Bundesrat startet Kampagne für tieferen Umwandlungssatz
Drei Monate vor der eidgenössischen Abstimmung hat der Bundesrat die Kampagne zur Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule gestartet. Didier Burkhalter und Doris Leuthard verteidigten die Massnahme als «wohlüberlegt, dosiert und sinnvoll».
Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes sei enorm wichtig für die soziale Sicherheit, sagte der neue Sozialminister Didier Burkhalter, der am 7. März 2010 erstmals eine Vorlage aus seinem Departement vor dem Volk vertreten muss.
Nur mit
einer
Senkung
des
Umwandlungssatzes
auf 6,4
Prozent
könnten
die
Renten
der
beruflichen
Vorsorge
langfristig
gesichert
werden.
Werde
die
Senkung
nicht
vorgenommen,
gerate
die
zweite
Säule
wegen
der
steigenden
Lebenserwartung
und
wegen
reduzierter
Renditeerwartungen
aus dem
Lot.
BSV: Informationen zur Abstimmung über den Mindestumwandlungssatz
Pro-Komitee zur BVG-Abstimmung
SGB: “Argumente des Bundesrates überzeugen nicht”
Bürgerliche vereint für einen tieferen BVG-Umwandlungssatz
Weil die Lebenserwartung der Bevölkerung steige, müsse das individuell angesparte Kapital länger reichen, sagte Nationalrätin Christa Markwalder (FDP/BE) in Bern. Um die 2. Säule auf ein gesundes Fundament zu stellen, sei es deshalb notwendig, den Umwandlungssatz zur Festlegung der jährlichen Rente von heute 7,05 Prozent für Männer und 7,0 Prozent für Frauen auf 6,4 Prozent zu senken, wobei eine Anpassung auf 6,8 Prozent bereits beschlossen ist. Geschehe dies nicht, müssten die Vorsorgeeinrichtungen ihren Bezügern mehr auszahlen, als gespart worden sei, und es entstünden Löcher, für die Erwerbstätige und Arbeitgeber geradestehen müssten.
Die SP reagierte mit der Behauptung, die Argumente der Bürgerlichen seien eine Mär und sie erzählten lauter Lügen.
Die Zahl Pi, Whiskyfässer und der Umwandlungssatz
UWS Abstimmung: Abstruse bis bösartige Kampagne der Unia
Bührer ist keineswegs überrascht vom Gewerkschafts-Angriff auf seine Person: «Ich nehme das gelassen.» Wer keine Argumente habe, spiele auf den Mann. Von Rentenklau kann laut Bührer keine Rede sein, im Gegenteil: «Wer diese Senkung des Umwandlungssatzes verhindert, betreibt Rentenklau an der kommenden Generation.» Und das verstosse gegen die Generationensolidarität.
Agenda der wichtigsten Veranstaltungen zum UWS
- 06. Januar: Medienkonferenz Wirtschaftskomitee in Bern
- 11. Januar: Pressekonferenz SGB in Bern
- 14. Januar: Veranstaltung mit Bundesrat Didier Burkhalter in Zürich
- 15. Januar: Medienkonferenz Vorsorgeforum mit ASIP, SVV und Kammer der Pensionskassenexperten
- 17. Januar: Veranstaltung mit Bundesrat Didier Burkhalter in Biel
- 21. Januar: Veranstaltung mit Bundesrat Didier Burkhalter in Basel
- 28. Januar: Veranstaltung mit Bundesrat Didier Burkhalter in Lausanne

BSV-Mitteilungen über die BV 115
IPE-awards: “UBS – Best Pension Fund in Switzerland”

Forderungsverzicht der SBB-Pensionskasse
Unter dem Eindruck des im letzten Jahr zwar sistierten, aber nicht definitiv ad acta gelegten Rechtsbegehrens, will sich der Bund absichern, dass er später nicht erneut mit Forderungen konfrontiert wird. Bevor der Bundesrat an einer der ersten Sitzungen im neuen Jahr die Botschaft für die Nachzahlung ans Parlament verabschiedet, verhandelte das Finanzdepartement daher mit den SBB und der SBB-Pensionskasse über eine formelle «Verzichtserklärung». Die beiden rechtlich eigenständigen Institutionen sollten zusichern, dass sie auf weitere Ansprüche auf Ausfinanzierung verzichten und den Bund aus der Leistungsgarantie gemäss SBB-Gesetz entlassen, sobald sie den vereinbarten Betrag erhalten haben. Analog verzichtet die SBB-Pensionskasse ihrerseits auf weitergehende Forderungen gegenüber den SBB.
Die Verzichtserklärung ist mittlerweile unter Dach, wie SBB-Pressechef Danni Härry der NZZ auf Anfrage bestätigt. Der Verwaltungsrat der SBB und der Stiftungsrat der Pensionskasse hätten entsprechende Erklärungen verabschiedet. Härry betont aber nochmals die Bedingung: «Falls der erwähnte Betrag nicht zur Auszahlung gelangt, wären SBB und Pensionskasse SBB bezüglich eines anzustellenden Prozesses wieder frei.»
ÖV-Unternehmen gründen Symova Sammelstiftung
Der Symova beitreten können Vorsorgewerke, deren Deckungsgrad 100% beträgt oder deren Arbeitgeber sich verpflichten, allein oder in Vereinbarung mit dem Personal die Sanierung bis 2020 verbindlich zu vollziehen. Es wird angestrebt, weitere Unternehmen für die neue Sammelstiftung zu gewinnen. Die Gründungsunternehmen haben rund 4300 aktive Versicherte. Sie sind zuversichtlich, dass dank weiteren Anschlüssen Mitte 2010 mit mehr als 5000 Versicherten gestartet werden kann und bis Ende Jahr 6000 Versicherte zusammen kommen, heisst es in einer Mitteilung des Verbands öffentlicher Verkehr.
Die zehn Gründungsmitglieder der Symova legen grossen Wert darauf, dass die Sanierung der Pensionskasse der ASCOOP ungeachtet der Austritte weitergeführt wird. Der Stiftungsrat der ASCOOP hat sich seinerseits verpflichtet, auf dem Sanierungspfad fortzuschreiten. Die weitere Sanierung der in der ASCOOP verbleibenden Vorsorgewerke bleibt anspruchsvoll. Die Sanierungsmassnahmen sind einschneidend.
Ascoop verliert weitere Mitglieder
Weiter ist damit zu rechnen, dass auch sieben Transportunternehmen aus dem Kanton Waadt abspringen werden, darunter die Montreux-Oberland-Bahn (MOB), bei welcher der Kanton Bern zu 19 Prozent beteiligt ist. Die MOB braucht 14 Millionen Franken, um den Deckungsgrad ihres Vorsorgewerks auf 90 Prozent zu hieven. Nun hat die Pensionskasse des Waadtländer Staatspersonals, die Retraite Populaire, den Transportanstalten aus dem Waadtland ein «interessantes Angebot» unterbreitet. Sie gewährt den Bahnen einen Kredit zu Vorzugsbedingungen. Damit verringern sich die Kosten für die Sanierung der Vorsorgewerke. Würde die MOB bei der Ascoop oder bei der neu zu gründenden Symova bleiben, müsste sie das Geld auf dem Finanzmarkt zu deutlich schlechteren Bedingungen aufnehmen. Die Retraite Populaire will eine Tochtergesellschaft gründen, bei welcher sich Mitarbeiter von Transportunternehmen oder auch Spitalangestellte des Kantons versichern könnten.”
Sanierungskonzept für Alcan Pensionskasse
folgende Punkte:
• Erhebung von Sanierungsbeiträgen von je 2% des versicherten Lohnes für über 25-jährige Versicherte und den Arbeitgeber (paritätische Sanierungsbeiträge).
• Verzinsung der Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten mit 1% statt wie langfristig vorgesehen 3.5%.
• Temporäre Sperre für WEF-Vorbezüge, sofern diese für die Amortisation von Hypothekardarlehen verwendet werden. Weiterhin möglich bleibt dagegen ein Vorbezug für den direkten Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum.
• Die Verzinsung auf der Arbeitgeberbeitragsreserve wird wie schon 2009 auch im
Jahr 2010 ausgesetzt.
Pensionskasse Solothurn senkt UWS
VS: Le poids de la nouvelle caisse de pension de l’Etat
Arbeitgeberstatus Publica erfordert rechtliche Anpassungen
Publica kauft Gebäude der Swiss International School
Publica hatte bereits auf
dem angrenzenden Baufeld das
Erlentor mit rund 240 Wohnungen
errichtet. Im Sommer 2009 sind
dort die ersten Bewohner
eingezogen. Das Herzstück der
Erlenmatt, der 50.000 qm große
Park, wird ebenfalls seit dem
Sommer 2009 angelegt. Im Osten
der Erlenmatt entsteht die
Erlenmatt Galerie, ein
Einkaufszentrum mit Hotel. Die
Architektur für die Erlenmatt
Galerie stammt vom Basler Büro
Miller & Maranta; der Baubeginn
wird in der zweiten Jahreshälfte
2010 geplant.
Investoren spekulieren auf Top-Objekte von Dubai World, AFIAA investiert in London
Konkrete
Verkäufe zeichnen sich noch
nicht ab, berichten
internationale Maklerhäuser,
Investoren und auf
Immobiliendeals spezialisierte
Rechtsanwaltskanzleien. "Soviel
wir wissen, gibt es bisher noch
keine konkreten Anzeichen dafür,
dass Immobilien des Staatsfonds
aus Dubai angeboten werden",
berichtet Jamie Mark Wingett vom
Immobilienberater Christie + Co
in London. "Unsere Mitarbeiter
in London haben noch nichts von
bevorstehenden Verkäufen von
Objekten des Staatsfonds
gehört", sagt auch Hans
Brauwers, CEO der
Schweizer
AFIAA
Anlagestiftung für
Immobilien. Die
eigenkapitalstarke Stiftung
investiert für 18 Schweizer
Pensionskassen ausschließlich in
Auslandsimmobilien - langfristig
vermietete Premiumobjekte in
Toplagen von Wirtschafts- und
Finanzmetropolen.
Ende April hatte die Anlagenstiftung in London die Zentrale von Schroders erworben, ein Topobjekt mit 15’000 Quadratmeter Bürofläche in der Gresham Street (Bild links). Die laufende Eigenkapitalrendite aus diesem Investment bezifferte die Gesellschaft damals auf zehn Prozent. "Seit dem Frühjahr sind die Preise für Eins-a-Büroobjekte im Zentrum von London um circa drei Jahresmieten gestiegen", stellt Brauwers fest. Inzwischen sinken die Renditen rapide, nicht zuletzt, weil das Angebot an Topobjekten knapp ist. "Kommen weitere Eins-a-Immobilien an den Markt, werde dies die Lage etwas entspannen", meint Brauwers.
Swiss Life Anlagestiftung: Erfolg der neuen Immobilien-Anlagegruppe
Im Zuge der Platzierung
konnte die Anlagestiftung Swiss Life über
100 Neukunden gewinnen. Damit hat sie ihre
Kundenbasis verdreifacht. Mit der Emission
der neuen Anlagegruppe hat die
Anlagestiftung Swiss Life erstmals seit
ihrer Gründung im Jahr 2001 die Grenze von 1
Mrd. Gesamtvermögen überschritten.

Vorsorgeausgleich bei Scheidung soll verbessert werden
Gemäss dem am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen revidierten Scheidungsrecht ist die während der Ehe erworbene Austrittsleistung grundsätzlich hälftig zu teilen. Ist die Teilung des Vorsorgeguthabens nicht möglich, hat der berechtigte Ehegatte Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Kritisiert wird, dass das geltende Recht in wichtigen Punkten unklar bzw. wenig praktikabel sei. Bemängelt wird, dass der nicht berufstätige Ehegatte systematisch zu kurz kommt. Beanstandet wird schliesslich, dass der berechtigte Ehegatte über keinen direkten und selbständigen Anspruch gegen die Vorsorgeeinrichtung verfügt, wenn beim belasteten Ehegatten im Zeitpunkt der Scheidung der Vorsorgefall bereits eingetreten ist. Er muss sich mit einer unsicheren angemessenen Entschädigung begnügen, die - im Fall einer Rente - mit dem Tod des verpflichteten Ehegatten wegfällt.
Gestützt auf die Vorarbeiten einer vom Bundesamt für Justiz eingesetzten Expertenkommission schlägt der Bundesrat eine Reihe von Änderungen vor, um die Mängel der geltenden Regelung des Vorsorgeausgleichs bei Scheidung zu beseitigen. Als wesentliche Neuerung sieht der Vorentwurf vor, dass die während der Ehe geäufneten Vorsorgemittel auch dann noch hälftig geteilt werden, wenn im Zeitpunkt der Scheidung der Vorsorgefall beim verpflichteten Ehegatten wegen Invalidität oder Pensionierung bereits eingetreten ist. Anders als das geltende Recht behandelt der Vorentwurf die Situation im Fall einer Scheidung vor und nach Eintritt eines Vorsorgefalls grundsätzlich gleich und löst damit das Problem der schlechten Absicherung der sogenannten geschiedenen Witwen.
Mitteilung und weitere Dokumente EJPD
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Expertenbericht /
Begleitbericht /
Entwurf
Wintersession: Ständerat behandelt Strukturreform
Gemäss einer vom SR angenommenen Motion sollen die Namen der Experten, Anlageberater etc. im Geschäftsbericht namentlich genannt werden. Der Antrag der Kommission lautete auf Streichung des entsprechenden Abschnitts, wogegen von Sommaruga und Fetz opponiert wurde. Die Kommission setzte sich jedoch durch.
Eine besondere Bestimmung verlangt die Befristung der Zulassung der Experten auf fünf Jahre, was eine Besonderheit darstellen würde, weil weder Notare noch Rechtsanwälte etc. regelmässig Prüfungen für eine Verlängerung ihrer Zulassung ablegen müssen. Der Antrag der Kommission auf Streichen wurde angenommen.
Einen Entscheid hatte der Ständerat schliesslich bei den Massnahmen zur Erleichterung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmer zu fällen. Der Nationalrat hatte entgegen der Formulierung des Bundesrates beschlossen, dass die Vorsorgeeinrichtung die Weiterversicherung ermöglichen kann, wenn sich der Lohn um höchstens einen Drittel reduziert. Der Nationalrat hat die Grenze bei der Hälfte gesetzt. Von Expertenseite wurde gefordert, dass hier überhaupt keine Limiten eingeführt werden. Der Ständerat schloss sich dem Nationalrat an.
Gesetzesentwurf /
Wortprotokoll SR /
Fahne mit Kommissionsanträgen
Bundeshaus-Archiv ab 1971 online, Blick zurück auf BVG-Anfänge
Wir haben das neue Archiv getestet und nach den frühesten Einträgen zum BVG gesucht und sind nach einigen vergeblichen Versuchen dank anhaltendem Forscherdrang auch tatsächlich fündig geworden. Die Eintretensdebatte im Nationalrat fand am 4. Oktober 1977 statt, begleitet von zwei Rückweisungsanträgen, die beide eine weitgehende Neukonzeption und Vereinfachungen forderten, dabei allerdings erfolglos blieben. Berichterstatter für die Kommission war Anton Muheim, der ausführlich auf die verfassungsmässige Grundlage und die angestrebten Ziele einging. Änderungen wurden nur in Einzelfragen vorgeschlagen. Muheim informierte auch über das von A.C.Brunner vorgeschlagene Rentenwertumlageverfahren. Höchst umstritten waren in der bundesrätlichen Vorlage der sogenannte Pool sowie die überrissenen Leistungsversprechen, die schliesslich auch zum Abbruch der Übung und zum Neubeginn im Ständerat führten.
Am 9. Juni 1980 kam es dann zu diesem Neuanfang im Ständerat, dessen Sozialkommission die vom Nationalrat abgelieferte Vorlage verwarf und das ganze Vorhaben zurück auf Feld 1 beordert hatte; ein äusserst seltener Vorgang, der in den Medien mit entsprechenden Begleittönen verbunden war. Treibende Kraft dahinter war der Zuger Ständerat Markus Kündig, u.a. langjähriger Präsident des Vorsorgeforums. Um dem Neustart die notwendige Schubkraft zu verleihen, hatte vorgängig der Behandlung im Rat die Kommission zu einer Presseorientierung in der Nähe von Bern eingeladen. Ihr Redaktor von BVG-Aktuell hat daran noch selber als Wirtschaftsjournalist teilgenommen. The rest is history, wie man zu sagen pflegt.
Die damaligen Ratsunterlagen, welche mit untenstehenden Links herunter geladen werden können, dürften für alle jene, welche sich 2010 zum 25 Jahr-Jubiläum des BVG zu äussern haben, manch interessante Anregung bieten.
NR 77-1,
NR 77-2,
NR 77-4 /
SR 80-1,
SR 80-2,
SR 80-3,
SR 80-4
Bericht zur steuerlichen Begünstigung von Kapitalleistungen der privaten Altersvorsorge
Rentenleistungen der zweiten Säule und der Säule 3a unterliegen einer vollen Besteuerung. Kapitalleistungen werden dagegen getrennt vom übrigen Einkommen besteuert, bei der direkten Bundessteuer zu einem Fünftel des ordentlichen Tarifs. Dadurch entsteht bei der direkten Bundessteuer eine steuerliche Maximalbelastung von 2,3 Prozent gegenüber der ordentlichen Maximalbesteuerung von 11,5 Prozent. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern sind die Steuereinsparungen unterschiedlich hoch. Die steuerliche Förderung des Bezugs von Kapitalleistungen gegenüber den Rentenleistungen ist vom Gesetzgeber so gewollt.
Im Weiteren verlangte das Postulat eine Erklärung, wie Schweizer Grenzgänger, die ihr Einkommen in Deutschland erzielen, bezüglich der Säulen 3a und 3b besteuert werden. Aufgrund des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland unterliegen diese keiner Doppelbesteuerung. Ihr Lohn darf in Deutschland lediglich im Umfang von 4,5 Prozent besteuert werden und in der Schweiz werden nur 80 Prozent des in Deutschland erzielten Gehalts besteuert. Leistungen aus einer Schweizer Selbstvorsorgeeinrichtung werden zudem nur in der Schweiz besteuert.

Nullverzinsung und Unterdeckung – eine Replik von Hanspeter Konrad
Konrad macht deutlich, dass er die Argumentation von Peter, welche sich im wesentlichen auf umhüllende Kassen bezieht und zwischen obligatorischem und überobligatorischem Teil unterscheidet, für verfehlt erachtet. Er schliesst sich damit der Argumentation der Kammer der Pensionskassen-Experten an, welche in einer Medienmitteilung die Unterscheidung ebenfalls als unsachgemäss bezeichnet und sich für einen liberalen Einsatz der Minderverzinsung stark gemacht hatte.
Peter stützt sich bei seiner Argumentation vor allem auf Weisungen des Bundesrates aus dem Jahre 2004. Konrad hält dazu fest: “Gemäss Ziffer 311 ist eine Minder- oder Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip bei einer umhüllenden VE im Beitragsprimat zulässig. Aus dieser Formulierung abzuleiten, eine Null- oder Minderverzinsung sei nur bei Vorliegen einer Unterdeckung zulässig (…) ist abzulehnen. Die Formulierung der alten Weisungen vom 21. Mai 2003, wonach eine Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip nur zulässig war, solange eine Unterdeckung bestand, wurde bewusst gestrichen. Die neuen Weisungen definieren nur mögliche Sanierungsmassnahmen. Sie nehmen im Gegensatz zur aufgehobenen Fassung der Weisungen inhaltlich zur Frage der Zulässigkeit einer Null- oder Minderverzinsung bei einer Überdeckung gerade nicht Stellung.”
In seinem Fazit schreibt Konrad: “Wenn Vorsorgeeinrichtungen, die eine drohende Unterdeckung verhindern oder zunächst ihre Wertschwankungsreserven wieder äufnen wollen, gezwungen werden sollten, zwei Zinssätze anzuwenden – den BVG-Mindestzinssatz für den obligatorischen Teil des Altersguthabens und zum Beispiel einen Zinssatz Null für den überobligatorischen Teil des Altersguthabens (Zinssplit) – wäre das ein nicht zu verantwortender Rückschritt. Eine solche Interpretation berücksichtigt die Konzeption des BVG nicht und widerspricht Sinn und Zweck der umhüllenden Vorsorgestruktur.”
Bilanz: Wahlfreiheit in der 2. Säule
Die Frage, ob ein Vorsorgeplan von der Steuer absetzbar ist, wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich bewertet. Das neueste Paket von Verordnungen soll nun Klarheit schaffen. Einige der neuen Bestimmungen – etwa die Regelung von Frühpensionierungen erst ab 60 Jahren – sind in der Vernehmlassung heftig zersaust worden. Die Individualisierung der Anlagemöglichkeiten ist dagegen nicht bestritten. Schliesslich gibt es für die Versicherten kein Recht auf eine freie Anlagewahl, die Pensionskassen erhalten bloss die Möglichkeit, dies ganz legal zu tun. Der Aufwand für die Kassen ist recht gross, sagt Hanspeter Konrad, Geschäftsführer des Pensionskassenverbandes ASIP. Viele Vorsorgeeinrichtungen schrecken wohl davor zurück, sagt auch Oeschger. Man habe nun jahrelange Erfahrung und habe gelernt, mit dem administrativen Mehraufwand umzugehen, ergänzt der Avadis-Geschäftsführer. Die genauen Kosten der Individualisierung kann er allerdings nicht beziffern.
Libera: Absicherungsmethoden für Pensionskassen
Hewitt Pension Fund Survey 2009: Trend zu tieferen Umwandlungssätzen
Die durchschnittliche Altersgutschrift über eine berufliche Karriere hinweg beträgt 16,6% des versicherten Lohnes, wobei der Arbeitgeber 9,8% beisteuert. Die Spannbreite von einzelnen jährlichen Altersgutschriften variiert zwischen 5% des versicherten Lohnes – bei Kassen, die den vollen AHV-Lohn versichern – und 36% bei Kassen mit einer stärkeren Lohnkoordination. Die Arbeitgeber bezahlten im Durchschnitt 59% (zwischen 50% und über 70%) der Altersgutschriften. Die Differenz von über 20% belegt die ausserordentlich grosse Bandbreite, die Vorsorgeeinrichtungen bei der Umsetzung der beruflichen Vorsorge in der Schweiz verwenden.
Die grosse Mehrheit der Beitragsprimatkassen offeriert den aktiven Versicherten im Jahr 2009 einen Umwandlungssatz von mindestens 6,8% im Alter von 65 Jahren. Der Trend zu tieferen Umwandlungssätzen ist jedoch im Vergleich zur letzten Erhebung weiter fortgeschritten. Im Weiteren belegen die Daten, dass viele Pensionskassen ihre Umwandlungssätze während einer bis zu fünf Jahre dauernden Übergangsperiode schrittweise senken. Die technischen Zinssätze werden ebenfalls weiter reduziert. Zurzeit verwenden 57% der Beitragsprimatskassen einen technischen Zinssatz von 3,5% oder tiefer.
Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2008
Swiss Re übernimmt Langlebigkeitsrisiko von staatlicher britischer Pensionskasse
FT: Lifeline for longevity risk trading
The pension schemes of Babcock International and RSA Insurance have already signed deals with investment banks to protect against the risk of their scheme members living longer than expected, an eventuality that would increase their liabilities. Similar deals covering an estimated £20bn (€23bn, $33bn) of liabilities are in train, yet Watson Wyatt, the consultancy, has estimated that the current market capacity is just £10bn-£20bn because reinsurance companies – which are exposed to the risk of higher mortality via life assurance policies – are the only natural holders of longevity risk for the banks to pass the exposure on to.
A number of London and Geneva-based hedge funds specialising in insurance-linked securities (ILS) are also believed to be in talks with banks about entering the market for both UK and Dutch longevity derivatives.
Allianz: Erfolg mit der Vollversicherung
Die Gelder im obligatorischen Teil der Vorsorge werden 2009 mit 2,5 Prozent verzinst. Das sind 0,5 Prozentpunkte mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Mindestverzinsung von 2 Prozent. Auf den überobligatorischen Teil ihres BVG-Kontos erhalten die Versicherten 2,8 Prozent. Laut Mitteilung der Allianz hält die starke Nachfrage nach Vollversicherungslösungen für die Berufliche Vorsorge an.
Privatversicherer begrüssen Finanzmarktstrategie des Bundes, aber ...

NYT: “Mercer’s Little Alaska Problem”
The Alaska Retirement Management Board, a state agency, filed the suit in 2007 against Mercer, the human resources consulting firm. The lawsuit says that Mercer’s mistakes hindered the ability of Alaska’s retirement system to meet its obligations to former public employees.
Mercer, the agency contends, made multiple errors as the state’s actuarial consultant when it estimated the amounts that two of the state’s retirement plans needed to set aside for health care and pension benefits. The agency seeks damages of $2.8 billion.
The error that Mercer covered up, according to the lawsuit, occurred in 2002 and involved a “per capita claims cost,” which represented the estimated expenses of providing health care to a retiree. Mercer used one assumption for retirees under age 65 and another, lower estimate for those over 65 because they could tap into Medicare benefits.
But the amount entered into Mercer’s computers for employees of pre-retirement age was $213 less than it should have been. The error understated the amount of liabilities owed by one of the Alaska funds by 10 percent. A Mercer actuary found the error before the 2002 valuations were to be presented to the Alaska plans and reported it, along with a colleague, to a supervisor. But after several discussions, the lawsuit says, the Mercer executives decided not to tell their client about the error.

Veranstaltungen
- 5. Januar 2010, Bern
ASIP
Start ins neue Vorsorgejahr (Mitgliederanlass) - 11. Januar, Bern
SGB
Medienkonferenz zum Umwandlungssatz - 12. / 21. Januar; 11. Februar; 3. März,
Zürich
BVS - Amt für berufliche Vorsorge des Kt. Zürich
Informationstage 2010 zur BV. Flyer, Anmeldung - 15. Januar, Bern
Vorsorgeforum mit ASIP, SVV, Kammer der PK-Experten
Mediengespräch zum Umwandlungssatz - 5. / 6. Mai, Zürich
VPS
Fachmesse 2. Säule. Website - 28. Mai, Bern
ASIP
Mitgliederversammlung










