösungen auszuarbeiten.
presseportal
Die Schweizer
Versicherer sind vom Nein des
Stimmvolkes zur Anpassung des
BVG-Mindestumwandlungssatzes enttäuscht. Die
Stimmbürger haben zwar deutlich gemacht, dass
sie weiterhin bestmögliche Leistungen aus der
zweiten Säule wollen. Aber mit ihrem Nein bleibt
das Finanzierungsproblem der künftigen
BVG-Altersrenten ungelöst.
SVV
Die SP kann
heute einen grossen Abstimmungssieg feiern: Das
Volk hat den Sozialabbauern ein klares Signal
gegeben, dass es solide und verlässliche
Sozialwerke will. Das heutige Nein ist damit
gleichzeitig auch eine Absage an weitere
Abbauvorlagen. Die SP wird sich umso stärker
gegen die geplanten Kürzungen bei der
Arbeitslosenversicherung und bei der AHV wehren
und freut sich, dass eine Mehrheit der
Bevölkerung diese Position teilt.
SP
Schweiz.
Gewerkschaftsbund: Die Schweizerinnen
und Schweizer wollen keinen Sozialabbau – weder
bei der 2. Säule noch bei der AHV. Das heutige
Nein zu tieferen Renten in der 2. Säule ist
gleichermassen deutlich wie die seinerzeitige
Ablehnung der 11. AHV-Revision durch das Volk
im Jahre 2004. Das Abstimmungsresultat ist auch
eine Abfuhr für die Pläne jener Politikerinnen
und Politiker, die meinen, Sozialabbau damit
begründen zu müssen, dass sie Alt und Jung
gegeneinander ausspielen.
SGB
Die
deutliche Ablehnung der Rentensenkung ist für
alle Arbeitnehmenden und für die Gewerkschaft
Unia ein grosser Erfolg. Es ist
ein klares Nein zum Abbau bei der sozialen
Sicherheit. Das Parlament muss jetzt die
Konsequenzen ziehen: Ein Übungsabbruch bei der
Revision der AHV- und Arbeitslosenversicherung
ist nötig. Zudem muss der Selbstbedienungsladen
in der zweiten Säule geschlossen werden.
Unia
Realitätsverweigerung zu
Lasten der Jüngeren: Das «Nein» zur Anpassung
des BVG-Mindestumwandlungssatzes verschiebt
Probleme, anstatt sie zu lösen Der
Schweizerische Arbeitgeberverband
bedauert die Ablehnung der Anpassung des
Mindestumwandlungssatzes im BVG. Leider ist es
nicht gelungen, den Souverän von der
Notwendigkeit einer Korrektur zu überzeugen, die
sich wegen der höheren Lebenserwartung und der
tieferen Renditeaussichten aufdrängt. Damit wird
ein Problem zu Lasten der Jüngeren verschoben,
anstatt es rechtzeitig zu lösen.
Arbeitgeber
SVP.
Das heutige Nein des Stimmvolkes zur Anpassung
des Umwandlungssatzes erstaunt wenig. Zu
belastend haben sich die Diskussion um
Abzockerei und die damit zusammenhängenden
ungelösten Probleme auf die Abstimmung
ausgewirkt. Damit tragen auch die Wirtschaft und
bürgerliche Kreise eine Mitverantwortung für
dieses Resultat. Nun gilt es, die Entwicklung
der zweiten Säule genau zu beobachten. Linke und
Gewerkschaften sind an ihren schwer
nachvollziehbaren Prognosen zu messen und stehen
nun in der Verantwortung. Sollte die berufliche
Vorsorge weiter aus dem Gleichgewicht geraten,
ist rasches Handeln angesagt.
SVP
Gewerbeverband:
Auch nach der Ablehnung
der Umwandlungssatzsenkung besteht ein
dringender Handlungsbedarf, unsere
Altersvorsorge zukunftstauglich auszugestalten.
Der sgv sieht nur noch einen
Weg zu diesem Ziel: die schrittweise Erhöhung
des Rentenalters.
Gewerbeverband
ASIP: Gemeinsame Lösungen zur Sicherung der Renten
Es
werden die folgenden konkreten Schritte
vorgeschlagen:
- Die Exponenten der beruflichen Vorsorge kommen
zusammen und arbeiten gemeinsam konstruktive
Vorschläge aus, die den gemeinsamen
Zielsetzungen - Sicherheit, Vertrauen,
Effizienz, Transparenz - dienen. Diesbezüglich
ist das Ergebnis der demnächst durch das
Parlament zu verabschiedenden Vorlage zur
Strukturreform in der beruflichen Vorsorge (u.a.
zur Aufsicht und Governance) zu beachten. Zudem
sollte der Entscheidungsspielraum der
Führungsorgane nach Meinung des ASIP nicht durch
weitere Regulierung zunehmend eingeschränkt
werden, weil dies nur unnötige Kosten
verursacht.
- Der Abstimmungskampf zeigt, dass ein
erheblicher Aufklärungsbedarf besteht. Zu wenige
Personen verstehen die Zweite Säule gut genug.
Dieses Anliegen gilt es aufzunehmen. Der ASIP
hat mit seiner Informationskampagne
www.mit-uns-fuer-uns.ch einen ersten Schritt
getan. Entsprechende Aufklärungsinitiativen sind
weiterzuführen.
- Weiterhin setzt sich der ASIP für die
vollständige Erfassung und transparente
Darstellung aller Kosten der Pensionskassen ein.
Schon vor zwei Jahren hat er die Finanzbranche
aufgefordert, ihre auftragsrechtlichen Pflichten
im Zusammenhang mit Retrozessionen zu erfüllen.
Der ASIP verstärkt diese Forderung. Ebenfalls
wird sich der ASIP dafür einsetzen, mehr
Transparenz herzustellen bei den
Vermittlungsprovisionen von Maklern, welche
häufig im Zusammenhang mit der Wahl von neuen
Vorsorgelösungen erhoben werden.
- Um die im Abstimmungskampf kritisierten Kosten
bei der Vermögensverwaltung effektiv senken zu
können, fordert der ASIP als einen weiteren
Schritt auch die Abschaffung der Stempelsteuer
für Vorsorgeeinrichtungen. Diese verteuern die
Vermögensverwaltung auf dem Buckel der
Versicherten.
Bundesrätlicher Aufruf zum sozialpolitischen Dialog
NZZ: Die Rentendiebe und der schrumpfende Kuchen
Rendement du 2e pilier: la dispute des optimistes et des pessimistes
Les partisans de la baisse du taux de conversion invoquent l’effondrement du rendement des placements des caisses de pension. Dans la branche, les avis sont partagés.
Stephan Gerber zum Umwandlungssatz
Der Präsident der Kammer der Pensionskassen-Experten – Stephan Gerber - stellte anlässlich einer Medienorientierung klar, was die Folgen eines überhöhten Umwandlungssatzes sind.
“Verteilen kann man nur, was man verdient hat”
Liechtensteiner PKs entscheiden selber über ihren Umwandlungssatz

Bundesrat genehmigt Sanierungskonzept für die PK SBB
Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft sieht vor, dass der Bund die Unterdeckung der Altersrentner per Ende 2006 sowie die Kosten der Senkung des technischen Zinssatzes von 4 auf 3,5 Prozent bezahlt. Davon werden die von der Pensionskasse erlittenen Verluste aus nicht finanzierten Leistungen (wie z.B. aus freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen) abgezogen.
Die beantragte Lösung orientiert sich am Vorgehen bei der Bundespensionskasse PUBLICA. Sie trägt auch der Tatsache Rechnung, dass knapp 80 Prozent der Altersrentner der PK SBB ehemalige Bundesrentner sind, für die der Bund nach wie vor eine besondere Verantwortung trägt. Gleichzeitig wird mit dieser Variante sichergestellt, dass die Steuerpflichtigen nicht für Verluste aus freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen oder aus den Börsenverlusten, die infolge der Finanzmarktkrise entstanden sind, aufkommen müssen.Mit dem Bundesbeitrag von 1,148 Milliarden Franken allein kann die PK SBB nicht saniert werden. Daher haben der Stiftungsrat der PK SBB und der Verwaltungsrat der SBB im Sommer 2009 weitere Sanierungsmassnahmen beschlossen. Deren Eckwerte sehen wie folgt aus: Die SBB als Arbeitgeberin kommt für einen weiteren Einschuss in der Höhe von 938 Millionen Franken per 1. Januar 2010 auf und trägt bis zum Erreichen des Deckungsgrads von 100 Prozent weitere Sanierungsbeiträge zwischen 2 und 2,5 Prozent.
Die Versicherten ihrerseits haben eine Erhöhung des Rücktrittsalters von 63,5 auf 65 Jahre sowie ebenfalls Sanierungsbeiträge zwischen 2 und 2,5 Prozent zu tragen. Ihre Altersguthaben werden zudem ab dem Jahr 2010 bis zu einem Deckungsgrad von 107,5 Prozent nur noch mit dem BVG-Mindestzins verzinst. Weiter erhalten die Rentner bis voraussichtlich 2019 keinen Teuerungsausgleich. 2009 haben die Versicherten bereits eine Nullverzinsung der Altersguthaben getragen.
Stiftungsrat und Geschäftsleitung der SBB begrüssten in einer ersten Reaktion den Entscheid des Bundesrates. Die SBB-Pensionskasse betont, dass für eine nachhaltige Sanierung auch Wertschwankungsreserven und eine vollständige Ausfinanzierung unerlässlich seien, damit sich die Geschichte nicht wiederhole. Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) und der Kaderverband des öffentlichen Verkehrs bezeichnen den Beitrag dagegen als zu gering. Nach ihrer Meinung hätten 3,4 Milliarden Franken gesprochen werden sollen.
PK SBB verschlüsselt Emails
Performance-Bericht 2009 der KGAST
Aufschlussreich sind stets auch die Zahlen der Mischvermögen. Mit 10 bis 20 Prozent Aktienanteil wurden letztes Jahr durchschnittlich 8,6 Prozent Performance erzielt, über zehn Jahre 2,9 Prozent; wer mehr Risiken einging und auf 40-50 Prozent Aktien setzte, erzielte im Berichtsjahr im Schnitt 13,7, über zehn Jahre 1,2 Prozent. Natürlich enthält der Bericht auch wieder alle Zahlen zu Performance und Risiko für eine Reihe spezialisierter Gruppen, wie bspw. Anlagen bei Hedgefonds. Hier wurden bei den aktiven Gruppen 2009 7,3 Prozent Performance erzielt, über fünf Jahre 1,3 Prozent. Daneben gibt es natürlich auch immer wieder Exoten, mit denen Spitzenergebnisse zu holen waren, etwa mit Aktien Brasilien (Prisma, 116 Prozent Performance) oder Aktien Pazifik (UBS, 75 Prozent).

Ständerat für tiefere Mindest-Deckung der öffentlichen Kassen
Die volle Ausfinanzierung würde laut Kommissionspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) inklusive Reserven 100 Mrd CHF kosten, ohne Reserven 31 Mrd. Für die Teilkapitalisierung von 80% als Zieldeckung bis in 40 Jahren, mit der die Kantone mehr oder weniger einverstanden sind, müssen 10 Mrd ohne und 43 Mrd CHF mit Reserven eingeschossen werden. Um die Erhöhung der Mindestdeckung zu beschleunigen, müssen die Kantone die Deckungslücken nach dem vom Bundesrat festgelegten Mindestzinssatz verzinsen. Zinsen werden fällig, wenn bis 2020 der Deckungsgrad unter 60% liegt und ab 2030 unter 75%.
Bis zum Erreichen des Mindestdeckungsgrads müssen die Pensionskassen der Aufsichtsbehörde einen Finanzplan vorlegen. Der Ausgangsdeckungsgrad darf nicht mehr unterschritten werden. Die öffentlich-rechtlichen Kassen sollen verselbständigt werden, die Staatsgarantie bleibt weiterhin bestehen.
Bundesrat Didier Burkhalter erklärte, die Vorlage wecke wenig Euphorie. Das Ziel der Regierung sei gewesen, Ungleichheiten zu den privaten Pensionskassen auszumerzen. Darum befürworte er nach wie vor die volle Ausfinanzierung. Der Ständerat sei mit dem Ziel von 80% eigentlich nicht kohärent. Mangels eines besseren gebe der Bundesrat sich damit zufrieden.
Weltwoche: Die Hundert-Milliarden-Franken-Belastung
Die Weltwoche beleuchtet die nicht finanzierten Versprechen der öffentlichen Kassen an ihre Versicherten.
Weltwoche (login)
NR: Differenzbereinigung bei der Strukturreform
“Die erste Differenz betrifft
Artikel 51c Absatz 4 BVG. Es ist aus Sicht der
einstimmigen vorberatenden Kommission sinnvoll
und klar, dass die Experten, Anlageberater und
Anlagemanager, welche von den
Vorsorgeeinrichtungen beigezogen werden, auch im
Jahresbericht mit Name und Funktion genannt
werden - im Sinne der Transparenz eine
Selbstverständlichkeit.
Bei Artikel 52c Absatz 1 gibt es eine Differenz.
Es wird verlangt, dass die Revisionsstelle sich
auch darum zu kümmern hat, dass die nötigen
Meldungen an die Aufsichtsbehörde gemacht worden
sind. Dies zu überprüfen ist auch Aufgabe der
Revisionsstelle; an sich auch eine
Selbstverständlichkeit.
Bei Artikel 61 Absatz 3 schliesslich geht es um
die Unabhängigkeit der kantonalen
Aufsichtsbehörden. Die ebenfalls einstimmige
Kommission ist hier der Auffassung, dass es sich
nicht nur um eine Weisungsungebundenheit handeln
muss, sondern um eine Selbstständigkeit dieser
Aufsichtsbehörden von der kantonalen Verwaltung
auch in administrativer Hinsicht. Wir sind auch
hier der Auffassung, dass der Ständerat gut
daran täte, im Differenzbereinigungsverfahren
einzuschwenken, während wir uns in allen übrigen
Punkten dem Ständerat angeschlossen haben. Es
bleiben also nur noch diese drei Differenzen”.
Der Rat entschied im Sinne der Kommission.
Treuhänder: Soll die Revisionsstelle die Vermögensverwaltung oder die Vermögensanlage prüfen?
Motion Stahl vom SR angenommen

Buchtipp: Vorsorgen, aber sicher!

Treuhänder: Unterdeckung – was ist als Prüfer zu beachten?
Von der
Revisionsstelle des
angeschlossenen Arbeitgebers
müssen die Auswirkungen der
Unterdeckung auf die
Jahresrechnung des Arbeitgebers
geprüft werden. Vor allem bei
Vorsorgeeinrichtungen, welche im
Jahr 2009 Sanierungsbeiträge
festgelegt haben, ist wohl die
Bildung einer Rückstellung per
31.12.2009 – sofern nicht
bereits im Abschluss 2008
vorgenommen – unausweichlich
geworden.
Treuhänder: Absicherung von Langleberisiken einer Pensionskasse am Kapitalmarkt

Bundesrat will verschärfte Finanz-Aufsicht
Eine Verschärfung im Vergleich zu heute verbirgt sich hinter der Absicht des Bundesrats, die Kompetenz der Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finma) zu erweitern. Danach soll diese im Rahmen einer «punktuellen Marktaufsicht» missbräuchliche Praktiken auch bei ihr nicht unterstellten Marktteilnehmern ahnden. Allerdings gilt eine Beschränkung auf drei Tatbestände, nämlich auf Scheingeschäfte zur Volumenmanipulation, auf das sogenannte «Scalping» (Kauf eines Wertpapiers, für das nachher Kaufempfehlungen abgeben werden) sowie auf das «Frontrunning» (Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers vor Abwickeln eines Kundenauftrags). Von dieser neuen Massnahme wären neben Hedge-Fonds, Herausgebern von Börsenbriefen, Vermögensverwaltern, grossen Privatanlegern auch die Pensionskassen betroffen.
Hanspeter Konrad, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands (ASIP), meint jedoch gegenüber der «Handelszeitung», eine solche Aufsicht sei für die Vorsorgeeinrichtungen (VE) «weder zweckmässig noch zielführend». Das Parlament habe im Rahmen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge eine Unterstellung der VE unter die Finma deutlich abgelehnt. Zudem habe der Verband in einer für alle Mitglieder gültigen Charta Verhaltensregeln für Pensionskassen-Verantwortliche formuliert. So will der ASIP selber verhindern, dass Verwalter von BVG-Geldern ihr Insider-Wissen missbräuchlich ausnützen.
Swisscanto Umfrage 2010
Swisscanto
hat die ihre Pensionskassen-Umfrage 2010
gestartet. Die Datenerhebung dauert bis 14.
April. Erhoben werden wiederum Daten zu
Beiträgen und Leistungen,
Kassen-Organisation, Finanzierung, Anlagen,
Kosten. Der aktuelle Teil befasst sich mit
dem Anlageverhalten der Kassen im Jahre
2009, allfällige Sanierungsmassnahmen,
Teilliquidationen, den Umwandlungssatz, die
Kosten für Kontrolle und Beratung sowie die
Wahrnehmung des Aktienstimmrechts. Damit
bildet die Umfrage wiederum eine für die
Fachkreise wie auch für Politik und die
Medien überaus wichtige Informationsquelle
zu diesen höchst brisanten Themen. Zu hoffen
ist, dass wiederum die Vorsorgeeinrichtungen
möglichst zahlreich teilnehmen.
Mercer: Schweizer Altersvorsorge ist Spitze
In einer Studie der Beratungsgesellschaft Mercer erhielt das Schweizer Dreisäulensystem unter 13 Ländern die beste Gesamtbewertung und lag zudem in der Sparte «Finanzierung des Systems» ganz vorne. Weitere Kriterien für die Bewertung der Systeme waren die Bereiche «Leistungen» der Systeme und «Rahmenbedingungen». Bei den Leistungen belegt die Schweiz in der Statistik Platz drei, bei den Rahmenbedingungen Rang sechs. Da das Dreisäulensystem aber in allen Kategorien konstant gute Bewertungen erhält, reichte es in der Gesamtwertung des «Melbourne Mercer Global Pension Index» mit 77,1 Punkten für den ersten Platz, vor den Niederlanden (76,1), Australien (74), Schweden (73,5) und Kanada (73,2). Das ursprüngliche Barometer wurde im Oktober 2009 erstellt und enthielt die Schweiz nicht. Nun haben hiesige Berater der Gesellschaft die Statistik ergänzt.
In einem Artikel zur Mercer-Untersuchung schreibt die NZZ: “Die Schweiz habe mit den drei Säulen den richtigen Kompromiss zwischen dem Umlageverfahren und dem Kapitaldeckungsverfahren gefunden, sagt Fergal McGuinness von Mercer. Die gezahlten Renten der Grundversicherung AHV, der ersten Säule, seien alleine gesehen im internationalen Vergleich relativ niedrig. Gemeinsam mit dem BVG-Obligatorium der zweiten Säule lägen die Leistungen aber deutlich oberhalb des Durchschnitts. Christian Müller, Dozent an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) in Winterthur, lobt, dass die Versichertengelder in der Schweiz über verschiedene Branchen und auch Länder angelegt werden. McGuinness hebt als weiteren Vorteil hervor, die Leistungen des Schweizer Altersvorsorgesystems seien weitgehend gedeckt - im Gegensatz zu denen in vielen anderen Systemen. Auch in schwierigen Phasen am Kapitalmarkt habe das System eine gewisse Stabilität bewiesen. Dies erklärt die hohe Bewertung im Bereich «Finanzierung» von 78,7 Punkten. Hier liegt die Schweiz auf Platz eins. Länder wie Deutschland (44,3) und Japan (34,4) schneiden sehr schlecht ab, da die Pensionsverbindlichkeiten nur sehr unzureichend gedeckt sind.”

6. IV-Revision: Botschaft für nächsten Sanierungsschritt
IV: Erneut weniger Renten im Jahr 2009
AHV Ausgleichsfonds: Auf Consultant-Suche
“The board is confronted today with more and more complex questions,” Breval pointed out. So on top of signing new recruits in the fund’s administration, AHV has decided an external opinion should be sought “on a more systematic basis”, to help make investment decisions. The consultant is required, as part of its service, to provide the tender names as well as “assistance in the analysis and implementation of ALM strategies“.
That said, Breval explained “ALM does not have the same meaning as for pension funds in the second pillar” as AHV is a first pillar fund based on a pay-as-you go system. He confirmed the consultant will assist with “forecast analysis”, as provided in the past either by external service providers or through the federal ministry for social insurances (BSV). The consultant will also expected to help the fund with “the analysis of new asset classes/ segments” albeit Breval pointed out “no decision had been made yet” on which asset classes they might be.

Nana Mouskouri fait don de sa retraite d'eurodéputée à la Grèce

Veranstaltungen
- 9. März, Basel
Towers Watson
Towers Watson Frühstück: Risiko- und Kostenmanagement. Infos - 17 mars, Genève
Towers Watson
Gestion des risques et des coûts: un défi pour les Caisses de pensions dans un environnement instable. Infos - 23. März, Bern
VPS Verlag
25 Jahre BVG (ausgebucht). Info - 13. April, Zürich
ASIP
Fachtagung: Aktuelles aus der Beruflichen Vorsorge. Info - 20. April, Luzern
VPS Verlag
Sozialversicherungen aktuell: Neue Herausforderungen für das Vorsorge- und Personalmanagement. Infos - 20-22 avril, Les Diablerets
Pittet Associés, PricewaterhouseCoopers, Towers Watson
Journée de la prévoyance. Un rendez-vous de référence pour les acteurs du 2e pilier. Infos - 29. April, Zürich
VPS Verlag
Sozialversicherungen aktuell. Neue Herausforderungen für das Vorsorge- und Personalmanagement. Infos - 4. / 5. Mai, Kerenzerberg
Institut für Rechtswissenschaft, Uni St.Gallen
Intensivseminar: Selbständigerwerbende und Unfallrisiko. Infos - 5. / 6. Mai, Zürich
VPS Verlag
Fachmesse 2. Säule. Website - 5. / 6. Mai, Zürich
VPS Verlag
Vorsorge Update. Kommunikation, PK-Führung, Investment, Rechtsprechung. Website Fachmesse - 6. Mai, Zürich
VPS Verlag
Wie weiter? Eventtag 2 an der Fachmesse. Infos - 26. Mai, Luzern
Institut für Rechtswissenschaft, Uni St.Gallen
Sozialversicherungsrechts-Tagung 2010, Infos - 28. Mai, Bern
ASIP
Mitgliederversammlung
Ausbildung
- 11./18. März, Luzern
VPS Verlag
Workshop Pensionskassenführung für Stiftungsräte. Flyer - 12./19. März, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Grundausbildung Stiftungsrat (1). Info - 12. März, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Fachkurs Rechtsgrundlagen. 6x1 Tag. Info - 24. / 30. März, Luzern
VPS Verlag
Workshop "Pensionskassenführung für Stiftungsräte";
Wiederholung wegen grosser Nachfrage. Anmeldung - 14. April. Zug
VPS Verlag
Modulkurs Einführung in die Berufliche Vorsorge. 5 Tage. Infos - 16./23. April, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Basisseminar berufliche Vorsorge. Info - 21. April, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Governance-Check für Stiftungsräte und Geschäftsführer. Info - 27. April, Bern
Aon Consulting
Basis-Seminar für Stiftungsräte - 27. April, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Tagesseminar zur Aktualisierung (3). Info - 29. April / 20. Mai / 10. Juni, Zürich
Credit Suisse
Ausbildungszyklus für Stiftungsräte (Grundausbildung), Infos und Anmeldung










