Jürg Brechbühl zu variablen Renten
Jürg Brechbühl, Direktor des BSV, äussert sich in einem Blick-Interview zur Diskussion um variable Renten, wie sie derzeit bei den SBB geprüft werden, sowie zu weiteren Fragen rund um das BVG. Auszüge:
BLICK: Was halten Sie vom Rentenmodell, wie es die SBB diskutieren?
Jürg Brechbühl: Kommentieren will ich das nicht. Wichtig ist, dass sich die Pensionskasse Gedanken macht, wie sie sich auf eine solide finanzielle Grundlage stellt. Es ist Sache des Stiftungsrats zu entscheiden, ob das diskutierte Modell dem Vertrauen der Versicherten in die Pensionskasse förderlich ist.
Sie drücken sich um eine konkrete Antwort. Nochmals: Was halten Sie vom SBB-Modell?
Unser Bundesamt ist für das BVG-Obligatorium zuständig. In diesem Bereich ist dieses Modell sicher kein gangbarer Weg. Denn es hat einen grossen Nachteil: Die Rentner haben weniger Sicherheit. Doch das Vertrauen in die Rente ist für die Pensionierten ganz entscheidend.
Und für das Überobligatorium gilt dieser Grundsatz nicht?
Doch. Die Sicherheit ist zentral! Daran muss jeder Stiftungsrat denken, bevor er einen solchen Entscheid fällt. Es kommt aber auch sehr auf die einzelne Kasse an. Bei einer Kasse mit sehr guten Leistungen ist ein solches Modell eher denkbar.
Was passiert, wenn die SBB-Lösung scheitert?
Dann werden die SBB wohl den Umwandlungssatz senken, wie sie bereits angedeutet haben.
Also genau die Lösung, die Sie und SP-Bundesrat Alain Berset beim BVG-Obligatorium in der geplanten Altersvorsorge-Reform anstreben.
Um eine Senkung des Umwandlungssatzes kommen wir tatsächlich nicht herum. Davon bin ich felsenfest überzeugt. Eine Senkung ist schlicht notwendig, weil sich sowohl die Lebenserwartung wie auch die Zinserwartung verändert haben. Damit die Pensionskassen den heute geltenden Umwandlungssatz von 6,8 Prozent finanzieren könnten, müssten sie pro Jahr im Schnitt 4,5 bis 5 Prozent Rendite erzielen. Das gab es in den letzten zehn Jahren nicht.
Apr 25, 2013 at 7:51 in
Medien,
Umwandlungssatz |
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Eingereichter Text: Der Bundesrat hat kürzlich Leitlinien für ein Reformpaket zur Altersvorsorge beschlossen. Er setzt dabei auf umfassende Reformen, welche die 1. und 2. Säule betreffen und in einer einzigen Botschaft zusammengefasst werden sollen. Dieses Vorgehen birgt das Risiko einer materiellen Vermischung der einzelnen Säulen der Altersvorsorge. Der Zeithorizont für die Behandlung der Reformvorschläge erstreckt sich auf mehrere Jahre. Dies, obwohl in einzelnen Bereichen unmittelbarer und dringender Handlungsbedarf besteht. Wir bitten den Bundesrat deshalb um die dringliche Beantwortung folgender Fragen:
Ende Dezember 2011 hat das Eidgenössische Departement des Innern die Anhörung zum Bericht zur Zukunft der 2. Säule eröffnet, welche am 30.4. endete. Der Bericht enthält eine umfassende Problemanalyse und Lösungsansätze zu den verschiedenen Reformpunkten, insbesondere zum Mindestumwandlungssatz, zur Legal Quote und zu den Verwaltungskosten. Die Ergebnisse der Anhörung fliessen in eine Reformagenda des Bundesrates ein, welche dem Parlament vorgelegt wird. Das BSV hat nun den 70seitigen Bericht mit den Ergebnissen der Anhörung publiziert. Die Autoren des Berichts enthalten sich jeglicher Wertung und beschränken sich darauf, im Detail die Antwortenden zu allen Fragen gemäss ihrer Meinung aufzulisten, wobei über die berühmt gewordenen “eher ja” und “eher nein” auch die ausgeschriebenen Kommentare teils ausführlich zitiert werden.