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      Nr.
159 / 07. Dezember 2009           

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                           Die Schlagzeilen
  Nullverzinsung und Unterdeckung: Erich Peter von der Zürcher Stiftungsaufsicht hat sich in einem Beitrag in der Zeitschrift AJP mit dem Thema Nullverzinsung auseinandergesetzt und ist auch auf Kritiken an seiner Position eingegangen.  
Sesselwechsel: Die Leitungen von zwei der grössten Schweizer PKs werden auf 1.1.10 erneuert: Christoph Ryter geht von Alcan zur Migros, Urs Schaffner von Hewitt zur UBS; und Helga Koppenburg Emery übernimmt das Präsidium der Walliser PK.  
PK-Rating: Die vierte Auflage des PK-Rating, durchgeführt vom Tages-Anzeiger, überzeugt durch eine weiter verbesserte Erfassung der Kriterien und Auswertung sowie durch plausible Resultate.  

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Juristen-Primat

Der Expertenstreit um Nullverzinsung und Deckungsgrad unter dem Anrechnungsprinzip hat mit dem neuen Beitrag von Erich Peter in der Allgemeinen Juristischen Praxis (AJP 11/09) eine Erweiterung und teilweise Klärung erfahren, nachdem das Bundesgericht seinen Standpunkt in einem Urteil vom 25.9.09 deutlich gemacht hat. Das Gericht teilt die Meinung der Aufsicht und will eine Minderverzinsung nur bei Vorliegen einer Unterdeckung akzeptieren. Die Kammer der Pensionskassen-Experten ihrerseits hat in einem internen Memo festgestellt, dass sie bei ihrer Position bleibt und Minderverzinsungen auch bei einem positiven Deckungsgrad als eine legitime Massnahme im Interesse der Versicherten hält. In Kürze wird sich in dieser Sache auch der ASIP zum Wort melden.

Im Grunde geht es bei dieser Auseinandersetzung um einen klassischen Fall von Theorie kontra Praxis, wobei Aufsicht und Gericht den formalen juristischen Standpunkt der Theorie vertreten, die Kammer jenen der praktischen Durchführung der Vorsorge. Angesichts der engen gesetzlichen Regelung in der 2. Säule, die bald jeden Aspekt ausführlichst reglementiert, hat die Aufsicht relativ einfaches Spiel, erst recht mit dem Bundesgericht im Hintergrund, das sowieso das letzte Wort für sich beansprucht. Peter macht mit den Einwänden der Experten kurzen Prozess. Bezüglich der "besonderen Rechtfertigungsgründe" stellt er lapidar fest: "Vor diesem Hintergrund [Wortlaut der Weisungen des BR und Urteil des BGer] stellt sich folgerichtig auch die Frage nach allfälligen besonderen Rechtfertigungsgründen für diese besondere Zinsmassnahme bei voller Deckung nicht mehr. Ohne das Vorliegen einer Unterdeckung ist eine Minder- oder Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip nicht zulässig."

"Roma locuta, causa finita", möchte man meinen und dennoch hoffen, dass die Auseinandersetzung eine Fortsetzung findet. Es ist dies das erste Mal, dass eine Meinungsverschiedenheit zwischen Ebenen der Aufsichts- und Kontrollpyramide so offen ausgetragen werden. Das dient nicht nur der Klärung unterschiedlicher Positionen, es kann auch ein zweckmässiges Mittel zum gegenseitigen Spannungs- und Frustrationsabbau sein. Das solches nötig ist, beweisen die zeitweise heftigen Auseinandersetzungen "off the record".

Peter Wirth E-Mail

Änderungen der Bundespersonalverordnung

admin Der Bundesrat hat Änderungen der Bundespersonalverordnung zugestimmt. Im Vordergrund stehen formelle Anpassungen in der Personalvorsorge, die mit der Einführung des Beitragsprimats bei der Pensionskasse des Bundes notwendig geworden sind. Abgangsentschädigungen an Personen in bestimmten Funktionen können künftig auch ausgerichtet werden, wenn das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einverständnis aufgelöst wurde. Damit hat der Bundesrat eine formale Lücke in der Regelung der Abgangsentschädigungen geschlossen. Die Anpassungen der Bundespersonalverordnung treten per 1. Januar 2010 in Kraft.

EFD

Publica: “Gegen übermässige Bevorteilung des Kaderpersonals beim Bund”

publica An der Delegiertenversammlung vom 01.12.2009 der Pensionskasse des Bundes Publica  fand ein Antrag grosse Unterstützung , welcher die am 14.10.2009 vom paritätischen Organ des Vorsorgewerkes Bund beschlossene Regelung der Weitergabe der Senkung des Risikobeitrages missbilligt, weil sie die oberen Lohnklassen überproportional entlaste.

aaa  Mitteilung Publica

AFIAA lanciert mit EuropCore zweite Anlagegruppe

AFIAA, eine Anlagestiftung von Schweizer Pensionskassen und für Schweizer Pensionskassen mit Fokus auf internationale Immobilien, hat mit EuropeCore eine zweite Anlagegruppe lanciert. Diese investiert in stabile Prime Assets und richtet den Fokus auf "ausgewählte Immobilien im europäischen Ausland".

aaa  swissinfo
 

Interpellation Hêche: Sanierung der Pensionskasse SBB

parlament Eingereichter Text: Angesichts der dringlichen Sanierung der Pensionskasse SBB musste der Verwaltungsrat dem Sanierungskonzept des Eidgenössischen Finanzdepartementes zustimmen, wonach deren Deckungsgrad innert zehn Jahren auf 100 Prozent erhöht werden soll. Dieses Konzept sieht Beiträge des Bundes und der SBB vor, verlangt aber vor allem von den Angestellten, Rentnerinnen und Rentnern des Unternehmens beträchtliche Anstrengungen.

Fragen: 1. Welche Mittel stellt er bereit, um so gut wie möglich auf diese Problematik reagieren zu können? Was sieht er konkret vor, um die negativen Auswirkungen auf die aktiven und passiven Versicherten der Pensionskasse SBB abzuschwächen?
2. Wie hoch werden die finanziellen Auswirkungen auf die Kantone eingeschätzt?
3. Inwieweit werden die Kantone über diese Problematik informiert?

Antwort des Bundesrates: (…) Der Beitrag der Rentner besteht darin, dass sie während der Sanierungsperiode auf einen Teuerungsausgleich verzichten müssen. Auch dies erachtet der Bundesrat als vertretbar, zumal zahlreiche andere Rentner und Rentnerinnen, u. a. diejenigen des Bundes und seiner ehemaligen Regiebetriebe, in den vergangenen Jahren ebenfalls keinen Teuerungsausgleich auf ihren Renten erhalten haben. Ein solcher wird auch in den kommenden Jahren kaum möglich sein.

Angesichts der guten Leistungen der Pensionskasse SBB rechnet der Bundesrat nicht damit, dass eine grössere Anzahl Rentner deswegen Ergänzungsleistungen oder gar Sozialhilfe beziehen muss. Er sieht deshalb auch keine Notwendigkeit, gegenüber den Kantonen spezielle Informationsmassnahmen zu ergreifen.

aaa  Interpellation

Motion Darbelley: Erleichterung der Investition in Finanzierungsgefässe

parlament Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und gegebenenfalls anderer einschlägiger Bestimmungen vorzunehmen, um institutionellen und anderen qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern die Investition in allgemeine Finanzierungsgefässe, die Start-up-Unternehmen finanzieren, zu erleichtern.

Antwort des Bundesrates: Die Bewirtschaftung der Vermögensanlagen von Vorsorgeeinrichtungen hat ausschliesslich zum Ziel, die Erfüllung der Vorsorgeverpflichtungen sicherzustellen. Es gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Die Förderung von Jungunternehmen ist zwar im Sinne einer zweckmässigen Wirtschaftsförderung zu begrüssen, kann und darf jedoch kein Teilziel der Vermögensanlage in der beruflichen Vorsorge sein.

aaa  Motion


Urs Schaffner übernimmt Leitung der UBS-Pensionskasse

image Urs Schaffner übernimmt auf 1. Januar 2010 die Geschäftsleitung der UBS Pensionskassen. Er wird Nachfolger von Christoph Schenk, der diese Position seit 1.1.2007 inne hatte. Schenk nimmt eine neue Aufgabe innerhalb der UBS wahr. Schaffner ist im September 2007 von Mercer kommend bei Hewitt eingestiegen, im Mai 2008 wurde er zum neuen Geschäftsführer von Hewitt Schweiz ernannt, im Juli dieses Jahres hat er die Führung an Daniel Thomann abgegeben. Schaffner ist u.a. Autor des Buches “Good Governance von Pensionskassen”.

 

Christoph Ryter neuer Geschäftsleiter der Migros-PK

image Der Stiftungsrat der Migros Pensionskasse hat Christoph Ryter als künftigen Geschäftsleiter gewählt. Er wird am 1. Januar 2010 die Nachfolge von Dr. Thomas Hohl antreten. Christoph Ryter ist eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte sowie eidg. dipl. Pensionskassenleiter und langjähriger Geschäftsleiter der Vorsorgeeinrichtung der Alcan Schweiz. Seit 2007 präsidiert er den Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP. Christoph Ryter ist verheiratet und Vater dreier Kinder.

Thomas Hohl ist seit 20 Jahren für die MPK tätig. Als promovierter Jurist und eidg. dipl. Pensionskassenleiter stand er während vielen Jahren der Direktion Versicherung vor. Seit dem 1. Januar 2000, also seit beinahe 10 Jahren, führt er die MPK als Geschäftsleiter.

acrobat  Mitteilung MPK

Helga Koppenburg Emery Präsidentin der Pensionskasse Wallis

image Die Pensionskasse Wallis (PKWAL) ist die neue Vorsorgeeinrichtung, welche aus der am 1. Januar 2010 in Kraft tretenden Fusion der VPSW und der RVKL hervorgeht. Ab diesem Datum wird die PKWAL die berufliche Vorsorge für das gesamte Personal der öffentlichen Dienste des Kantons Wallis durchführen.

Der Vorstand der PKWAL hat sich an seiner Sitzung vom Montag 30. November 2009 selbst konstituiert und Helga Koppenburg Emery, wohnhaft in Venthône, Expertin für berufliche Vorsorge, zur Präsidentin gewählt. Helga Koppenburg Emery übt zurzeit die Präsidentschaft der RVKL aus.

Das Amt des Vize-Präsidenten des Vorstands der PKWAL wurde Denis Varrin, Mittelschullehrer, wohnhaft in Miège, anvertraut. Er ist derzeit Vertreter der Versicherten im Vorstand der VPSW. An derselben Sitzung haben die Mitglieder des Vorstands der PKWAL Patrice Vernier, jetziger Direktor der RVKL, zum Direktor der PKWAL ernannt. Daniel Lambiel, jetziger Direktor der VPSW, wird am 31. Dezember 2009 demissionieren.

aaa  RhoneZeitung

Le syndic de Fribourg passera en jugement avec deux employés

Le syndic de Fribourg, Pierre-Alain Clément, est renvoyé devant le juge de police pour faux dans les titres dans le cadre de l'affaire de la caisse de pension de la ville.

aaa  20 minutes

Erich Peter: Überlegungen zum Thema Unterdeckung und Nullverzinsung

Der Chef des Amtes für berufliche Vorsorge des Kt. Zürich hat im Sommer 2009 in der Zeitschrift Allgemeine Juristische Praxis (AJP 7/2009) einen Beitrag veröffentlicht, der sich umfassend mit den juristischen Aspekten der Sanierung von Vorsorgeeinrichtungen befasste. Seine darin geäusserte Meinung, dass eine Null- oder Minderverzinsung das Vorliegen einer Unterdeckung voraussetzt, stiess auf Seiten der Kammer der Pensionskassen-Experten auf heftige Kritik, welche in einer Mitteilung der Kammer formuliert wurde. Kammer und Aufsichtsbehörden hatten zu diesem Zeitpunkt bereits intensive Diskussionen zu den unterschiedlichen Standpunkten in dieser Frage hinter sich. Ein Entscheid des Bundesgerichts hat mittlerweile indirekt die Auffassung der Aufsicht bestätigt.

In einem neuen Artikel hat Erich Peter das Thema vertieft, wobei er auch auf die Argumente der Experten eingeht. Peter schreibt: “Um die zahlreichen Missverständnisse und Unsicherheiten in dieser Frage zu beseitigen und damit die Rechtssicherheit zu erhöhen, stellt der vorliegende Aufsatz sowohl die Rechtslage als auch die Praxis der kantonalen Aufsichtsbehörden eingehend dar. Zudem geht der Aufsatz auf die Sanierungsbeiträge von Rentnerinnen und Rentnern ein, welche durch einen neuen Bundesgerichtsentscheid vom 3. Juli 2009 vertieft beleuchtet wurden.”

Peter hält fest, die vorgebrachten Einwände (Weisungen vom 21.5.03, Haltung des Bundesgerichts, Konzept der Aufteilung in Obligatorium / Ueberobligatorium, Vorliegen von Rechtfertigungsgründen) hielten einer näheren Betrachtung nicht stand. Er geht zudem auf einige spezielle Fragen bezüglich der praktischen Anwendung der Vorschriften durch die Zürcher Aufsicht ein. Diese betreffen den Zeitpunkt der Feststellung der Unterdeckung, das Verhindern einer Unterdeckung durch eine Minderverzinsung und den Verwendungsverzicht des Arbeitgebers auf seine Beitragsreserven. In diese Punkten bestehen laut Peter Möglichkeiten zur Abweichung vom formulierten Grundsatz einer Unterdeckung als Voraussetzung einer Nullverzinsung. Weitere Ausnahmen würden gemäss der Praxis der Züricher Aufsicht nicht zugelassen.

Im Fazit schreibt er: “Aufgrund des klaren Wortlautes der Weisungen des Bundesrats und der Tatsache, dass die Aufsichtsbehörden an diese Weisungen gebunden sind, haben diese gar keine andere Möglichkeit, als die Meinung zu vertreten und durchzusetzen, dass eine Minder- oder Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip (…) ohne das Vorliegen einer Unterdeckung unzulässig ist. Für den Fall, dass der Bundesrat die Weisungen in dem Sinne revidieren sollte, dass das Vorliegen einer Unterdeckung ausdrücklich neu nicht mehr Voraussetzung für eine solche Massnahme ist, müssten sich die Weisungen auch unmissverständlich zur Frage äussern, bis zu welchem Deckungsgrad (beispielsweise 105 Prozent) und unter welchen Bedingungen (beispielsweise das Vorliegen einer Negativperformance im betreffenden Jahr und die nachvollziehbare Weitergabe einer Positivperformance in den vorangegangenen fünf Jahren) eine Minder- oder Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip zulässig sein soll. Eine klare Aussage zu den Bedingungen der Minder- oder Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip würde nicht nur einer einheitlichen Aufsichtspraxis dienen, sie würde insbesondere auch für die Vorsorgeeinrichtungen und Versicherten Rechtssicherheit schaffen.”

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 Beitrag Erich Peter / Artikel AJP 7/09 / Entscheid BGer / Mitteilung Kammer


 

 

IV-Rentenbezugsquote liegt im internationalen Durchschnitt

admin Trotz der markanten und überdurchschnittlichen Zunahme neuer IV-Renten in den 90er Jahren bis im Jahr 2003 liegt der Anteil von IV-Rentnern/Rentnerinnen an der erwerbsfähigen Schweizer Bevölkerung im internationalen Vergleich nur im Mittelfeld. Dies zeigt eine neue Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen. Untypisch hoch ist in der Schweiz der Anteil an neuen Renten aufgrund psychischer Erkrankungen, wobei sich andere Länder dem schweizerischen Wert allmählich annähern.

aaa  BSV
 

IPE: UK pension funds demand more long-dated bond issuance

Four-fifths of UK pension funds want to see the government issue more long-dated and index-linked gilts as a way of guaranteeing returns. This follows a year where the number of defined benefit (DB) schemes remaining open to new members fell to an all-time low.

aaa  IPE

Veranstaltungen

  • 5. Januar 2010, Bern
    ASIP
    Start ins neue Vorsorgejahr (Mitgliederanlass)
  • 12. / 21. Januar; 11. Februar; 3. März, Zürich
    BVS - Amt für berufliche Vorsorge des Kt. Zürich
    Informationstage 2010 zur BV. Flyer,
    Anmeldung
  • 15. Januar, Bern
    Vorsorgeforum mit ASIP, SVV, Kammer der PK-Experten
    Mediengespräch zum Umwandlungssatz
  • 5. / 6. Mai, Zürich
    VPS
    Fachmesse 2. Säule.
    Website
  • 28. Mai, Bern
    ASIP
    Mitgliederversammlung
 

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