Jedes Jahr aufs Neue flattert der Pensionskassen-Ausweis ins Haus. Es ist kein Buch mit sieben Siegeln. Wie man ihn liest und warum in der Regel ein kurzer Blick darauf genügt, will der Beitrag in der Serie «Pensionskassen» der NZZamSonntag aufzeigen.
Versicherte
Neurentenstatistik 2015, Unterschiede nach Geschlecht und Alter
Rund 33’000 Personen bezogen im Jahr 2015 erstmals eine Altersrente aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule), etwa 41’000 Personen liessen sich ein Alterskapital aus der 2. Säule auszahlen. Männer erhielten deutlich höhere Leistungen aus der 2. Säule als Frauen. Renten, die vor dem gesetzlichen Rentenalter bezogen wurden, waren im Durchschnitt am höchsten. Dies sind erste Resultate der Neurentenstatistik, einer neuen Erhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Eine neu ausgerichtete Altersrente (Erstbezug) aus der beruflichen Vorsorge betrug im Jahr 2015 für Männer im Monat durchschnittlich 3278 Franken, für Frauen 1839 Franken. Die entsprechenden Werte für Kapitalauszahlungen lagen bei knapp 210’000 Franken für Männer und etwa 93’000 Franken für Frauen.
Die Höhe der Leistungen unterscheidet sich auch nach Altersgruppen. In der beruflichen Vorsorge erhielten Männer, die das gesetzliche Rentenalter von 65 Jahren bei ihrem Erstbezug nicht erreicht haben, im Durchschnitt die höchsten Renten (4242 Franken im Monat), gefolgt von den Männern, die über das gesetzliche Rentenalter hinaus gearbeitet haben (3066 Franken). Mit 2306 Franken am tiefsten sind die Altersrenten der ordentlich pensionierten Männer.
Knapp 16″000 Personen bezogen im Jahr 2015 aus eine Kapitalleistung im Rahmen der Wohneigentumsföderung aus der beruflichen Vorsorge, davon 41 Prozent Frauen. Die durchschnittliche Bezugshöhe belief sich auf etwa 77’000 Franken.
Mitteilung BFS / Neurentenstatistik
Rentenalter als Resultante von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft
Still und leise verändert sich die sozio-demografische Struktur der Erwerbstätigen. Immer mehr Personen, die über 55 Jahre alt sind, arbeiten – insbesondere die Frauen. Die Erwerbsquote von Frauen zwischen 55 und 64 schoss seit 1991 von 41% auf 70%. Frauen der Babyboom-Generation sind finanziell eigenständiger und arbeiten öfter als ihre Vorgängerinnen; dies erklärt unter anderem den markanten Anstieg der Erwerbsquote älterer Menschen. Der steigende Anteil am Pool der Erwerbstätigen gibt älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Gewicht – und Macht.
Die Firmen wollen bereit sein, wenn das Rentenalter erhöht wird. François Höpflinger, emeritierter Soziologieprofessor mit Schwerpunkt Altersforschung, sieht die Zukunft ähnlich: «Die Erhöhung des Rentenalters ist unumgänglich.» Er ergänzt aber sogleich: «Wenn wir das Rentenalter für die Mehrheit erhöhen möchten, dann müssen wir die Arbeitswelt neu gestalten.» Die Gesellschaft müsse mehr Ruhepausen, Sabbaticals und Weiterbildungen vor dem AHV-Alter ermöglichen.
Der Trend, Arbeit und Freizeit zu vermischen, sei zu bremsen. Besonders junge Familien würden darunter leiden. Dank diesen Massnahmen sollten sich Arbeitnehmer, die vermehrt unter Stress litten, länger beschäftigen lassen. Fortschrittliche Arbeitgeber hätten dies erkannt, sagt Höpflinger. «Im Moment läuft sehr viel im Hintergrund. Die Firmen ängstigen sich davor, die Politiker aufzuscheuchen. Sie wollen zuerst testen, was funktioniert.»
Rentenalter und Fachkräftemangel
Die NZZ setzt sich mit den Folgen des absehbaren Fachkräftemangels für die Frage des Rentenalters auseinander. Die Zeitung schreibt:
In den kommenden Jahren erreichen vermehrt geburtenstarke Jahrgänge das AHV-Alter. Die beiden Konzerne SBB und Huber + Suhner versuchen, ihnen eine längere Erwerbstätigkeit schmackhaft zu machen.
In der Schweizer Politik ist das Rentenalter 67 noch nicht spruchreif, doch der demografischen Herausforderung müssen sich Unternehmen so oder so stellen. Viel Zeit zur Vorbereitung bleibt nicht mehr, denn schon in gut fünf Jahren gelangen besonders geburtenstarke Jahrgänge ins Rentenalter. Firmen stehen vor der Frage, wie sie diese Welle von Pensionierungen auffangen sollen. Nichtstun ist keine Option. Kunden müssen schliesslich weiterbetreut werden. Auch interne Funktionen wie die Buchhaltung oder die Forschung und Entwicklung vertragen keine Lücken.
Besonders viele Pensionierungen von Mitarbeitern aus der sogenannten Babyboomer-Generation kommen auf die SBB zu. Der Bundesbetrieb wird innerhalb von nur dreizehn Jahren, von 2022 bis 2035, rund die Hälfte des Mitarbeiterbestands altersbedingt ersetzen müssen. Unter den 27 500 SBB-Angestellten (ohne Beschäftigte in Tochterfirmen) befinden sich überdurchschnittlich viele ältere Arbeitnehmer. Der Anteil der Mitarbeiter im Alter zwischen 50 und 60 beträgt 31%, weitere 7% sind über 60-jährig.
AV2020: Wer profitiert, wer nicht?
Die Berner Zeitung hat für die wichtigsten Gruppen der Empfänger von Vorsorgeleistungen die Konsequenzen der Reform zusammen gestellt. Sie sind sehr unterschiedlich.
Gefährliche «Plünderung» der Pensionskasse
Michael Ferber beschäftigt sich in der NZZ mit den Voraussetzungen für den Vorbezug von Vorsorgegeldern für den Erwerb von Wohneigentum. Ferber hält dazu fest:
Für Normalverdiener wird es in der Schweiz immer schwieriger, sich ein Eigenheim zu kaufen. Dies zeigt eine Anfang Februar publizierte Statistik der Grossbank UBS, die Immobilienpreise und Mieten ins Verhältnis zueinander setzt. Laut dieser sind zurzeit im Durchschnitt rekordhohe 29,5 Jahresmieten nötig, damit sich Mieter ihre gemietete oder eine ähnliche Liegenschaft kaufen könnten. Viele Bürger wollen sich den Traum von der eigenen Immobilie aber trotz den sehr hohen Preisen erfüllen. Eine beliebte Methode, um die nötigen Eigenmittel zusammenzubringen, ist dabei ein Vorbezug der Pensionskasse. Was ist dabei zu beachten?
Statistik der neuen Leistungsbezüger
Die Neurentenstatistik (NRS) beschreibt, wie viele Personen aus dem Schweizer Vorsorgesystem neu eine Altersrente erhalten oder einen Kapitalbezug tätigen. Die Daten liegen zu den Säulen 1, 2 und 3 vor. Als «neu» wird eine Rente definiert, wenn sie im angegebenen Jahr erstmals bezogen wurde. Da aus allen drei Säulen Renten entspringen können, kann eine Person mehrmals eine «neue Rente» erhalten.
Auch die durchschnittliche Höhe der neuen Renten bzw. Kapitalbezüge pro Person wird, nach Alter und Geschlecht, ausgewiesen. Für die Kapitalbezüge (Säule 2 und 3a) liegt zusätzlich die Information vor, ob diese im Rahmen der Pensionierung oder aus anderen Gründen bezogen wurden (z.B. Wohneigentumsförderung).
Die erstmalige Publikation der Ergebnisse der NRS wird am 24. März 2017 erfolgen. Es wird sich um die Auswertung der Daten des Jahres 2015 handeln.
Berechnungstool für die Umverteilung
Bei Schweizer Pensionskassen findet bekanntlich eine massive Umverteilung statt: Aufgrund der historisch tiefen Zinsen und der gestiegenen Lebenserwartung kosten die garantierten Renten systematisch mehr, als effektiv finanziert ist. Die daraus entstehende Lücke muss durch die aktiven Versicherten, d.h. durch all jene Personen, die noch nicht in Rente sind, gestopft werden. Schätzungen zufolge werden dadurch rund 3 Mrd. Franken von den Aktiven zu den Rentnern umverteilt – und zwar jährlich!
Was bedeutet diese absurd hohe Zahl für eine einzelne Person? Wie viel Rente geht dadurch jährlich verloren? Und noch viel wichtiger: Wie hoch steigt dieser Betrag, wenn in Zukunft nichts gegen die Umverteilung unternommen wird? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der von Prof. Lukas Müller erstellte Comparis Umverteilungsrechner. Damit können Personen indikativ berechnen, wie sie persönlich von der Umverteilung in den Pensionskassen betroffen sind.
Neben der Basisversion gibt es eine erweiterte Fassung mit zusätzlichen Parametern. Prof. Müller hat uns dazu folgende Erläuterungen geschickt:
Ohne manuelle Eingabe geht der Rechner von einer jährlich wiederkehrenden Umverteilung von rund 3 Mrd. Franken aus, ohne dass sich dieser Betrag in Zukunft verändert. Allerdings gibt es höhere und auch tiefere Schätzungen, daher kann man bei den erweiterten Eingaben diese Annahme manuell übersteuern und den daraus entstehenden Effekt beobachten.
Gleichzeitig lässt sich auch die Entwicklung der Kosten manuell anpassen. Wer also (die Hoffnung stirbt zuletzt…) von sinkender Umverteilung in der Zukunft ausgeht, kann bspw. -1% eintragen, womit die Umverteilung auf dem heutigen Wert startet und dann jedes Jahr um 1% zurückgeht. Das ist zugegebenermassen eher eine Spielerei – wir wollten aber verhindern, dass jemand die Ergebnisse des Rechners in Frage stellt, weil die Eingaben aus seiner Sicht nicht passen. Jetzt kann man das gleich selbst korrigieren.
comparis Umverteilungs-Rechner
PwC zieht Urteil zum Rentenmodell ans Bundesgericht weiter
Die Pensionskasse von PricewaterhouseCoopers (PwC) zieht den Rechtsstreit über ihr Rentenmodell ans Bundesgericht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht hatte jüngst entschieden, dass die Pensionskasse keine laufenden Renten kürzen darf, wenn sie noch kein Sanierungsfall ist. Nun wird das oberste Gericht diese rechtlich und sozialpolitisch heikle Frage klären. “Angesichts der Eindeutigkeit des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts dürfte es für die Pensionskasse nicht einfach werden, beim Bundesgericht Gehör zu finden”, meint dazu die NZZ.
pw. Es ist der PwC resp. ihrer Pensionskasse hoch anzurechnen, dass sie den nicht ausgesprochen erfolgversprechenden Fall an das Bundesgericht weiter zieht. Denn die heutige gesetzliche Regelung mit Rentengarantie entwickelt sich angesichts der Langfristigkeit der Rentenverpflichtungen sowie der hohen Volatilität der Kapitalmärkte zunehmend zum Risiko für die Kassen und damit für ihre Versicherten.
Festzuhalten bleibt, dass die Einführung des PwC-Modells mit Zustimmung der Rentner erfolgte und dieses relativ geringe jährliche Schwankungen der Renten (2%) mit einer unteren Limite vorsieht. Die kasseninterne Solidarität wird damit nicht ausgehebelt und die Umverteilungen nicht vollends beseitigt, aber wenigstens eingeschränkt.
Nachdem die SBB ihr vergleichbares Modell wegen irreführender Gewerkschafts- und Medien-Kampagnen sowie auf Druck der Bundesverwaltung zurückziehen musste, besteht zumindest die Hoffnung, dass das Bundesgericht in seiner Urteilsbegründung die Gefahren und Mängel der heutigen Regelung erwähnt. Womit ein Anstoss in Richtung einer Revision der bestehenden gesetzlichen Vorschriften gegeben wäre.
Übrigens hätten die PwC-Rentner wohl nicht unbedingt Freude an einer Bestätigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, nachdem mit dem laufenden Jahr das Rentenniveau dank der Flexibilisierung auf über 100% gestiegen ist und sie deswegen den überschiessenden Teil allenfalls wieder zurückerstatten müssten.
Urteil Bundesverwaltungsgericht
Rückläufige Lohndifferenz Mann/Frau
Im Jahr 2014 nahmen Frauen rund zwei von drei Arbeitsstellen ein, bei denen der monatliche Bruttolohn für eine Vollzeitstelle weniger als 4000 Franken beträgt. Gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) gehen im privaten Sektor die Lohnungleichheiten zwischen den Geschlechtern weiterhin schrittweise zurück. Betrugen sie im Jahr 2010 insgesamt 23,6 Prozent, waren es 2014 noch 19,5 Prozent. Im privaten Sektor blieben 39,1 Prozent der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern unerklärt.
Vom Kapital- zum EL-Bezüger
Pensionskassen und Sozialversicherungsgesetze laden Rentner quasi zum Kapitalbezug ein. Doch schon bald wird die Hälfte der Bezüger auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein, schreibt der Beobachter. Im Artikel heisst es:
Die Zahlen schrecken auf: 44 Prozent aller Personen, die 2014 im Kanton Schwyz neu Ergänzungsleistungen (EL) erhielten, hatten zuvor Kapital aus der zweiten Säule bezogen. Das ergab eine Auswertung, die dem Beobachter vorliegt. Es sind die ersten detaillierten Zahlen aus einem Kanton.
Der Anteil der Bezüger von Pensionskassenkapital, die zusätzlich EL benötigen, ist also rund einen Drittel höher als bisher angenommen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) war für das Jahr 2014 noch auf einen schweizweiten Anteil von 33 Prozent gekommen. Dies ist allerdings ein hochgerechneter Wert, der auf Daten von zehn EL-Stellen über drei Monate basiert.
Andreas Dummermuth, Direktor der Ausgleichskasse Schwyz, spricht von einer «besorgniserregenden Entwicklung» und einem «Massenphänomen». Jetzt sei das Parlament gefordert: «Es muss entscheiden, wo die Selbstverantwortung der Rentner endet und die Verantwortung der Steuerzahlenden beginnt.» (…)
Das Gesetz regelt nur den obligatorisch versicherten Sparanteil. Beim Geld, das im sogenannten Überobligatorium liegt, haben die Kassen hingegen einen grossen Handlungsspielraum – den sie auch nutzen. Weil die Zinsen aktuell tief sind und die durchschnittliche Lebensdauer steigt, sind die meisten Kassen um jeden Versicherten froh, der sein Geld bezieht. Einige Kassen verlangen von den Versicherten gar, dass sie das ganze überobligatorische Sparguthaben beziehen.
«Längerfristig werden die Kapitalbezüge das EL-System vermehrt belasten, da die Kapitalabfindungen in den vergangenen Jahren zugenommen haben», warnte der Bundesrat daher letzten Herbst.
BLPK: Massenexodus wegen UWS-Senkung?
Der Verwaltungsrat der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) hatte beschlossen, den technischen Zinssatz ab 2018 von 3 auf 1,75 Prozent und den Umwandlungssatz ab 2019 in vier Schritten von 5,8 auf 5,0 Prozent zu kürzen. Während die Senkung des technischen Zinssatzes zu einer neuen, durch den Kanton auszufinanzierenden Unterdeckung der Pensionskasse führen kann, wirkt sich die Senkung des Umwandlungssatzes ganz direkt auf die Höhe der Renten ab 2019 aus. Ohne staatliche Abfederungsmassnahmen können die Folgen der Senkung für die Kantonsangestellten drastisch sein. Um bis zu 14 Prozent würde das Rentenniveau absinken, schreibt die Basler Zeitung.
Das wirft die Frage auf, wie viele Staatsangestellte sich der Rentenkürzung theoretisch durch Frühpensionierung entziehen könnten. Gemäss Auskunft des Baselbieter Personalamtes ist das eine beträchtliche Zahl: 987 Staatsangestellte werden laut dem Vorsteher des Personalamts, Martin Lüthy, per 2018 zwischen 58 und 64 alt sein und sich vorzeitig pensionieren lassen können. Bei gut 4000 Vollstellen dürfte dies 17 bis 20 Prozent des Personalbestands entsprechen, denn von den 987 sind nicht alles Vollzeitangestellte.
SRF Renten-Simulator
SRF hat einen Renten-Simulator aufgeschaltet, der für zufällig ausgewählte Szenarien die Konsequenzen angibt. Das Ganze ist eher spielerisch aufgezogen und eignet sich nicht dafür, die eigene Rente zu berechnen. Wie realistisch die Angaben sind, haben wir nicht nachgeprüft.
Quels sont les aléas d’une préretraite?
40% des personnes partent en retraitent avant 65 ans. Les pertes de revenus peuvent être massives. Les pièges à éviter.
Cash: Schritt für Schritt zur Frühpensionierung
Ein vorzeitiger Rückzug aus dem Erwerbsleben will gut überlegt sein. Die wichtigsten Fragen zur Planung der Frühpensionierung.