
Online Präsentation: “Wer bezahlt für den überhöhten Umwandlungssatz”

Die
massgeblichen
Grundlagen
für den
Umwandlungssatz
(Renditen,
Lebenserwartung)
zeigen
unmissverständlich
auf: Der
Umwandlungssatz
muss gesenkt
werden.
Daran führt
kein Weg
vorbei. Wird
die
Anpassung
unterlassen,
muss
irgendwer
die
entstehenden
Pensionierungsverluste
bezahlen.
Ein Punkt,
der von
Linksparteien
und
Gewerkschaften
den
Versicherten
schamhaft
verschwiegen
wird.
Stephan Gerber, Präsident der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten, hat am Mediengespräch des Vorsorgeforums in seinem Referat klar darauf hingewiesen. Seine Präsentation kann online auf unserer Website verfolgt werden. Dazu hier der Link.
Das Streaming der Powerpoint-Präsentation (mit gesprochenem Kommentar) erfolgt im Flash-Format. Allenfalls können Firewalls bei Banken etc. ein Hindernis darstellen.
Fachverbände
orientieren über die
notwendige Anpassung
des
Umwandlungssatzes –
Konsequenzen für
Bezüger tiefer Löhne
Personen, die heute schon eine Rente beziehen, sind von der Anpassung nicht betroffen. Konrad hielt auch fest: Es geht um einen Mindestsatz. Vorsorgeeinrichtungen, welche finanziell in der Lage sind, höhere Leistungen zu gewähren, sind frei, dies auch zu tun. Dies liegt in der Kompetenz der paritätisch, aus Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammengesetzten Stiftungsräte.
Pensionskassen mit überobligatorischen Leistungen vollziehen die geplante Anpassung schon heute, indem sie den obligatorischen Teil gemäss den gesetzlichen Vorschriften behandeln, für den überobligatorischen jedoch deutlich tiefere Sätze anwenden, um die überhöhten Anforderungen des Gesetzes zu kompensieren.
Konrads Fazit: Ein fairer Umwandlungssatz stärkt die Solidargemeinschaft, verhindert Umverteilungen, schützt vor riskanten Spekulationen auf dem Kapitalmarkt und leistet einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Stabilität der Beruflichen Vorsorge.
Marc Chuard vom Schweizerischen Versicherungsverband ging im Detail auf die endlos wiederholten Vorwürfe von Gewerkschaften und Linksparteien ein, die Versicherer wollten mit der Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes ihre Gewinne auf Kosten der Versicherten steigern. Chuard wies nach, dass die Versicherer durch eine solche Senkung keinen Rappen mehr verdienen würden. Auch die übrigen – und zahlreichen – Vorwürfe halten einer näheren Betrachtung nicht stand. Die Verwaltungskosten der Sammelstiftungen bewegen sich bei den Versicherern im Rahmen der Kosten bei autonomen Kassen. Gänzlich absurd sei der Vorwurf, die Assekuranz hätte mit spekulativen Anlagen viel Geld verloren. Ähnliches gilt für die unterstellten Eigenkapitalrenditen und die Gewinne.
Chuard verwies auf die enorme Bedeutung des Vollversicherungsmodells für die KMU in der Schweiz. Rund 150’000 Unternehmen mit über einer Million Mitarbeitern haben eine entsprechende Vorsorge bei einer Versicherungsgesellschaft, das entspricht einem Drittel der Versicherten. Sie haben dieses Modell gewählt, weil es für sie die beste Lösung darstellt. Die Vorstellung, dass damit grosse Gewinne zu machen seien, entbehrt jedoch jeder Grundlage. Seit 1985, dem Jahr der Inkraftsetzung des BVG, ist keine einzige Gesellschaft in das Geschäft neu eingestiegen, hingegen haben es mehrere aufgegeben. Gegenwärtig wird es lediglich noch von 9 von über 20 Versicherern betrieben.
Welches sind die Konsequenzen eines überhöhten Umwandlungssatzes? Stephan Gerber, Präsident der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten, zeigte sie drastisch auf. Sie sind nicht bei den Mitgliedern grosser und gut ausgebauter Pensionskassen zu suchen. Für sie sind die Folgen nicht direkt spürbar, weil ihre Vorsorgeleistungen im überobligatorischen Teil kompensiert werden. Ganz anders sieht es hingegen bei den vielen Versicherten bei den BVG-Minimalkassen aus, welche bei der Altersvorsorge nur die Mindestleistungen erbringen. Dort müssen die unvermeidlichen Pensionierungsverluste von den Aktiven übernommen werden. “Kein Rentenklau, sondern Lohnkürzung bei den Tieflöhnen”, fasste Gerber die Sachlage hart und klar zusammen.
Umwandlungssatz: Ein
Abstimmungskampf mit üblen Zügen
Stephan Gerber: «Es geht nicht um Rentenklau, sondern um Lohnklau»
UWS: Aktualisierte Dokumentation des BSV, Leistungsziel nicht gefährdet
Dieses Faktenblatt enthält folgende Aussage: Auch wenn der Umwandlungssatz auf 6,4% fixiert wird, ergibt sich für mittlere Einkommen bis rund 54'000 Franken keine Verschlechterung, für tiefere Einkommen sogar immer noch eine Verbesserung gegenüber der Situation vor der 1. BVG-Revision mit einem Umwandlungssatz von 7,2%. Nur die höheren Einkommen stehen gegenüber der Situation vor der 1. BVG-Revision tatsächlich schlechter da. Dies zeigt die folgenden Modellrechnung, weitere Beispiele auf dem Faktenblatt:
Fairness gegenüber den Jungen
NR Christa Markwalder, FDP, erklärt in einem Interview auf Cash, weshalb faire technische Parameter für die Festlegung des Umwandlungssatzes auch ein Gebot der Fairness gegenüber den Jungen sind.
Sonntags-Zeitung: UWS senken oder Pensionierte ermorden
Morden, um Finanzlöcher zu stopfen, ist vorläufig Fiktion, denn das gibt es nur in einem Comic des Thinktanks Avenir Suisse. Der Generationenkampf dagegen ist bereits Realität: Das individuell angesparte PK-Guthaben reicht nicht mehr aus, um die Rente zu finanzieren.
Laut Wirtschaftsprofessor und Vorsorgeberater Martin Janssen sind die neu gesprochenen Renten um 20 bis 30 Prozent zu hoch. Die Lücke finanzieren die Erwerbstätigen: Sie subventionieren gemäss seinen Berechnungen die Neu-Pensionäre jährlich mit drei Milliarden Franken. Die Gewerkschaften bestreiten diese Umverteilung in ihrer «Rentenklau»-Kampagne. Doch auch der Zürcher Soziologieprofessor François Höpflinger weist auf die «sozialpolitisch negative Generationenbilanz» hin, die er neben der zweiten Säule auch im Gesundheitsbereich sieht.
GastroSuisse unterstützt Senkung des UWS
UWS Abstimmung: Belastung für Wirtschaftsstandort Schweiz
Hintergrund dieser Befürchtung ist eine Finanzierungslücke, die sich bei den Pensionskassen wegen der gestiegenen Lebenserwartung und der sinkenden Zinserträge auf dem Kapital abzeichnet. Sie beträgt nach Schätzung des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) jährlich 600 Mio Fr. Falls das Volk in der Abstimmung vom 7. März die Senkung des Mindestumwandlungssatzes ablehnt, «müsste das Loch anderweitig gestopft werden», wie Economiesuisse-Präsident Gerold Bührer sagt. Zur Kasse gebeten würden Erwerbstätige und Arbeitgeber. Damit würden die Lohnnebenkosten steigen und die Schweiz einen ihrer Standorttrümpfe schwächen.
Ein Ja zur UWS-Senkung ist ein Nein zur Abschaffung der 2. Säule
Bütler fast nüchtern zusammen: “Diese Analyse von Vorwärts ist richtig: Ein zu hoher Umwandlungssatz führt zu einer wachsenden Deckungslücke. Eine Deckungslücke von beispielsweise 20% (das heisst ein Deckungsgrad von 80%) heisst aber nichts anderes, als dass rund 20% der Renten aus den laufenden Beiträgen der aktiv Beschäftigten gedeckt werden müssen. Und nun haben die Aktiven ein Problem: Ihre künftigen Renten wären selbst bei einem versicherungstechnisch korrekten Umwandlungssatz nur zu 80% gedeckt. Bei einem zu hohen Umwandlungssatz fällt die Deckung der Renten der Aktiven sogar deutlich unter 80%. Die Pensionskasse muss in Zukunft einen stets wachsenden Teil ihrer Verpflichtungen mit den laufenden Beiträgen ihrer aktiv Versicherten finanzieren.
Fazit: Jede Senkung des Deckungsgrades auf unter 100% kommt einer (stillschweigenden) Einführung eines Umlageverfahrens im Ausmass der Deckungslücke gleich. Eine schleichende Einführung der Volkspension ist gleichzeitig eine klare Missachtung des Volkswillens. Vorschläge zu einer Volkspension wurden in der Vergangenheit mit rund 80% Nein Stimmen abgelehnt, die Einführung einer (kapitalgedeckten) Beruflichen Vorsorge hingegen mit über 70% gut geheissen.”
UWS: Versicherer antworten auf Vorwürfe der Gewerkschaften
Spezifischer auf die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Umwandlungssatz ist Marc Chuard vom SVV anlässlich des Mediengesprächs des Vorsorgeforums eingegangen. Chuard antwortete konkrete auf Thesen wie: “Mit der Senkung des UWS wollen die Versicherer nur mehr verdienen”, oder “Die Senkung des UWS ist nicht gerechtfertigt, weil die Versicherer mit falschen Grundlagen operieren” etc.
Die Gewerkschaften haben es bisher tunlichst vermieden, auf die Argumente der Versicherer konkret einzugehen. Offenbar in der Hoffnung, stete Wiederholung genüge als Abstimmungsstrategie.
Untragbarer Filz zwischen TV und K-Tipp
Die Konsumenteninfo AG ist unter anderem Herausgeberin der Zeitschrift K-Tipp, die das Referendum gegen die Senkung des Mindestumwandlungssatzes bei den Pensionskassen unterstützt und sich in der neusten Ausgabe stark im Abstimmungskampf engagiert. Die Sendungen des SF hingegen würden sich grundsätzlich bei Abstimmungsvorlagen unparteiisch verhalten und konsequent darauf achten, dass beide Seiten gleich lange Spiesse hätten.
«Mit meinem Rücktritt aus dem Verwaltungsrat der Konsumenteninfo AG will ich auch nach aussen sichtbar machen, dass die Redaktion des Kassensturz nichts mit dem Abstimmungskampf des K-Tipp zu tun hat», wird Haldimann in der SF-Mitteilung zitiert.
Das Komitee Ja zum fairen BVG-Umwandlungssatz hatte am vergangenen Montag den sofortigen Rücktritt von Haldimann aus dem Verwaltungsrat der K-Tipp-Herausgeberin gefordert, nachdem die Zeitung «Sonntag» am Vortag von einer Verfilzung zwischen dem Fernsehdirektor und dem Referendumskomitee berichtet hatte.
Unabhängig von der jüngsten Entwicklung fänden seit letztem Herbst Gespräche zwischen K-Tipp und Kassensturz statt, bei denen es um die Ausgestaltung der Zusammenarbeit gehe, teilte SF weiter mit. Diese Gespräche seien noch nicht abgeschlossen.
Versicherer erstatten Anzeige gegen «Kassensturz»
UWS: Longchamp-Umfrage im Zwielicht
NZZ: Schätzung der langfristigen Renditeerwartungen für Pensionskassen
FDP-Delegierte für tieferen Umwandlungssatz
Gastredner Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und SP-Nationalrat, gab zu bedenken, dass Rentenversprechen eingehalten werden müssen. Sonst verschwinde das Vertrauen in das System, sagte er in einem Streitgespräch mit der Ausserrhoder FDP-Nationalrätin Marianne Kleiner.
Kleiner ihrerseits warf Rechsteiner und der gesamten Linken vor, einen geheimen Plan zu haben. Dieser sehe vor, die zweite Säule destabilisieren zu wollen, um nachher die AHV ausbauen zu können. Rechsteiner hielt entgegen, dass die Pensionskassen nach wie vor hohe Gewinne erwirtschaften würden.
UWS: Medienkonferenz der Gewerkschaften zum Rentenloch
Umwandlungssatz: Und jetzt die freie Pensionskassen-Wahl
Kassen und Firmen ohne einen Hauch sozialpolitischer Verantwortung würden ein solches Vorgehen mit Begeisterung begrüssen. Der Umwandlungssatz in solchen Fällen dürfte in der Gegend von 5,5 Prozent liegen, bestenfalls. Als Richtschnur könnten die Bedingungen für Leibrenten bei Lebensversicherungen dienen. Weshalb eine Kasse unter den Voraussetzungen überhaupt noch eine Rente ausrichten sollte, bleibt Jacquemarts Geheimnis. Das Anlagerisiko liesse sich dank Auszahlung voll auf die Versicherten überwälzen, die anspruchsvolle Verwaltung von Rentnerguthaben wäre überflüssig. Gänzlich unerfindlich bleibt, weshalb eine Pensionskasse eine Offerte für eine Rente erstellen sollte.
Aber Jacquemart hat noch einen weiteren Pfeil im Köcher: “Eine Vereinfachung des Pensionskassensystems wirkte befreiend, käme finanziell günstiger und wäre ein erster Schritt in Richtung freie Pensionskassenwahl. Diese ist in unserer globalisierten, dynamischen Arbeitswelt, in der die meisten Arbeitnehmer mehrmals im Leben den Arbeitgeber wechseln, längst überfällig.” Endlich haben wir ihn – den Link zwischen Umwandlungssatz und freier Pensionskassen-Wahl. Die grosse Freiheit in der 2. Säule, das Nirvana der Vorsorge. Es hat seinen Reiz offensichtlich noch längst nicht eingebüsst.

GastroSocial: Wieder über dem Strich
CS PK-Index für Q4 2009
Im Gesamtjahresvergleich legt der Pensionskassen-Index insgesamt um 10,8 % zu, was nach 2005 das zweitbeste Jahresergebnis seit Messbeginn darstellt. Trotz des guten Jahres konnte das Minus vom Vorjahr allerdings nicht wettgemacht werden. Unter Berücksichtigung der BVG-Mindestverzinsung besteht gegenüber dem Stand von Ende 2007 eine theoretische «Lücke» von 8,75 %, gegenüber Messbeginn im Jahr 2000 sind es rund 9,3%. Der Index müsste somit 2010 nochmals um rund 12,5 % zulegen, um per Ende 2010 die seit Beginn entstandene Lücke inkl. zusätzlich auflaufender BVG-Verzinsung zu schliessen.
Die
Repräsentativität
des CS-Index bleibt
allerdings im
Dunkeln, da weder
die Asset Allocation
noch der Umfang des
erfassten
Anlagevermögens und
nicht einmal die
genaue Zahl der
erfassten VE
angegeben wird.
Die detaillierte
Auswertung des
Schweizer
Pensionskassen Index
der Credit Suisse
für das 4. Quartal
2009 wird in den
nächsten Tagen
publiziert.
State Street-Index: Noch keine Entwarnung
Swisscanto: Erfolg für Flex
Weiter heisst es: “Die Flexibilität des Angebotes für KMU unterschiedlicher Grösse war vor allem für Unternehmen mit autonomer oder teilautonomer Pensionskasse ausschlaggebend für einen Anschluss bei der Swisscanto Flex Sammelstiftung. Als unabhängige Sammelstiftung bietet sie den KMU Vorsorgekonzepte an, welche bezüglich Individualität und Transparenz einer autonomen Pensionskasse in nichts nachstehen. Dadurch überlegen sich vermehrt selbstständige Pensionskassen auch mittelgrosser Unternehmen, ihre Autonomie aufzugeben und sich einer solchen Sammelstiftung anzuschliessen.”

SGK-S: 80 Prozent Deckung für Kassen mit Staatsgarantie
Pensionskassen von Kantonen und Gemeinden sollen
sich nicht zu 100 Prozent ausfinanzieren müssen.
Geht es nach der Sozialkommission des Ständerats
(SGK) müssen öffentlich-rechtliche
Pensionskassen in 40 Jahren nur einen
Deckungsgrad von 80 und nicht von 100 Prozent
erreichen, schreibt die Handels-Zeitung (AWP).
Wie Kommissionspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) an einer Medieninformation erklärte, fiel der Kommissionsentscheid zugunsten eines tieferen Mindestdeckungsgrades mit 9 gegen 2 Stimmen bei einer Enthaltung. Mit dieser Variante können Kantone und Gemeinden mit nicht ausfinanzierten Pensionskassen in den nächsten 40 Jahren viel Geld für andere Zwecke einsetzen. Der Vorschlag der Ständeratskommission kostet 9,9 Mrd. Franken. Die vom Bundesrat vorgeschlagene volle Ausfinanzierung würde 30 Mrd. Fr. kosten. Nur eine Minderheit der SGK unterstützte diesen Vorschlag. Eine zweite Minderheit wollte gar keine konkreten Zieldeckungsgrade vorschreiben.
Laut Kuprecht entschied die SGK im weiteren, dass Vorsorgeeinrichtungen mit einem Deckungsgrad von heute über 100 Prozent, nicht mehr unter die Grenze von 100 Prozent fallen dürfen. Der Ausgangsdeckungsgrad dürfe nicht unterschritten werden. Öffentlich-rechtliche Pensionskassen, die auf dem Weg zum 80-Prozent-Ziel bis Anfang 2020 noch einen Deckungsgrad von weniger als 60 Prozent ausweisen, sollen diese Unterdeckung verzinsen müssen. Gleiches gilt für Pensionskassen, deren Unterdeckung Anfang 2030 noch unter 75 Prozent liegt. Zudem schlägt die SGK dem Ständerat vor, dass die Vorsorgeeinrichtungen einen Finanzierungsplan vorlegen müssen. Darin müssen sie aufzeigen, wie das finanzielle Gleichgewicht langfristig gesichert werden kann.
In der Gesamtabstimmung hiess die SGK die Vorlage mit 6 gegen 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Sie gelangt nun in der Frühjahrs-Session in den Ständerat.
Postulat Hofmann: Abschaffung der Stempelsteuer
Eingereichter Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament
einen Bericht mit Vorschlägen zu unterbreiten,
wie die Stempelabgaben abgeschafft werden
können. Der Bericht des Bundesrates soll zu
jeder der folgenden Stempelabgaben gesondert
aufführen, in welchem Zeitrahmen und allenfalls
in welchen zeitlichen Stufen diese eliminiert
werden können: Emissionsabgaben; Versicherungsstempel; Umsatzabgaben. Die Abschaffung soll unter Berücksichtigung der Lage des Bundeshaushalts geprüft werden. Insbesondere soll der Bericht aber auch berücksichtigen, welche Stempelabgaben am schädlichsten für den Wettbewerb sind und daher am dringendsten abgeschafft werden sollten.
Begründung: Viele Akteure müssen heute Stempelabgaben (eingeführt zur Zeit der Besatzung durch Napoleon) bezahlen: Z.B. Unternehmensgründer (Emissionsabgabe), Börsenanleger wie Pensionskassen, Anleiheemittenten wie Unternehmen und öffentliche Körperschaften (namentlich die Eidgenossenschaft) und sämtliche Anleger, die Schweizer Titel kaufen. Die Abgabe auf Versicherungsprämien, z.B. auf Einmaleinlagen der Lebensversicherung, zahlen die Versicherungsnehmer. Die schädlichen Auswirkungen für die Wirtschaft übertreffen die Steuereinnahmen. Ökonomisch gilt der Stempel als längst veraltet.

Avenir Suisse: Ein Sach-Comic zur Zweiten Säule – und ein Fachpapier
Nach dem im Oktober 2009 präsentierten Vorschlag für eine gleitende Erhöhung des AHV-Alters will Avenir Suisse nun ein jugendliches Publikum auf die demographischen Probleme der beruflichen Vorsorge aufmerksam machen. Das Mittel dafür ist – zum ersten Mal – ein Comic-Band. Die Geschichte «Die Fünfte Variable» stammt vom bekannten Comic-Autor Christophe Badoux. Und sie beschreibt die unkonventionellen Methoden, mit denen die Pensionskasse Vesperis ihre Probleme löst.
Das
gleichzeitig publizierte Fachpapier von
Martin Janssen, Professor für
Finanzmarktökonomie am Swiss Banking Institute
der Universität Zürich, behandelt in
didaktischer Weise die aktuellen
Herausforderungen des Pensionskassen-Systems.
Nach einer kurzen Schilderung der Entstehung und
Funktionsweise der Beruflichen Vorsorge
erläutert der Autor den Auf- und Abbau des
Altersguthabens und die dafür bestimmenden
Faktoren – sprich die fünf Variablen. Besonders
eingehend werden dabei jene beiden Variablen
behandelt, die nicht vom Gesetzgeber beeinflusst
werden können, sich aber seit der Einführung der
beruflichen Vorsorge im Jahr 1985 stark
verändert haben: die Erhöhung der
Lebenserwartung in den letzten 20 Jahren, die zu
einer längeren Rentenbezugsdauer führt, sowie
die Entwicklung der Kapitalmarktzinsen, aufgrund
der die nominellen Renditen tendenziell
niedriger ausfallen.

Zürcher Info Tage 2010: Verbands-Schelte
Wenig Freude hat Peter gemäss eigenem Bekunden auch an den von der NZZ zitierten Aussagen von Anton Streit, Vizedirektor des BSV. In allen bisherigen Besprechungen habe Streit bisher die Zürcher Meinung geteilt. Auch die Pensionskassen-Experten kamen bei dieser “Chropflerete” nicht gut weg, nachdem deren Kammer bereits vor geraumer Zeit eine vom Zürcher Amt abweichende Meinung zur Nullverzinsung publik gemacht hatte. Ihnen wurden generell Mängel im Fach Jurisprudenz angekreidet. Wie tief die ganze Auseinandersetzung Peter getroffen haben muss, liess sich an seiner Äusserung erkennen, in der er um Verständnis für seinen “Weltschmerz” bat.
Hanspeter Konrad, der von Peter auch persönlich attackiert worden war, nutzte sein Referat (es war das letzte des Morgens) für eine nicht minder deutliche Replik. Die von Peter lancierten Angriffe seien deplaziert, stellte er fest. Es gehe bei dieser Diskussion im Kern um eine bundesrätliche Weisung, über die man in guten Treuen unterschiedlicher Meinung sein könne. Die geäusserte Kritik am Papier des ASIP sei “rechtlich unhaltbar” und das Zürcher Amt dürfe nicht für sich beanspruchen, immer im Recht zu sein.
Die beiden Kontrahenten gaben sich nach geschlagener Schlacht die Hand und signalisierten damit Versöhnung. Zu hoffen ist, dass die aufgestaute Frustration, nachdem sich die Betroffenen nun Luft gemacht haben, in konstruktive Zusammenarbeit übergeht.
Einbussen im Kollektivgeschäft der Versicherer
Dabei wären sicher viele Arbeitgeber gerne in eine Vollversicherungslösung mit ihren umfangreichen Garantien gewechselt. Ein Beleg dafür sind die wenigen Abgänge von Betrieben zu (teil-)autonomen Pensionskassen. Es ist vielmehr dem Wettbewerb der Versicherer untereinander und den Zugeständnissen bei den Prämien zuzuschreiben, dass die wiederkehrenden Prämien 2009 um 0,9% sanken. Die Einmalprämien im Kollektivleben-Geschäft gingen um 5,9% zurück. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass infolge der Wirtschaftskrise Diensteintritte und freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse abgenommen haben.”
SVV: Neue Folge des Märchens vom Rentenklau
Weiter heisst es: “Gemäss der von der Finma bereits Anfang September 2009 veröffentlichten Betriebsrechnung resultierte 2008 für die Lebensversicherer zwar tatsächlich ein positiver Saldo aus dem Risikoprozess von 1,669 Milliarden Franken. Was die Finma ebenfalls bekanntgab, Rechsteiner und die SP aber geflissentlich verschweigen: Diesem positiven Ergebnis stehen negative Ergebnisse von rund 2,6 Milliarden Franken aus dem Sparprozess und von rund 170 Millionen Franken aus dem Kostenprozess gegenüber.”
Damit kann von einem Gewinn der Versicherer keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Lebensversicherer haben im Jahr 2008 in der beruflichen Vorsorge happige Verluste eingefahren, wie die Finma in ihrer Medienmitteilung vom 3. September 2009 bestätigte. Das kumulierte negative Betriebsergebnis von über 900 Millionen Franken ging voll zu Lasten der Lebensversicherer. Für die angeschlossenen Vorsorgewerke hatte aber selbst das annus horribilis 2008 keine negativen Konsequenzen.


Veranstaltungen
- 28. Januar, Zürich
Lusenti Partners
Performer Invesment Conference: Nicht-traditionelle Anlagen nach der Krise. Infos - 2. Februar, Genève
Lusenti Partners
Performer Investment Conference: Les investissements non-traditionells apès la crise. Infos - 5. / 6. Mai, Zürich
VPS
Fachmesse 2. Säule. Website - 28. Mai, Bern
ASIP
Mitgliederversammlung - 31. August, Bern
Aon Consulting
Aon BVG-Info - 1. September, Zürich
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