In der Serie ihrer “Hot Topics” nimmt Towers Watson Stellung zu den Vorschläge des Bundesrates für die Verordnungen zur Strukturreform. Sie ist – nicht überraschend – kritisch bis ablehnend ausgefallen. “Towers Watson erachtet zahlreiche der vorgeschlagenen Regelungen als fragwürdigen Eingriff in die Autonomie der Vorsorgeeinrichtungen und plädiert im Interesse einer freiheitlichen und leistungsfähigen 2. Säule für eine Überarbeitung”, heisst es auf der Website. Towers Watson geht konkret auf zwei Punkte der Entwürfe ein: Art.46 BVV 2 (Leistungsverbesserungen) und Art. 40 BVV 2 (Unabhängigkeit des Experten). Towers Watson schliesst sich der weit verbreiteten Meinung an, dass sich mit den Entwürfen eine “problematische Ueberregulierung” abzeichne.
Medien
PKE: “Ohne Augenmass und über das Ziel hinaus”
Die PKE – Pensionskasse Energie – befasst sich in ihrem Januar-Newsletter 2011 mit der Vernehmlassung zur Strukturreform. Ronald Schnurrenberger, Vorsitzender der Geschäftsleitung schreibt: “Die geplanten Bestimmungen zeugen von einem sehr weltfremden Verständnis des Notwendigen und des Machbaren. Sie schiessen weit über das Ziel hinaus und teilweise fehlt ihnen die gesetzliche Grundlage. In der vorliegenden Form sind sie von einzelnen Akteuren nicht umsetzbar und lassen jeden Praxisbezug vermissen.”
An einem praktischen Fall wird dargestellt, wie weltfremd die Entwürfe ausgefallen sind: *Was soll man von der Vorschrift halten, die von der Revisionsstelle verlangt, künftig die Aufsichtsbehörde zu informieren, wenn ihr «Tatsachen bekannt werden, die geeignet sind, den guten Ruf oder die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit der Verantwortlichen einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge in Frage zu stellen»? Welche Revisionsstelle wird aufgrund von ungesicherten Erkenntnissen, die ihr allenfalls noch mündlich zugetragen worden sind, Führungsverantwortliche bei der Aufsichtsbehörde melden? Klagen wegen Persönlichkeitsverletzung, Ehrverletzung usw. wären vorprogrammiert. Und was tut die Aufsichtsbehörde mit solchen Meldungen? Lädt sie die entsprechenden Führungsverantwortlichen zu einem Gespräch vor? Mit welchem Inhalt?”
“Schere zwischen Leistungen und Erträgen öffnet sich”
“Die Vorsorgeeinrichtungen sehen sich mit tieferen Renditen an den Kapitalmärkten konfrontiert. Für die Pensionskassen heisst das, mehr Effizienz und tiefere Kosten bei der Vermögensverwaltung. Damit lässt sich der Leistungsabbau in Grenzen halten”, schreibt Kurt Speck in der Schweizer Versicherung.
20 Minuten: Interview mit Dominique Biedermann
20 Minuten hat ein Interview mit Ethos-Direktor Dominique Biedermann geführt. Auszüge:
Werden Sie denn von den Verwaltungsräten ernst genommen?
Immer mehr. Heute sind über 100 Pensionskassen bei Ethos angeschlossen, die ein Vermögen von 140 Milliarden Franken verwalten. Das gibt uns eine gewisse Macht.
Sie haben nach der Busse der Schweizer Börse gegen die UBS angekündigt, an der Generalversammlung etwas gegen die alte UBS-Führung zu unternehmen. Was konkret?
Wir versuchen den aktuellen Verwaltungsrat zu überzeugen, dass er im Namen der Aktionäre eine Zivilklage gegen die ehemalige UBS-Führung einreicht. Wenn der Verwaltungsrat aber weiterhin nicht einverstanden ist, werden wir an der Generalversammlung Druck aufsetzen.
Wird sich Ethos einer allfälligen US-Sammelklage gegen die UBS anschliessen?
Wir hätten nie von uns aus eine Sammelklage lanciert, da wir Aktionär der Grossbank bleiben. Eine Sammelklage schwächt das heutige Unternehmen und richtet sich nicht an die Ex-Manager. Wenn andere aber eine Sammelklage einreichen, müssen wir mitziehen, damit auch wir von allfälligen Entschädigungen profitieren. Noch steht aber aus, ob wir zur Klage zugelassen sind.
NZZ: “Warum zieht Ethos nicht mehr Konkurrenten an?”
“Die 1997 aus zwei Genfer Pensionskassen entstandene und anschliessend stark in die ganze Branche gewachsene Ethos-Stiftung hat sich in der Schweiz im Markt für Unternehmenskontrolle erfolgreich als eine Art politischer Unternehmer eingerichtet. Die Institution unter der Führung von Direktor Dominique Biedermann und Präsident Kaspar Müller operiert als geschickte Kombination von Anlagevehikel, Aktionärsvertreter, Rating-Agentur, Think-Tank und moralischem Kompass in einem Markt, der voll Geld ist, für das oft fast verzweifelt nach guten Anlagemöglichkeiten gesucht wird. Die Ethos-Führung hat es verstanden, sich als Spezialist für «richtiges» Investieren von Anlagegeldern zu etablieren und von Kollegen aus vielen Pensionskassen das entsprechende Mandat und somit eine geballte monetäre Macht zu erhalten”, schreibt die NZZ und und fährt fort: “Von aussen gesehen, stellt sich die Frage, warum denn ein solches Tätigkeitsfeld mit derartigen Profilierungschancen nicht mehr Akteure anzieht, die ihrerseits eigene Salär-Modelle, Corporate-Governance-Ideale sowie Manager-, Verwaltungsrats- und Firmen-Ratings den Investoren beliebt zu machen suchen. Vielleicht ist die Frage gar kein Thema, vielleicht ist Ethos in der Schweiz einfach der erste solche «Broker», dem weitere folgen werden.”
BSV-Mitteilungen über die BV Nr. 121
Das BSV hat die Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 121 publiziert. Hinzuweisen ist u.a. auf die Stellungnahme zu den neuen Regelungen für ältere Arbeitnehmende. Eingegangen wird auf eine ganze Reihe von praktischen Fragen, die sich aus der Weiterführung der Vorsorge ergeben (Barauszahlung, Scheidung, Einkäufe etc.). Ein weiteres wichtiges Thema von 121 bildet der steuerliche Abzug von Einkäufen bei Kapitalauszahlung innerhalb von drei Jahren (BG-Entscheid). Das BSV hält dazu fest: “Art. 79b BVG ist zwar eine primär vorsorgerechtliche Norm, beruht aber klar auf steuerrechtlichen Motiven. Er übernimmt und konkretisiert die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Verweigerung der Abzugsberechtigung wegen Steuerumgehung. Die dreijährige Kapitalrückzugssperre ist nicht als eine notwendigerweise direkte Verknüpfung zwischen dem Einkauf und der Leistung zu verstehen, denn die in die Vorsorgeeinrichtung einbezahlten Beträge werden nicht ausgesondert und die Leistungen aus Vorsorgeeinrichtungen nicht aus bestimmten Mitteln, sondern aus dem Vorsorgekapital der versicherten Person insgesamt finanziert. Deshalb ist jegliche Kapitalauszahlung in der Dreijahresfrist missbräuchlich und jede während der Sperrfrist erfolgte Einzahlung vom Einkommensabzug ausgeschlossen”.
Mitteilungen 121 / BG-Entscheid / Art. 79 BVG
NZZ: Den Pensionskassen droht eine «Gebührenlawine»
Vergangene Woche hat Kaiser-Ferrari auf den alljährlichen Informationstagen zur beruflichen Vorsorge einmal mehr beteuert, mit der Reform das Vertrauen der Bürger in die zweite Säule stärken zu wollen. Die Branche steht dem Gesetzeswerk indessen weiter sehr skeptisch gegenüber und fördert immer neue Kritikpunkte zutage, die in der bis zum 28. Februar dauernden Vernehmlassung thematisiert werden. Neben dem Regulierungseifer wird nun beklagt, die Reform schotte den Markt vor ausländischen Anbietern ab und schränke den Wettbewerb ein. Angesichts der derzeitigen unklaren Formulierungen in der Verordnung scheint dies in der Tat möglich. Gesetze mit protektionistischem Inhalt schädigen aber die Pensionskassen und ihre Versicherten, schreibt Michael Ferber in der NZZ-Reflexe.
10 Mio-Domino: Vorsorgeforum.ch
Lusenti: L’état ne doit pas oublier le respect du droit de la propriété en matière de retraite
Il ne faut pas minimiser l’impact de la crise et la nécessité de prendre des mesures douloureuses. Mais il est nécessaire de s’opposer avec détermination aux dérives autoritaires de l’Etat qui montre, dans certains pays, des velléités de nationalisation de l’épargne, écrit Graziano Lusenti dans un article de “Le Temps”.
NZZ: Sparpotenzial in der zweiten Säule
Umwandlungssatz oder die schrittweise Enteignung
Konrad Hummler, Teilhaber von Weggelin & Co., äussert sich in einem Kommentar in der NZZ zu den Machenschaften der ungarischen Regierung bei der Verstaatlichung privater Vorsorgegelder im Jahr ihrer EU-Präsidentschaft und macht dann den Schritt zur Schweiz, wo solches angeblich völlig unmöglich ist. Hummler hat seine Vorbehalte und die sind massiv: “Wie viel sauberer stehen in dieser Sache doch wir Schweizer da! Wir könnten, was der Himmel verhüten möge, ohne weiteres die EU Rats-Präsidentschaft übernehmen! Könnten wir? Nein, gerade in Sachen Enteignung von Pensionskassenvermögen nicht. Weshalb? Weil seit Jahr und Tag aufgrund des unrealistischen Rentenumwandlungssatzes die jüngere Generation zu wenig sparen kann, sprich: still und leise systematisch enteignet wird. Keine rechtsnationale Zweidrittelmehrheit wie in Ungarn, sondern die unheilige Allianz aus Sozialisten, Gewerkschaften und einer erklecklichen Zahl von SVP-Kantonalparteien hat im letzten Jahr zu einer Bestätigung dieser Enteignungsstrategie durch das Volk geführt. Der einzige sachliche Unterschied zwischen dem ungarischen und dem schweizerischen Rentenmodell liegt darin, dass das erste schlagartige, das zweite graduelle Wirkung zeitigt, was eigentlich fast noch ein wenig fieser ist, weil sie erst in ferner Zukunft sichtbar wird, dann aber ebenfalls brutal.”
Brändli: “Schweiz enteignet ihre tumben Arbeitnehmer”
“Die Verstaatlichung privater Altersvorsorgegelder kommt weltweit in Mode. In der Schweiz reisst sich der Bund die berufliche Vorsorge auf dem Verordnungsweg unter die Nägel, indem er Pensionskassenexperten bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags lahm legt und die Arbeitnehmer entmündigt” schreibt Herbert Brändli in Stocks. Brändli hat, wie die grosse Mehrzahl der Fachleute, wenig Freude an den vom BSV entwickelten Vorschlägen für die Umsetzung der Strukturreform.
Er schreibt weiter: “Der Regulator unterstellt den Pensionskassen à priori Unfähigkeit, krumme Machenschaften und Interessenkonflikte, ohne zu sagen, was gemeint ist. Dafür leben die zuständigen Behörden gut auf Kosten der Versicherten. Die Schar der Staatsdiener nimmt rasant zu, obwohl sie immer weniger Vorsorgeeinrichtungen beaufsichtigen müssen. Viele patronale Fonds und kleine Pensionskassen haben angesichts des ausartenden Dirigismus und zunehmender materieller Belastungen die Segel bereits gestrichen. Diese Schwächung der 2. Säule scheint in Bern nicht zu stören. Gefällig ist dem Bund die Umsetzung des Peter-Prinzips. In gewissen Kantonen verfügen seine Aufseher nicht über die kennzeichnende Fachkompetenz. Zürich beispielsweise verlangt auch künftig lediglich «erforderliche Fachkompetenzen in den Bereichen Recht, Wirtschaftsprüfung und Management», keine Rede von der für die Aufsicht entscheidenden Vorsorge- und Versicherungstechnik. Umso schlimmer, wenn sie auch noch die Pensionskassenexperten kalt stellen.”
NZZaS: Böswillige Vorwürfe an Oskar Leutwyler
Charlotte Jacquemart von der NZZ am Sonntag hat in Erfahrung gebracht, dass Oskar Leutwyler, früherer PK-Experte der Gemini-Sammelstiftung und in Zusammenhang damit ausgiebig in die Schlagzeilen geraten, das Präsidium zweier Pensionskassen übernommen hat. Es handelt sich dabei um die PKs der Frigosuisse und der Ofrag-Vertriebsgesellschaft. “Bei Beobachtern stossen die neuen Mandate Leutwylers auf Kritik”, schreibt Jacquemart in der NZZaS. Sie nennt aber diese angeblichen Kritiker nicht mit Namen und es ist davon auszugehen, dass es sich dabei um journalistische Kunstfiguren handelt, und diese Mandate primär Jacquemarts moralisches Empfinden stören. Die insgesamt doch eher dürftige Neuigkeit musste wohl mit allerhand fingierter Empörung angereichert werden, damit daraus ein Dreispalter für das Sonntagsblatt wurde. Uns stört hingegen, dass schon der Lead zum Artikel (“Ehemalige Chefs der Pensionskasse Gemini haben Millionen in die eigene Tasche geleitet”) eine gewollt irreführende Unterstellung darstellt.
Es ist alles relativ
Michael Felber schreibt in der NZZ vom 23.12.2010 über die Sorgen der Schweizer Pensionskassen und fährt dann fort: “Wer diese Situation beklagt, sollte allerdings einen Blick über die Grenzen werfen. Dann wird schnell klar, in welch beneidenswerter Situation sich die Bürger hierzulande mit dem Drei-Säulen-System in der Altersvorsorge befinden. Sicherlich gibt es auch hierzulande im öffentlich-rechtlichen Sektor ein Problem bei der Deckung der Pensionsverpflichtungen. Während hierzulande die Politik das Problem aber angeht und Kassen mit Staatsgarantie in Zukunft einen Deckungsgrad von mindestens 80% vorschreibt, ist im öffentlichen Sektor in anderen europäischen Ländern noch nicht einmal klar, wie hoch die Verpflichtungen überhaupt sind. Die Altersvorsorgesysteme in vielen anderen europäischen Ländern beruhen zudem stark auf dem Umlageverfahren und werden von der Alterung der Bevölkerung ungleich härter getroffen.
Hält man sich vor Augen, dass im EU-Land Ungarn Altersvorsorge-Sparer zum Abbau der Staatsschulden kurzerhand von der Regierung enteignet werden, lässt dies die Schweizer Probleme sehr klein erscheinen.”
Le Temps: 100 d’histoire financière et des rendements suffisants
«L’analyse des marchés au travers des 110 dernières années de l’histoire financière nous montre que l’on peut dégager sans problème une performance annuelle nominale moyenne de 5% et réelle de 3%.» Pour déterminer si les marchés permettent un rendement suffisant sur le très long terme, le directeur de la société de conseils aux institutions de prévoyance Fundo, Jacques Grivel, a mené un travail de bénédictin. Sa société a reconstitué les performances des indices LPP Pictet à partir de 1900, alors que la banque genevoise ne les a lancés qu’en 1970.