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Die aktuelle Diskussion

Abzocker Initiative und Pensionskassen

Das Dossier orientiert über die Umsetzung der Initiative gegen die Abzockerei.

Diskussions-Anlass des Vorsorgeforums vom 28. Mai in Zürich. Infos.

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Die neuesten Ausgaben:

Nr. 242 / PDF

Nr. 243 / PDF

17.6.2013

 

BVG-aktuell Themen

Entries in Versicherte (386)

5:48PM

BVK: Sorgen der Versicherten

Weil sie Angst um ihre Pensionskasse haben, wandten sich Tausende Angestellte des Kantons in einem offenen Brief an Regierungsrätin Ursula Gut. Sie fordern eine rasche Sanierung. Überreicht wurden die Unterschriften am Donnerstagnachmittag von den Vereinigten Personalverbänden VPV des Kantons Zürich. In den letzten Monaten hätten die VPV bei vielen Staatsangestellten eine immer grösser werdende Sorge um die Sicherheit der BVK festgestellt, schreiben die VPV in einer Mitteilung.

 Tages-Anzeiger / Offener Brief

3:37PM

Grenzgängerinfo 15

Die Grenzgängerinformation Nr. 15 (31.10.2011) befasst sich mit der rechtlichen und politischen Entwicklung bei der Behandlung der schweizerischen beruflichen Vorsorge durch die deutschen Fiskalbehörden. U.a. wird festgehalten: “Nachdem zu den Hauptstreitpunkten „Beiträge zur Schweizer Pensionskasse“ und „Bezüge aus dem Schweizer Pensionskassensystem“ Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig sind, liegen die Voraussetzungen vor, dass einschlägige Verfahren (Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren) „ruhen“ können. Unter Berufung auf die Gerichtsverfahren und das ergangene Urteil zur dänischen 2. Säule der Altersvorsorge  kann daher bezüglich der Besteuerung von Pensionskassenbeiträgen und –bezügen Einspruch eingelegt werden, verbunden mit dem Antrag auf ein „Ruhen des Verfahrens“.

Das Ergebnis einer Besprechung von CDU-Bundestagsabgeordneten mit hochrangigen Vertretern des Bundesfinanzministeriums kann dahingehend zusammengefasst werden: Es bedarf weiterer Argumentationshilfe der IG Pensionskasse für die Politiker, damit die Steuerverwaltung von ihren (zwischenzeitlich in neuen von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe im August 2011 veröffentlichten Verfügungen) wiederholten unzutreffenden Ausführungen zum Schweizer Pensionskassensystem vor höchstrichterlichen Entscheidungen abrückt.”

Armin Schuster, Bundestagsabgeordneter aus Lörrach, hält an der Doppelstrategie fest, in Zusammenarbeit mit der IG Pensionskasse einerseits im politischen Berlin auf praktikable Lösungen zu drängen. Andererseits sollen auch die Schweizer Regierungsvertreter für das Thema sensibilisiert werden, da eine Lösung auch im Interesse der Schweiz ist. So übergab Schuster am Rande eines Fachgesprächs über das Doppelbesteuerungsabkommen am 22. Juni 2011 dem schweizerischen Botschafter Christoph Schelling, Staatssekretär für internationale Finanzfragen, ein Vorschlagspapier der IG Pensionskasse. Dieser zeigte sich ebenso interessiert an einer Lösung des Problems wie Peter Maurer, Staatssekretär im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), den Schuster am 4. Juli 2011 auf Schloss Beuggen/Rheinfelden traf. 2012 anstehende Nachverhandlungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz könnten Bewegung in die Sache bringen. Die IG Pensionskasse erarbeitet aktuell ein fundiertes Dossier mit konkreten Lösungsvorschlägen, das Schuster im Herbst 2011 dem Bundesfinanzministerium übergeben wird.”

 Grenzgängerinfo

3:11PM

'Baby boomers are very privileged human beings'

ukMore than 80pc of Britain’s £6.7trn in wealth is owned by baby boomers (those born between 1946 and 1964). Collectively, the country owns £2.6trn in shares and savings – and those aged 50 to 64 own £1trn of this. A third of the £1.8trn held in pension funds is owned by this age group (and a further quarter is owned by those aged between 45 and 50). And they own 40pc of the £2.5trn tied up in property. In fact, property has been such a staggeringly good investment for this generation that one in five baby boomers owns a second home.

As Will Hutton  pointed out: "Having enjoyed a life of free love, free school meals, free universities, defined benefit pensions, mainly full employment and a 40-year-long housing boom, [the baby boomers] are bequeathing their children sky-high house prices, debts and shrivelled pensions. A 60 year-old today is a very privileged and lucky human being."

 The Telegraph

8:29AM

NZZaS: Besteuerung bei Kapitalbezug

Die NZZ am Sonntag publizierte eine Liste der ASGA-Pensionskasse mit der Steuerbelastung in den Kantonen beim Bezug der Altersleistung als Kapital.

 NZZaS

11:46AM

Gebundene Vorsorge – was kann man bei den Steuern abziehen?

Bei der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) können in diesem Jahr höchstens 6’682 Franken einbezahlt und beim steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige erwerbstätig und in einer Pensionskasse versichert ist. Für Personen, die in keiner Pensionskasse versichert sind, erhöht sich die maximale Abzugslimite auf 20 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens, höchstens aber auf 33’408 Franken.

Die Abzugslimite von 6’682 Franken (Stand 2011) gilt für alle Steuerpflichtigen, die ein Erwerbseinkommen aufweisen und einer Vorsorgeeinrichtung (nach Art. 80 BVG) angehören. Als Vorsorgeeinrichtungen in diesem Sinne gelten nicht nur BVG-registrierte Einrichtungen, sondern auch Pensionskassen im überobligatorischen Bereich. Die Abzugsberechtigung ist auch dann gegeben, wenn ein Arbeitnehmer nur Risikoprämien entrichtet (meistens bis zum 25. Altersjahr) oder wenn ein Steuerpflichtiger (zum Beispiel nach einer Verselbständigung) weiterhin Prämien an eine Freizügigkeitspolice für die Deckung der Risiken Tod und Invalidität bezahlt. Bei verheirateten Personen (oder eingetragenen Partnerschaften) können beide Partner die Abzüge für sich beanspruchen, wenn sie erwerbstätig sind. Die Beiträge dürfen zudem bis längstens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters abgezogen werden.

 SVV

11:21AM

Axa Winterthur lanciert “Flex Invest”

axaAxa Winterthur bietet neu ein Pensionskassenlösung an, bei der die Versicherten selber bestimmen können, ob sie ihr Erspartes in der beruflichen Vorsorge mit der Garantie eines Versicherers oder mit mehr Chancen auf einen höheren Ertrag anlegen wollen.

Die Möglichkeit besteht vom Gesetz her bereits seit 2006. Damals wurde das dritte Paket der 1. BVG-Revision in Kraft gesetzt. In diesem steht, dass Vorsorgeeinrichtungen, die ausschliesslich Lohnanteile über dem anderthalbfachen BVG-Maximallohn (das entspricht heute 125'280 Franken) versichern, innerhalb des Vorsorgeplans verschiedene Anlagestrategien anbieten dürfen. Doch ein Widerspruch im Gesetz sprach lange gegen die Umsetzung dieser Möglichkeit.

Das Freizügigkeitsgesetz schreibt den Pensionskassen vor, sie hätten der versicherten Person bei einem Stellenwechsel die gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung mitzugeben. Die unerwünschte Folge: Wenn wegen der vom Versicherten gewählten Anlagestrategie weniger Ertrag auf dessen Konto liegt, muss die Pensionskasse die Differenz auf Kosten der Versichertengemeinschaft ausgleichen. Dieser Widerspruch soll nun gemäss einer vom Parlament an den Bundesrat überwiesenen Motion (Motion Stahl) aufgehoben und das Freizügigkeitsgesetz entsprechend angepasst werden. Allerdings wurde die die geforderte Gesetzesänderung vom Parlament noch nicht behandelt deshalb auch nicht vollzogen. Es besteht deshalb auch noch ein erhebliches Mass an Unsicherheit.

Jene Vorsorgebeiträge, die aus den Lohnanteilen über dem anderthalbfachen BVG-Maximallohn stammen, können in diesem neuen Vorsorgewerk angelegt werden. Die Versicherten haben dann gemäss Darstellung der Axa Winterthur für dieses Kapital die Wahl zwischen vier vorgegebenen Anlagestrategien. Umgesetzt werden diese Strategien durch die Anlage des entsprechenden Sparkapitals in so genannte Mischvermögen, die von Schweizer Anlagestiftungen bereitgestellt werden. Die Versicherten können bei dieser Lösung nicht nur zwischen verschiedenen Anlagestrategien sowie Aktienanteilen zwischen 10 und 50 Prozent wählen, sie können – wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern – nach Wunsch auch zwei Mal jährlich von einem Mischvermögen in ein anderes wechseln.

 Pressemitteilung /dMotion Stahl

11:17AM

2,3% Lohnsteigerung geplant für 2012

aon-hewitt2012 werden die Saläre der Schweizer Arbeitnehmer voraussichtlich um 2,3% steigen. Das zeigen die Ergebnisse der Aon Hewitt-Studie „Salary Increase Survey 2011“, an der 116 Unternehmen aller Branchen und Grössen teilgenommen haben.

Fast 70% der Studienteilnehmer haben die Frage nach Retention-Problemen mit einem klaren Nein beantworten. Dies zeigt das neue Selbstbewusstsein der Unternehmen. Das erklärt sich auch daraus, dass die meisten Unternehmen ihre Programme zur Mitarbeiterbindung vor allem für Talente und High-Performer ausgebaut haben. Knapp 60% setzen dabei auf zusätzliche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, 45% lassen die High-Performer mithilfe von Aktien und oder Aktienoptionen am Unternehmenserfolg partizipieren und weitere 30% halten separate Budgets für Boni etc. bereit.

word Mitteilung Aon Hewitt

2:33PM

CHSS: Herabsetzung der Eintrittsschwelle in die 2. Säule

Die Zeitschrift “Soziale Sicherheit” des BSV befasst in in Nr. 4/2011 in drei Beiträgen ausführlich mit der im Rahmen der BVG-Revision tiefer gelegten Eintrittsschwelle in die 2. Säule und den damit verbundenen Konsequenzen. Dafür wurden zwei Studien in Auftrag gegeben, welche die quantitativen wie die qualitativen, die positiven wie die negativen Auswirkungen dieser Massnahme aufzeigen sollten.

Die (schon früher bekannt gegebenen Resultate) der von der ecoplan betreuten Studie lassen gemäss deren Autoren erkennen: 140 000 Personen konnten im Zuge der 1. BVG-Revision neu BVG-versichert werden. Grundsätzlich wurden die von der BVG-Revision anvisierten Zielgruppen (Arbeitnehmende mit kleinem Einkommen und Teilzeitbeschäftigte) erreicht. 79 Prozent der neu Versicherten sind Frauen; Frauen «profitieren» damit überdurchschnittlich von der Senkung der Eintrittsschwelle.

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Infras kümmerte sich um die Auswirkungen auf Arbeitgeber und –nehmer. In den Folgerungen ist festgehalten: Aus Sicht der Forscher ist die Herabsetzung der Eintrittsschwelle im Rahmen der ersten BVG-Revision im Hinblick auf das Ziel des Gesetzgebers, die berufliche Vorsorge der Arbeitnehmenden mit kleinen Einkommen zu verbessern, insgesamt positiv zu würdigen. Wie bereits Ecoplan (2010) auswies, konnten neu zusätzliche Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen in die 2. Säule aufgenommen werden. Die vorliegende Studie zeigt zudem, dass diese Massnahme kaum zu unerwünschten Nebenwirkungen geführt hat.

 Beiträge CHSS

11:05AM

TA: Kostenexplosion, Altersvorsorge, Abstieg des Mittelstands: Die grössten Sorgen

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Gemäss den Ergebnissen einer Umfrage des Tages-Anzeiger «Wo drückt der Schuh?» sorgen sich die Leser weder um die Frankenstärke noch um Job-Verlust. Am meisten Sorgen bereiten die zwei wichtigsten gesellschaftlichen Sozialeinrichtungen: die Altersvorsorge und das Gesundheitswesen, bzw. deren Finanzierung (siehe Grafik). Diese Probleme wollen sie am dringendsten gelöst haben. Ebenfalls Kopfzerbrechen bereitet der wirtschaftliche Abstieg des Mittelstandes. Dicht dahinter folgen eine Reihe von Themen aus Umwelt, Migration und Wirtschaft. Das Thema Sicherheit erregt in der Leserschaft jedoch wenig Sorgen.

 Tages-Anzeiger

2:53PM

Axa-Studie: Vertrauen trotz geringer Kenntnisse

axaDas Vertrauen in das generelle System der beruflichen Vorsorge wird kaum in Frage gestellt, wie eine repräsentative Studie, die das Markt- und Meinungsforschungsinstitut Isopublic im Auftrag von AXA Investment Managers durchgeführt hat, belegt. Nur gut ein Viertel (26%) der Befragten würde für ihr Alter gerne anders vorsorgen, als mit obligatorischen Einzahlungen in die 2. Säule. Immerhin rund die Hälfte (47%) der Befragten könnte sich allerdings vorstellen, die Pensionskasse selbst auszusuchen.

Wenn es um ihr Geld fürs Alter geht, sind die Befragten sicherheitsbewusst. Bei einer freien Wahl der Pensionskasse würden sie – ungesehen der Einkommensklasse, des Alters, der Sprachregion oder des Wissensstands – der Sicherheit des Kapitals mit einem Mittelwert von 9.1 klar den Vorrang geben, auch wenn sie eine gute Rendite und Verzinsung mit einem Mittelwert von 8.6 ebenfalls als wichtig einstufen. Weniger Bedeutung messen die Befragten dem Image der Pensionskasse (7.4) und überobligatorischen Leistungen in grösserem Umfang (6.7) zu.

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Mit Mittelwerten von 8.8 und 8.6 (auf der 10er Skala) rangieren der Wunsch nach leicht verständlichen Unterlagen und guter Beratung in der Wichtigkeit noch vor guter Rendite und Verzinsung. «Angesichts der Komplexität der Materie lässt sich die hohe Wertung dieser Elemente sehr gut nachvollziehen», sagt Werner Rutsch, Head of Institutional Business bei AXA Investment Managers Schweiz. «Und betrachtet man den vergleichsweise schlechten Kenntnisstand der Versicherten, ist dies eine unabdingbare Voraussetzung, wenn Wissen und Verständnis im Bereich der beruflichen Vorsorge gefördert werden sollen».

Rund ein Viertel (24%) der Befragten weiss nicht, bei welcher Pensionskasse ihr Geld angelegt ist. «Dass knapp zwei Drittel (64%) der 18- bis 24-Jährigen sich noch nicht mit der Pensionskasse auseinandergesetzt hat, lässt sich leicht erklären. Ist doch der Rentenbezug noch in weiter Ferne», meint Rutsch. «Da die in der 2. Säule angesparten Vorsorgegelder aber häufig den grössten Block des Vermögens darstellen, das im Alter zur Verfügung steht, würde man schon erwarten, dass den Versicherten bekannt ist, wer das Vorsorgevermögen verwaltet».

 Studie Axa

1:06PM

SGB: “Mickrige Zinsen–Fette Margen”

imageDoris Bianchi, geschäftsleitende Sekretärin des SGB, kommentiert den Mindestzinsvorschlag der BVG-Kommission: “Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hatte ebenso wie weitere Arbeitnehmerverbände gefordert, den aktuellen Zins von 2% im nächsten Jahr zu halten. Der Vorschlag unterlag aber in der Kommission deutlich. Denn die versammelte Pensionskassenwelt malte den Untergang des Systems an die Wand, wenn die Pensionskassen weiterhin eine Verzinsung von 2 % auf die Altersguthaben geben müssten. Die gleichen Kreise, welche jahrelang das Hohelied auf das Kapitaldeckungsverfahren gesungen haben, werden nun zu seinem Totengräber. Denn ein Zinssatz unter 2 % ist ein fatales Zeichen für die berufliche Vorsorge.”

Und weiter: “Es grenzt an Unverschämtheit, dass erneut die Arbeitnehmenden für die Machenschaften der Finanzindustrie gerade stehen müssen. Der überbewertete Schweizer Franken bedroht die Schweizer Arbeitnehmer/innen gleich doppelt: Die Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel und die Pensionskassenguthaben schwinden. Umso stossender ist daher der Umstand, dass in der Zweiten Säule die Finanzindustrie kräftig abkassiert. Eine neue Untersuchung des Bundesamtes für Sozialversicherungen bestätigt die Befürchtungen der Gewerkschaften. Die Vermögensverwaltungskosten schlagen weit deutlicher zu Buche als bisher ausgewiesen. Rund 4 Milliarden Franken kommen nicht den Versicherten, sondern den Banken und Versicherungen zu Gute. Für sie ist das Pensionskassengeschäft dank Honoraren, Gebühren, Courtagen und Transaktionskosten höchst attraktiv. Solange diese Margen nicht gedrückt werden, dürfen die Versicherten nicht immer die Sanierungslasten tragen müssen.”

 Mitteilung SGB

1:37PM

Les Suisses connaissent mal leur caisse de pension mais l’apprécient

Presque un quart des personnes interrogées ne sait pas dans quelle caisse de pension se trouve son épargne prévoyance. Cette ignorance est particulièrement répandue auprès des jeunes. D’ailleurs, plus de la moitié des sondés n’ont jamais eu de contact personnel avec leur caisse de pension, selon un sondage représentatif réalisé en mai auprès de 1051 personnes (706 actifs et 345 retraités) par Isopublic et Axa IM.

Pour la plupart des Suisses, l’épargne du deuxième pilier constitue l’essentiel de la fortune. Et lors d’un entretien d’embauche, selon l’âge du candidat, la caisse de pension devrait être un thème au moins aussi important que le salaire. Pourtant, le degré de connaissances des assurés est bien mince, a déclaré Werner Rutsch, responsable des affaires institutionnelles auprès d’Axa Investment Managers, lors d’une conférence de presse à Zurich. Il faut préciser que le sondage se veut représentatif, mais ne distingue pas entre les systèmes d’assurance vie collective et de caisse de pension autonome.

 Le Temps

9:16AM

SEV: “Verteidigung der Renten”

300 Rentner haben an einem Kongress “zur Verteidigung der Renten” des SEV, Gewerkschaft des Verkehrspersonals, teilgenommen. Als Referenten aufgetreten sind u.a. a.Bundesrätin Dreifuss und SGB-Präsident Rechsteiner. Tenor: Die AHV soll auf Kosten der 2. Säule ausgebaut werden, und Rentenanpassungen sind unantastbar. Die Forderungen:

  • Die wohlerworbenen Ansprüche auf die Renten der Pensionskassen dürfen nicht angetastet werden.
  • Die Leistungen der AHV dürfen nicht geschmälert werden. Die AHV-Renten müssen weiterhin regelmässig der Teuerung und der Lohnentwicklung angepasst werden.
  • Die AHV muss gestärkt und ihre Leistungen ausgebaut werden. Nur so kann sie dem Kernauftrag gerecht werden, der Bevölkerung im Alter den Lebensstandard zu sichern.

 SEV

10:01AM

Rettungsaktion für Wohlfahrtsfonds

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Patronale Wohlfahrtsfonds stehen seit geraumer Zeit unter Druck. Viele Arbeitgeber haben bereits das Handtuch geworfen und ihre Fonds aufgelöst. Ursachen sind eine zu weit gehende gesetzgeberische Anforderungen durch das BVG wie auch die Auseinandersetzungen mit der AHV. Heute steht ein wertvolles Instrument unternehmerischer Sozialpolitik in Gefahr, aus legislatorischem und administrativem Perfektionismus zerstört zu werden. Einen Rettungsversuch unternimmt der Verband “PatronFonds”. Die Aktion ist eng verbunden mit einer parlamentarischen Initiative, die NR Fulvio Pelli am 17. Juni 2011 lanciert hat. Sie bezweckt die Stärkung der patronalen Fonds mit Ermessensleistungen. Der Verbandsvorstand, präsidiert von Pelli, wird sich aus fünf Unternehmerpersönlichkeiten zusammensetzen, die in ihrer Firma einen Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen unterhalten und sich für den langfristigen Erhalt dieses Instrumentes einsetzen wollen. Zudem wird angestrebt, zwei Experten im Bereich BVG zuzuziehen. Die Finanzierung “des Verbandes auf Zeit” soll durch die Vereinsmitglieder gewährleistet werden.

In der Charta des Verbands werden als Ziele festgehalten:

  • Schaffung besserer und sicherer gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Wohlfahrtsfonds mit Ermessenleistungen und damit gegen eine zu starke Bürokratisierung durch den Gesetzgeber;
  • Durchbrechen des Negativtrends – Stoppen der Liquidationswelle bei Wohlfahrtsfonds mit Ermessenleistungen;
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit über die wichtige volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistung;
  • Förderung der unternehmerischen Verantwortung bei potenziellen Stiftern und damit verbunden Schaffung eines Umfeldes, das die Entstehung neuer Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen begünstigt.

Konkret wird eine Entschlackung des ZGB Art. 89 bis durch die Beifügung eines Absatzes angestrebt, der regeln soll, welche Bestimmungen für Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen Gültigkeit haben. Zudem unterstützt man die Schaffung von klaren und langfristig angelegten Rahmenbedingungen zwecks Gewährleistung der Planungs‐ und Rechtssicherheit für die Unternehmen. Der Verband befindet sich derzeit auf Mitgliedersuche. Die Geschäftsführung von Patronfonds obliegt Cécile Bachmann von der Kommunikationsagentur Furrer.Hugi&Partner, die auch gerne Anfragen von Wohlfahrtsfonds entgegennimmt.

 Charta /  Initiative Pelli /

3:52PM

travail.suisse will billigere 2. Säule

Travail suisse hat an einer Medienkonferenz ihre Forderung nach einer billigeren 2. Säule vorgestellt. Im Zentrum stehen einerseits die Assekuranz und andererseits die Vermögensverwalter. Nach Meinung von travail.suisse verdienen beide Seiten zuviel an der beruflichen Vorsorge. Die Forderungen werden folgendermassen zusammen gefasst:

  • Die bei Stiftungen von Lebensversicherern versicherten Arbeitnehmenden müssen fair an den Überschüssen beteiligt werden. Kann eine Verbesserung der damit verbundene Mindestquotenregelung („Legal-quote“) zur Gewinnausschüttung die heute betriebene Zweckentfremdung der Vorsorgegelder nicht stoppen, ist eine Verbannung der Lebensversicherer als Träger von beruflichen Vorsorgeeinrichtungen unumgänglich.
  • Die Vermögensverwaltungskosten von fast 4 Mrd. CHF jährlich müssen klar reduziert werden. Die zweite Säule ist nicht der Goldesel der Finanzindustrie. Die zweite Säule wird mit solch horrenden und oft versteckten Vermögensverwaltungskosten in den Dunstkreis der Abzocker gerückt. Das ist einer Sozialversicherung nicht würdig. Bundesrat Burkhalter muss dafür sorgen, dass dies unterbunden wird.
  • Die klare Botschaft der Bevölkerung gegen Rentensenkungen ist zu respektieren. Wenn Anpassungen des Umwandlungssatzes notwendig sind, müssen Ausgleichsmassnahmen ergriffen werden, die Rentenkürzungen kurz- und langfristig verhindern.

P.W. Die Forderungen sind politisch motiviert und nicht ausreichend begründet. Die endlose Auseinandersetzung um die Legal Quote ist weitgehend fruchtlos geblieben und erhält auch hier keine neuen Elemente. Die Forderung, die Versicherer bei Nichterfüllung “aus der 2. Säule zu verbannen” ist unsinnig, solange ihr Produkt auf dem Markt in so hohem Masse nachgefragt wird und zudem zahlreiche Alternativen vorliegen. Auch die Forderungen an die Finanzindustrie gehen ins Leere. Wir haben heute eine höchst komplizierte 2. Säule. Die ist nicht gratis zu haben. Die Vermögensverwaltungskosten sind international kompetitiv und vergleichsweise günstig. Was travail.suisse bietet, ist leider nicht sehr gehaltvoll.

 Unterlagen

12:15PM

BVG-Auskünfte mit Werbespot

BVG-Auskünfte auf Youtube

Der Verein unentgeltliche Auskünfte für Versicherte von Pensionskassen (kurz:
BVG-Auskünfte) macht demnächst auf den grossen Multimedia-Displays der Bahnhöfe
Zürich, Bern, Winterthur und Lausanne auf sich aufmerksam. Eine Vorschau ist hier eingeblendet.

9:42AM

Nussbaum: WEF ist vertrauensstärkend

Werner Nussbaum vertritt in der NZZ die Meinung, die Wohneigentumsförderung im BVG sei eine gute Sache. Er hält fest: “Ausgehend von der Annahme, dass das Vermögen der beruflichen Vorsorge den Versicherten als Teil des Entgelts für die von ihnen geleistete Arbeit gehört, kann die Gesetzgebung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge durchaus als mit dem Sinn und Geist der zweiten Säule konform gehend betrachtet werden. Insbesondere wird damit den Versicherten die Verantwortung für ihre Vorsorge insofern in ihre Hände gelegt, als sie aufgrund ihrer konkreten Bedürfnisse bereits vor Eintritt des Vorsorgefalls bestimmen können, wie und wo das für sie angesparte Vorsorgevermögen im Rahmen des Zwecks der beruflichen Vorsorge für sie am besten angelegt werden soll. In dieser Hinsicht kann den Versicherten das kapitalorientierte Vorsorgesystem also auch vor Eintritt des Vorsorgefalls als nützlich erscheinen, was seine Akzeptanz erhöhen bzw. das Misstrauen gegenüber diesem System mindern dürfte.”

 Artikel Nussbaum

9:32AM

Hertzog: WEF gibt falsche Anreize

Werner Hertzog, bis Juli 2011 Direktor der Publica, befasst sich in der NZZ ebenfalls mit dem Thema Wohneigentumsförderung resp. Vorbezug in der 2. Säule, kommt aber zu weniger positiven Schlüssen als Werner Nussbaum. Das Thema hat mit einer Studie der CS sowie Gerüchten, das BSV überlege Einschränkungen, neue Aktualität gewonnen. Hertzog philosophiert über die unterschiedlichen Wohnbedürfnisse mit unterschiedlichem Alter und schreibt: “Mit der Zeit haben die Pensionskassen allerdings einen bedenklichen Seiteneffekt konstatiert. Aufgrund der Wohneigentumsförderung werden zu oft Leute zum Erwerb von Wohneigentum motiviert, die es sich im Grunde genommen finanziell nicht leisten können. Während der Zeit der Erwerbstätigkeit kann die Situation finanziell im Gleichgewicht gehalten werden. Zum Zeitpunkt der Pensionierung werden gekürzte Altersrenten fällig, weil das Kapital eben für das Wohneigentum verwendet wurde. Das Einkommen im Alter reicht schlicht nicht mehr; der Unterhalt der Immobilie wird vernachlässigt, und die Werthaltung ist nicht mehr gegeben. Eine Erhöhung der Hypothek im Rentenalter ist nicht mehr so ohne weiteres möglich und würde die finanzielle Tragbarkeit weiter einschränken. Im schlimmsten Fall wird die Liegenschaft verwertet, und der Versicherte kann froh sein, wenn er wenigstens schuldenfrei bleibt.”

Artikel Hertzog

11:57AM

Treuhänder: “Wohneigentum als Altersvorsorge”

imageIn einer Kolumne des Treuhänders 8/11 schreibt Yvonne Seiler Zimmermann: “ Wohneigentum anzuschaffen, wenn man es sich ohne Vorsorgegelder nicht leisten kann, kann bald zur finanziellen Falle werden. Obwohl sich die Wohneigentumsförderung durchaus mit dem Gedanken der Altersvorsorge vereinbaren lässt, müssen sich gerade Personen mit tiefen Vermögen und Einkommen bewusst sein, dass eine Kumulation von negativen Ereignissen nicht unwahrscheinlich ist und dass damit die Gefahr einschneidender finanzieller Konsequenzen im Ruhestand nicht auszuschliessen ist. Wohneigentum bietet somit nicht notwendigerweise eine gute, und schon gar keine risikolose Altersvorsorge. Deshalb müssen die mit einem Vorbezug verbundenen Risiken gemanagt und überwacht werden. Mit einem Vorbezug wird das Risikomanagement für das aus der Kasse herausgelöste Vorsorgekapital von der Pensionskasse an den Vorbezüger übertragen. Es findet somit ein Risikotransfer statt.”

 Artikel Treuhänder

1:16PM

Tages-Anzeiger: “Rentner müssen mit einer Teilenteignung rechnen”

Im Tages-Anzeiger befasst sich Hans Kissling mit den Konsequenzen der aktuellen Nationalbank-Politik, welche erhebliche Inflationäre Gefahren birgt. Von der Inflation profitieren würde primär der Staat, verlieren würden vor allem die Rentner. Kissling schreibt: “Wenn es der Nationalbank nicht gelingen sollte, die nach neuerlichen Interventionen befürchtete Inflation in den Griff zu bekommen, wäre es mit dem relativen Wohlstand Hunderttausender Rentner bald zu Ende. Die teilenteigneten Pensionierten würden dann wohl keine Geschäfte plündern, aber ihren Frust mittels Stimm- und Wahlzettel zum Ausdruck bringen. Fragt sich nur, in welche Richtung das dann gehen würde.”

 Artikel TA

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