Nach der Pensionierung freiwillig zu arbeiten, ist unattraktiv. Denn die Steuerlast steigt massiv an, oftmals kommt es zu einer Verdreifachung. Mit der Rentenreform wird dieser Missstand zum Teil noch vergrössert, schreibt Albert Steck in der NZZ am Sonntag.
Angehende Rentner werden zunehmend umworben. Doch die gesalzene Steuerrechnung lässt sie vor einer weiteren Beschäftigung zurückschrecken. Bereits bei einem Einkommen von 90 000 Fr. springt die Steuerbelastung auf das Dreifache: Eine alleinstehende Person, wohnhaft in Bern, entrichtet dem Fiskus vor der Pensionierung rund 13 300 Fr. Als Rentner sinkt dieser Betrag nur wenig, auf 11 800 Fr., weil ohne Berufstätigkeit auch die Steuerabzüge wegfallen.
Bei einer Weiterarbeit dagegen verlangt der Fiskus plötzlich 34 300 Fr. – denn die Summe von Lohn und Renteneinkommen führt zu einer massiv höheren Steuerprogression. Hinzu kommen die weiterhin zu bezahlenden AHV-Beiträge. Diese sind nach der Pensionierung nicht mehr rentenbildend und erhalten somit ebenfalls den Charakter einer Steuer. Damit steigt die gesamte Belastung auf 38 100 Fr. Von der Rente geht also fast die Hälfte wieder zurück an den Fiskus. Die hohe Progression hat überdies zur Folge, dass die Steuerrechnung für das Eigenheim zunimmt.
Christian Ruch hat in der Südostschweiz einige bisher übersehene aber dennoch beunruhigende Aspekte der AV2020 aufgedeckt:
Im Abstimmungsbüchlein – aus deutscher Optik ja eher ein Abstimmungsheft, aber egal – steht ein Satz, der mich sehr beunruhigt: «1. und 2. Säule der Altersvorsorge werden reformiert». Das heisst also, dass ich als Katholik keine 1. und 2. Säule mehr habe, weil die ja dann reformiert sind. Was sagt eigentlich unser Bischof Vitus dazu? Gleichzeitig lese ich im abgedruckten Gesetz (Artikel 35ter) was von einer Kinderrente. Hallo?! Wir Rechtgläubigen verfallen der Altersarmut, aber den Goofen, die noch keinen Tag geschafft haben, schiebt man es vorne und hinten rein?! Das allein wäre für mich schon ein Grund für ein Nein, denn so geht’s ja nun wirklich nicht.
Urban Hodel, Geschäftsführer PK-Netz (aka “Ritter der Renten”), enthüllt die wahren Ziele der AV2020 Gegner. Hodel schreibt:
Die Rentenalter-Erhöhung auf 67 Jahre ist nicht nur in der Bevölkerung ein „No-Go“, wie dies alle Umfragen seit Jahren bestätigen. Auch die Wirtschaft ist nicht einmal in der Lage, das heutige Rentenalter 65 auszuschöpfen – denn im Schnitt gehen die Leute früher oder müssen früher in Pension gehen: Laut BSV lassen sich Frauen im Durchschnitt mit 62,6 Jahren pensionieren, Männer mit 64,1 Jahren. Die PK-Statistik 2017 von Swisscanto kommt zu einem ähnlichen Schluss: Das effektive Rentenalter liege im Durchschnitt bei 63.5 Jahren. Für viele Branchen und Berufe ist es schlicht undenkbar, über 65 Jahre hinaus zu arbeiten. Vom Gärtner, über die Verkäuferin, den Bauarbeiter, zur Pilotin, dem Schreiner oder dem Reinigungspersonal bis hin zum Pfleger.
Anstatt das Rentenalter auf 67 zu erhöhen, geht die Altersvorsorge 2020 auf die realen Verhältnisse im Arbeitsmarkt ein. Jene Arbeitgeber, die einen Arbeitsplatz länger zur Verfügung stellen möchten und können, erhalten in Zukunft die Möglichkeit, Angestellte und deren Erfahrung, auch mit einer Teilpensionierung, auf freiwilliger Basis weiter beschäftigen zu können – Für die Arbeitnehmenden ergibt sich dadurch keine Verschlechterung und das Rentenniveau bleibt insgesamt erhalten. Eine wichtige Modernisierung der Altersvorsorge, die im Gebrüll des Abstimmungskampfes untergeht.
Allerdings hat Hodel etwas Mühe, die Motive der Gegner aufzuzeigen.
Die kräftigsten Gegner des Rentenkompromisses sind die Grossbanken. Selber predigen sie Rentenalter-Erhöhung auf 67, die Hälfe ihrer eigenen Belegschaft schicken sie noch vor Erreichen des Alters von 61 Jahren in Rente. Dies ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten – widerspiegelt jedoch die Abgehobenheit der Wirtschaftsvertreter in Bern – die mit einer kompromisslosen Haltung die Sicherheit der Renten aufs Spiel setzen.
Werner Enz geht in der NZZ den Folgen der AV2020 für die Assekuranz nach. Enz schreibt:
Bauchschmerzen bereitet den Lebensversicherern die geplante Verschärfung der Legal Quote. Neu sollen Überschüsse säuberlich so aufgeteilt werden müssen, dass, getrennt in die Prozesse Kosten, Risiko und Sparen, dieselben Gewichtungen erfolgen wie bei der Prämienberechnung. Das tönt fürchterlich kompliziert und ist es auch. Im Prinzip hat sich mit diesem Votum die Linke durchgesetzt, die die verbliebenen sechs Lebensversicherer aus dem Markt drängen möchte. In dasselbe Kapital gehört die Auflage, Tarife für Todesfall- und Invaliditätsleistungen dürften den erwarteten Schaden (wer kennt ihn?) nie um mehr als 100% übersteigen.
Die Lebensversicherer hoffen, es werde bei der Ausformulierung der Verordnung noch Gegensteuer gegeben, wenn die Vorlage denn durchkommt. Abgesehen von der Wettbewerbsverzerrung – unabhängige Sammelstiftungen sind diesbezüglich frei – kommt hinzu, dass diese ideologisch motivierte Feinregulierung die Vollversicherung weiter verteuern würde. Man muss bedenken, dass Lebensversicherer gesprochene Renten in der Laufzeit der Verträge auf den Rappen genau zahlen müssen und mit ihrem Eigenkapital dafür haften; wenn unabhängige Sammeleinrichtungen in Unterdeckung geraten, sind Sanierungen die Folge. Lebensversicherer bemängeln, die Finma sei schon bisher dafür verantwortlich gewesen, bei missbräuchlichen Tarifen zu intervenieren. Es wird somit doppeltund widersprüchlich reguliert.
Prof. Martin Janssen bemängelt den fehlenden Mut von Regierung und Parlament, die Probleme und Bedürfnisse der Altersvorsorge offen auf den Tisch zu legen und anzugehen. Zum Thema Umwandlungssatz schreibt Janssen:
Statt die Stimmbürger über die Fakten fair zu informieren, wird der stark überhöhte Umwandlungssatz im Rahmen des Obligatoriums von 6,8 Prozent schrittweise auf 6,0 Prozent pro Jahr reduziert. Im Vergleich zur korrekten Höhe ist dieser Satz noch immer um 50 Prozent zu hoch. Woher kommt das Geld, das die Pensionäre zu viel erhalten? Ganz «einfach»: Die Pensionskassen entnehmen das Geld dem Vorsorgekapital der Erwerbstätigen und aus der überobligatorischen beruflichen Vorsorge und verstecken die Defizite der Pensionskassen hinter geschönten Bilanzen und Erfolgsrechnungen. Und das nennt der Bundesrat «Stabilisieren der obligatorischen beruflichen Vorsorge». Tatsächlich müsste man davon sprechen, dass die Pensionskassen weiter ausgehöhlt und destabilisiert werden.
Die «Reform Altersvorsorge 2020» hat alle Elemente einer sozialistischen Tragödie: Desinformation des Stimmbürgers, Aufschieben der Lösung der tatsächlichen Probleme in die Zukunft, Steuererhöhungen, um die vordergründigen Probleme zu übertünchen, solange die Politiker im Amt sind, weitere Aushöhlung und Destabilisierung der Pensionskassen, Ausbau der ersten Säule. Besonders ärgerlich ist es, dass der Bundesrat trotz langer Vorbereitungszeit keine Vorschläge zur Lösung der echten Probleme präsentiert.
Die NZZ hat Bundesrat Berset zur AV2020 interviewt. Auszug:
Sie verkaufen die Vorlage als «ausgewogenen Kompromiss». Ist das nicht ein schlechter Witz? Die Vorlage bringt für die AHV per saldo sogar noch Mehrausgaben von 1 bis 2 Milliarden Franken pro Jahr, und die Senkung des Umwandlungssatzes bei den Pensionskassen wird durch die Besitzstandgarantie zu einem grossen Teil gleich wieder ausgehebelt. Schauen wir die Fakten an. Diese zählen. Gemessen an den Stellungnahmen der massgebenden Parteien und Organisationen in der Vernehmlassung ist es schwierig, die Vorlage nicht als Kompromiss zu sehen. Alle haben etwas bekommen, aber alle müssen auch einen Schritt tun. Die Wirtschaftsvertreter haben den grossen Teil ihrer Wünsche erfüllt bekommen: Rentenalter 65 der Frauen, Senkung des Umwandlungssatzes, Finanzierung der Demografiemehrkosten durch eine leicht höhere Mehrwertsteuer statt Beitragserhöhung, keine Anpassung der Witwenrenten und manches mehr. Die einzige Ausnahme ist die teilweise Kompensation mittels der 70 Franken für Einzelpersonen beziehungsweise maximal 226 Franken für Ehepaare im Monat in der AHV. Diese ist gegenfinanziert und macht 2030 rund 2 Prozent der AHV-Ausgaben aus. Das ist machbar. Eine grosse Minderheit der Wirtschaft akzeptiert dies auch.
Elf Tage vor der Abstimmung ist laut der dritten Tamedia-Umfrage der Ausgang völlig offen. 51 Prozent der Befragten sagen Ja zur Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der AHV, 46 Prozent Nein. Das sind fast die gleichen Werte wie vor zweieinhalb Wochen. Bei der Rentenreform selbst herrscht weiterhin ein Patt. 48 Prozent wollen der Reform zustimmen, 49 Prozent lehnen sie ab. Schon bei der zweiten Tamedia-Umfrage der Politologen Fabio Wasserfallen und Lucas Leemann lagen die Gegner mit einem Prozentpunkt vorn. Aufgrund der statistischen Unschärfe ist das Rennen offen.
Umfragewerte der Abstimmung vom 24. September 2017 Zustimmung zur Vorlage in Prozent (detaillierte Infos auf der TA-Website, Klick auf die Grafik)
Auch die zweite SRG-Trendumfrage von Anfang September zeigt: Wäre zu diesem Zeitpunkt abgestimmt worden, hätte eine Mehrheit Ja gesagt zur Altersreform 2020 und zur Erhöhung der Mehrwertsteuer. Eine knappe Mehrheit. Deshalb ist der Ausgang der Abstimmung vom 24. September mehr als ungewiss.
Dominik Feusi geht in der Basler Zeitung der Geschichte des umstrittenen 70 Franken-“Zückerchens” nach. Sie geht weit über die AV2020 hinaus. Feusi schliesst seinen Artikel mit den Worten:
Einzig bei der Höhe der Mehreinnahmen kamen SP und CVP den Bürgerlichen entgegen. Statt ein ganzes Prozent soll die Mehrwertsteuer nun nur noch um insgesamt 0,6 Prozent angehoben werden. Mitte-links hoffte in der Frühjahrssession, so die FDP zu spalten und die Wirtschaftsverbände entweder ins Boot zu holen oder zumindest ruhig zu stellen.
Heute wissen wir, dass beides misslang. Mit den geringeren Mehreinnahmen ist die Reform jedoch unterfinanziert. Schon neun Jahre nach Annahme der Reform schreibt sie gemäss Zahlen des BSV wieder mehr als eine Milliarde Franken Verlust. Warum Alain Berset und die Befürworter trotzdem davon reden, die Renten seien mit einem Ja bis 2030 oder gar darüber hinaus sicher, ist deren Geheimnis. Vor den Medien sagte Brechbühl bei der Präsentation der Botschaft so offen wie lapidar, je weniger Mehrwertsteuer für die AHV bewilligt werde, desto eher müsse man mit der nächsten Erhöhung kommen.
Mit jeder Steuererhöhung nähert sich die AHV dem sozialistischen Modell einer voll steuerfinanzierten «Volkspension » an, wie sie 1972 von der Partei der Arbeit vorgeschlagen und abgelehnt wurde. Ex-Jungsozialist Brechbühl arbeitet daran. Der Kreis schliesst sich, allerdings etwas paradox: Die Jusos wandten sich 1978 unter Präsident Jürg Brechbühl vehement gegen die «asoziale Mehrwertsteuer», die er heute zugunsten der AHV anheben will.
Die Basler Zeitung befasst mit der konsequent sozialdemokratischen Ausrichtung der BSV-Führungskräfte und den damit verbundenen Hintergründen der AV2020. Dominik Feusi schreibt:
Nicht nur BSV-Direktor Jürg Brechbühl steht der SP nahe. Die Chefetage des für die Altersreform zuständigen Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) ist Mitglied der SP oder sympathisiert mit ihr. Die entscheidenden Beförderungen sind auf SP-Bundesrat Alain Berset zurückzuführen.
Brechbühls Stellvertreter Ludwig Gärtner ist ebenfalls SP-Mitglied, wie das BSV auf Anfrage bestätigt. Stellvertretender Direktor das Bundesamtes wurde er 2013, genehmigt durch Bundesrat Berset. Gärtner arbeitet schon seit 1990 im Bundesamt, ursprünglich vor allem im Bereich der Forschung. Als solcher liess er 2004 die Resultate einer Studie über «Familien, Geld und Politik» mitten im Abstimmungskampf über das Steuerpaket veröffentlichen. (…)
Walter Kielholz, Präsident der Swiss-Re, äussert sich im Interview mit der “Schweiz am Wochenende” zur AV2020. Er hält davon herzlich wenig. Auszüge:
Die nächste wichtige Abstimmung ist keine Volksinitiative, sondern eine Behördenvorlage: Die Altersreform 2020. Als Vertreter der Versicherungswirtschaft müssten Sie dafür sein. Nein. Diese Reform ist ein «Chabis». Da wird kompensiert und vermischt und «vermüeslet», dass es nicht mehr seriös ist. Nur schon dass die Mehrwertsteuer für diese Reform hinhalten muss, ist entlarvend: Man belastet damit die einfachen Leute, dann ist der Widerstand am kleinsten. Dann: Man vermengt die Erhöhung der AHV um 70 Franken pro Monat mit der Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule, obwohl hier kein Zusammenhang besteht.
Politisch schon: Eine Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule hätte vor dem Volk keine Chance, wenn nicht als Zückerchen die AHV erhöht würde. Nach dieser Logik könnte der Bundesrat auch gleich noch den Ausbau der A1 ins Reformpaket nehmen, dann würden womöglich die Autofahrer eher zustimmen. Solche Reformpakete sind nicht sauber. Am Schluss ist auch nicht ersichtlich, wer nun wirklich etwas geben muss und wer was bekommt.
Hansueli Schöchli geht in der NZZ der Frage zur bestehenden Umverteilung in der 2. Säule und den diesbezüglichen Auswirkungen der AV2020 nach. Der Bundesrat beziffert die aktuelle und systemwidrige Umverteilung zwischen den Generationen auf 1,3 Mrd., welche wir als zu gering veranschlagt erachten. Die AV2020 soll sie um 60% reduzieren. Die vom BR benutzten Daten beruhen auf einer von WTW erstellten Studie und sind in diverser Hinsicht in Frage zu stellen. Bezüglich Umverteilung ist die Tatsache von Bedeutung, dass als wenig beachteter Aspekt der Reform künftig Einkäufe in das BVG-Obligatorium möglich sein sollen, was sie angesichts des technisch weit überhöhten künftigen Mindestumwandlungssatzes von 6% sehr attraktiv macht, die Umverteilung gleichzeitig aber wieder verstärkt.
Der Pensionskassenverband schreibt in einer Medienmitteilung:
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP appelliert an alle politischen Akteure, sich während des Abstimmungskampfes zur Reform «Altersvorsorge 2020» an die Fakten zu halten und sich aufgrund der Komplexität der Vorlage nicht zu missverständlichen oder irreführenden Vereinfachungen hinreissen zu lassen. Nachfolgend die am weitesten verbreiteten und irreführenden Vereinfachungen und die ausser Acht gelassenen Fakten.
Die Gegner der Reform behaupten, dass die jüngeren Generationen die Hauptlast der Reform tragen. Sie vergleichen jedoch unterschiedlich lange Beitragszeiträume. Laut ASIP ist ein solcher Vergleich nicht vertretbar. Wer den Mietzins zweier Wohnungen vergleichen will, vergleicht nicht die Monatsmiete der einen mit der Quartalsmiete der anderen. Zudem wird oft unterschlagen, dass die Reduktion der systemwidrigen Umverteilung in der 2. Säule um 2/3 einen Beitrag zur Stabilisierung der Altersvorsorge leistet und besonders im Interesse der Jungen liegt.
Die Situation bei den Voraussagen zum Abstimmungsresultat am 24.9. wird zunehmend unübersichtlich bis verwirrend. Neuerdings sieht Cash wieder einen Vorsprung der Gegner.
Hansueli Schöchli behandelt in der NZZ einen besonders neuralgischen Punkt der AV2020:
Das potenziell stärkste Argument für die vorliegende Rentenreform ist auch das unpopulärste: Nach einem Ja könnte die Erhöhung des Rentenalters schneller zum Thema werden als nach einem Nein. Einige Befürworter wie Gegner der Vorlage neigen zu dieser These. Grund: Der vorgesehene Ausbau der AHV-Leistungen verschärfe mittelfristig den Sanierungsdruck, und nach einem Volks-Ja im September könnte man rascher auch politisch «risikoreiche» Reformen aufs Tapet bringen.
Ob das Volk solchen Vorschlägen zustimmen oder weitere Steuer- oder Beitragserhöhungen bevorzugen würde, ist aber eine andere Frage. Zudem gibt es auch eine gegenläufige Sicht, welche eher in linken Voten durchschimmert: Nach einem Volks-Ja in drei Wochen hätte man zunächst etwas Ruhe, und mit weiteren Reformschritten eile es nicht.
In der CVP sieht man dies zum Teil anders. Nationalrätin Ruth Humbel möchte das Rentenalter nach dem Urnengang rasch thematisiert sehen. Im Parlament bereits hängig ist eine Motion des Zuger CVP-Ständerats Peter Hegglin, die eine Koppelung des AHV-Referenzalters an die Lebenserwartung fordert. Hängig ist auch eine Motion der Sozialkommission des Nationalrats, wonach die Minima für Umwandlungssatz und Verzinsung in der zweiten Säule nicht mehr politisch festzulegen wären.
«Reformen in der Altersvorsorge sind gegen die Linke nicht durchzubringen», ist eine namentlich in der CVP gerne vertretene These. Ob sich die CVP künftig in Sachen Rentenalter auch gegen linken Widerstand engagieren würde, liessen Parteiexponenten diese Woche offen.