Der Pensionskassenverband hat in der Fachmitteilung 126 die Eckwerte der beruflichen Vorsorge 2021 mit den Änderungen gegenüber dem laufenden Jahr aufgelistet.
Verbände
Reaktionen auf die BVG Reform-Botschaft
Erste Reaktionen auf die Botschaft des Bundesrates zur BVG-Reform zeigen die erwarteten Muster. Die Sozialpartner – Gewerkschaftsbund, Travail Suisse und Arbeitgeberverband – zeigen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zufrieden, der ASIP kritisiert und auch der SVV Versicherungsverband ist gar nicht glücklich.
Sozialpartner
Als Träger der beruflichen Vorsorge begrüssen die drei nationalen Dachverbände der Sozialpartner in einer gemeinsamen Medienmitteilung, dass der Bundesrat eine mehrheitsfähige Reform der 2. Säule auf der Basis ihres intensiv verhandelten Kompromissmodells unterstützt. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die drei Zielsetzungen der Vorlage – Leistungserhalt, Verbesserungen für Frauen und Modernisierung der zweiten Säule – mehrheitsfähig sind. Das vom Bundesrat gewählte Modell erreicht diese Ziele durch eine Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen. Der Vorschlag sorgt für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und ist damit auch für KMU attraktiv. Er sorgt umgehend für eine bessere Rentensituation von Erwerbstätigen mit niedrigen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten. Die damit verbundenen Mehrkosten sind insgesamt verhältnismässig. Die Sozialpartner sind zuversichtlich, dass die Parteien nach Abwägen aller Optionen den Vorschlag ebenfalls als austariert und mehrheitsfähig erachten werden.
Valentin Vogt betont: «Mit dem Kompromiss werden die grössten strukturellen Defizite in der beruflichen Vorsorge korrigiert». Der Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands ist zufrieden, dass das Rentenniveau trotz sofortiger Reduktion des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent gehalten werden kann.
SGB Präsident Pierre-Yves Maillard hält fest: «Das gravierende Problem, der seit über zehn Jahren sinkenden Pensionskassenrenten wird mit dieser Vorlage erstmals angegangen. Die sozialpartnerschaftliche 2. Säule als Sozialversicherung wird mit dieser Vorlage gestärkt.»
Gemäss Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse wird der Kompromiss Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten zu spürbar besseren Renten verhelfen. „Das wird endlich auch die Rentensituation der Frauen verbessern“, sagt Wüthrich. „Auch die Beiträge älterer Arbeitnehmer sinken und verbessern dadurch ihre Beschäftigungschancen, ohne die Renten zu verschlechtern“, so Wüthrich.
Vorbezug von Altersguthaben für Selbständige
Avenir Suisse macht einen Vorschlag, die geltende Erwerbsersatzordnung für Selbständige zu ersetzen, anstatt mit neuen A-fonds-perdu-Beiträgen ökonomische Anpassungsprozesse zu verzerren. Die Denkfabrik schreibt:
Die Verlängerung des Erwerbsersatzes für Selbständige ist eine zu einfache Lösung. Um den Selbständigen den Zugang zu Liquidität zu erleichtern, sollte vielmehr ein neuer zweistufiger Ansatz geprüft werden: Jenen Unternehmern mit privatem Vorsorgekapital könnte ein Vorbezug der Altersguthaben ermöglicht werden, während Betroffenen mit niedrigem Einkommen ein an die Umsatzeinbussen gebundener, reduzierter Erwerbsersatz ausbezahlt werden könnte.
Eine solche temporär klar zu befristende Lösung soll sicherstellen, dass in früheren Jahren gutverdienende Selbständigerwerbende die nun zusätzlich benötigte Liquidität aus eigenen Mitteln aufbringen können. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Selbständigerwerbende, die wegen geringen Einkünften früher keine Rückstellungen bilden konnten, aber bisher mit ihrer Erwerbstätigkeit finanziell auf eigenen Beinen standen, während der Corona-Pandemie in die Sozialhilfe abrutschen.
Während bei den Selbständigerwerbenden neue Ideen gefragt sind, sollte bei der Kurzarbeit auf das Bewährte gesetzt werden. So sollen Vollzug, Anspruchskreis und Karenzfristen bei der Kurzarbeit rasch wieder normalisiert werden. Je länger der Bund hier auf Ausnahmeregelungen setzt, desto grösser werden die volkswirtschaftlichen Schäden. Die derzeitigen Erleichterungen behindern ökonomische Transformationsprozsse, und der notwendige Strukturwandel wird milliardenschwer verzögert.
ASIP-Umfrage zu nachhaltigen Anlagen
Der Pensionskassenverband hat bei seinen Mitgliedern eine Umfrage zum Thema ESG und Anlagen durchgeführt. Es haben 160 Kassen oder 22% der Mitglieder teilgenommen. Die Ergebnisse werden als repräsentativ bezeichnet. Der Verband schreibt dazu in einer Mitteilung:
Die zentralen Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass für die 160 befragten Pensionskassen die Hauptmotive für die Umsetzung von ESG/ Nachhaltigkeit in der Anlagestrategie zum einen Nachhaltigkeit aus Überzeugung, zum anderen der Nutzen für das Risikomanagement sind. So verwendet bereits mehr als die Hälfte der befragten Pensionskassen die Ausschlussliste des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen SVVK-ASIR, und über ein Drittel haben eine Nachhaltigkeitsstrategie in ihrem Anlagereglement verankert.
Rund 60% bis 80% der Pensionskassen, die in Aktien und Obligationen investiert sind, befassen sich mit einer Nachhaltigkeitsstrategie bzw. mit der Umsetzung sowohl von ESG-Negativ- als auch ESG-Positivkriterien. Nachhaltigkeitsstrategien finden aber auch bei über der Hälfte der in Immobilien und Private Equity investierten Pensionskassen Anwendung. (…)
Wie Pensionskassen diesen Risiken im Rahmen des Anlageprozesses konkret Rechnung tragen, steht aber immer in der Verantwortung der obersten Führungsorgane. Sie tragen letztlich auch die treuhänderische Verantwortung für eine nachhaltige, zukunftsorientierte Bewirtschaftung der Vermögen ihrer Versicherten. Die Forderungen nach weiterer Regulierung sind daher nicht zielführend. Es braucht diesbezüglich keine Regulierung des Gesetzgebers. Der Verband erinnert daran, dass mehr Regulierung die Bürokratie verstärkt, und damit auch die Verwaltungskosten unnötig aufbläht, aber zu keinem Zusatznutzen führt.
Reaktionen auf den Mindestzins-Entscheid
Der Arbeitgeberverband schreibt:
Die Vorsorgeeinrichtungen befinden sich in einer schwierigen finanziellen Lange, die durch die Corona-Krise noch verschärft wird. Im anhaltenden Tiefzins-Umfeld wird eine höhere Verzinsung der Sparguthaben zunehmend schwierig. Eine wachsende Anzahl der Vorsorgeeinrichtungen befindet sich in Unterdeckung. Deshalb mussten die meisten Kassen die Anlageerträge primär zur Bildung der dringend notwendigen Rückstellungen für die Rentenversprechen verwenden .
Der Mindestzinssatz 2021 ist, wie augenscheinlich im Begriff erkennbar, für die Zukunft bestimmend. Relevant sind damit nicht historische Renditen, sondern zukünftige Entwicklungen auf den Kapitalmärkten, die gerade mit Blick auf die Corona-Pandemie alles andere als rosig aussehen.
Mit diesem Entscheid erweist der Bundesrat der beruflichen Vorsorge also einen Bärendienst: Während gerade BVG-nahe Vorsorgeeinrichtungen bereits stark mit dem engen regulatorischen Korsett der gesetzlichen Mindestparameter im BVG kämpfen, werden sie nun durch den unveränderten Mindestzinssatz von 1 Prozent noch weiter in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt.
Als einzige Alternative bleibt, die systemzersetzende Umverteilung zwischen den Generationen weiter voranzutreiben.
Der Pensionskassenverband ASIP hält fest:
Der ASIP forderte eine Senkung des BVG-Mindestzinssatzes auf 0.5%. Er setzt sich seit Jahren für die Verwendung einer Formel als Richtschnur ein. Die aktuellen Formeln ergeben Werte weit unter 1% als Mindestzins. Der Bundesrat trägt mit seinem Entscheid diesen Ergebnissen nicht Rechnung, was der ASIP bedauert. In Erinnerung zu rufen ist, dass das Zinsniveau im Vergleich zum Vorjahr weiter gesunken ist.
Zudem hat sich die aktuelle finanzielle Lage der meisten Vorsorgeeinrichtungen trotz teilweiser Erholung nach den starken Kurseinbrüchen im Frühling im Vergleich zum Jahresende 2019 verschlechtert. Die Pandemie sollte uns somit als Warnung dienen, wie wichtig es ist, vorausschauend zu denken und entsprechend vorzusorgen. Eine Senkung wäre auch real betrachtet durchaus vertretbar gewesen. Trotz Senkung wird das Leistungsziel im BVG weiterhin übertroffen.
Werner Enz kommentiert in der NZZ:
Wie schon im Jahr 2018 folgt der Bundesrat auch dieses Jahr nicht den Empfehlungen der von ihm als Ratgeberin eingesetzten Kommission für die berufliche Vorsorge (BVG). Diese hatte für 2019 und nun auch für 2021 jeweils eine Senkung des BVG-Mindestzinses von 1 auf 0,75 Prozent vorgeschlagen.
Die Stellungnahme des Bundesrats fällt dieses Mal ausgesprochen minimalistisch aus mit dem Hinweis, er sei darüber informiert worden, dass eine Überprüfung des Mindestzinses in diesem Jahr nicht notwendig sei. Nach aussen entsteht der Eindruck, die BVG-Kommission habe gar keinen Einfluss und der Bundesrat als Gesamtgremium habe Wichtigeres zu tun, als sich Jahr für Jahr mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Aus Bern verlautet dazu beschwichtigend, gemäss Gesetz sei der Bundesrat im Zweijahrestakt verpflichtet, einen Zinsentscheid zu fällen. Er wird sich hiermit 2021 zwingend über dieses Dossier beugen müssen. Aber ist es klug, wenn jetzt im abgekürzten Verfahren auf Empfehlung des Sozialministers Alain Berset der Mindestzins für 2021 einfach bei 1,0 Prozent ohne nähere Prüfung durch die Landesführung stehen gelassen wird?
Arbeitgeberverband / ASIP / NZZ
Verband relativiert Wertung der Klima-Allianz
Der Pensionskassenverband relativiert die Bewertungen der Klima-Allianz, welche in ihrer kürzlich publizierten Übersicht das Anlageverhalten von 110 Pensionskassen nach den Kategorien “Best Practice, Bewegt sich, und Nachzügler” einstufte. Der Verband schreibt:
Was die Klima-Allianz nicht berücksichtigt, sind die laufenden Anstrengungen der Pensionskassen, ihre Portofolios zunehmend klimaneutral werden zu lassen. Das Thema ESG hat in den letzten Jahren einen beachtlichen Aufschwung erlebt. ESG-Kriterien sind Teil der ökonomischen Risiken und sollten deshalb auch durch die Pensionskassen entsprechend analysiert werden (treuhänderische Sorgfaltspflicht). Dabei werden sie teilweise von anderen Gruppierungen attackiert.
Airbus zum Beispiel, das sehr viel Geld in die Entwicklung klimaneutraler Flugzeuge steckt, gilt bei der GSoA als Rüstungsfirma, in die zu investieren die Kriegsgeschäfte-Initiative verbieten will. Andere politische Kräfte wollen Aktien ganz verbieten, wiederum andere wollen, dass Pensionskassen ausschliesslich in Aktien investieren. Die sich widersprechenden Forderungen nehmen von Jahr zu Jahr zu.
Die Klima-Allianz kritisiert, dass einzelne Pensionskassen keine Auskunft gaben. Das darf man aber nicht falsch interpretieren. Aus Sicht des ASIP sind diese Themen bei vielen Stiftungsräten zuoberst auf der Agenda. Sie befassen sich mit ESG-Strategien. Informationen erfolgen aber zunächst intern und dann extern. Aktuell führt der ASIP eine Umfrage bei seinen Mitgliedern durch, die die ganze Bandbreite der ESG-Vermögensbewirtschaftung abdeckt. Unsere Umfrage ist somit viel breiter angelegt. Über die Resultate werden wir bald berichten können.
Altersvorsorge – erklärt für Junge
Der ASIP hat drei Videos auf YouTube aufgeschaltet, welche die Altersvorsorge den Jungen resp. der “Generation Z” näherbringen sollen. Die Protagonisten Carmen und Jonas wollen das Interesse wecken und das Kapitaldeckungsverfahren verständlich machen. Wie der ASIP betont, “bieten die Videos einen guten Einstieg in die bevorstehenden Diskussionen zur – vom ASIP mit einem eigenen Modell geforderten – BVG-Reform.”
Gutachten zu Broker-Courtagen
Der Pensionskassenverband hat ein Rechtsgutachten zu den umstrittenen Broker Courtagen in Auftrag gegeben. Das Gutachten stützt vollumfänglich die Haltung des ASIP, der seit Beginn der Diskussion entschieden die Meinung vertrat, sie seien zu verbieten. Eine Expertise des Brokerverbands kommt zu gegenteiligen Schlüssen. In der Fachmitteilung Nr.123 des ASIP wird dazu ausgeführt.
Der ASIP hat zwischenzeitlich ein Gutachten bei AVS (Advokatur für Vorsorge- und Sozialversicherungsrecht, L. Uttinger, R. Zellweger) in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten, welches online abrufbar ist, erschliesst die Thematik aus zwei Blickwinkeln: „Einerseits aus der Sicht der Vorsorgeeinrichtung, welche die Courtagen zahlt, und andererseits mit Blick auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeberin und Broker.“
Das Gutachten kommt zu folgendem Schluss: „…Betrachtet man nur den Ist-Zustand, wie es eine juristische Analyse zwangsläufig tut, reichen diese zwei Blickwinkel völlig aus und es ergibt sich, dass die Zahlung von Courtagen durch Vorsorgeeinrichtungen nicht zu rechtfertigen sind. Es ist jedoch auch im Blick zu behalten, ob ein explizites Verbot von Courtagenzahlungen anderen berechtigten Zielen zuwiderläuft.
Falls Broker nicht mehr durch die Vorsorgeeinrichtung entschädigt werden dürfen, ist zu erwarten, dass sie ihren Aufwand ihren Auftraggeberinnen, also den Arbeitgeberinnen, in Rechnung stellen werden. Dies wäre zu begrüssen. In diesem Zusammenhang ist jedoch der Befürchtung Rechnung zu tragen, dass sich kleinere Arbeitgeberinnen eine Beratung durch einen Broker allenfalls nicht mehr leisten können oder wollen und dass dadurch die Suche nach der passenden Vorsorgelösung oder das Aushandeln von günstigen Konditionen erschwert wird.
Deshalb empfehlen wir, gleichzeitig mit dem Verbot von Courtagenzahlungen Massnahmen ins Auge zu fassen, die sicherstellen, dass Arbeitnehmer und die Arbeitgeberinnen von der besten Vorsorge für ihr Geld profitieren können…“
Die Fachmitteilung ist für Mitglieder gratis, für Nichtmitglieder kostet sie 10 Franken. Das Gutachten kann gegen eine Gebühr von 50 Franken heruntergeladen werden.
ASIP Fachmitteilungen / Broker-Provisionen (Übersicht)
Stellungnahme zur Teilrevision MWStG
Die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen schreibt in ihrer Stellungnahme betreffend die Teilrevision des MWSTG (Weiterentwicklung der MWST) und der MWSTV:
Nachfolgend beantragen wir im Rahmen der Vernehmlassung betreffend die Teilrevision des MWSTG (Weiterentwicklung der MWST) und der MWSTV die Entlastung der Anlagestiftungen und verzichten auf eine Stellungnahme zu den Bereichen Steuerpflicht, Steuerabrechnung und Steuersicherung.
Bereits vor einiger Zeit hat die Konferenz der Geschäftsführer der Anlagestiftungen (KGAST) der ESTV das Anliegen unterbreitet, die mehrwertsteuerliche Benachteiligung der Anlagestiftungen gegenüber den kollektiven Kapitalanlagen gemäss KAG aufzuheben (z.B. mittels Erweiterung des Anwendungsbereichs von Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. f MWSTG auf Anlagestiftungen).
Damit würden gewisse an die Anlagestiftungen erbrachte Leistungen von der MWST ausgenommen. Die ESTV schätzt die Steuermindereinnahmen, welche durch die beantragte Ausweitung der Ausnahme entstünden, grob auf 10 bis 15 Millionen Franken jährlich (vgl. Schreiben des Direktors der ESTV an den Geschäftsführer der KGAST vom 17. April 2020). (…)
“Pensionskassen bangen um ihre Rendite”
Weshalb bangen die PKs um die Rendite? Thema des Blick-Artikels ist die Kriegsmaterial-Initiative. Dem ASIP geht sie zu weit und auch der Blick scheint nicht ganz sicher, dass Moral mit dem Swiss-Finish der Welt wirklich hilft.
IZS: Junge Bürgerliche zur BVG-Revision
Zwei unterschiedliche Generationen: Josef Bachmann befragt Vertreter der bürgerlichen Jungparteien zu ihrer Stellungnahme über die BVG-Reformvorlage. Sitzend von links: David Trachsel, Präsident JSVP; Patrick Eugster, verantwortlich Altersvorsorge Jungfreisinnige; Tobias Vögeli, Co-Präsident Junge Grünliberale; Sarah Bünter, Präsidentin JCVP.
pw. Erstmals hat die Innovation Zweite Säule ihre Mittagsveranstaltung (BVG-Arena) in Zürich durchgeführt. Unter coronabedingt eingeschränkten Bedingungen.
Bemerkenswerterweise haben gleich sechs bürgerliche Jungparteien das Kunststück fertig gebracht, eine gemeinsame Stellungnahme zur BVG-Revisionsvorlage einzureichen. Bei der IZS stellten sie die zentralen Elemente und Forderungen nochmals vor.
Wenn ihre Ansichten auch deutlich abweichen etwa von den Stellungnahmen der jeweiligen Mutterparteien, so bleiben sie doch im Rahmen des bestehenden Systems; lassen aber viel offen, nicht zuletzt die Kostenfrage.
Wichtig ist ihnen vor allem die Ablehnung des Rentenzuschlags gemäss Bundesratsvorlage, den sie als neuerliches Umverteilungsinstrument als “stossend” empfinden. Sie schlagen eine einmalige Erhöhung des Altersguthabens vor, und zwar über den langen Zeitraum von 15 Jahren.
Diverse ihrer Vorschläge führen zu einer Ausweitung der Versichertenbasis, etwa mit der Abschaffung des Koordinationsabzugs und einem flexiblen Mindestjahreslohn gemäss Beschäftigungsgrad. Das sind kostenintensive und auch schwierig umzusetzende Ideen. Auch ihr Vorschlag nach einem für die Arbeitgeber für alle Altersgruppen einheitlichen Beitragssatz hätte wohl diverse technische Hürden zu bewältigen.
Der Umwandlungssatz soll nicht nur gesenkt, sondern auch entpolitisiert werden. Ein konkreter Zielwert wird nicht angegeben. Künftig soll er auf Basis “mathematischer Instrumente” vom Bundesrat zwingend angepasst werden müssen. Und schliesslich wird gefordert, dass das Rentenalter dynamisch der Lebenserwartung folgt.
FRP 4: Technischer Zins sinkt unter 2%
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE), hat die Obergrenze per 30.09.2020 für die Empfehlung des technischen Zinssatzes gemäss Fachrichtlinie 4 festgelegt.
In der Fachrichtlinie 4 ist eine Obergrenze für den technischen Zinssatz definiert. Empfiehlt der Experte ausnahmsweise einen technischen Zinssatz, der über der Obergrenze liegt, muss er dies sachlich begründen.
Die Obergrenze wird berechnet als durchschnittlicher Kassazinssatz der 10-jährigen CHF Bundesobligationen der letzten 12 Monatswerte, erhöht um einen Zuschlag von 2.5% und vermindert um einen Abschlag (mindestens 0.3% -Punkte) für die Zunahme der Langlebigkeit. Die neue Obergrenze gilt ab dem 1. Oktober 2020.
Fachmitteilung 122: Mitbestimmung beim PK-Wechsel
Die Fachmitteilung 122 des Pensionskassenverbands behandelt die Folgerungen des Bundesgerichtsentscheids, der Arbeitnehmern beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung (VE) durch den Arbeitgeber ein “echtes Mitbestimmungsrecht” zusichert. Die Mitteilung geht auf die teilweise komplexen prozessualen Konsequenzen ein, die sich daraus ergeben. Sie ist für Mitglieder unentgeltlich, Nichtmitglieder können sie beim Verband erwerben.
Standortbestimmung der Siba
Werner Enz berichtet in der NZZ über den Jahresanlass der Swiss Insurance Broker Association, bei der diverse Interna und Externa zur Sprache kamen. Dazu gehören insbesondere auch die in Vorsorgekreisen heftig diskutierten Courtagen.
Nach einer Palastrevolte, die vor viereinhalb Jahren in der Ausbootung des früheren Präsidenten gemündet hatte, entstand Unruhe. Nun sind die grossen Mitspieler IBC und Aon wieder mit an Bord. Felix Jenny, der Chef von Aon Schweiz, hat sich auch zur Mitarbeit im Siba-Vorstand zur Verfügung gestellt.
Die nunmehr 96 Siba-Mitglieder vermitteln in der Schweiz ein Prämienaufkommen in der Grössenordnung von 10 Mrd. Fr. Dieses Jahr dürften die Umsätze gemäss einer internen Umfrage um 5 bis 10% sinken, was mit einem Seitenblick auf Corona-bedingt stark gebeutelte Branchen wie den Tourismus, die Gastronomie und die Luftfahrt kein Drama darstellt.
Als eine der nächsten Herausforderungen kommt die Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf die Siba-Mitglieder zu. Man ist gespannt, wie die von linken Kreisen unter Beschuss genommenen Courtagen – und damit der Verdienst der Broker – neu geregelt werden sollen.
Auch der Pensionskassenverband Asip möchte ein Modell vorschreiben lassen, das nur noch eine Aufwandentschädigung vorsähe, was aber seit Jahrzehnten etablierte Regeln über den Haufen würfe. Zudem wäre der Grundsatz von Wirtschafts- und Vertragsfreiheit verletzt.
NZZ / Siba / Thema Courtagen
Der OAK tut es leid …
Was tut der OAK leid? Dass sie nicht auch noch für den Klimaschutz zuständig ist und deshalb eine abstruse Forderung von Green Peace leider nicht umsetzen kann. Die Gewerbezeitung schreibt:
Starker Tobak: Eine von der radikallinken Gruppierung Greenpeace beauftragte Rechtsanwältin hat eine rechtliche Eingabe ans Parlament gemacht. Sie will die Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge (OAK BV) zwingen, «den kantonalen Aufsichtsbehörden mittels eines Standards oder einer Weisung vor[zuschreiben], dass sie bei den Vorsorgeeinrichtungen ab 2021 jährlich Berichterstattung über deren direkte und indirekte Treibhausgasemissionen einzufordern und diese zu veröffentlichen haben».
Doch das ist noch nicht alles. Weiter soll die OAK BV «den kantonalen Aufsichtsbehörden in einer Weisung vorschreib[en], dass und wie Klimafinanzrisiken in den Anlagereglementen der Vorsorgeeinrichtungen zu berücksichtigen sind».
Und schliesslich soll die OAK BV «den kantonalen Aufsichtsbehörden mittels eines Standards vorschreib[en], dass die Vorsorgeeinrichtungen ihre Finanzflüsse in Einklang mit mindestens dem ‹deutlich unter 2-Grad-Ziel› zu bringen haben».