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Die aktuelle Diskussion

Abzocker Initiative und Pensionskassen

Das Dossier orientiert über die Umsetzung der Initiative gegen die Abzockerei.

Diskussions-Anlass des Vorsorgeforums vom 28. Mai in Zürich. Infos.

Zum Dossier

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Die neuesten Ausgaben:

Nr. 240 / PDF

Nr. 241 / PDF

21.5.2013

 

BVG-aktuell Themen

Entries in Sozialversicherung (271)

10:59AM

IV: Zahlen und Fakten 2012

Im Januar 2013 betrug die Zahl der gewichteten Renten der Invalidenversicherung in der Schweiz und im Ausland 234’600. Sie hat gegenüber dem Vorjahr um 1.8% (4‘200 Renten) abgenommen. Dies ist der deutlichste Rückgang seit Januar 2006, als mit 257'500 gewichteten Renten der höchste Rentenbestand erreicht worden war. Die Zahl der 2012 zugesprochenen gewichteten Neurenten hat mit 14‘600 einen neuen Tiefststand erreicht, nachdem sie 2011 wieder leicht angestiegen war. Die Abnahme der Neurenten seit 2003 beträgt rund 47%.

  Mitteilung IV

10:39AM

AHV-Fonds mit 7% Rendite

imageDer Ausgleichsfonds AHV/IV/EO hat im letzten Jahr eine Rendite von 7,0 Prozent beziehungsweise1,84 Milliarden Franken erzielt. Die von Gesetzes wegen sehr hohe Liquidität ist im Anlagevermögen von 26,3 Milliarden Franken aber nicht berücksichtigt. Das entspricht etwa dem Durchschnitt der Vorsorgewerke in der zweiten Säule.

Seit 2011 verwaltet der Ausgleichsfonds das Vermögen der drei Sozialwerke getrennt. Jedem Einzelfonds wird ein anderes Risiko/Rendite-Profil zugeteilt. Während die Alter- und Hinterlassenenversicherung sowie die Erwerbsersatzordnung Renditen von je 6,8 Prozent ausweisen, kommt die hoch verschuldete Invalidenversicherung auf nur 4,5 Prozent. Der Grund ist die als sehr niedrig eingestufte Risikofähigkeit der IV.

  Mitteilung AHV / NZZ

6:22PM

NZZ: IV-Revision - Verschaukelter Souverän

In einem bissigen Kommentar geisselt die NZZ das Vorgehen des Nationalrats mit der Kehrtwende bei der IV-Revision. Das Blatt hält fest: Die Schweiz ist stolz auf ihre direktdemokratische Tradition. Andere heilige Kühe werden geschlachtet. Als unantastbar gilt aber, dass im Lande Tells der Souverän das letzte Wort hat. Diesem staatspolitischen Grundsatz werde auch unter der Kuppel des Bundeshauses nachgelebt, glaubten wir bis dato. Doch jetzt glauben wir das nicht mehr.

Dass der Nationalrat darauf verzichtet hat, bei der Invalidenversicherung die Sparschraube zu betätigen, ist ein parlamentarisches Schelmenstück auf dem Buckel der direkten Demokratie. Als nämlich das Stimmvolk am 27. September 2009 zur Urne gerufen wurde, um die Mehrwertsteuer von 7,6 auf 8 Prozent anzuheben, wurde diese Massnahme mit einem glasklaren Versprechen verknüpft. Parallel zu der bis Ende 2017 befristeten Zusatzfinanzierung würden «neue sozialverträgliche Sanierungsmassnahmen eingeführt mit dem Ziel, die Rechnung der IV auf Dauer ins Lot zu bringen». So stand es schwarz auf weiss im Abstimmungsbüchlein des Bundesrats.

Am Mittwoch dachte sich die rot-grün-christlich-evangelisch-grünliberale Mehrheit im Nationalrat: Was kümmert uns das Geschwätz von gestern? Das ist bedenklich, wenn nicht skandalös. Der Souverän muss konstatieren, dass politische Versprechen im Bundeshaus nichts gelten. Der Verstoss gegen Treu und Glauben, den der Nationalrat bei der IV vorexerziert hat, unterspült das Vertrauen in die politischen Institutionen. Kommt dazu, dass auch der zuständige Bundesrat leichtfertig mitgeschwommen ist.

Alain Berset war vor drei Jahren noch nicht Bundesrat. Trotzdem hätte das Siebnergremium niemals zulassen dürfen, dass der neue Sozialminister mithilft, das Stimmvolk zu verschaukeln.

  NZZ

5:44PM

avenir suisse: Staffelung und Aufteilung der Altersvorsorge 2020

image

Die Idee der «Altersvorsorge 2020» von Bundesrat Alain Berset hat beim ersten Anblick durchaus Charme. Die geplante Reform zweier Sozialversicherungen – der AHV und der beruflichen Vorsorge (BVG) – in einer Vorlage ist innovativ. Die parallele Behandlung zweier brisanter Dossiers eröffnet neue Verhandlungsoptionen für eine heute verfahrene Diskussion. Man spielt somit gleichzeitig auf zwei Schachbrettern, wo Bauernopfer im einen Spiel durch Gewinne auf dem anderen Brett kompensiert werden können. Der Preis ist allerdings eine explodierende Komplexität der politischen Debatte. Dadurch ist die Gefahr gross, dass sich das Parlament in jahrelangen Debatten verliert und dass die notwendigen Reformen zu spät greifen, schreibt avenir suisse.

Der Think Tank erachtet deshalb eine Aufteilung in zwei Pakete als notwendig und sinnvoll. Das erste sollte dringende Massnahmen enthalten, die die nachhaltige und generationsgerechte Finanzierung unserer Vorsorgewerke sichern. Im zweiten Paket sollten tiefgreifende strukturelle Themen angepackt werden, die auf den ersten Reformschritten aufbauen.

  avenir suisse

12:02PM

Bürgerliche Allianz für rasche Reform der Sozialwerke

Das reine Umlageergebnis der AHV wird aller Voraussicht nach 2013 ins Negative kippen. Die erste Säule wird dann von den Reserven zehren, um ab 2020 erste Defizite anzuhäufen. Hinzu kommen die Probleme in der zweiten Säule mit ihrem anerkanntermassen zu hohen Umwandlungssatz. Eingedenk dieser bedrohlichen Aussichten für das Schweizerische Altersvorsorgesystem ist es zwischen den fünf Parteien FDP, SVP, CVP, BDP und GLP zum Schulterschluss gekommen. Die bürgerlichen Parteien haben vor den Medien in Bern klargemacht, dass der Bundesrat aus ihrer Sicht viel zu langsam agiert und die Strategie zu riskant ist. Die Landesregierung will alle anstehenden Fragen zu erster und zweiter Säule in einem Gesamtpaket behandeln – und dieses soll 2019, also kurz bevor die AHV defizitär wird, in Kraft treten, schreibt die NZZ.

Die Parteien fordern von Bundesrat Alain Berset nicht nur ein schnelleres Vorgehen, sondern warnen auch eindringlich vor einer Vermischung der verschiedenen Säulen in der Altersvorsorge. Diese Gefahr besteht, will der Sozialdemokrat Berset doch explizit die beiden ersten Säulen gemeinsam reformieren, wobei er gedenkt, den Umwandlungssatz zu senken und gleichzeitig das Rentenniveau zu garantieren. Dies führte de facto zu einem Ausbau der AHV. Die einzelnen Säulen dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden, hiess es indes an der Medienkonferenz. Der Mix aus Umlageverfahren (AHV), Kapitaldeckungsverfahren (BVG) und Eigenverantwortung in der dritten Säule sei die eigentliche Stärke des Systems. Konzeptionell sei man offen für eine gemeinsame Reformvorlage für die erste und die zweite Säule, gesetzgeberisch solle man sie indessen separat behandeln. Damit war auch gesagt, dass die heute stattfindende systemwidrige Umverteilung in der zweiten Säule ein Ende zu nehmen hat.

Die F&W kommentiert: “Der grosse Wurf von Bundesrat Berset dürfte scheitern. Dafür wird letztlich die Realität sorgen, im BVG können die Reformen nicht bis 2020 warten. Eine Aufteilung in kleinere Schritte hat zudem den Vorteil, dass eine Kumulation der Gegnerschaft einzelner Punkte zu einer ablehnenden Gesamtmehrheit ausgeschlossen ist. Den Ernst der Lage nach wie vor nicht begriffen hat Bersets Partei, die SP. Sie hat die Bürgerlichen in einer Medienmitteilung als «Heckenschützen» und «reine Sozialabbauer» diffamiert. Genosse Berset harrt noch viel Aufklärungsarbeit.”

  NZZ / F&W / Kommentar SP

4:06PM

BDP: Verknüpfung von Rentenalter und Lebenserwartung

imageDer Sonntag berichtet über Konzepte der BDP zur Altersvorsorge. Sie werden wie folgt zusammen gefasst: “Die Partei bringt ein Konzept mit drei Punkten in die AHV- und Rentendiskussion ein. Erstens soll das Rentenalter automatisch an die Lebenserwartung angepasst werden. Zweitens fordert die BDP Massnahmen, um die Arbeitsmarktchancen für die ältere Generation zu verbessern. Und drittens will sie, dass die Regierung Public Private Partnerships, also die Finanzierung von Infrastrukturen durch Private, prüft.

Kernpunkt des BDP-Konzepts ist die automatische Anpassung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Sie geht dabei vom gleichen Rentenalter von Mann und Frau aus. «Ein Automatismus würde diese Frage entpolitisieren und an einer klar definierten Logik ausrichten», sagt BDP-Präsident Landolt. Wie dieser Automatismus genau aussehen soll, überlässt die BDP der Regierung. In der Motion, welche die BDP diese Woche einreichen will, wird betont, dass weiterhin «berufsspezifische und individuelle Flexibilisierungen innerhalb einer gewissen Bandbreite » möglich sein sollen.

Als eine Art flankierende Massnahme zur Koppelung vom Rentenalter an die Lebenserwartung fordert die BDP in einem Postulat ein Massnahmenpaket der Regierung, um die Arbeitsmarktchancen der älteren Generation zu verbessern. «Zur langfristigen Sicherung der Sozialwerke ist eine Erhöhung des Rentenalters unumgänglich», steht darin. Diese Erhöhung mache aber nur dann Sinn, «wenn die heutige Benachteiligung älterer Arbeitssuchender weitgehend eliminiert werden kann».

  Artikel Sonntag

10:31AM

5. IV-Revision: Positive Zwischenbilanz

Die 5. Revision hat die Invalidenversicherung (IV) auf den gewünschten Kurs gebracht. Das zeigt eine erste Evaluation der Gesetzesrevision nach vier Jahren Erfahrungen im Vollzug. Der Kulturwandel von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung, der mit der 5. IV-Revision angestrebt wurde, ist tatsächlich vollzogen worden und lässt sich wissenschaftlich nachweisen, schreibt das BSV in einer Mitteilung.

  BSV

3:23PM

Uni St. Gallen: “Generationenvertrag in Gefahr”

image

An einer Medienorientierung stellte das Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St.Gallen eine Studie mit der Analyse der Transfers von Jung nach Alt in der Schweiz vor. Das Institut hält dazu fest:

110 Mrd. Franken– auf diesen Betrag schätzt das Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen das Defizit, das bis in das Jahr 2030 in der Altersvorsorge der Schweiz angehäuft und zukünftigen Generationen hinterlassen wird. Die Summe ergibt sich aus einer Lücke von 55.5 Mrd. in der AHV und 54.7 Franken in der beruflichen Vorsorge. Diese Prognosen sind Teil einer Studie zur Analyse des Generationenvertrags in der Schweiz. Die Summe von 110 Mrd. entspricht exakt dem aktuellen Schuldenstand des Bundes: ebenfalls 110 Mrd. Franken. Diese Lücke muss unter den jetzigen Rahmenbedingungen zum Grossteil von der Generation der jungen Beitragszahler getragen werden. Deren Beanspruchung wird in den nächsten 20 Jahren ständig steigen.”

In Bezug auf den Umwandlungssatz wird betont: “In der obligatorischen beruflichen Vorsorge bekommt zurzeit jeder Neurentner im Laufe seines Ruhestandes im Durchschnitt etwa 40‘000 Franken zu viel ausbezahlt, da der Umwandlungssatz eine zu niedrige Lebenserwartung unterstellt. Diese 40‘000 werden von den heute Aktiven getragen. Die Höhe des Umwandlungssatzes muss dringend überdacht werden, um diesen Transfer von Jung nach Alt in der beruflichen Vorsorge zu beseitigen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das international anerkannte Drei-Säulen-System in seinen Grundpfeilern untergraben und gefährdet wird.

Mit Blick auf die kürzlich publizierten Vorschläge des Bundesrates zur “Altersvorsorge 2020” heisst es: “Die Vorschläge sind ein Schritt in Richtung mehr Generationengerechtigkeit. Allerdings gehen diese Vorschläge nicht weit und schnell genug. So zeigt die Studie beispielsweise, dass heute bereits jedes Jahr Milliardenbeträge von Jung zu Alt transferiert werden. Es sollte demnach nicht bis 2020 mit einer Reform gewartet werden. Auch ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters für Frauen auf 65 Jahre nur ein kleiner Beitrag, der allein die Generationensolidarität nicht wiederherstellen kann.”

  Studie / Unterlagen

8:50AM

Interpellation SVP: “Altersvorsorge langfristig sicherstellen”

Eingereichter Text: Der Bundesrat hat kürzlich Leitlinien für ein Reformpaket zur Altersvorsorge beschlossen. Er setzt dabei auf umfassende Reformen, welche die 1. und 2. Säule betreffen und in einer einzigen Botschaft zusammengefasst werden sollen. Dieses Vorgehen birgt das Risiko einer materiellen Vermischung der einzelnen Säulen der Altersvorsorge. Der Zeithorizont für die Behandlung der Reformvorschläge erstreckt sich auf mehrere Jahre. Dies, obwohl in einzelnen Bereichen unmittelbarer und dringender Handlungsbedarf besteht. Wir bitten den Bundesrat deshalb um die dringliche Beantwortung folgender Fragen:

1. Hält er trotz der geplanten formellen Durchmischung des Reformpaketes am 3-Säulenprinzip fest?

2. Ist er nicht auch der Meinung, dass angesichts der Herausforderungen in der Altersvorsorge für verschiedene Teilbereiche unterschiedliche zeitliche Dringlichkeiten bestehen?

3. Plant der Bundesrat, falls sich die demographischen Verhältnisse ändern, automatische Anpassungen im Sinne von rasch greifenden Sanierungsmassnahmen vorzusehen?

4. Wie beurteilt er die Tatsache, dass im Bereich der beruflichen Vorsorge bereits heute unerwünschte Umlageeffekte stattfinden, obwohl die Versicherung nach dem Kapitaldeckungsverfahren aufgebaut ist?

5. Hat er in seinen Überlegungen die Tatsache berücksichtigt, dass ab 2025 grundsätzlich jede versicherte Person die volle BVG-Leistung erhält, also die Entlastung durch die Eintrittsgeneration entfällt?

6. Wie beurteilt er die Idee, das Versicherungsalter in der beruflichen Vorsorge in Bezug auf die Sparleistung früher, also vor dem 25. Altersjahr, anzusetzen?

7. Ist er bereit, in einem vorgezogenen Schritt das vom Volk 1999 genehmigte Mehrwertsteuerprozent endlich vollumfänglich der AHV zukommen zu lassen?

8. Wie schätzt der Bundesrat die Risiken einer sich verschlechternden Konjunktur auf die Perspektiven der Altersvorsorge in den nächsten Jahren ein? Plant der Bundesrat hier mit unterschiedlichen Szenarien und daraus abgeleiteten Massnahmen?

9. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Altersvorsorge nicht nachhaltig über eine hohe Zuwanderung gesichert werden kann? Ist es nicht im Gegenteil so, dass die Folgen der hohen Zuwanderung die Probleme und den Sanierungsdruck in Zukunft verschärfen werden?

  Interpellation

8:46AM

Interpellation SP: “Renten sichern”

Eingereichter Text: Vor dem Hintergrund der bundesrätlichen Reformpläne zur Altersvorsorge bitten wir den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Was hat ihn dazu bewogen, zur Weiterentwicklung der Altersvorsorge von einer Einzelversicherungsoptik zu einer ganzheitlich Strategie zu wechseln?

2. Relativement aux objectifs constitutionnels applicables aux 1er et 2ème piliers, le Conseil fédéral pense-t-il que le niveau des rentes de l'AVS et de la LPP permet d'atteindre ces objectifs et pour qui et quelles catégories de revenus?

3. Est-il envisageable de procéder à un rééquilibrage entre le 2ème et le 1er pilier, par exemple, par un renforcement du 1er pilier financé par un transfert de cotisation du 2ème pilier LPP?

4. Welche Massnahmen sieht er angesichts des hohen Anteils an Frühpensionierungen vor?

5. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, den Verfassungsauftrag nach der Gleichstellung der Geschlechter sowohl für die Renten als auch für die Löhne mit dieser Reform einzulösen?

6. Welche Massnahmen ergreift er, um den Anspruch der Versicherten auf Transparenz einzulösen? Wie will er insbesondere verhindern, dass Geld, das den Versicherten gehört, über überhöhte Risikoprämien, nicht eingehaltene gesetzliche Bestimmungen bei der legal quote usw. in den Kassen der Pensionskassen und Versicherungen verschwindet? Wie können Versicherungen und Pensionskassen aus Sicht des Bundesrates das Vertrauen in der Bevölkerung zurückgewinnen?

7. Als Folge der Unternehmenssteuerreform II werden jährliche Mindereinnahmen bei der AHV von gegen 400 Millionen Franken prognostiziert. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung? Wenn, nein, in welchem Rahmen erwartet er Mindereinnahmen durch die USR II?

8. Sind Massnahmen geplant, um diese Ausfälle bei der AHV wieder wettzumachen? Wenn nein, wieso nicht? Welche Massnahmen wären denkbar und geeignet, ohne die Situation heutiger und zukünftiger Rentenbeziehender zu verschlechtern?

9. Sind zusätzliche Einnahmenausfälle für die AHV aufgrund weiterer beschlossener und/oder geplanter Gesetzesänderungen zu erwarten?

  Interpellation

8:41AM

NZZ: “Kühle Brise um Berset”

Die NZZ schreibt: “Die Reform der Altersvorsorge ist eine der grössten Herausforderungen, denen sich Bundesrat und Parlament in den nächsten Jahren zu stellen haben. Bundesrat Alain Berset (SP) hat sich dazu entschieden, die staatliche erste und die berufliche zweite Säule in einem Gesamtpaket zu reformieren. Dieses Vorgehen weckt nun den Argwohn der bürgerlichen Parteien, und auch die SP ist – vor allem mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen – unzufrieden. (…)

Da es in der Wintersession trotz den dringlichen Interpellationen zu keiner Sonderdebatte zum Berset-Paket kommen wird, planen die bürgerlichen Parteien bis Ende Session einen gemeinsamen öffentlichen Auftritt. Dort wollen sie, so ist von mehreren Seiten zu hören, einen gemeinsamen Vorschlag für eine AHV-Schuldenbremse präsentieren. Das Problem war bisher, dass eine Schuldenbremse von all diesen Kräften zwar prinzipielle Zustimmung erfuhr, dass deren Ausgestaltung aber zu Streit führte. Im Moment räumt man letzte Differenzen aus. Für einmal liegt ein bürgerlicher Schulterschluss also nahe.

Auf der linken Seite bleibt noch einiges zu klären. Zwar passt Bersets Strategie, die auf eine Stärkung der ersten Säule hinausläuft, gut ins «big picture». Doch vor allem an der Erhöhung des Frauenrentenalters haben die Genossen keine Freude. Berset erfährt den linken Zorn denn auch am eigenen Leib: Am Unia-Kongress wurde er in diesen Tagen rüde ausgepfiffen.”

  NZZ

3:33PM

SGB beschliesst Initiative für höhere AHV

sgbDie Delegiertenversammlung des SGB hat einstimmig beschlossen, im Frühjahr 2013 die Volksinitiative AHVplus zu lancieren. AHV-Rentner sollen künftig von einem monatlichen Zuschlag in der Höhe von 10 Prozent profitieren. Das entspricht monatlich 116 bis 232 Franken.

AHVplus ist laut SGB mit Kosten von 3,6 Milliarden Franken verbunden. Die Initiative macht zur Finanzierung keine Vorschriften. Als Finanzierungsquelle in Betracht sollen etwa die Erträge aus einer nationalen Erbschaftssteuer kommen, wie sie eine vom SGB unterstützte Initiative fordert. Mit der geforderten Besteuerung von Erbschaften ab 2 Millionen Franken würden der AHV jährliche Mehreinnahmen von 2 Milliarden Franken zufliessen.

Der SGB wird nun den genauen Wortlaut der Initiative formulieren und bei der Bundeskanzlei die Vorprüfung einleiten. Die Unterschriftensammlung soll im Frühjahr beginnen und die Initiative im Sommer eingereicht werden.

  SBG / NZZ    Factsheet

10:22AM

NZZ: “Ungeduldig erwartete Reform der Altersvorsorge”

imageDie NZZ beschäftigt sich eingehend mit den Positionen des Arbeitgeberverbands. “Das bundesrätliche Reformpaket zur Altersvorsorge soll in den nächsten Wochen vorgestellt werden. Kommt das Vorhaben nicht zügig voran, wollen die Arbeitgeber Einzelpunkte wie eine Erhöhung des Frauenrentenalters vorziehen” heisst es in der NZZ. “Den dringendsten Handlungsbedarf sieht der SAV beim Mindestumwandlungssatz in der zweiten Säule. Dieser müsse rasch von 6,8 auf 6,4 Prozent gesenkt werden – den Gewerkschaften wirft er diesbezüglich eine unverantwortliche Verzögerungspolitik vor. Um die AHV sowie die zweite Säule finanziell zu entlasten, schlagen die Arbeitgeber weiter eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre vor. 67 Jahre sei eine realistische Grenze, auch mit Blick auf die Arbeitsmarktchancen und Erwerbsmöglichkeiten der älteren Arbeitnehmer, sagte SAV-Vizepräsident Wolfgang Martz” schreibt die NZZ.

  NZZ

10:02AM

Arbeitgeber fordern zügige Reform der Vorsorge

arbeitgeberAn einer Medienveranstaltung forderte der Arbeitgeberverband die Fortführung der freien Festlegung der Löhne sowie einen Masterplan zur nachhaltigen Reform der Altersvorsorge und die konsequente Sanierung der IV im Rahmen der Revision 6b. Zum Thema Altersvorsorge wird festgehalten:

“Die steigende Lebenserwartung wird für beide Sozialwerke zur finanziellen Belastungsprobe
und bringt die Altersvorsorge in ein Spannungsverhältnis zwischen Kostenerhöhung und Leistungsreduktion. Ein wichtiger Faktor, der dieses Spannungsverhältnis entschärfen kann, ist aus der Sicht des SAV die Anhebung des Rentenalters respektive des Erwerbsaustrittsalters.

In der 2. Säule muss der Mindestumwandlungssatz dringend von 6,8 auf 6,4 Prozent gesenkt werden, wie Vizepräsident Wolfgang Martz bekräftigte – auch wegen der ungenügenden Kapitalrenditen. Bei der AHV besteht aus Arbeitgebersicht Handlungsbedarf, weil laut den Berechnungen des Bundes das Umlageergebnis gemäss geltendem AHV-Gesetz gegen 2020 deutlich negativ sein wird. Die Gewerkschaften verdrängen diese Realität und fordern gar einen Ausbau der ersten Säule. Damit wecken sie Illusionen – und verzögern den nötigen Reformprozess.

Der SAV sucht laut Wolfgang Martz den konstruktiven Dialog mit allen Akteuren. Wenn sich Gewerkschaften und Linksparteien aber verweigern, müssen sie damit rechnen, dass einzelne Steine aus dem System «Altersvorsorge» herausgebrochen und ohne Einbettung in eine Gesamtschau verändert werden. Ein Beispiel dafür wäre eine Vorlage zur Einführung des AHV-Rentenalters von 65 Jahren für Männer und Frauen.

Der SAV fordert demgegenüber einen integralen «Masterplan Reform Altersvorsorge» mit Orientierungspunkten für die erste und zweite Säule. Dazu gehören als wichtigste Elemente der Übergang zu einem «Rentenfenster mit Referenzrentenalter» und die Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes (unter Einbezug von Kompensationsmassnahmen zur Erhaltung des Leistungsziels).

Die Sanierung der IV bedingt die konsequente Umsetzung der Revision 6b «Die IV ist noch nicht saniert», stellte Direktor Thomas Daum fest – und präsentierte dazu folgende Fakten: Das strukturelle Defizit, das heisst die Betriebsrechnung ohne Berücksichtigung der Finanzspritze Mehrwertsteuer von jährlich über einer Milliarde Franken, bleibt bis Ende 2016 selbst im besten Szenario bestehen. Hinzu kommt die IV-Schuld gegenüber dem AHV-Fonds von rund 15 Milliarden per Ende 2011. Weil die befristete Mehrwertsteuer-Erhöhung Ende 2017 ausläuft, darf die Sanierung gemäss Daum nicht auf halbem Weg stecken bleiben.

Der SAV unterstützt laut Thomas Daum das Massnahmenpaket, das die Sozialkommission des Nationalrates geschnürt hat. Zentral ist die Einführung eines neuen, stufenlosen Rentensystems, welches Arbeitsanreize verstärkt und Schwelleneffekte eliminiert. Das heutige gestufte Rentensystem bestraft in manchen Fällen Rentnerinnen und Rentner, die ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen oder erweitern wollen. Auch die Reduktion der «Zulage für Eltern» von 40 auf 30 Prozent der Invalidenrente ist aus Arbeitgebersicht richtig – und nach Einführung des Bundeskinderzulagengesetzes sozialpolitisch absolut vertretbar. Der SAV fordert laut Daum zudem weiterhin die Einführung einer Schuldenbremse respektive Stabilisierungsregel, um die IV nach erfolgter Sanierung vor einem neuen Absturz in die roten Zahlen zu schützen.

  Mitteilung SAV / ReferateDossier IV-Revision / Reformvorschlag SGK-N /

10:46AM

SSCH: Kostenexplosion bei den EL?

In letzter Zeit haben die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) ein gesteigertes politisches und mediales Interesse erfahren. Auslöser sind die Ausgaben, die in den letzten fünf Jahren um mehr als 30 Prozent zugenommen haben. Geraten die EL-Kosten ausser Kontrolle? Die Frage stellt sich Martin Kaiser in der neusten Ausgabe von CHSS des BSV und er liefert dazu einige interessante Daten.

2011 erreichten die EL den Stand von 4,3 Mia. Franken. 3,9 Mia. Franken davon entfallen auf die sogenannten «jährlichen EL», 400 Mio. Franken auf die krankheits- und behinderungsbedingten Kosten. Letztere werden weitgehend durch die Kantone gesteuert und vollumfänglich durch sie finanziert. Die 3,9 Mia. Franken für die «jährlichen EL» lassen sich wiederum aufteilen in rund 2 Mia. Franken für die Existenzsicherung. Rund 1,9 Mia. Franken fallen an für heimbedingte Kosten, die ebenfalls durch die Kantone gesteuert und finanziert werden. Demgegenüber werden die 2 Mia. Franken für die Existenzsicherung durch Bundesvorgaben gesteuert. Der Bund übernimmt dabei 5/8 dieser Kosten, also rund 1,3 Mia. Franken (2011). Die Kantone wiederum übernehmen die restlichen Kosten. Während die Steigerungsrate 2011 über die gesamten EL von 4,3 Milliarden Franken 4,9 Prozent betrug, machte das Wachstum auf den 2 Mia. Franken für EL zur Existenzsicherung lediglich 2,7 Prozent aus. Und dies, obwohl die Anhebung der Vermögensfreigrenzen einen neuerlichen Kostenschub auslöste.

Der Artikel von Kaiser kann mit der CHSS 5/12 herunter geladen werden.

11:50AM

“Provokatives Störmanöver” des Gewerkschaftsbundes

arbeitgeberDer Arbeitgeberverband äussert sich zur geplanten Volksinitiative des SGB für einen Ausbau der AHV. Er schreibt: “Die Forderungen nach dem AHV-Ausbau kommen just und wohl nicht zufällig zu einem Zeitpunkt, an dem über den Reformbedarf in der beruflichen Vorsorge diskutiert wird. Der «Bericht über die Zukunft der 2. Säule» wurde vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ausgewertet, und die Öffentlichkeit wartet nun ungeduldig auf die bereits mehrfach vom Bundesrat angekündigten Eckwerte für eine Revision der Altersvorsorge.

Hier die Gunst der Stunde auszunutzen und isoliert die Verstärkung der ersten Säule zu proklamieren, ist ein provokatives Störmanöver und trägt nicht zu einer gesamtheitlichen Lösungsfindung bei. Entsprechende Volksinitiativen verzögern im Gegenteil den ohnehin nur schleppend anlaufenden «Reformprozess Altersvorsorge» weiter und tragen alles andere als zur Versachlichung bei. Statt Illusionen zu wecken, wäre besser ein Beitrag zur Vertrauensbildung nötig!”

  Arbeitgeber

10:41AM

Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 1990-2010

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Die Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) ermöglicht einen raschen Überblick über die Finanzen im Bereich der Sozialen Sicherheit. Die diesjährigen Resultate der GRSS werden sowohl kommentiert in einer Publikation veröffentlicht als auch in Form eines überarbeiteten Web-Auftritts. In der Publikation des BFS liegt neben der Zeitreihe von 1990 bis 2010 ein besonderes Augenmerk auf dem Vergleich der Schweiz mit anderen europäischen Ländern. Der Internetauftritt hingegen bietet auf der einen Seite die Möglichkeit mit Hilfe von STAT-TAB (interaktive Statistikdatenbank) sich Datentabellen individuell zusammenzustellen. Andererseits können bestimmte Ländervergleiche neu durch interaktive Karten visualisiert werden.

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  BFS GRSSSTAT-TAB

4:15PM

SGB: Mehr AHV “zum kleinen Preis”

sgbIm Newsletter des Gewerkschaftsbundes wird das Projekt “AHVplus” thematisiert. Es heisst dazu: “Die Renten sollen merklich angehoben werden – mindestens in der Grössenordnung einer 13. Monatsrente. Dies entschieden die Delegierten des SGB im Mai 2012. Mit welchem Modell das Ziel erreicht werden soll, wird zurzeit von den zuständigen Gremien des SGB geklärt.

Im September 2012 beschloss der SGB-Vorstand, beim Projekt AHVplus aufs Tempo zu drücken und eine Volksinitiative auszuarbeiten. Den definitiven Entscheid über die Lancierung der Initiative und über deren konkreten Inhalt treffen die Delegierten des SGB voraussichtlich im Frühjahr 2013. Zur Debatte steht unter anderem ein Modell, bei dem die Renten um 10 Prozent angehoben werden, das heisst für Alleinstehende rund 200 Franken pro Monat. Bei einem weiteren Modell würden die Renten für Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen stärker angehoben. Diskutiert wird auch die Forderung, das Projekt auf die Invalidenversicherung auszudehnen.”

  SGB

2:44PM

Erwerbsausfall und soziale Absicherung

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Das schweizerische Sozialversicherungssystem erfüllt die Ziele der materiellen Sicherheit und Integration für den grössten Teil der Bevölkerung. Zwar ist das System komplex, aber es hat sich als flexibel erwiesen. Auch wenn das soziale und wirtschaftliche Umfeld sich verändert hat, so drängt sich ein Richtungswechsel im Sinne gewisser Reformideen nicht auf. Dies sind die Schlussfolgerungen einer Untersuchung zu Erwerbsausfall und sozialer Absicherung von Personen im Erwerbsalter. Den Bericht dazu hat der Bundesrat im Auftrag des Parlaments erarbeitet.

Mitteilung / Bericht

3:51PM

Schuldenbremse für die Sozialwerke

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Auch dank der Schuldenbremse wurde der Bundeshaushalt saniert. Doch der Schweiz droht eine Überschuldung durch steigende Ausgaben für Gesundheit und Soziales. Die Wirtschaft möchte deshalb Fiskalregeln auch für Sozialwerke, schreibt die NZZ.

Die Schuldenbremse erzwingt nur, dass die Ausgaben über die Zeit die Einnahmen nicht übersteigen dürfen, lässt aber offen, wie das zu geschehen hat. Weil in den Bereichen Soziales und Gesundheit immer höhere Ansprüche festgeschrieben werden, führt dies dazu, dass ein geringerer Anteil des Bundeshaushalts für andere Ausgaben zur Verfügung steht. Schreibt man den beobachteten Trend fort, würden ohne Korrekturen bis in zwanzig Jahren bereits zwei Drittel aller Einnahmen für Soziales und Gesundheit ausgegeben werden; 1990 waren es erst 43% (vgl. Grafik).

Auch bei der AHV möchte die Wirtschaft eine Interventionsregel am Stand des Ausgleichsfonds ausrichten. Wie bereits in der gescheiterten 11. AHV-Revision vorgesehen, möchte sie verlangen, dass spätestens dann gehandelt werden muss, wenn das Vermögen des Ausgleichsfonds unter eine bestimmte Schwelle sinkt. Laut den Vorstellungen der Wirtschaft sollte zudem vorgesehen werden, dass, solange keine umfassenden Reformen greifen, automatisch ausgabenseitige Sofortmassnahmen zum Tragen kommen.

 NZZUmfrage economiesuisse