Das im letzten Jahr vom Stimmvolk angenommene Partnerschaftsgesetz wird per 1. Januar 2007 in Kraft treten. Das Gesetz bietet gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit, ihre Beziehung als «eingetragene Partnerschaft» ins Zivilstandsregister eintragen zu lassen. Eine solche Eintragung führt rechtlich zu einer weitgehenden Gleichstellung mit Ehepaaren und hat Auswirkungen auf die Sozialversicherungen. Watson Wyatt hat auf ihrer Website eine Aufstellung der betroffenen Bereiche publiziert.
Watson Wyatt Switzerland – News Briefs
Gesetzgebung
Publica-Gesetz: Nationalratskommission auf der Linie des Ständerates
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) schlägt vor, dass der Nationalrat gemäss den Beschlüssen des Ständerates auf die Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse verzichtet. Einige weitere Differenzen zwischen den Räten bleiben aber gemäss den Kommissionsanträgen bestehen.
Für die zweite Beratung im Nationalrat beantragt die Kommission jetzt mit 15:7 Stimmen, die Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse abzulehnen, und schlägt vor, dass der Bund mit einer Einmaleinlage an die Publica von ca. 900 Mio Franken das als Folge der Senkung des technischen Zinssatzes fehlende Deckungskapital für die Rentnerbestände finanziert. Die Kommission will aber mit 13:10 Stimmen daran festhalten, dass entgegen dem Beschluss des Ständerates die Beiträge der Arbeitgeber maximal 13,5% und nicht 14% der versicherbaren Lohnsumme betragen dürfen. Die Beitragspflicht soll gemäss Kommissionsantrag vom vollendeten 21. Altersjahr bis zum Ende der AHV-Beitragspflicht dauern und nicht, wie dies der Ständerat beschlossen hatte, vom vollendeten 24. bis zum vollendeten 65. Altersjahr.
Ebenfalls entgegen dem Beschluss des Ständerates soll die sog. «Berufsinvalidität» beibehalten werden (die Publica kann in Ausnahmefällen auf Kosten des Arbeitgebers Invalidenrenten ausrichten, auch wenn kein gesetzlicher Anspruch auf derartige Renten besteht). Die Übergangszeit, in der die vom Systemwechsel besonders betroffenen 46-55jährigen durch erhöhte Beitragszahlungen des Arbeitgebers leicht entlastet werden können, wird von fünf auf zehn Jahre verlängert.
Medienmitteilung
Versicherer für zentralisierte BVG-Aufsicht
Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) begrüsst grundsätzlich eine Reform zur nachhaltigen Sicherung der zweiten Säule. In seiner Antwort zum Bericht «Strukturreform in der beruflichen Vorsorge» kritisiert er jedoch, dass die vorgeschlagenen Massnahmen nicht für eine starke und unabhängige Aufsicht ausreichten.
Eine starke, schweizweit ausgerichtete und unabhängige Aufsichtsbehörde wäre nach Ansicht des SVV nötig, um diese Ziele zu erreichen. Es sei denkbar, diese Aufsichtsbehörde in die künftige eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) zu integrieren, in welcher die Versicherungs- und Bankenaufsicht sowie die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei zusammengeführt werden. Das Vernehmlassungsverfahren sieht lediglich eine Regionalisierung der bisher auf kantonaler Ebene geregelten Aufsicht für die Vorsorgeeinrichtungen vor. Zudem sei die geplante Oberaufsicht gemäss SVV zu schwach ausgestaltet.
Schweizerischer Versicherungsverband SVV
Pilier 3a: l’âge limite pourrait être relevé à 70 ans
L’âge limite fixé pour le pilier 3a pourrait être relevé à 70 ans. La commission de la sécurité sociale du Conseil des Etats a accepté à l’unanimité que son homologue du National élabore un projet supprimant la limite actuelle de 65 ans.En revanche, la commission pourrait faire marche arrière sur son idée de renforcer la transparence dans les caisses de pension après l’affaire Swissfirst. Lors de la session d’automne, le Conseil des Etats avait envisagé d’introduire une disposition en ce sens dans la loi avant de renvoyer l’affaire à sa commission.
LeTemps.ch – Dépêche suisse
Parl. Initiative für Schlussalter 70 der Säule 3a
Nach Anhörung von Nationalrat Toni Bortoluzzi als Vertreter der SGK des Nationalrats hat die SGK des Ständerates ohne Gegenstimme ihre Zustimmung zur Pa. Iv. SGK-NR. Schlussalter 70 bei der Säule 3a gegeben. Damit kann die Kommission des Nationalrats eine Vorlage ausarbeiten, wonach das Schlussalter für die Vorsorge in der Säule 3a auf 70 Jahre angehoben wird, sofern die Person erwerbstätig ist.
Medienmitteilung
SGK-S: Hearing zur Offenlegung von Bankgeschäften
Unter dem Eindruck der Fusion der Swissfirst mit der Bank am Bellevue und den damit getätigten privaten Anlagegeschäften hat der Ständerat in der Herbstsession bei der Beratung des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes ( 05.073 ) eine Bestimmung zur Offenlegungspflicht (Art. 15a Publica-Gesetz, 52a BVG) diskutiert. Danach müssten sämtliche mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgevermögen betrauten Personen jährlich ihre persönlichen Bankbeziehungen und Effektentransaktionen offen legen. Der Rat beschloss, diese Frage in einer Vorlage 3 von der übrigen Vorlage abzutrennen und an die Kommission zurückzuweisen.
Die SGK lud Vertreter von Pensionskassen, Banken sowie die Sozialpartner zu einem Hearing ein. Einhellig äusserten sich die angehörten Personen kritisch gegenüber der vorgeschlagenen Bestimmung. Die Erfassung von verpöntem Handeln durch eine generell-abstrakte Norm dürfte schwierig sein. Es gehe weniger darum, neue Gesetze zu schaffen, als die bestehenden auf allen Ebenen voll durchzusetzen. An ihrer Sitzung vom 8./9. Januar 2007 wird die Kommission über das weitere Vorgehen entscheiden.
An der Anhörung zur Offenlegungspflicht haben folgende Personen teilgenommen: Hanspeter Konrad, Direktor Schweiz. Pensionskassenverband (ASIP), Hans Rudolf Schuppisser, Vizedirektor Arbeitgeberverband, Colette Nova, Geschäftsleitende Sekretärin Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Christina Ruggli-Wüest, Leiterin Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsaufsicht des Kantons Basel-Stadt, José Antonio Blanco, Global Investment Solutions.
Medienmitteilung
Weniger Frühpensionierungen dank flexiblem Rentenbezug?
Vor drei Jahren wollte Pascal Couchepin das reguläre Rentenalter auf 67 erhöhen. Heute lautet die Devise anders: Die Bestimmungen für alle drei Säulen der Altersvorsorge sollen so angepasst werden, dass ältere Menschen nicht am Weiterarbeiten gehindert werden. An den hohen Lohnnebenkosten älterer Arbeitnehmer ändert sich dabei aber nichts, schreibt die NZZ in einem Beitrag über die Ergebnisse der Vernehmlassung über die Massnahmen zur Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer.
NZZ online
Strukturreform: Grundsatzfragen und Detaillösungen
Die Fachverbände haben sich in ihren Stellungnahmen sehr detailliert um die Probleme der Neuregelung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge bemüht, allerdings ist das weitere Schicksal dieser Vorlage gegenwärtig höchst unklar. Der ASIP unterstützt das Modell der Regionalisierung, welche von der Annahme ausgeht, dass die Kantone dem Vorbild der Innerschweiz folgen und sich zu regionalen Verbünden zusammen schliessen werden, um so die Professionalisierung und die Effizienz des Systems zu fördern. Allerdings soll es dafür nach Meinung des Bundesrates keinerlei Zwang geben. Dass auch die Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden hinter dem Vorschlag steht, kann nicht überraschen. Die Oberaufsicht soll einer neu zu gründenden Kommission übertragen werden, die sich aus Fachleuten zusammen setzt und einschlägigen Fachrichtlinien zu folgen hätte. Die Stellungnahmen haben hier zu zahllosen Einzelfragen Verbesserungsvorschläge eingebracht. Ob das System aber jemals auch nur in den Grundzügen so umgesetzt wird, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, muss angesichts der Uneinigkeit in den grundsätzlichen Fragen bezweifelt werden.
Stellungnahme ASIP
Stellungnahme Treuhand-Kammer
Stellungnahme der Konferenz der kant. Aufsichtsämter
Sozialpartner uneins über Strukturreform
Die beiden Stellungnahmen des Schweiz. Gewerkschaftsbundes und des Arbeitgeberverbands differieren grundsätzlich in der massgeblichen Frage der Organisation der Aufsicht (regional oder zentral). Der SAV befürwortet das Konzept einer fachlich verstärkten kantonalen, mehrheitlich regionalisierten direkten Aufsicht, ohne die Zentralisierungsvariante. Eine zusätzliche Ausstandsregel soll aber in Zukunft sicherstellen, dass eine kantonale Aufsicht bei kantonseigenen Vorsorgeeinrichtungen nicht in einen Interessenkonflikt gerät.
Der SGB lehnt hingegen das dezentrale Modell ab. In der Stellungnahme heisst es: "Wir fordern deshalb die Schaffung einer einheitlichen, für die ganze Schweiz zuständigen Aufsichtsbehörde. Eine solche Behörde würde die eingangs erwähnten Anforderungen an eine Reform der Aufsichtsstruktur erfüllen, ohne die mit einem zweistufigen System verbundenen Nachteile. Sie wäre „schlanker“, wesentlich effizienter und deshalb auch kostengünstiger. Die durch die Vereinfachung der Strukturen und Abläufe frei werdenden Ressourcen könnten für eine bessere und reaktionsfähigere Aufsicht eingesetzt werden. Allerdings müsste auch eine solche Behörde bestimmte qualitative Anforderungen erfüllen".
Auch bei den Fachverbänden herrscht in dieser Frage keine Einigkeit. ASIP und die Kammer der PK-Experten befürworten das Regionalmodell des Bundesrates, für den Versicherungsverband stellt es bestenfalls einen Zwischenschritt in Richtung einer zentralen Behörde dar.
Stellungnahme Gewerkschaftsbund
Stellungnahme Arbeitgeberverband
Vernehmlassung zur Strukturreform: Kritik der Parteien
In der soeben abgelaufenen Vernehmlassung zur Strukturreform (Organisation der Pensionskassen-Aufsicht) war von den Parteien die Kritik der SVP am schärfsten. Sie lehnt den Vorschlag rundweg ab, die gegenwärtig 27 Aufsichtsbehörden durch 7 oder 8 regionale Gremien und eine eidgenössische Oberaufsichtskommission zu ersetzen. Die Beschäftigung einer mehr oder weniger nebenamtlichen Kommission sei inakzeptabel, wenn es darum gehe, rasch zu handeln, um Verluste bei den Versicherten zu verhindern.
Die SVP schlägt stattdessen vor, die Aufsicht über die teilautonomen Vorsorgeeinrichtungen weiterhin bei den Kantonen zu belassen sowie Sammel- und Anlagestiftungen durch eine neu geschaffene professionelle Aufsicht zu überwachen. Auch die SP ist mit dem bundesrätlichen Vorschlag nicht zufrieden. Es gebe keine sachliche Begründung für eine föderalistische Lösung, schreibt die SP. Mit ihr bestehe auch in Zukunft das Risiko, dass sich die einzelnen Behörden in der Aufsichtsintensität und -qualität unterscheiden würden. Die SP fordert die Schaffung einer einzigen Aufsichtsbehörde mit regionalen Zweigstellen.
Kritisch fällt die Stellungnahme auch bei der CVP aus. Der «staatliche Interventionismus» werde die Versicherungsaufsicht nicht sicherer machen, es sei denn, die vorgesehene Aufsichtsinstitution übernehme die materielle Verantwortung für die Anlagerisiken. Nur die FDP steht hinter den Vorschlägen aus dem Departement ihres Bundesrats. Die Freisinnigen fordern den Bundesrat aber auf, dafür zu sorgen, dass die Unabhängigkeit und Professionalität der Aufsichtsbehörden garantiert sei. Auf grundsätzliche Zustimmung stösst die BVG-Reform bei den Wirtschaft. Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse und der Arbeitgeberverband begrüssen in einer gemeinsamen Stellungnahme die vorgeschlagenen Massnahmen. Die Reform verursache zwar Mehrkosten, stärke aber das System der Zweiten Säule.
Die Wirtschaftsverbände machen aber ergänzende Vorschläge: Eine zusätzliche Ausstandsregel soll sicherstellen, dass eine kantonale Aufsicht bei kantonseigenen Vorsorgeeinrichtungen nicht in Interessenkonflikte gerät. Zudem sollen in der Oberaufsichtskommission auch die Vertreter der Sozialpartner als Sachverständige Einsitz nehmen.
Diese Forderung stellt auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund. Analog zur SP fordert er aber eine für die ganze Schweiz zuständige Aufsichtsbehörde. Anderer Ansicht ist der Pensionskassenverband (Asip). Er begrüsst den Vorschlag des Bundesrats einer dezentralen über kantonale Konkordate geführten Aufsicht mit einer Oberaufsichtskommission. Der Verband verlangt jedoch vom Bundesrat, dass diese keine gesetzgeberische Funktion wahrnehmen dürfe. Sie soll nur über Weisungskompetenzen verfügen.
NZZ Online
BR beantwortet Postulat Rennwald: Keine Zunahme der «prekären Arbeitsverhältnisse»
Der Bundesrat hat am 1. November 2006 in Beantwortung des Postulats Rennwald einen Bericht zu den «prekären Arbeitsverhältnissen» in der Schweiz verabschiedet. Aufgrund der vorliegenden Informationen erachtet der Bundesrat die Bestimmungen im Arbeitsrecht sowie die geltende Gerichtspraxis als hinreichend, um die Arbeitnehmer vor den negativen Folgen «prekärer Arbeitsverhältnisse» zu schützen.
Keine Zunahme der «prekären Arbeitsverhältnisse»
Initiative Fetz: Besteuerung von Teilbezügen
Ständerätin Fetz hat am 2004 eine parlamentarische Initiative (Pa.Iv. 04.447 ) eingereicht, welche verlangt, dass Teilbezüge von beruflichen Vorsorgeleistungen im Zeitpunkt der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder später nur in der Höhe des tatsächlichen Bezugs und nicht etwa das gesamte Vorsorgeguthaben besteuert werden. An der Sitzung der WAK-N wurde von Vertretern der Verwaltung erläutert, dass tatsächlich ein erster Teilbezug nur in der Höhe des effektiven Bezugs besteuert wird. Weitere Teilbezüge nach Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit sind vom Gesetz über die Berufliche Vorsorge nicht vorgesehen. In diesen Fällen wird steuerlich über das gesamte Freizügigkeitsvermögen abgerechnet. Die Kommission erachtet diese Regelung als reichlich undurchsichtig und missverständlich. Sie befürchtet, dass Personen, welche eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, fälschlicherweise aus steuerlichen Überlegungen ihr gesamtes Vorsorgekapital beziehen und dieses damit einem höheren Risiko aussetzen.
Die Kommission beschloss deshalb einstimmig, der Initiative Folge zu geben. Sie fordert damit ihre Schwesterkommission auf, eine Vorlage auszuarbeiten, welche klare vorsorge- und steuerrechtliche Regelungen vorsieht, die nicht falsche Anreize schaffen.
Medienmitteilung Wak
WAK-N: PKs nicht in Finma
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates führte eine ausführliche Diskussion über
eine allfällige Integration der Aufsicht über die
Pensionskassen in die FINMA (Finanzmarktaufsicht). Die Aufsicht über
Vorsorgeeinrichtungen ist heute beim Bundesamt für
Sozialversicherungen beziehungsweise bei den zuständigen
Behörden in den Kantonen angesiedelt und nicht beim Bundesamt
für Privatversicherungen. Aus diesem Grund werden die
Pensionskassen nicht vom FINMAG erfasst. Im Sinne einer Nutzung der
Synergien wäre jedoch die Ausübung der Aufsicht über die
Pensionskassen durch die FINMA unter Umständen sinnvoll. Die
Kommission nahm jedoch zur Kenntnis, dass sich eine Vorlage über
die Verbesserung der Aufsicht über die Pensionskassen zurzeit in
der Vernehmlassung befindet. Ein Integration dieser Instrumente in das
FINMAG hätte jedoch eine Verzögerung der Einführung der
FINMA von bis zu zwei Jahren zur Folge. Die Kommission beschloss
deshalb, vorerst davon abzusehen, schliesst aber eine Integration zu
einem späteren Zeitpunkt, insbesondere nach Abschluss der
Beratungen über die Vorlage des Bundesrates über die
Strukturreform in der beruflichen Vorsorge, nicht aus.
Pressemitteilung WAK
Motion Rechsteiner: Pensionskassen. Good Governance
Der Bundesrat wird eingeladen, landesweit klare Spielregeln für Vorsorgeeinrichtungen zu erlassen betreffend:
a. Interessenkollisionen bei wirtschaftlichen Beziehungen, namentlich Kapitalanlagen, Verwaltungsmandate usw..
b. einwandfreie und unabhängige Geschäftsführung, wie sie auch im Bankenrecht gebräuchlich sind.
c. Konzessionierung von Vermögensverwaltern, welche Direktanlagen tätigen.
d. Aufträge von Vorsorgeeinrichtungen. Dritte, die für Pensionskassen tätig sind, sollten keine Aufträge von der Kasse erhalten oder veranlassen können.
e. Standards der Aufsicht. Diese sind landesweit zu vereinheitlichen. Aufsicht und Oberaufsicht sind klar zu trennen.
f. Wirksamkeit der Aufsicht. Bei Unstimmigkeiten ist ein rasches Vorgehen zu ermöglichen. Die Suspensivwirkung von Beschwerden ist zu revidieren.
Curia Vista – 06.3458
Motion Rechsteiner: BVG. Verbot von Parallelgeschäften, Kontrollen der Eigengeschäfte und Provisionen
Der Bundesrat wird eingeladen, für die Eigengeschäfte von Pensionskassen-Verwaltern risikogerechte Vorkehrungen gegen Missbräuche zu erlassen:
1. Parallelgeschäfte sind zu verbieten.
2. Eigengeschäfte der Verwalter von Vorsorgevermögen (mit Kompetenz für Direktanlagen) sind, soweit sie gesetzlich als zulässig erklärt werden, über ein von der Kontrollstelle und vom Stiftungsrat einzusehendes Konto abgewickelt werden.
3. Provisionen, Geschenke und andere geldwerte Abgeltungen im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge sind umfassend offen zu legen und sind den Vorsorgeeinrichtungen gutzuschreiben.
4. Die Loyalität der operativen Vermögensverwalter ist von der Kontrollstelle aktiv zu prüfen, soweit diese nicht durch andere Stellen wie die EBK sichergestellt ist, das Reporting soll anerkannte Standards erfüllen.
5. Gesetzgebung und Aufsicht müssen sicherstellen, dass formelle und operative Verantwortlichkeiten (z.B. bei der Delegation von Anlageentscheiden) im Einklang stehen.
6. Die verantwortlichen Stiftungsräte von Pensionskassen sind gesetzlich in die Verantwortung einzubinden, damit sie die nötigen Vorkehrungen gegen Interessenkonflikte treffen und die Kontrolltätigkeit wahrnehmen.
7. Bei Zuwiderhandlungen sind klare Sanktionen vorzusehen.
Curia Vista – 06.3457