Nana Mouskouri fait don de sa retraite d'eurodéputée à la Grèce
Mrz 4, 2010 at 9:32 in
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Mrz 4, 2010 at 9:32 in
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Permalink “Die IV-Stellen müssen den Sachverhalt von Amtes wegen abklären, ohne dabei an die Anträge der Parteien gebunden zu sein. Für diese Abklärungen werden von der Invalidenversicherung jährlich tausende medizinische Gutachten in Auftrag gegeben. Davon finanzieren sich zahlreiche private Gutachterfirmen mit Auftragsvolumina von teilweise mehreren Millionen Franken jährlich. Das Bundesamt für Sozialversicherung kontrolliert diesen wachsenden Markt kaum. So fehlen insbesondere ein geregeltes Beauftragungsverfahren, ein unabhängiges Controlling und ein unabhängiges Qualitätsmanagement,” schreibt eine Vereinigung von Behindertenorganisationen.
Auch die Gerichte kontrollierten die Gutachten externer Fachspezialisten nicht detailliert, sondern erkennen ihnen vollen Beweiswert zu, solange «nicht konkrete Indizien gegen die Zuverlässigkeit» der Expertise sprechen. Damit komme den medizinischen Gutachten im IV-Verfahren oft entscheidende Bedeutung zu.
Die Rechtsberatungsstellen von Behindertenorganisationen werden oft mit Fragen rund um Begutachtungen konfrontiert. Eine Gruppe von Juristen von Procap, Integration Handicap, Pro Mente Sana, Schweizer Paraplegiker-Vereinigung, Behindertenforum und Schweizerischer Gehörlosenbund hat sich deshalb intensiv mit der Materie auseinandergesetzt und ein 12-seitiges Positionspapier mit konkreten Lösungsvorschlägen erarbeitet.
Das Papier der Behindertenorganisationen kommt zum Schluss: In Anbetracht der einseitigen wirtschaftlichen Abhängigkeit der Begutachtungsinstitute und einzelner Gutachter einerseits und der fehlenden Kontrolle andererseits ist ein faires IV-Verfahren mit den bestehenden Regeln nicht mehr garantiert. Es ist notwendig, die Begutachtung umfassender zu regeln.
Feb 15, 2010 at 10:56 in
Sozialversicherung,
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Permalink Une étude montre que le 3e âge n’est pas à plaindre économiquement.
Plus du quart des rentiers dispose d’un revenu mensuel supérieur à 6800 francs et leur fortune moyenne approche 300 000 francs, contre moins de 100 000 francs pour les personnes actives.
L’étude Wanner a popularisé la thèse selon laquelle la prévoyance professionnelle (LPP) a fortement contribué à rattraper l’ancien différentiel de revenus entre personnes âgées et personnes actives.
Autrement dit, grâce au deuxième pilier, l’image du «pauvre retraité devant se contenter d’une maigre rente AVS» était fausse. S’il fallait venir en aide à une catégorie sociale en Suisse, il faudrait se tourner vers les jeunes travailleurs pauvres et les familles nombreuses.
Monika Bütler, professeur d’économie à l’Université de Saint-Gall, estime que la réduction du taux de conversion est tout à fait supportable pour les futurs rentiers. Selon elle, «les personnes âgées ont généralement davantage d’argent que les jeunes. Compte tenu des prestations complémentaires AVS ou de la part subobligatoire du 2e pilier, le revenu du 3e âge se situe nettement au-dessus du minimum vital»
Feb 15, 2010 at 10:14 in
Umwandlungssatz,
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Permalink Am 3. Februar 2010 wurde in Winterthur vom Verein BVG-Auskünfte die achte
regionale Auskunftsstelle eröffnet. Damit bietet der Verein neben Bern, Brugg,
Frauenfeld, Lausanne, Luzern, St. Gallen und Zürich nun auch an zentraler Lage
in Winterthur ihren professionellen und kostenlosen Auskunftsdienst an.
Feb 4, 2010 at 17:03 in
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Permalink Die Informations-Seite “mit-uns-für-uns” des ASIP zur Beruflichen Vorsorge hat ein kurzes Video über die Grundlagen der Altersvorsorge und insbesondere die Funktionsweise der Pensionskassen aufgeschaltet. Reinschauen!
Jan 28, 2010 at 9:05 in
Medien,
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Permalink Pour l’heure, si les époux Riat peuvent donc continuer à habiter leur maison, l’accord conclu avec le Crédit Mutuel ne va pas sans conditions. Parmi celles-ci, la première concerne les mensualités restant à verser par le couple de Pfetterhouse.
« Dans les mois qui suivent, le solde des mensualités ouvertes à ce jour sera versé par le biais du capital de la caisse de pension de M. Riat », explique Jean-Luc Johaneck. Les époux Riat ont également consenti à ce que l’employeur de M. Riat verse directement les nouvelles mensualités sur un compte du Crédit Mutuel.
Jan 27, 2010 at 8:20 in
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Jan 7, 2010 at 11:12 in
Pensionskassen,
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Keinen Koordinationsbeitrag ziehen nur Denner und Lidl ab. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen aufs volle Gehalt Beiträge ein. Einen flexiblen Abzug, der sich dem Beschäftigungsgrad anpasst, kennen Coop, Migros und Aldi. Einen relativ tiefen Abzug von 12'500 Franken nimmt Manor vor. Lediglich Spar zieht die ganzen, vom Gesetzt vorgesehenen 23'940 Franken ab.
Jan 5, 2010 at 21:29 in
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Permalink Spätestens in einem Jahr, auf den 1. Januar 2011, treten die bisher bei der Pensionskasse des Kantons Solothurn (PKSO) versicherten Mitarbeitenden der Fachhochschule in eine alle FHNW-Angestellten versichernde Pensionskasse eines Vertragskantons über. So steht es im Staatsvertrag der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn von 2004. Davon betroffen sein werden 383 Versicherte der PKSO (Stand Ende 2008). Der Haken für den Kanton: Auf den Zeitpunkt des Übertritts muss er die dannzumal bestehende Deckungslücke ausfinanzieren. Dabei handelt es sich um einen gewichtigen Betrag: Der Kanton Solothurn hat dafür Rückstellungen von 60,1 Mio. Franken getätigt. Die FDP hat dagegen opponiert und schlägt vor, dass der Kanton Solothurn seine Angestellten in der kantonalen Kasse behält und damit Geld spart. Die Regierung weist die Argumente der FDP zurück.
Jan 5, 2010 at 9:54 in
Pensionskassen,
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Radio DRS hat in “Espresso” einen Bericht über die Online-Info “Renten-ABC” von Martin Wechsler gesendet und schreibt dazu: das «Renten ABC» will die komplexen Details der Altersvorsorge mit der Pensionskasse entwirren und spielerisch beibringen, welche Entscheide in einer Berufskarriere zu welcher Veränderung der Rente aus der 2. Säule führen. Wann kann Wohneigentum mit Geldern aus der Pensionskasse gekauft werden? Wie wirken sich Arbeitslosigkeit oder eine Scheidung auf die Rente aus? Solche Fragen können mit dem Internetspiel ausprobiert und simuliert werden.
Jan 5, 2010 at 9:47 in
Medien,
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McKinsey macht es, ABB, Schindler und andere ebenso. Ihre Pensionskassen bieten den Kadermitarbeitern beim überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge eine Auswahl von Anlagemöglichkeiten. Bis jetzt ist diese Individualisierung bei der 2. Säule «rechtlich nicht ganz abgesichert», wie es Christoph Oeschger, Geschäftsführer der Avadis, formuliert. Mit der nächsten Revision des BVG-Gesetzes (Strukturreform) wird die freie Wahl der überobligatorischen Anlagen ab nächstem Jahr auch offiziell erlaubt. «Klar begrüssen wir dies», ergänzt Chrstoph Oeschger; unter anderem fallen nun Diskussionen mit kantonalen Steuerbehörden dahin, die sich daran gestört haben, dass die Vorsorgegelder individuell statt kollektiv angelegt werden, schreibt Bilanz.
Die Frage, ob ein Vorsorgeplan von der Steuer absetzbar ist, wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich bewertet. Das neueste Paket von Verordnungen soll nun Klarheit schaffen. Einige der neuen Bestimmungen – etwa die Regelung von Frühpensionierungen erst ab 60 Jahren – sind in der Vernehmlassung heftig zersaust worden. Die Individualisierung der Anlagemöglichkeiten ist dagegen nicht bestritten. Schliesslich gibt es für die Versicherten kein Recht auf eine freie Anlagewahl, die Pensionskassen erhalten bloss die Möglichkeit, dies ganz legal zu tun. Der Aufwand für die Kassen ist recht gross, sagt Hanspeter Konrad, Geschäftsführer des Pensionskassenverbandes ASIP. Viele Vorsorgeeinrichtungen schrecken wohl davor zurück, sagt auch Oeschger. Man habe nun jahrelange Erfahrung und habe gelernt, mit dem administrativen Mehraufwand umzugehen, ergänzt der Avadis-Geschäftsführer. Die genauen Kosten der Individualisierung kann er allerdings nicht beziffern.
Dez 18, 2009 at 15:21 in
Aktuarielles,
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Permalink An der Delegiertenversammlung vom 01.12.2009 der Pensionskasse des Bundes Publica fand ein Antrag grosse Unterstützung , welcher die am 14.10.2009 vom paritätischen Organ des Vorsorgewerkes Bund beschlossene Regelung der Weitergabe der Senkung des Risikobeitrages missbilligt, weil sie die oberen Lohnklassen überproportional entlastet.
Dez 2, 2009 at 16:16 in
Pensionskassen,
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Nov 30, 2009 at 14:20 in
Medien,
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Nov 30, 2009 at 14:18 in
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Permalink Die Pensionskasse soll zusammen mit der AHV den Rentnern den gewohnten Lebensstandard sichern. Das funktioniert schon heute nur auf Kosten der Jungen, schreibt der Beobachter. Weiter heisst es: “Vorsorgeexperte Martin Janssen sieht schwarz: «Unser Pensionskassensystem wird gegen die Wand fahren.» Die heute neu fixierten Renten seien im Schnitt einen Drittel zu hoch, sagt der Zürcher Finanzprofessor. «Die Pensionskassen versprechen Leistungen, die sie gar nicht mehr finanzieren können. Doch das will niemand hören.» Man schweige lieber und sitze das Problem aus – nach dem Motto: Nach uns die Sintflut. Warum das niemand zur Kenntnis nehmen will? Weil jene, die heute in Pension gehen, noch immer mit einer anständigen Rente rechnen können.
Der Beobachter-Vergleich bestätigt die Ergebnisse einer breitangelegten Studie von Swisscanto. Bei ihren Berechnungen ging die Fondsgesellschaft der Kantonalbanken von einem Verdienst von 80'000 Franken aus. Ergebnis: 16 Prozent der Kassen zahlen heute weniger als 32'000 Franken BVG-Rente. Umgekehrt zahlen 29 Prozent der Kassen BVG-Renten zwischen 40'000 und 60'000 Franken. «Es gibt Kassen mit relativ bescheidenen, aber auch solche mit sehr grosszügigen Leistungen», folgert Othmar Simeon, Leiter Personalvorsorge der Swisscanto-Gruppe. «Insgesamt ist unser Vorsorgesystem heute gut aufgestellt.»
Simeons Befund mag heute noch zutreffend sein. Doch gilt das auch für die Zukunft? Erhalten künftige Rentner genug, um ihren Lebensstandard zu halten? Vom Beobachter befragte Pensionskassenverantwortliche sind skeptisch – insbesondere für alle, die erst nach 2020 in Pension gehen. «Tendenziell werden ihre Renten tiefer sein. Weil die Lebenserwartung weiterhin steigt, werden bei gleichbleibenden Beiträgen und gleichen Kapitalerträgen die Leistungen niedriger ausfallen», prophezeit Christoph Ryter, Präsident des Schweizerischen Pensionskassenverbands (ASIP). Das heisst: Die Leistungen bleiben nur gleich hoch, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Zukunft höhere Beiträge zahlen.”
Nov 30, 2009 at 12:19 in
Medien,
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Permalink Die “IG-Pensionskasse”, welche die Interessen der deutschen Grenzgänger in der Schweiz hinsichtlich ihrer steuerlichen Interessen bei der 2. Säule vertritt, hat ein neues Informationsblatt publiziert. Berichtet wird über aktuelle Rechtsfälle, welche für die IG von Interesse sind und sie verweist auf einen Brief, der an Bundespräsident Merz geschickt wurde und in welchem um Berücksichtigung der Interessen der Grenzgänger beim neuen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland gebeten wird. Schliesslich verweisen die Autoren der Information noch darauf, dass mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes in Deutschland sich für diverse Personengruppen neue Konstellationen ergeben haben, für welche die Aktivitäten der IG-Pensionskassen von Bedeutung sein dürften.
Nov 6, 2009 at 9:24 in
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Permalink Wer bekommt Geld von Vorsorgeeinrichtungen, wenn jemand stirbt? Bei der AHV niemand. Bei der 2. Säule wird der Kreis der Begünstigten laufend erweitert, nicht zuletzt auch wegen angeblicher Härtefälle. Ein Fall aus Grenchen schaffte es in den «Kassensturz», schreibt die Solothurner Zeitung.
Der Kanton Solothurn ist mit der im Kassensturz kritisierten Regelung nicht der einzige. Die Pensionskasse des Kantons Bern müsste den Fall wohl analog regeln, so hart dies für die betroffenen erscheine, erklärt der stellvertretende Direktor Hans-Peter Wiedmer. Denn auch die bernische Pensionskasse kennt kein Todesfallkapital. Eine Einführung sei kurzfristig nicht vorgesehen, werde aber im Rahmen des Reformprojektes Futura diskutiert. Ebenso ist es bei der bernischen Lehrerversicherungskasse. Verwalter Luzius Heil erklärt, warum: «Bei einer Kasse mit Leistungsprimat hat die Solidarität einen hohen Stellenwert. Wenn berufliche Vorsorge mit erbrechtlichen Ansprüchen vermischt werden, ist diese Solidarität gefährdet.»
Nov 6, 2009 at 9:05 in
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Permalink “Mein Mann (39) arbeitete 10 Jahre für den gleichen Arbeitgeber, 2005 wurde ihm gekündigt: «Weil er die Leistung nicht mehr bringe». Kurz darauf verlor er ein zweites Mal die Stelle. Anfang 2006 wurde bei ihm prompt eine sogenannte progressive Paralyse diagnostiziert. Jetzt bekommt mein Mann eine halbe IV-Rente. Die Pensionskasse des ehemaligen Arbeitgebers behauptet jedoch, sie müsse keine Invalidenrente zahlen. Stimmt das?”
Nov 3, 2009 at 10:15 in
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Permalink Est-ce le bon moment, pour ceux qui ont des lacunes dans leur caisse, de procéder à des rachats? Réponse très nuancée.
Nov 2, 2009 at 16:37 in
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Nov 1, 2009 at 11:04 in
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