Expertenstreit um Nullverzinsung
Der Chef der Zürcher Aufsicht, Erich Peter, hat
in Ausgabe 7/2009 der
AJP
(Aktuelle Juristische Praxis) einen
Aufsatz publiziert, der Klarheit über "Unterdeckung und
Sanierung - Rechte und Pflichten der Vorsorgeeinrichtung"
schaffen sollte. Gemäss seiner Darstellung wurden die
Ausführungen von der Konferenz der kantonalen Aufsichtsämter
abgesegnet, widerspiegeln also die Haltung der kantonalen
Aufsicht generell. Das heisst allerdings nicht, dass sie
ausserhalb der Ämter auf ungeteilte Zustimmung gestossen wären.
Den PK-Experten - und nicht nur ihnen - ist insbesondere eine
Aussage von Peter auf Seite 794 aufgestossen: "Eine
Nullverzinsung ohne Unterdeckung ist nicht zulässig, da dieser
Eingriff in das erworbene überobligatorische Altersguthaben
(durch die im Rahmen des Anrechnungsprinzips dort angewandte
Negativverzinsung) aufgrund seiner empfindlichen Auswirkung auf
den Versicherten auf den Fall einer Unterdeckung beschränkt
bleiben soll.
Die Weisungen des Bundesrats und
die Botschaft zu den Sanierungsmassnahmen gehen ohne weiteren
Kommentar ebenfalls davon aus, dass eine Nullverzinsung nur im
Falle einer Unterdeckung erlaubt ist. Auch das Bundesgericht
hält eine Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip nur bei
Unterdeckung für zulässig. "
"Falsch", sagen die Experten wollen der Aufsicht in diesem Punkt
nicht folgen. Die Kammer der PK-Experten hat ihre abweichende
Meinung bereits in einer
Stellungnahme auf ihrer Website klar gemacht, Erich Peter
wird in der Novemberausgabe der Zeitschrift nochmals detailliert
auf das Thema eingehen und seine Haltung erläutern.
Die
Experten argumentieren, die von Peter verlangte Begrenzung der
Null- resp. Minderverzinsung auf den Fall der Unterdeckung
schränke die Handlungsfreiheit der Kassen auf unangemessene
Weise ein. Sie widerspreche auch der heutigen, in grossem
Massstab angewandten Praxis. Eine verringerte Verzinsung müsse
den Kassen aus Sicherheitsüberlegungen auch bei Überdeckung
zugestanden werden, was zudem im Sinne einer liberalen Auslegung
des BVG als Rahmengesetz sei. Dominik Koch, Sekretär der Kammer,
kritisiert in diesem Zusammenhang den Anspruch des
Zeitschriftenartikels als gemeinsame Aussage der kantonalen
Aufsichtsämter. Falls die im Artikel zum Ausdruck gebrachte
Haltung die generelle Meinung darstelle, dann müsse sie in einem
offiziellen Papier der Konferenz zum Ausdruck gebracht werden.
Koch
verweist auf die Praxis der Sammelstiftungen und anderer
Vorsorgeeinrichtungen, in umhüllenden Lösungen einen tieferen
als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Umwandlungssatz
anzuwenden. Entsprechend müsse den Kassen auch eine tiefere
Verzinsung zugestanden werden, falls dies aufgrund ihrer
Finanzierungssituation vom Stiftungsrat als notwendig erachtet
werde und zwar unabhängig davon, ob eine Unterdeckung
ausgewiesen wird oder nicht.
In
Frage gestellt werden damit die Schlussfolgerungen aus dem von
Peter zitierten
Bundesgerichtsentscheid 132 V 285, E. 46. Auf diesen
Entscheid bezieht sich im übrigen auch das von der Zürcher
Aufsicht publizierte
Merkblatt "Unterdeckung und Sanierung" der Zürcher Aufsicht,
das im Mai publiziert wurde.
Mit
den diversen Artikeln und Stellungnahmen wird nun eine
Diskussion an die Öffentlichkeit getragen, welche bisher
lediglich im brieflichen Austausch und vertraulichen Treffen
zwischen den Beteiligten und insbesondere zwischen den
PK-Experten und den Aufsichtsämtern stattfand. Das ist
zweifellos begrüssenswert und dient auch der Transparenz. Den
weiteren Auseinandersetzungen sieht man mit Spannung entgegen.
Letzte Klärung wird aber wohl nur ein Gerichtsentscheid bringen,
für den die diversen Parteien mit ihren Artikeln und
Stellungnahmen jetzt bereits Material (resp. Munition) bereit
stellen wollen.
Peter Wirth
E-Mail
Beat
Kappeler denkt in der
NZZ
am Sonntag über die bevorstehende Festlegung des
BVG-Mindestzinses durch den Bundesrat nach und
kommt u.a. zu folgenden Einsichten:
“So weise ist die Behörde,
dass sie bereits jetzt die Renditen für ein Jahr
kennt, das erst in drei Monaten beginnt. Wie
treffsicher sie jeweils arbeitet, erkennt man am
Jahr 2008. Damals schrieb der Bundesrat im
Herbst 2007 eine Gutschrift von 2,75% vor, doch
die Erträge der Kassen lagen Ende 2008 effektiv
bei minus 13%. Eine Behörde, die sich derart
verhaut, ist nicht ernst zu nehmen, und man muss
ihr das Spielzeug aus den Händen schlagen. Die
Manie in Bundesbern muss aufhören, alle
möglichen Sätze administrativ festzulegen.
Beim Pensionskassen-Zins tritt
der politische Reigen besonders klar zutage. In
der vorberatenden BVG-Kommission sitzen alle
möglichen Verbandsvertreter. Die lachen schon im
Voraus, denn der empfohlene Satz ist meist das
genaue Mittel dessen, was die verschwenderischen
Gewerkschaften und die sparsamen Arbeitgeber
vorschlagen. Der Bundesrat übernimmt in den
meisten Jahren diesen Zinssatz. In den Jahren
bis 2002 war dieser Satz immer 4%. Der Bundesrat
hatte damals sechs Jahre gebraucht, um zu
merken, dass die Bundesobligationen weniger
eintrugen. Versicherungsvertreter beklagten,
dass sie dadurch zu den riskanteren Anlagen in
Aktien verleitet worden seien, die dann
2002-2003 grosse Verluste und viele Vorwürfe,
gerade von der Linken, einbrachten.
Die Manie, die Sätze in Bern
festzulegen, entwertet übrigens die
paritätischen Stiftungsräte der Pensionskassen.
Gäbe man die Verzinsung frei, könnten und
müssten diese Stiftungsräte aus Arbeitnehmern
und Arbeitgebern die Sätze bestimmen. Dabei
könnten sie die tatsächliche Rendite des Jahres
berücksichtigen, aber auch das Verhältnis
Alt-Jung und andere Umstände. Neuerdings werden
auch solche Räte gewählt für die grossen
Sammelstiftungen, welche die Gelder kleiner
Kassen verwalten. Mit mehr Kompetenzen stiege
das Interesse der Versicherten an der Wahl der
Räte. Man sähe vielleicht konkurrierende
Wahllisten, etwa die «Renditepartei» gegen die
«Sicherheitspartei». Die Demagogen der hohen
Renditen, falls überhaupt gewählt, müssten dann
den Tatbeweis erbringen.”
Kommentar Kappeler

The New
Yorker,
Cartoon 1937
Die Unia-Zeitung “work” empört
sich über Vorschläge zur Flexibilisierung der
Alters-Rente in der 2. Säule und weiss, wie
diese erhöht werden kann: mit Vorschriften und
einem fixierten
Umwandlungssatz.
work
Vermögenseinbussen, Rentenklau, Unterdeckung
sind Schlagworte in der populären
Penisonskassendebatte. Peter
Wirth mahnt die Politiker zu mehr Sachlichkeit.
Finews

Le débat concerne surtout les
actions, peu les obligations et pas
l’immobilier. Une table ronde animée par Le
Temps a aussi montré que la gestion active a
aussi ses adeptes. Il reste que 80% de la
performance viennent de l’allocation
d’actifs d’une caisse de pension, et qu’il
s’agit d’un choix actif.
Selon la dernière
étude de Swisscanto sur celles-ci, la
part des placements indiciels a fortement
augmenté l’an dernier. Notamment, dans les
grandes caisses (plus de 5 milliards de
francs de fortune), elle est passée de 21,5%
à 27,7%. Le bond est encore plus
spectaculaire pour les caisses de 50 à 100
millions: de 6% à 18,6%.
Le phénomène est mondial.
Globalement, les fonds indiciels cotés (ETF)
ont attiré 49 milliards de dollars au
premier semestre, neuf fois plus que les
produits traditionnels, selon Barclays
Global Investors. Paul Lohrey, le
responsable de la stratégie d’investissement
pour l’Europe de Vanguard, rencontré à
Genève, estime que le style indiciel
continuera de gagner des parts de marché.
Le Temps
La gestion
semi-institutionnelle dans le cadre de la
prévoyance professionnelle individualisée.
Après la présentation de l’origine et des
avantages de la gestion
semi-institutionnelle, ce cinquième volet
traite de sa mise en œuvre dans le domaine
de la prévoyance professionnelle.
Le Temps

Die Anlagestiftung Swiss Life ergänzt ihre
Anlagepalette für Pensionskassen mit einem
Portfolio aus Schweizer Immobilien. Mit der
neuen Anlagegruppe im Gesamtwert von rund
350 Mio. Franken erhalten Pensionskassen
erstmals die Möglichkeit, an den
Entwicklungschancen eines repräsentativen
Teils des Swiss Life-Immobilienbestandes zu
partizipieren.
Stephan Thaler, Geschäftsführer der
Anlagestiftung Swiss Life: «Bei Schweizer
Pensionskassen ist die Nachfrage nach
indirekten Immobilienanlagen in den letzten
Jahren stark angestiegen. Mit unserer neuen
Anlagegruppe bieten wir ein breit
diversifiziertes Portfolio mit stabiler
Rendite und tiefer Volatilität.»
Die Zeichnungsfrist ist
für den 2. bis 20. November 2009 vorgesehen.
Die Zuteilung erfolgt voraussichtlich am 23.
November und die Liberierung ist für den 1.
Dezember 2009 geplant. An ihrer
Herbsttournee stellt die Anlagestiftung
Swiss Life unter anderem auch dieses Angebot
vor. Anmeldung unter
www.swisslife.ch/herbsttournee.
Moneycab
/
Mitteilung Swisslife
Microfinance – where
financial institutions back tiny start-ups
and would-be entrepreneurs in the poorest
parts of the world – is little more than a
gleam in the eye of most of the world’s
biggest banks. But it is the one area of
subprime lending that still has a reputation
for being relatively low risk in spite of
the financial crisis and is attracting new
investment. Some of the world’s biggest
pension funds have increased their
investments in microfinance this year and
expect to raise it further in the next few
years.
Financial Times
Im
Juni 2009 hat die Bundesversammlung einer
Parlamentarischen Initiative von Nationalrätin
Susanne Leutenegger Oberholzer Folge geleistet
und eine Änderung des Freizügigkeitsgesetzes
(FZG) beschlossen: Versicherte, die die
Vorsorgeeinrichtung zwischen dem
frühestmöglichen Vorbezugsalter und dem
ordentlichen reglementarischen Rentenalter
verlassen, können nach dem neuen Art. 2 Abs.
1bis FZG die Freizügigkeitsleistung
beanspruchen, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit
weiterführen oder arbeitslos gemeldet sind. Nach
bundesgerichtlicher Rechtsprechung durften die
Vorsorgeeinrichtungen bisher in ihren
Reglementen vorsehen, dass Versicherte die
Altersrente in jedem Fall beziehen müssen, wenn
ihr Arbeitsverhältnis in der Zeitspanne zwischen
frühestmöglichem Vorbezugsalter und ordentlichem
reglementarischen Rentenalter endet. Ein
Anspruch auf die Freizügigkeitsleistung stand
den Versicherten selbst dann nicht zu, wenn sie
weiterhin erwerbstätig waren. Die
Gesetzesänderung tritt auf den 1. Januar 2010 in
Kraft.
BSV,
Gesetzesänderung
Die
Kammer der Pensionskassen-Experten kommentiert
in einer Stellungnahme die Frage der
Nullverzinsung und wendet sich darin gegen
Ausführungen in einem Beitrag von Erich Peter,
Chef der Zürcher Aufsichtsbehörde, in der
Zeitschrift "Aktuelle juristische Praxis". In
der Stellungnahme der Kammer heisst es: “In
einem kürzlich veröffentlichten Fach-Artikel zum
Thema „Unterdeckung und Sanierung“ wird eine
Null- oder Minderverzinsung bei Überdeckung und
somit auch bei eingeschränkter Risikofähigkeit
als unzulässig bezeichnet. Argumentiert wird mit
dem Schutz der wohlerworbenen Ansprüche auf das
überobligatorische Altersguthaben. Die Anwendung
des Anrechnungsprinzips führe zu einer
Negativverzinsung des überobligatorischen
Altersguthabens und damit zu einer Einschränkung
der wohlerworbenen Ansprüche.
Diese Argumente sind aus Sicht
der Schweizerischen Kammer der
Pensionskassen-Experten nicht haltbar. Der in
der Praxis geprägte Begriff Anrechnungsprinzip
ist unglücklich gewählt, denn er stipuliert eine
falsche Interpretation. Es geht bei einer Null-
oder Minderverzinsung nicht um Anrechnung,
sondern eigentlich nur um die sogenannte
BVG-Schattenrechnung, d.h. um eine
Vergleichsrechnung zwischen dem
reglementarischen Altersguthaben und dem
BVG-Altersguthaben. Vorsorgeeinrichtungen führen
nur ein reglementarisches Altersguthaben für die
Versicherten. Mittels der BVG-Schattenrechnung
wird lediglich die Einhaltung des gesetzlichen
Minimums kontrolliert.”
Und weiter wird betont:
“Ausdrücklich halten wir fest, dass für
Vorsorgeeinrichtungen, die mehr als die
BVG-Mindestleistungen gewähren, in
Art. 49 Abs. 2 BVG abschliessend geregelt
ist, welche Vorschrift für die weitergehende
Vorsorge gelten. Insbesondere bestehen keine
Vorschriften bezüglich der Festsetzung der Höhe
des Zinssatzes. Dabei spielt es keine Rolle, ob
sich die Vorsorgeeinrichtung in einer Über- oder
Unterdeckung befindet. Die in den Weisungen über
Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in
der beruflichen Vorsorge beschriebenen
Voraussetzungen zur Minder- oder Nullverzinsung
beziehen sich auf unterdeckte
Vorsorgeeinrichtungen. Daraus den Umkehrschluss
abzuleiten, eine Null- oder Minderverzinsung sei
bei einer Überdeckung nicht zulässig, entbehrt
jeglicher Grundlage. Die Weisungen des
Bundesrats äussern sich zu dieser Frage nämlich
nicht.”
Stellungnahme der Kammer /
Artikel Peter /
Weisung BR 2004
Bruno Christen von Ernst & Young hat sich in
einem Interview mit dem Beobachter über seine
Erfahrungen mit den Aufsichtsbehörden
unterhalten. Auszüge aus dem Gespräch:
Beobachter:
Wann ärgern Sie sich über die Aufsichtsämter der
zweiten Säule?
Bruno Christen: Die Ämter haben
oft ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den
Arbeitgebervertretern in Vorsorgeeinrichtungen.
Das ist nicht gerechtfertigt. Im Allgemeinen
machen Aufsichtsbehörden aber keinen schlechten
Job.
Beobachter:
Sind die Kontrollen auch effizient und
verhältnismässig?
Christen: Das Konzept der
Kontrollpyramide – Führungsorgane der
Vorsorgeeinrichtung, externe Revision und
Pensionskassenexperte sowie Aufsichtsbehörden –
ist an sich effizient. Es kommt aber vor, dass
Aufsicht und Kassenverantwortliche nicht
dieselbe Sprache sprechen und Kontrollen zum
formalistischen Pingpong ausarten – auf Kosten
der Versicherten.
Beobachter:
Machen die Aufsichtsbehörden die zweite Säule
sicherer?
Christen: Ja und nein. Weil es
eine Aufsicht gibt, verhalten sich die
Beteiligten anders als ohne diese Kontrolle. Die
Aufsicht ist nachgelagert und kann Missstände
nicht verhindern. Sie agiert sozusagen als
Feuerwehr, wenn das Haus schon in Vollbrand
steht.
Beobachter:
Was wäre die Alternative?
Christen: Die Eigen- und
Führungsverantwortung der Vorsorgeeinrichtungen
hat sich bewährt. Heute schüttet man jedoch
dieselbe Kontrollsauce über alle. Das führt
dazu, dass Vorsorgeeinrichtungen, die
beispielsweise nur noch wenige Rentner
versichern, gleich behandelt werden wie grosse
Kassen mit allen Risiken und Verpflichtungen.
Die Aufsicht sollte ihren Ermessensspielraum
besser nützen.
Beobachter:
Die Klage über zu viel Reglementierung ist weit
verbreitet. Sind diese Vorwürfe gerechtfertigt?
Christen: Das Vorsorgesystem
ist überreglementiert. Jede Vorschrift zur
zweiten Säule ist auch ein Kostentreiber.
Eigentlich sollte man für jede neue Vorschrift
eine alte abschaffen. Mein Vorschlag: Nur
Vorsorgeeinrichtungen, die feste
Leistungsversprechen abgeben, müssen auch alle
Vorschriften erfüllen.
Beobachter
Eine BL Mini-Pensionskasse passt
ihre Reglemente nicht an – und wird unter
Zwangsverwaltung gestellt. Zu Unrecht, finden
die Stiftungsräte. Jetzt wird's teuer für die
Versicherten. Die «Vorsorgestiftung der Glatt
und Vettiger AG» ist eine teilautonome
Pensionskasse, die nicht alle Risiken selbst
versichert. In der Vorsorgestiftung führen die
beiden Betriebsinhaber eine Kaderversicherung.
Das im Jahr 2007 ausgewiesene Stiftungsvermögen
von rund sechs Millionen Franken steckt zu gut
80 Prozent in Liegenschaften und einem Darlehen
bei der eigenen Firma, schreibt der Beobachter.
Das Amt für Stiftungen und
berufliche Vorsorge des Kantons Baselland
genehmigte die Jahresrechnung der Kleinstkasse
bis 2003 jeweils anstandslos. Dann verschärfte
der Gesetzgeber die Bestimmungen: Für
ungesicherte Anlagen beim Arbeitgeber – wie das
Darlehen der PK – gilt seit 2004 eine Obergrenze
von fünf Prozent des Vermögens. Allerdings
können Vorsorgeeinrichtungen davon abweichen,
sofern die Sicherheit der Vorsorgegelder
schlüssig dargelegt wird. In der Regel eine
Formsache.
Das dachte sich auch
Stiftungsratspräsident Vettiger, als die
kantonale Aufsicht fehlende Reglemente, eine
aktuelle Verkehrswertschätzung der
Liegenschaften und die unzureichende Sicherung
des Darlehens monierte. Er fühlte sich auf der
sicheren Seite – und kam der Aufforderung nicht
nach. 2006 und 2007 verschärfte die Aufsicht den
Druck, verfügte Bussen, setzte neue Fristen und
drohte schliesslich, die Stiftungsräte
abzusetzen. Mitte 2008 entzog er den beiden
Stiftungsräten die Zeichnungsberechtigung und
setzte eine Anwältin als Sachwalterin ein. Diese
hatte den Auftrag, «gegebenenfalls die
Liquidation der Vorsorgestiftung durchzuführen».
Dass die Aufsicht so schweres
Geschütz auffährt, ist gemäss Beobachter selten. Laut Fahrländer
werden ein- bis zweimal pro Jahr solch scharfe
Sanktionen ergriffen – meist wegen
Interessenkonflikten oder Untätigkeit des
Stiftungsrats. Sein Amtskollege Erich Peter von
der Zürcher Aufsicht registrierte in den letzten
fünf Jahren 19 Fälle, wo Stiftungsräte abgesetzt
oder suspendiert wurden – auch hier vor allem
wegen «Interessenkonflikten oder mangelnder
Handlungsfähigkeit des Stiftungsrats». Daten für
die ganze Schweiz gibt es nicht.
Beobachter
In einem Interview zur
Swisscanto-Studie äussert sich Erich Peter, Chef
des Amtes für berufliche Vorsorge des Kts.
Zürich, zu aktuellen Fragen der Aufsicht. Auf
die Frage, ob Kassen auf die beschlossenen
Sanierungsmassnahmen verzichten können, wenn ihr
Deckungsgrad die 90 Prozent-Grenze wieder
überschreitet, gab Peter zur Antwort: “Es gibt
keine fixen Grenzen, bei welchen
Sanierungsmassnahmen zu ergreifen sind. Es gibt
auch nicht einen bestimmten Deckungsgrad, bei
welchem einschneidende Massnahmen zu
beschliessen sind. Die Vorsorgeeinrichtung muss
ihre Situation immer umfassend beurteilen. Die
Versichertenstruktur ist hierbei zentral. Der
Anteil der Rentner, das Verhältnis der
Rentnerkapitalien zu den Kapitalien der Aktiven
und das Verhältnis der Kapitalien zur Lohnsumme
sind wichtige Punkte, die in die Beurteilung mit
einzufliessen haben.
Auch die zwischenzeitliche
Entwicklung der Anlagemärkte soll beobachtet und
beurteilt werden. Nur darf dies nicht zu einer
unkontrollierten Hektik führen. Obwohl die
Deckungsgradberechnung per 31. Dezember eine
reine Stichtagsbetrachtung ist, ist sie für die
Vorsorgeeinrichtung und die Aufsichtsbehörde
doch wesentlich, da sie die Richtung für die
Sanierung anzeigt. Gerade die in den ersten
beiden Quartalen beobachtete Volatilität zeigt,
dass eine quartalsweise Betrachtung trügerisch
sein kann. Im Übrigen würden es die Versicherten
kaum verstehen, wenn ihnen im Januar ein
Sanierungsbeitrag von beispielsweise 1% vom Lohn
abgezogen würde, dies nach einer Erholung der
Anlagemärkte im April nicht mehr passiert, und
der Sanierungsbeitrag im Oktober, nach einem
erneuten Absinken der Anlagen, auf 2% erhöht
würde.
Auf Grund dieser
Unsicherheiten beurteilt die Aufsichtsbehörde
das Sanierungskonzept grundsätzlich nach den
Gegebenheiten per Abschluss des Geschäftsjahres.
Doch auch hier muss klar festgehalten werden,
dass nicht die Aufsichtsbehörde, sondern das
oberste Organ mit einem erhöhten
Führungsrhythmus nach pflichtgemässem Ermessen
für die Sanierung der Vorsorgeeinrichtung
zuständig ist. Die Aufsicht macht nur eine
Rechtskontrolle. Kurzfristige Erholungen der
Anlagemärkte können demzufolge kaum einen
Einfluss auf die Prüfungstätigkeit der Aufsicht
haben.”
Swisscanto-Studie
Eine
neue Internetplattform bietet erstmals einen
Überblick über die kantonalen und kommunalen
Politiken im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie. Diese Plattform auf
www.berufundfamilie.admin.ch wurde am in Bern
von den Direktoren des Staatssekretariats für
Wirtschaft (SECO) und des Bundesamtes für
Sozialversicherungen (BSV), Jean-Daniel Gerber
und Yves Rossier, vorgestellt.
Beruf und Familie
Veranstaltungen
-
14. Oktober,
Basel
Swiss Life Anlagestiftung
Herbsttournee mit Thomas Borer.
Infos
-
19. Oktober,
Bern
Swiss Life Anlagestiftung
Herbsttournee mit Thomas Borer.
Infos
-
20. Oktober,
Zürich
Swiss Life Anlagestiftung
Herbsttournee mit Thomas Borer.
Infos
-
21. Oktober,
Zürich
Lusenti Partners
Performer Investment Konferenz: Socially Responsible
Investments; Ergebnisse 13. Umfrage.
Website
-
21. Oktober,
Zürich
Elips Life
Staying Alive: Lebensversicherung im
demographischen Wandel.
Infos
-
22. Oktober,
Lausanne
Watson Wyatt
OneWorld Seminar: DC under the spotlight.
Info
-
22. Oktober,
Basel
Watson Wyatt
OneWorld Seminar: DC under the spotlight.
Info
-
22. und 28.
Oktober, Bern
Amt für Stiftungsaufsicht des Kt. Bern
BVG-Seminar 2009.
Website
-
23. Oktober,
Zürich
Watson Wyatt
OneWorld Seminar: DC under the spotlight.
Info
-
26. Oktober, St.
Gallen
Swiss Life Anlagestiftung
Herbsttournee mit Thomas Borer.
Infos
-
29. Oktober,
Genève
Lusenti Partners
Investissements durables, Swiss Institutional
Survey, résultats.
Website
-
29. Oktober,
Luzern
Swiss Life Anlagestiftung
Herbsttournee mit Thomas Borer.
Infos
-
3. November,
Zürich
VPS Verlag
VPS Impulse,
Anmeldung
-
18. November,
Basel
Libera
Libera Forum
-
26. November,
Zürich
Libera
Libera Forum
-
26. November,
Luzern
Universität St.Gallen, Institut für
Rechtswissenschaft
Arbeitsunfähigkeit und Taggeld.
Programm und Anmeldung
-
27. November,
Baden
Gewos
Aargauer Informationsveranstaltung für Stiftungen.
Website
Ausbildung
-
14. Oktober bis
18. November, Basel
Universität Basel, Finance Factory
Seminar "Finance Compact 2009".
Website
-
15. Oktober,
Zürich
ZKB
Ausbildungszyklus für Pensionskassen. Basisseminar.
Infos
-
20. Oktober,
Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Ausbildung für Stiftungsräte zur Aktualisierung
(Stufe 3).
Infos
-
22. Oktober bis
17. November, Luzern
VPS
Modulkurs "Einführung in die berufliche Vorsorge".
Flyer
-
22. Oktober,
Lausanne
ASIP
Ausbildung für Führungsorgane
-
29. Oktober,
Zürich
ASIP
Ausbildung für Führungsorgane,
Infos
-
5. November,
Zürich
Kammer der Pensionskassen-Experten
Weiterbildungsveranstaltung "Finanzmathematik" und
"Auswege aus der Anlage- und/oder Leistungsfalle"
-
5. / 12. / 19.
November, Zürich
Credit Suisse
Ausbildungszyklus für Stiftungsräte.
Infos und Anmeldung
-
10. November,
Zürich
ZKB
Ausbildungszyklus für Pensionskassen.
Vertiefungsseminar.
Infos
-
11. November,
Luzern
VPS Verlag
Sozialversicherung für Einsteiger.
Flyer
-
12 novembre,
Lausanne
Chambre des actuaires-conseils
Journeé de formation "Aspects empiriques de la
gestion de fortune et des placements d'une institution de
prévoyance, crise et défis" et "Mathématiques financières"
-
12. / 19.
November, Luzern
VPS Verlag
Pensionskassenführung für Stiftungsräte. Workshop.
Flyer
-
26. November,
Zürich
Credit Suisse
Brush up-Tag für Stiftungsräte.
Infos und Anmeldung
-
Impressum
Herausgeber:
Vorsorgeforum -
www.vorsorgeforum.ch
Redaktion:
Peter Wirth,
E-Mail
Inserate:
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