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      Nr.
156 / 12. Oktober 2009           

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                             Die Schlagzeilen
image Um die Frage der Anwendbarkeit der sog. Nullverzinsung hat sich ein veritabler Expertenstreit entwickelt. Die Kammer der PK-Experten kritisiert Ausführungen von Erich Peter in einem juristischen Fachartikel zum Thema.  
admin
Im Juni 2009 hat die Bundesversammlung einer Parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer Folge geleistet und eine Änderung des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) beschlossen. Diese tritt auf den 1.1.2010 in Kraft. 

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Expertenstreit um Nullverzinsung

Der Chef der Zürcher Aufsicht, Erich Peter, hat in Ausgabe 7/2009 der AJP (Aktuelle Juristische Praxis) einen Aufsatz publiziert, der Klarheit über "Unterdeckung und Sanierung - Rechte und Pflichten der Vorsorgeeinrichtung" schaffen sollte. Gemäss seiner Darstellung wurden die Ausführungen von der Konferenz der kantonalen Aufsichtsämter abgesegnet, widerspiegeln also die Haltung der kantonalen Aufsicht generell. Das heisst allerdings nicht, dass sie ausserhalb der Ämter auf ungeteilte Zustimmung gestossen wären. Den PK-Experten - und nicht nur ihnen - ist insbesondere eine Aussage von Peter auf Seite 794 aufgestossen: "Eine Nullverzinsung ohne Unterdeckung ist nicht zulässig, da dieser Eingriff in das erworbene überobligatorische Altersguthaben (durch die im Rahmen des Anrechnungsprinzips dort angewandte Negativverzinsung) aufgrund seiner empfindlichen Auswirkung auf den Versicherten auf den Fall einer Unterdeckung beschränkt bleiben soll. Die Weisungen des Bundesrats und die Botschaft zu den Sanierungsmassnahmen gehen ohne weiteren Kommentar ebenfalls davon aus, dass eine Nullverzinsung nur im Falle einer Unterdeckung erlaubt ist. Auch das Bundesgericht hält eine Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip nur bei Unterdeckung für zulässig. "

"Falsch", sagen die Experten wollen der Aufsicht in diesem Punkt nicht folgen. Die Kammer der PK-Experten hat ihre abweichende Meinung bereits in einer Stellungnahme auf ihrer Website klar gemacht, Erich Peter wird in der Novemberausgabe der Zeitschrift nochmals detailliert auf das Thema eingehen und seine Haltung erläutern.

Die Experten argumentieren, die von Peter verlangte Begrenzung der Null- resp. Minderverzinsung auf den Fall der Unterdeckung schränke die Handlungsfreiheit der Kassen auf unangemessene Weise ein. Sie widerspreche auch der heutigen, in grossem Massstab angewandten Praxis. Eine verringerte Verzinsung müsse den Kassen aus Sicherheitsüberlegungen auch bei Überdeckung zugestanden werden, was zudem im Sinne einer liberalen Auslegung des BVG als Rahmengesetz sei. Dominik Koch, Sekretär der Kammer, kritisiert in diesem Zusammenhang den Anspruch des Zeitschriftenartikels als gemeinsame Aussage der kantonalen Aufsichtsämter. Falls die im Artikel zum Ausdruck gebrachte Haltung die generelle Meinung darstelle, dann müsse sie in einem offiziellen Papier der Konferenz zum Ausdruck gebracht werden.

Koch verweist auf die Praxis der Sammelstiftungen und anderer Vorsorgeeinrichtungen, in umhüllenden Lösungen einen tieferen als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Umwandlungssatz anzuwenden. Entsprechend müsse den Kassen auch eine tiefere Verzinsung zugestanden werden, falls dies aufgrund ihrer Finanzierungssituation vom Stiftungsrat als notwendig erachtet werde und zwar unabhängig davon, ob eine Unterdeckung ausgewiesen wird oder nicht.

In Frage gestellt werden damit die Schlussfolgerungen aus dem von Peter zitierten Bundesgerichtsentscheid  132 V 285, E. 46. Auf diesen Entscheid bezieht sich im übrigen auch das von der Zürcher Aufsicht publizierte Merkblatt "Unterdeckung und Sanierung" der Zürcher Aufsicht, das im Mai publiziert wurde.

Mit den diversen Artikeln und Stellungnahmen wird nun eine Diskussion an die Öffentlichkeit getragen, welche bisher lediglich im brieflichen Austausch und vertraulichen Treffen zwischen den Beteiligten und insbesondere zwischen den PK-Experten und den Aufsichtsämtern stattfand. Das ist zweifellos begrüssenswert und dient auch der Transparenz. Den weiteren Auseinandersetzungen sieht man mit Spannung entgegen. Letzte Klärung wird aber wohl nur ein Gerichtsentscheid bringen, für den die diversen Parteien mit ihren Artikeln und Stellungnahmen jetzt bereits Material (resp. Munition) bereit stellen wollen.

Peter Wirth E-Mail

 

Beat Kappeler: Die Zinsbeschwörung im Bundesrat

Beat Kappeler denkt in der NZZ am Sonntag über die bevorstehende Festlegung des BVG-Mindestzinses durch den Bundesrat nach und kommt u.a. zu folgenden Einsichten:

“So weise ist die Behörde, dass sie bereits jetzt die Renditen für ein Jahr kennt, das erst in drei Monaten beginnt. Wie treffsicher sie jeweils arbeitet, erkennt man am Jahr 2008. Damals schrieb der Bundesrat im Herbst 2007 eine Gutschrift von 2,75% vor, doch die Erträge der Kassen lagen Ende 2008 effektiv bei minus 13%. Eine Behörde, die sich derart verhaut, ist nicht ernst zu nehmen, und man muss ihr das Spielzeug aus den Händen schlagen. Die Manie in Bundesbern muss aufhören, alle möglichen Sätze administrativ festzulegen.

Beim Pensionskassen-Zins tritt der politische Reigen besonders klar zutage. In der vorberatenden BVG-Kommission sitzen alle möglichen Verbandsvertreter. Die lachen schon im Voraus, denn der empfohlene Satz ist meist das genaue Mittel dessen, was die verschwenderischen Gewerkschaften und die sparsamen Arbeitgeber vorschlagen. Der Bundesrat übernimmt in den meisten Jahren diesen Zinssatz. In den Jahren bis 2002 war dieser Satz immer 4%. Der Bundesrat hatte damals sechs Jahre gebraucht, um zu merken, dass die Bundesobligationen weniger eintrugen. Versicherungsvertreter beklagten, dass sie dadurch zu den riskanteren Anlagen in Aktien verleitet worden seien, die dann 2002-2003 grosse Verluste und viele Vorwürfe, gerade von der Linken, einbrachten.

Die Manie, die Sätze in Bern festzulegen, entwertet übrigens die paritätischen Stiftungsräte der Pensionskassen. Gäbe man die Verzinsung frei, könnten und müssten diese Stiftungsräte aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Sätze bestimmen. Dabei könnten sie die tatsächliche Rendite des Jahres berücksichtigen, aber auch das Verhältnis Alt-Jung und andere Umstände. Neuerdings werden auch solche Räte gewählt für die grossen Sammelstiftungen, welche die Gelder kleiner Kassen verwalten. Mit mehr Kompetenzen stiege das Interesse der Versicherten an der Wahl der Räte. Man sähe vielleicht konkurrierende Wahllisten, etwa die «Renditepartei» gegen die «Sicherheitspartei». Die Demagogen der hohen Renditen, falls überhaupt gewählt, müssten dann den Tatbeweis erbringen.”

aaa  Kommentar Kappeler

Up again

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The New Yorker, Cartoon 1937

work: “nun ist aber genug”

Die Unia-Zeitung “work” empört sich über Vorschläge zur Flexibilisierung der Alters-Rente in der 2. Säule und weiss, wie diese erhöht werden kann: mit Vorschriften und einem fixierten Umwandlungssatz.

aaa  work

Finews: «Pensionskassen stehen im Stresstest»

imageVermögenseinbussen, Rentenklau, Unterdeckung sind Schlagworte in der populären Penisonskassendebatte. Peter Wirth mahnt die Politiker zu mehr Sachlichkeit.

aaaFinews

Le Temps: La gestion indicielle progresse dans les caisses de pension suisses

(DR)

Le débat concerne surtout les actions, peu les obligations et pas l’immobilier. Une table ronde animée par Le Temps a aussi montré que la gestion active a aussi ses adeptes. Il reste que 80% de la performance viennent de l’allocation d’actifs d’une caisse de pension, et qu’il s’agit d’un choix actif.

Selon la dernière étude de Swisscanto sur celles-ci, la part des placements indiciels a fortement augmenté l’an dernier. Notamment, dans les grandes caisses (plus de 5 milliards de francs de fortune), elle est passée de 21,5% à 27,7%. Le bond est encore plus spectaculaire pour les caisses de 50 à 100 millions: de 6% à 18,6%.

Le phénomène est mondial. Globalement, les fonds indiciels cotés (ETF) ont attiré 49 milliards de dollars au premier semestre, neuf fois plus que les produits traditionnels, selon Barclays Global Investors. Paul Lohrey, le responsable de la stratégie d’investissement pour l’Europe de Vanguard, rencontré à Genève, estime que le style indiciel continuera de gagner des parts de marché.

aaa  Le Temps

Le Temps: Les techniques de gestion semi-institutionnelle

La gestion semi-institutionnelle dans le cadre de la prévoyance professionnelle individualisée. Après la présentation de l’origine et des avantages de la gestion semi-institutionnelle, ce cinquième volet traite de sa mise en œuvre dans le domaine de la prévoyance professionnelle.

aaa  Le Temps
 

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Anlagestiftung Swiss Life: Portfolio mit Schweizer Immobilien

swisslifeDie Anlagestiftung Swiss Life ergänzt ihre Anlagepalette für Pensionskassen mit einem Portfolio aus Schweizer Immobilien. Mit der neuen Anlagegruppe im Gesamtwert von rund 350 Mio. Franken erhalten Pensionskassen erstmals die Möglichkeit, an den Entwicklungschancen eines repräsentativen Teils des Swiss Life-Immobilienbestandes zu partizipieren.

Stephan Thaler, Geschäftsführer der Anlagestiftung Swiss Life: «Bei Schweizer Pensionskassen ist die Nachfrage nach indirekten Immobilienanlagen in den letzten Jahren stark angestiegen. Mit unserer neuen Anlagegruppe bieten wir ein breit diversifiziertes Portfolio mit stabiler Rendite und tiefer Volatilität.»

Die Zeichnungsfrist ist für den 2. bis 20. November 2009 vorgesehen. Die Zuteilung erfolgt voraussichtlich am 23. November und die Liberierung ist für den 1. Dezember 2009 geplant. An ihrer Herbsttournee stellt die Anlagestiftung Swiss Life unter anderem auch dieses Angebot vor. Anmeldung unter www.swisslife.ch/herbsttournee

aaa

 Moneycab / Mitteilung Swisslife

FT: Pension funds turn to low-risk microfinance

Microfinance – where financial institutions back tiny start-ups and would-be entrepreneurs in the poorest parts of the world – is little more than a gleam in the eye of most of the world’s biggest banks. But it is the one area of subprime lending that still has a reputation for being relatively low risk in spite of the financial crisis and is attracting new investment. Some of the world’s biggest pension funds have increased their investments in microfinance this year and expect to raise it further in the next few years.

aaa  Financial Times

Revision FZG: Garantierter Anspruch auf Freizügigkeitsleistung

adminIm Juni 2009 hat die Bundesversammlung einer Parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer Folge geleistet und eine Änderung des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) beschlossen: Versicherte, die die Vorsorgeeinrichtung zwischen dem frühestmöglichen Vorbezugsalter und dem ordentlichen reglementarischen Rentenalter verlassen, können nach dem neuen Art. 2 Abs. 1bis FZG die Freizügigkeitsleistung beanspruchen, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit weiterführen oder arbeitslos gemeldet sind. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung durften die Vorsorgeeinrichtungen bisher in ihren Reglementen vorsehen, dass Versicherte die Altersrente in jedem Fall beziehen müssen, wenn ihr Arbeitsverhältnis in der Zeitspanne zwischen frühestmöglichem Vorbezugsalter und ordentlichem reglementarischen Rentenalter endet. Ein Anspruch auf die Freizügigkeitsleistung stand den Versicherten selbst dann nicht zu, wenn sie weiterhin erwerbstätig waren. Die Gesetzesänderung tritt auf den 1. Januar 2010 in Kraft.

acrobat  BSV, Gesetzesänderung

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Kammer der PK-Experten: Stellungnahme zur Nullverzinsung, Kritik an Artikel Erich Peter

imageDie Kammer der Pensionskassen-Experten kommentiert in einer Stellungnahme die Frage der Nullverzinsung und wendet sich darin gegen Ausführungen in einem Beitrag von Erich Peter, Chef der Zürcher Aufsichtsbehörde, in der Zeitschrift "Aktuelle juristische Praxis". In der Stellungnahme der Kammer heisst es: “In einem kürzlich veröffentlichten Fach-Artikel zum Thema „Unterdeckung und Sanierung“ wird eine Null- oder Minderverzinsung bei Überdeckung und somit auch bei eingeschränkter Risikofähigkeit als unzulässig bezeichnet. Argumentiert wird mit dem Schutz der wohlerworbenen Ansprüche auf das überobligatorische Altersguthaben. Die Anwendung des Anrechnungsprinzips führe zu einer Negativverzinsung des überobligatorischen Altersguthabens und damit zu einer Einschränkung der  wohlerworbenen Ansprüche.

Diese Argumente sind aus Sicht der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten nicht haltbar. Der in der Praxis geprägte Begriff Anrechnungsprinzip ist unglücklich gewählt, denn er stipuliert eine falsche Interpretation. Es geht bei einer Null- oder Minderverzinsung nicht um Anrechnung, sondern eigentlich nur um die sogenannte BVG-Schattenrechnung, d.h. um eine Vergleichsrechnung zwischen dem reglementarischen Altersguthaben und dem BVG-Altersguthaben. Vorsorgeeinrichtungen führen nur ein reglementarisches Altersguthaben für die Versicherten. Mittels der BVG-Schattenrechnung wird lediglich die Einhaltung des gesetzlichen Minimums kontrolliert.”

Und weiter wird betont: “Ausdrücklich halten wir fest, dass für Vorsorgeeinrichtungen, die mehr als die BVG-Mindestleistungen gewähren, in Art. 49 Abs. 2 BVG abschliessend geregelt ist, welche Vorschrift für die weitergehende Vorsorge gelten. Insbesondere bestehen keine Vorschriften bezüglich der Festsetzung der Höhe des Zinssatzes. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Vorsorgeeinrichtung in einer Über- oder Unterdeckung befindet. Die in den Weisungen über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge beschriebenen Voraussetzungen zur Minder- oder Nullverzinsung beziehen sich auf unterdeckte Vorsorgeeinrichtungen. Daraus den Umkehrschluss abzuleiten, eine Null- oder Minderverzinsung sei bei einer Überdeckung nicht zulässig, entbehrt jeglicher Grundlage. Die Weisungen des Bundesrats äussern sich zu dieser Frage nämlich nicht.”

acrobat   Stellungnahme der Kammer / Artikel Peter / Weisung BR 2004

Bruno Christen: «Für jede neue Vorschrift eine alte abschaffen»

imageBruno Christen von Ernst & Young hat sich in einem Interview mit dem Beobachter über seine Erfahrungen mit den Aufsichtsbehörden unterhalten. Auszüge aus dem Gespräch:

Beobachter: Wann ärgern Sie sich über die Aufsichtsämter der zweiten Säule?
Bruno Christen: Die Ämter haben oft ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Arbeitgebervertretern in Vorsorgeeinrichtungen. Das ist nicht gerechtfertigt. Im Allgemeinen machen Aufsichtsbehörden aber keinen schlechten Job.

Beobachter: Sind die Kontrollen auch effizient und verhältnismässig?
Christen: Das Konzept der Kontrollpyramide – Führungsorgane der Vorsorgeeinrichtung, externe Revision und Pensionskassenexperte sowie Aufsichtsbehörden – ist an sich effizient. Es kommt aber vor, dass Aufsicht und Kassenverantwortliche nicht dieselbe Sprache sprechen und Kontrollen zum formalistischen Pingpong ausarten – auf Kosten der Versicherten.

Beobachter: Machen die Aufsichtsbehörden die zweite Säule sicherer?
Christen: Ja und nein. Weil es eine Aufsicht gibt, verhalten sich die Beteiligten anders als ohne diese Kontrolle. Die Aufsicht ist nachgelagert und kann Missstände nicht verhindern. Sie agiert sozusagen als Feuerwehr, wenn das Haus schon in Vollbrand steht.

Beobachter: Was wäre die Alternative?
Christen: Die Eigen- und Führungsverantwortung der Vorsorgeeinrichtungen hat sich bewährt. Heute schüttet man jedoch dieselbe Kontrollsauce über alle. Das führt dazu, dass Vorsorgeeinrichtungen, die beispielsweise nur noch wenige Rentner versichern, gleich behandelt werden wie grosse Kassen mit allen Risiken und Verpflichtungen. Die Aufsicht sollte ihren Ermessensspielraum besser nützen.

Beobachter: Die Klage über zu viel Reglementierung ist weit verbreitet. Sind diese Vorwürfe gerechtfertigt?
Christen: Das Vorsorgesystem ist überreglementiert. Jede Vorschrift zur zweiten Säule ist auch ein Kostentreiber. Eigentlich sollte man für jede neue Vorschrift eine alte abschaffen. Mein Vorschlag: Nur Vorsorgeeinrichtungen, die feste Leistungsversprechen abgeben, müssen auch alle Vorschriften erfüllen.

aaa  Beobachter

Beobachter: BL-Aufsicht greift durch

Eine BL Mini-Pensionskasse passt ihre Reglemente nicht an – und wird unter Zwangsverwaltung gestellt. Zu Unrecht, finden die Stiftungsräte. Jetzt wird's teuer für die Versicherten. Die «Vorsorgestiftung der Glatt und Vettiger AG» ist eine teilautonome Pensionskasse, die nicht alle Risiken selbst versichert. In der Vorsorgestiftung führen die beiden Betriebsinhaber eine Kaderversicherung. Das im Jahr 2007 ausgewiesene Stiftungsvermögen von rund sechs Millionen Franken steckt zu gut 80 Prozent in Liegenschaften und einem Darlehen bei der eigenen Firma, schreibt der Beobachter.

Das Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge des Kantons Baselland genehmigte die Jahresrechnung der Kleinstkasse bis 2003 jeweils anstandslos. Dann verschärfte der Gesetzgeber die Bestimmungen: Für ungesicherte Anlagen beim Arbeitgeber – wie das Darlehen der PK – gilt seit 2004 eine Obergrenze von fünf Prozent des Vermögens. Allerdings können Vorsorgeeinrichtungen davon abweichen, sofern die Sicherheit der Vorsorgegelder schlüssig dargelegt wird. In der Regel eine Formsache.

Das dachte sich auch Stiftungsratspräsident Vettiger, als die kantonale Aufsicht fehlende Reglemente, eine aktuelle Verkehrswertschätzung der Liegenschaften und die unzureichende Sicherung des Darlehens monierte. Er fühlte sich auf der sicheren Seite – und kam der Aufforderung nicht nach. 2006 und 2007 verschärfte die Aufsicht den Druck, verfügte Bussen, setzte neue Fristen und drohte schliesslich, die Stiftungsräte abzusetzen. Mitte 2008 entzog er den beiden Stiftungsräten die Zeichnungsberechtigung und setzte eine Anwältin als Sachwalterin ein. Diese hatte den Auftrag, «gegebenenfalls die Liquidation der Vorsorgestiftung durchzuführen».

Dass die Aufsicht so schweres Geschütz auffährt, ist gemäss Beobachter selten. Laut Fahrländer werden ein- bis zweimal pro Jahr solch scharfe Sanktionen ergriffen – meist wegen Interessenkonflikten oder Untätigkeit des Stiftungsrats. Sein Amtskollege Erich Peter von der Zürcher Aufsicht registrierte in den letzten fünf Jahren 19 Fälle, wo Stiftungsräte abgesetzt oder suspendiert wurden – auch hier vor allem wegen «Interessenkonflikten oder mangelnder Handlungsfähigkeit des Stiftungsrats». Daten für die ganze Schweiz gibt es nicht.

aaa  Beobachter

Erich Peter: Die Aufsicht in Zeiten der Krise

imageIn einem Interview zur Swisscanto-Studie äussert sich Erich Peter, Chef des Amtes für berufliche Vorsorge des Kts. Zürich, zu aktuellen Fragen der Aufsicht. Auf die Frage, ob Kassen auf die beschlossenen Sanierungsmassnahmen verzichten können, wenn ihr Deckungsgrad die 90 Prozent-Grenze wieder überschreitet, gab Peter zur Antwort: “Es gibt keine fixen Grenzen, bei welchen Sanierungsmassnahmen zu ergreifen sind. Es gibt auch nicht einen bestimmten Deckungsgrad, bei welchem einschneidende Massnahmen zu beschliessen  sind. Die Vorsorgeeinrichtung muss ihre Situation immer umfassend beurteilen. Die Versichertenstruktur ist  hierbei zentral. Der Anteil der Rentner, das Verhältnis der Rentnerkapitalien zu den Kapitalien der Aktiven und das Verhältnis der Kapitalien zur Lohnsumme sind wichtige Punkte, die in die Beurteilung mit einzufliessen haben.

Auch die zwischenzeitliche Entwicklung der Anlagemärkte soll beobachtet und beurteilt werden. Nur darf dies nicht zu einer unkontrollierten Hektik führen. Obwohl die Deckungsgradberechnung per 31. Dezember eine reine Stichtagsbetrachtung ist, ist sie für die Vorsorgeeinrichtung und die Aufsichtsbehörde doch wesentlich, da sie die Richtung für die Sanierung anzeigt. Gerade die in den ersten beiden Quartalen beobachtete Volatilität zeigt, dass eine quartalsweise Betrachtung trügerisch sein kann. Im Übrigen würden es die Versicherten kaum verstehen, wenn ihnen im Januar ein Sanierungsbeitrag von beispielsweise 1% vom Lohn abgezogen würde, dies nach einer Erholung der Anlagemärkte im April nicht mehr passiert, und der Sanierungsbeitrag im Oktober, nach einem erneuten Absinken der Anlagen, auf 2% erhöht würde.

Auf Grund dieser Unsicherheiten beurteilt die Aufsichtsbehörde das Sanierungskonzept grundsätzlich nach den Gegebenheiten per Abschluss des Geschäftsjahres. Doch auch hier muss klar festgehalten werden, dass nicht die Aufsichtsbehörde, sondern das oberste Organ mit einem erhöhten Führungsrhythmus nach pflichtgemässem Ermessen für die Sanierung der Vorsorgeeinrichtung zuständig ist. Die Aufsicht macht nur eine Rechtskontrolle. Kurzfristige Erholungen der  Anlagemärkte können demzufolge kaum einen Einfluss auf die Prüfungstätigkeit der Aufsicht haben.”

aaa  Swisscanto-Studie

Nationale Internetplattform zu Beruf und Familie

adminEine neue Internetplattform bietet erstmals einen Überblick über die kantonalen und kommunalen Politiken im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese Plattform auf www.berufundfamilie.admin.ch wurde am in Bern von den Direktoren des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), Jean-Daniel Gerber und Yves Rossier, vorgestellt. 

aaa  Beruf und Familie

Veranstaltungen

  • 14. Oktober, Basel
    Swiss Life Anlagestiftung
    Herbsttournee mit Thomas Borer.
    Infos

  • 19. Oktober, Bern
    Swiss Life Anlagestiftung
    Herbsttournee mit Thomas Borer.
    Infos

  • 20. Oktober, Zürich
    Swiss Life Anlagestiftung
    Herbsttournee mit Thomas Borer.
    Infos

  • 21. Oktober, Zürich
    Lusenti Partners
    Performer Investment Konferenz: Socially Responsible Investments; Ergebnisse 13. Umfrage.
    Website

  • 21. Oktober, Zürich
    Elips Life
    Staying Alive: Lebensversicherung im demographischen Wandel.
    Infos

  • 22. Oktober, Lausanne
    Watson Wyatt
    OneWorld Seminar: DC under the spotlight.
    Info

  • 22. Oktober, Basel
    Watson Wyatt
    OneWorld Seminar: DC under the spotlight.
    Info

  • 22. und 28. Oktober, Bern
    Amt für Stiftungsaufsicht des Kt. Bern
    BVG-Seminar 2009.
    Website

  • 23. Oktober, Zürich
    Watson Wyatt
    OneWorld Seminar: DC under the spotlight.
    Info

  • 26. Oktober, St. Gallen
    Swiss Life Anlagestiftung
    Herbsttournee mit Thomas Borer.
    Infos

  • 29. Oktober, Genève
    Lusenti Partners
    Investissements durables, Swiss Institutional Survey, résultats.
    Website

  • 29. Oktober, Luzern
    Swiss Life Anlagestiftung
    Herbsttournee mit Thomas Borer.
    Infos

  • 3. November, Zürich
    VPS Verlag
    VPS Impulse,
    Anmeldung

  • 18. November, Basel
    Libera
    Libera Forum

  • 26. November, Zürich
    Libera
    Libera Forum

  • 26. November, Luzern
    Universität St.Gallen, Institut für Rechtswissenschaft
    Arbeitsunfähigkeit und Taggeld.
    Programm und Anmeldung

  • 27. November, Baden
    Gewos
    Aargauer Informationsveranstaltung für Stiftungen.
    Website
     

Ausbildung

  • 14. Oktober bis 18. November, Basel
    Universität Basel, Finance Factory
    Seminar "Finance Compact 2009".
    Website

  • 15. Oktober, Zürich
    ZKB
    Ausbildungszyklus für Pensionskassen. Basisseminar.
    Infos

  • 20. Oktober, Olten
    Fachschule für Personalvorsorge
    Ausbildung für Stiftungsräte zur Aktualisierung (Stufe 3).
    Infos

  • 22. Oktober bis 17. November, Luzern
    VPS
    Modulkurs "Einführung in die berufliche Vorsorge".
    Flyer
     

  • 22. Oktober, Lausanne
    ASIP
    Ausbildung für Führungsorgane

  • 29. Oktober, Zürich
    ASIP
    Ausbildung für Führungsorgane,
    Infos

  • 5. November, Zürich
    Kammer der Pensionskassen-Experten
    Weiterbildungsveranstaltung "Finanzmathematik" und "Auswege aus der Anlage- und/oder Leistungsfalle"

  • 5. / 12. / 19. November, Zürich
    Credit Suisse
    Ausbildungszyklus für Stiftungsräte.
    Infos und Anmeldung

  • 10. November, Zürich
    ZKB
    Ausbildungszyklus für Pensionskassen. Vertiefungsseminar.
    Infos

  • 11. November, Luzern
    VPS Verlag
    Sozialversicherung für Einsteiger.
    Flyer

  • 12 novembre, Lausanne 
    Chambre des actuaires-conseils
    Journeé de formation "Aspects empiriques de la gestion de fortune et des placements d'une institution de prévoyance, crise et défis" et "Mathématiques financières"

  • 12. / 19. November, Luzern
    VPS Verlag
    Pensionskassenführung für Stiftungsräte. Workshop.
    Flyer

  • 26. November, Zürich
    Credit Suisse
    Brush up-Tag für Stiftungsräte.
    Infos und Anmeldung

     

 

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