Das BSV informiert über die Empfehlung der BVG-Kommission zum BVG-Mindestzins 2020.

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2020 weiterhin bei 1% zu belassen.

Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0.25% bis 1%. Es wurde über verschiedene Varianten abgestimmt. In der Schlussabstimmung hat sich eine knappe Mehrheit für 1% ausgesprochen.

Die Formel der BVG-Kommission ergab einen tieferen Wert, aber es werden auch weitere Rahmenbedingungen berücksichtigt. Diese umfassen die Tragbarkeit des Satzes für die Vorsorgeeinrichtungen in Bezug auf die Erträge, die sie selbst auf dem Finanzmarkt erzielen können. Auch soll der Satz das Vertrauen in die 2. Säule stärken. Nach Möglichkeit sollte der Mindestzins langfristig auch im Einklang mit der Lohn- und Preisentwicklung sein. In der Vergangenheit wurde dieses Ziel übertroffen. Zu berücksichtigen ist ebenso, dass nicht die ganze Rendite einer Vorsorgeeinrichtung für die Mindestverzinsung verwendet werden kann.

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