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Die aktuelle Diskussion

Umwandlungssatz / Bericht über die Zukunft der 2. Säule

 

Mit dem Bericht des Bundesrates zur Zukunft der 2. Säule läuft im Herbst 2011 die nächste Runde der Diskussion um die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes an. Die Arbeitnehmer-Organisationen bringen sich bereits in Stellung. 

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Aktuelle Ausgabe:

Nr. 217 / PDF

21.5.2012

 

BVG-aktuell Themen

Entries in Rechtsfälle (171)

6:07PM

BGer: Weiterer Entscheid im INCA-Fall

bgerNachdem das Bundesgericht im INCA-Fall (betrügerischer Bezug von FZ-Leistungen) bereits zugunsten der Versicherten und gegen die UBS FZ_Stiftung entschieden hat, ist nun ein gleichlautendes Urteil auch gegen die BVG-Sammelstiftung der Swiss Life ergangen.

In einem Bericht des Beobachters heisst es dazu: Das Bundesgericht stellte sich jetzt in beiden Fällen auf den Standpunkt, die Freizügigkeitsstiftung der UBS respektive die BVG-Sammelstiftung der Swiss Life habe mit dem jeweiligen Rentner einen Vertrag abgeschlossen, wonach sie ihm auf sein Verlangen hin das bestehende Guthaben auszahlen müsse. Überweise sie das Geld einem unberechtigten Dritten, habe sie den Vertrag «grundsätzlich nicht erfüllt».

 Beobachter / Meldung Forum vom 12.4.12

5:01PM

Noch ein Beschuldigter im BVK-Prozess

Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat im Korruptionsfall der Zürcher Pensionskasse BVK eine weitere Anklage erhoben. Ein ehemaliger Geschäftsführer von DL Investment Partners AG soll Provisionen im Umfang von rund 3 Millionen Franken für sich abgezweigt haben.

Wie die Oberstaatsanwaltschaft mitteilte, hat der Beschuldigte gestanden, zwischen Mitte 2006 und 2010 ohne Wissen der BVK mehrfach Provisionen auf Investorengelder, sogenannte Retrozessionen, in die eigene Tasche gesteckt zu haben, schreibt 20 Minuten auf ihrer Website.

Die DL Investment Partners AG war von der BVK mit einem Mandat betraut. Vertraglich wäre sie verpflichtet gewesen, die Provisionen der BVK weiterzuleiten. Die Anklage sei vergangene Woche im abgekürzten Verfahren erhoben worden. Möglich ist dieses Verfahren, wenn der Beschuldigte im Wesentlichen geständig ist und die Zivilansprüche im Grundsatz anerkennt.

Gegen den Beschuldigten war bereits im September 2011 wegen des Vorwurfs der Bestechung des ehemaligen Anlagechefs der BVK Anklage erhoben worden. Er soll dem Anlagechef finanzielle Vorteile verschafft und Vermögenswerte von mindestens 300’000 Franken versprochen haben.

 20 Minuten

11:34AM

BGer: FZ-Stiftung trägt Risiko für Falschauszahlung

bgerDas Bundesgericht hat einen Entscheid der Vorinstanz (Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt) nicht geschützt und die Sache an diese zurückgewiesen, damit es nach erfolgten Ergänzungen über die Klage neu entscheide. In der Sache ging es um einen für das Patronato INCA tätigen Angestellten, der sich auf betrügerische Art und Weise die Freizügigkeitsleistungen einer Reihe von in der Schweiz tätigen italienischen Arbeitnehmern angeeignet hatte. Die involvierten Pensionskassen und FZ-Einrichtungen (laut Medienberichten Swiss Life, FZ-Stiftung UBS und die Auffangeinrichtung) haben bestritten, bei der Auszahlung nicht die ausreichende Sorgfalt angewendet zu haben. In einer gegen die Freizügigkeitsstiftung der UBS angestrengten Klage wurde diese Auffassung durch die Erstinstanz noch bestätigt, nun aber vom BGer verworfen. Das BGer hält in seinem Urteil fest, dass der Nachweis der richtigen Vertragserfüllung (hier die Erbringung der Austrittsleistung) der FZ-Einrichtung als Vertragschuldnerin obliegt, wobei diese in der Regel das Risiko einer Leistung an einen unberechtigten Dritten trägt. Als entscheidrelevant wird vom BGer jetzt bezeichnet, inwieweit die fraglichen Unterschriften gefälscht waren. Allenfalls bedürfe es diesbezüglich eines Schriftgutachtens. Das Basler Gericht wird nun aufgefordert, den Sachverhalt vollständig zu ermitteln und neu zu entscheiden. Das bedeutet wohl, dass den Vorsorgenehmern die Austrittsleistung geschuldet ist, die Vorsorgeeinrichtungen mithin das Risiko der Doppelzahlung tragen - jedenfalls sofern sich der Verdacht erhärtet, dass die Unterschriften auf den Auszahlungsanträgen gefälscht waren.

 Entscheid BGer /  Meldung Vorsorgeforum 1/ Meldung Vorsorgeforum 2

5:41PM

BVK-Verhandlung im Juli

Der Prozess gegen den ehemaligen Anlagechef der Pensionskasse BVK des Kantons Zürich und drei weitere Angeschuldigte beginnt am 11. Juli. Zwei weitere Geschäftspartner stehen im September vor Gericht. Im Falle des ehemaligen Anlagechefs beläuft sich der Deliktsbetrag gemäss Oberstaatsanwaltschaft auf 1,7 Millionen Franken. Ausserdem soll er durch falsche Anlageentscheide der BVK Schaden von rund 45 Millionen Franken zugefügt haben. Den anderen Angeklagten wird vorgeworfen, den Anlagechef bestochen zu haben, damit sie von ihm Auftäge erhielten.

 NZZ

11:56AM

BG: Gericht schützt PK-Entscheid zu Lebenspartner-Rente

bgerDie Basellandschaftliche Pensionskasse darf die Auszahlung einer Rente an den Lebenspartner einer verstorbenen Versicherten an strenge Voraussetzungen knüpfen. Das Bundesgericht sieht darin keine Verletzung von Bundesrecht. Mehr als zehn Jahre hatte ein Paar zusammengelebt und -gewohnt, als die Partnerin verstarb. Die Frau war pensioniert und hatte von der Basellandschaftlichen Pensionskasse eine Rente bezogen. In der Folge verlangte der überlebende Konkubinatspartner von der Pensionskasse, es sei ihm eine Lebenspartnerrente auszurichten. Diese wurde ihm jedoch verweigert.

Nach dem Baselbieter Kantonsgericht hat nun auch das Bundesgericht eine Leistungspflicht der Pensionskasse verneint. Die Bestimmungen des Pensionskassendekrets sehen nämlich einen Anspruch auf eine Lebenspartnerrente nur dann vor, wenn das Paar zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten ununterbrochen während mindestens fünf Jahren in einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt zusammengelebt hat. Dieses Kriterium war im vorliegenden Fall eindeutig erfüllt und unbestritten. Als zweite Voraussetzung sieht das Dekret eine Lebenspartnerrente aber nur vor, wenn die hinterbliebene Person vom verstorbenen Partner in erheblichem Masse unterstützt wurde. Im konkreten Fall war umstritten, ob die verstorbene Frau ihren Partner in erheblichem Masse unterstützt hatte. Nach Meinung des Bundesgerichts war dies nicht der Fall.

Für den Chef der Basellandschaftlichen Pensionskasse (PIO, Hans Peter Simeon, ist das Urteil laut Basler Zeitung eine Bestätigung der Praxis. Das betroffene Dekret ist allerdings nur noch bis Ende 2013 in Kraft. Im Zusammenhang mit der PK-Sanierung wird von den politischen Behörden ein Neues erlassen, das die diesbezüglichen Rentenmodalitäten auf Stufe Reglement delegiert. «Ob sich der Verwaltungsrat dann für die gleiche Lösung wie bisher entscheidet, ist noch offen», erklärt Simeon.

 Urteil BG

11:30AM

BGer: Bedingte Partnerrente zulässig

bgerEine Pensionskasse kann Leistungen für unverheiratete Lebenspartner vorsehen, wenn sie mit dem Versicherten in den letzten fünf Jahren bis zu seinem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt haben (Art. 20a Gesetz über die berufliche Vorsorge; BVG). Dabei darf eine solche Partnerrente laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts auch von mehreren zusätzlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden, schreibt die NZZ.

Das Bundesgericht hat der Regelung im baselstädtischen Pensionskassengesetz seinen Segen erteilt, die zusätzlich zur gemeinsamen Haushaltung eine gegenseitige Unterstützungspflicht verlangt. Da es den Pensionskassen erlaubt ist, Zusätzliches zu fordern, darf es sich da bei laut dem einstimmig ergangenen Urteil der II. Sozialrechtlichen Abteilung auch um mehrere Voraussetzungen handeln. Der bereits erwähnte Artikel 20a des BVG sei eine reine Kann-Vorschrift. Sind aber Pensionskassen gar nicht verpflichtet, solche Leistungen an Lebenspartner vorzusehen, dürfen sie sie auch von mehreren zusätzlichen Bedingungen abhängig machen.

In einer weiteren Erwägung seines Urteils gelangt das Bundesgericht zum Schluss, dass nicht von gemeinsamem Haushalt gesprochen werden könne, wenn das unverheiratete Paar über eine zusätzliche Wohnung in der gleichen Stadt verfügt.

 Art. 20a BVG / BG-Entscheid / BS PK-Gesetz

8:05PM

BG-Entscheid zugunsten geschiedener Witwen

bgerSandra Urech von Qualibroker schreibt in der Solothurner Zeitung über einen Entscheid des Bundesgerichts betr. Witwenrente aus Pensionskasse bei befristeten Alimenten. Am 30. November 2006 wird ein verheiratetes Paar nach einer 23-jährigen Ehe geschieden. Im Scheidungsurteil wird der wirtschaftlich stärkere Mann dazu verpflichtet, seiner Ex-Frau bis und mit September 2017 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 2700 Franken zu zahlen, ab Oktober 2017 bis und mit September 2018 einen solchen von 2000 Franken. Der Mann zahlt die Alimente, bis er am 28. Januar 2009 verstirbt. Die Frau verliert ihre wichtigste Einnahmequelle. Mit Schreiben vom 18. Juni 2009 beantragt sie bei der Pensionskasse ihres Mannes eine Witwenrente.

Die Kasse lehnt das ab. Begründung: Gemäss dem geltenden Recht müssen der hinterbliebenen geschiedenen Witwe im Scheidungsurteil lebenslängliche und nicht nur befristete Unterhaltszahlungen zugesprochen sein, damit ein Anrecht auf eine Witwenrente aus der Pensionskasse entsteht. Das dann von der geschiedenen Witwe angerufene kantonale Versicherungsgericht widerspricht dieser Ansicht. Es weist die Pensionskasse an, die Witwenrente ab dem 1. Februar 2009 bis und mit September 2018 zu berechnen und dann monatlich auszuzahlen.

Die Pensionskasse bleibt bei ihrer Auffassung und legt beim Bundesgericht eine Beschwerde ein. Dieses bestätigt den Entscheid der Vorinstanz* Die Pensionskasse wird endgültig angewiesen, die Witwenrente bis Ende September 2018 zu berechnen und auszuzahlen (BGE 9C_35/2011 vom 6. September 2011). Übrigens: Sollte der Verstorbene wieder geheiratet haben, hat auch die «zweite» Witwe Anspruch auf eine entsprechende Rente.

 Artikel Solothurner Zeitung / BGer

1:14PM

Streitpunkt Retrozessionen

In der NZZ kommentiert Christian Koller, Partner bei Gloor&Sieger Rechtsanwälte, den Bundesgerichtsentscheid bez. Herausgabe von Retrozessionen. Koller beschreibt detailliert die Hintergründe, gibt dem Bundesgericht für seinen Entscheid aber eine schlechte Note. Sein Fazit: “Das Urteil bringt in vielen Belangen Klarheit, differenziert aber ungenügend zwischen unterschiedlichen Kundensegmenten und den danach abzustufenden Informationspflichten eines Vermögensverwalters. Vielleicht atmet der Entscheid bereits den Geist der revidierten Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2), welche verlangt, dass Retrozessionen zwingend der Vorsorgeeinrichtung zukommen müssen. Dies gilt aber erst ab Anfang 2012 – wohlgemerkt ohne Rückwirkung.”

 NZZ

11:38AM

Le Temps: “Mettre fin aux incertitudes autour des rétrocessions”

Le Tribunal fédéral a rendu dans la cause 4A_266/2010 un arrêt important dans le domaine des rétrocessions. Un tiers gérant gérait les actifs d’une caisse de pension; en ce qui concerne les rétrocessions, le mandat de gestion prévoyait simplement que celles-ci appartenaient au tiers gérant. Le client agissait en justice contre le tiers gérant pour obtenir le remboursement des rétrocessions qui s’élevaient à environ 3,6 millions de francs. Il obtenait gain de cause en première instance; en appel, le jugement était annulé puisque le mandat de gestion exprimait sans équivoque la volonté du client de renoncer aux rétrocessions. La juridiction d’appel tenait compte du fait que la cliente en sa qualité de caisse de pension était une professionnelle expérimentée qui devait pouvoir comprendre la portée de sa déclaration. La cause était portée au Tribunal fédéral qui annulait le jugement d’appel.

 Le Temps

3:34PM

BG: Offenlegung von Kommissionen

bgerGemäss NZZ am Sonntag verlangt ein noch nicht publiziertes Urteil des Bundesgerichts von August 2011, dass ein Vermögensverwalter den Anleger detailliert über allfällige Bankenkommissionen und Retrozessionen informiert.  Der Fall, den das Bundesgericht zu beurteilen hatte, drehte sich um eine Pensionskasse, die mit einem Vermögensverwalter einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen hatte. Als Entgelt war eine Verwaltungsgebühr von 0,5% des Vermögens vereinbart worden. Daneben fand sich eine Vertragsklausel, die sagte: «Allfällige Retrozessionen stehen vollumfänglich der Vermögensverwaltungsgesellschaft zu.» Über die Höhe der Rückvergütungen der Banken wurde die Pensionskasse nie informiert - weder bei Vertragsabschluss noch danach. Mit Kündigung des Mandates verlangte die Kasse Rechenschaft über die Zahlungen. Weil dies die Gesellschaft verweigerte, klagte die Kasse gegen den Vermögensverwalter auf Rechenschaft und Herausgabe allfälliger Retrozessionen.

In der Folge musste dieser eingestehen, über die Jahre über 3,6 Mio. Fr. an Retrozessionen von den Banken erhalten zu haben. Diese seien Bestandteil des Honorars, und überdies habe die Pensionskasse vertraglich auf die Herausgabe von Retrozessionen verzichtet. Pensionskassen wüssten als erfahrene Anleger, worauf sie verzichteten. Das Bundesgericht stützt nun die Pensionskasse. Die Richter sind der Ansicht, dass auch erfahrene Anleger das Recht auf technische Eckwerte über die mit Dritten bestehenden Retrozessionsvereinbarungen hätten sowie die Angabe über die zu erwartenden Retrozessionen als Prozentbandbreite des verwalteten Vermögens.
11:49AM

BG: Witwenrente für Geschiedene

bgerWer bei der Scheidung eine zeitlich befristete Rente zugesprochen erhielt, hat beim Tod des früheren Gatten Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente aus der beruflichen Vorsorge. Das Bundesgericht widerspricht einem Teil der Lehre, die bisher davon ausging, dass der Rentenanspruch nur besteht, wenn im Scheidungsurteil unbefristete Alimente zugesprochen wurden, schreibt die NZZ. Gemäss der massgeblichen Verordnung zum Gesetz über die berufliche Vorsorge ist eine geschiedene Person nach dem Tod des früheren Ehegatten einer Witwe oder einem Witwer gleich- gestellt, sofern die Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat und «dem geschiedenen Ehegatten im Scheidungsurteil eine Rente oder eine Kapitalabfindung für eine lebenslängliche Rente zugesprochen wurde» (Art. 20 BVV2).

Ob sich das Wort «lebenslänglich» nur auf die Kapitalabfindung oder auch auf die Rente bezieht, hatte das Bundesgericht bisher noch nicht entschieden. Laut einstimmig ergangenem Urteil der II. Sozialrechtlichen Abteilung in Luzern verlangen indes weder Wortlaut noch Zweck der Verordnungsbestimmung, dass es sich um eine lebenslängliche Rente handeln muss. Die Regelung wolle den Versorgerschaden ausgleichen, der dem überlebenden Geschiedenen durch den Wegfall der Alimente entstehe. Dem höchsten Gericht leuchtet «nicht ein, weshalb ein Versorgerschaden nur bei einer lebenslänglichen Unterhaltsrente (und bei einer Kapitalabfindung für eine lebenslängliche Rente) entstehen sollte». Daher vermag auch eine befristet zugesprochene Scheidungsrente einen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente der beruflichen Vorsorge zu begründen. (Urteil 96_35/2011 vom 6. 9. 11).

10:12AM

Ehemaliger Anlagechef der Zürcher Pensionskasse BVK angeklagt

Dem ehemaligen Anlagechef der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich wird unter anderem mehrfache passive Bestechung und mehrfache ungetreue Amtsführung vorgeworfen. Laut der Staatsanwaltschaft hat er in den Jahren 2000 bis 2010 von fünf BVK-Geschäftspartnern wiederholt Bargeld und andere finanzielle Vorteile angenommen oder sich versprechen lassen. Der Deliktsbetrag beläuft sich laut Mitteilung auf rund 1,67 Millionen Franken. Ausserdem wird dem Beschuldigten vorgeworfen, die BVK im Zusammenhang mit Sanierungsmassnahmen, die 2001 und 2002 zugunsten der Beteiligungsgesellschaft BT&T Asset Management AG ergriffen wurden, im Umfang von 43,5 Millionen Franken geschädigt zu haben. Schliesslich wird ihm zur Last gelegt, bei Geschäften mit der Argus Finanz AG auf Rückvergütungen (Retrozessionen) in der Höhe von 2,3 Millionen Franken verzichtet zu haben.

In diesem Zusammenhang ist auch gegen den Gründer und Chef der BT&T-Gruppe, Walter Meier, Anklage wegen mehrfacher Bestechung erhoben worden. Er soll dem ehemaligen BVK-Anlagechef mehrfach Bargeld in der Höhe von 121'700 Franken übergeben haben. Der BT&T-Chef selbst weist jegliche Vorwürfe von sich, wie das Unternehmen am Montagmorgen mitteilte.

Ebenfalls wegen Bestechung angeklagt ist ein früheres Verwaltungsratsmitglied einer Beteiligungsgesellschaft sowie der Chef der Lehmann Partners AG. Ihnen wird zur Last gelegt, dem damaligen BVK-Anlagechef Bargeld in der Höhe von 200'000 beziehungsweise 863'000 Franken übergeben zu haben.

Die Anklage gegen den Chef der Argus Finanz AG lautet ebenfalls auf mehrfaches Bestechen sowie auf mehrfache Anstiftung zu ungetreuer Amtsführung. Er soll dem ehemaligen Anlagechef der BVK Bargeld im Gegenwert von mindestens 180'000 Franken übergeben und andere finanzielle Vorteile verschafft haben.

Schliesslich wird auch der ehemalige Geschäftsführer und Partner der DL Investment Partners AG wegen mehrfachen Bestechens angeklagt, der wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr noch immer in Untersuchungshaft sitzt. Er soll dem ehemaligen BVK-Kadermitglied finanzielle Vorteile verschafft und Vermögenswerte von mindestens 300'000 Franken versprochen haben.

8:10AM

BG: Rente für Konkubinatspartnerin

bgerDer Beobachter berichtet über ein Urteil des Bundesgerichts zum Falle einer Konkubinatspartnerin: Eine Pensionskasse wollte einer jungen Mutter nach dem Tod ihres Konkubinats­partners keine Leistungen zahlen. Der Mann kam 2008 bei einem Unfall ums Leben. Das Paar hatte einen vier­jährigen gemeinsamen Sohn. Die Kasse weigerte sich, eine Hinterlassenenrente auszuzahlen, denn ihr Reglement verlangt, dass Konkubinatspartner unmittelbar vor dem Tod während mindestens fünf Jahren ununterbrochen einen gemeinsamen Haushalt geführt haben müssen. Das Paar hatte aber erst vier Jahre lang zusammengelebt. Das Berner Verwaltungs­gericht wies die Beschwerde der Frau ab. (…)

Das Bundesgericht hat nun das Berner Urteil aufgehoben. Denn ein gemeinsamer Haushalt könne auf verschiedenste Arten geführt werden. Gerade junge Konkubinats­partner seien mobiler. Das Paar habe die Lebensgemeinschaft teils auf Reisen und mit Unterbrüchen gestaltet, aber mit dem klaren Willen zum Zusammenleben. Fazit: Die Pensionskasse muss der Frau die volle Hinterlassenenrente bezahlen. (9C_902/2010).

Beobachter /  Solothurner Zeitung

5:20PM

Gemini: Strafuntersuchung eingestellt

Das BSV schreibt in einer Mitteilung: “Im Nachgang zu der vom BSV angeordneten Untersuchung über Entschädigungen an die «Gemini Personalvorsorge AG» (heute GPV Services AG) hatte das BSV zur Abklärung allfälliger strafrechtlicher Tatbestände gegen Prof. Dr. Carl Helbling und Dr. Oskar Leutwyler das Dossier an die Strafuntersuchungsbehörden weitergeleitet. Die zuständige Staatsanwaltschaft kam inzwischen zum Schluss, dass keine strafbaren Handlungen vorliegen und hat die Strafuntersuchung deshalb eingestellt.”

 BSV

3:26PM

Differenzierte Besteuerung von Kapitalleistungen in BS

stocksDer Kanton Basel-Stadt versteuert  Kapitalleistungen aus Vorsorge zwar separat, aber je nach begünstigter Person zu einem anderen Steuertarif. So können zum privilegierten Steuertarif Kapitalleistungen aus Vorsorge lediglich dann versteuert werden, wenn diese dem Vorsorgenehmer, dem überlebenden Ehegatten, den direkten Nachkommen oder Personen, für deren Unterhalt die verstorbene Person zur Hauptsache aufkam,
ausgerichtet werden. Ansonsten sind die Kapitalleistungen aus Vorsorge separat zum ordentlichen Einkommenssteuertarif zu versteuern. Von dieser nicht privilegierten steuerlichen Behandlung waren die Eltern eines Verstorbenen betroffen, an die eine Kapitalleistung aus Vorsorge in Höhe von rund 1,2 Millionen Franken ausbezahlt wurde. So besteuerte die Steuerverwaltung BS die deklarierte Kapitalleistung separat vom übrigen Einkommen nach dem ordentlichen Einkommenssteuertarif und erhob darauf eine Steuer von annähernd 330000 Franken. Eine Besteuerung zum privilegierten Tarif hätte indessen lediglich eine Steuerschuld von rund 95000 Franken ergeben. Gegen diese Veranlagungsverfügung erhoben die Betroffenen Einsprache und gelangten ans Verwaltungsgericht des Kantons BS, das die Einsprache jedoch abwies.

 Artikel Stocks

1:21PM

BVK: “Die Verantwortlichen sollen zahlen”

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Die kantonale Finanzdirektion bereitet Schadenersatzklagen gegen die Verantwortlichen der Korruptionsaffäre in der Zürcher Beamtenversicherungskasse (BVK) vor. Die vom Kanton Zürich mandatierte Basler Advokatur Dufour verschickte laut Tages-Anzeiger in den letzten Wochen Dutzende von Briefen an einen weiten Kreis von möglichen Betroffenen, in denen diese ultimativ aufgefordert werden, auf eine allfällige Verjährung zu verzichten. Ansonsten hätten sie mit Betreibungen zu rechnen.

Die Zürcher Staatsanwälte Oliver Otto und Robert Braun treten aufs Gaspedal. Gut ein Jahr nachdem die Korruptionsaffäre in der BVK aufgeflogen war, finden bereits die Schlusseinvernahmen der Beschuldigten statt, wie involvierte Anwälte bestätigen. «Ich war erstaunt, zu hören, dass mein Klient bereits in 14 Tagen zur Schlusseinvernahme vorgeladen wurde», sagt Urs Engler, der Thomas Leupin vertritt. Kein Wunder, denn sein Klient ist seit bald neun Monaten in Untersuchungshaft, und in seinem Fall sind Rechtshilfegesuche bis in die USA hängig. Auch sind die Untersuchungen in seinem Fall noch lange nicht abgeschlossen. Hier geht es unter anderem um Verantwortlichkeiten bei der Pleite eines Hedgefonds, der die BVK 70 Millionen Franken kostete. Ähnlich kompliziert sind die Vorwürfe teilweise im Fall Alfred A. Castelberg (Argus Finanz) und im Fall von ehemaligen und gegenwärtigen Mitarbeitern der Credit Suisse, die auch in den Skandal involviert sind.

Wie hoch die Rechnung für den Steuerzahler schliesslich wird, wird sich noch zeigen. Die auf Pensionskassen-Anlagen spezialisierte PPC Metrics hat von der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) den Auftrag erhalten, abzuklären, inwiefern die Anlagepolitik der BVK durch die Bestechungsversuche beeinflusst wurde. Wenn sich herausstellen sollte, dass die Verantwortlichen nicht nach den Regeln der Kunst gearbeitet haben und so der Deckungsgrad der Kasse, die immerhin 20 Milliarden Franken verwaltet, um einige Prozente schlechter ist als bei einer vernünftigen Anlagepolitik, wird es für den Kanton sehr teuer.

 Tages-Anzeiger

8:36AM

NZZ: “Ist PUK-Präsident Bischoff befangen?”

Markus Bischoff, Präsident der Zürcher parlamentarischen Untersuchungskommission zur BVK, will über sein Mandat informiert haben – nach der Wahl. Der Entscheid-Datenbank des Zürcher Sozialversicherungsgerichts ist zu entnehmen, dass Bischoff als Anwalt mit der BVK im Streit liegt. Er vertritt eine Lehrerin, deren Ansprüche auf eine Invalidenrente aberkannt worden sind. Mit Urteil vom 28. Januar 2011 hat das Zürcher Gericht die Lehrerin und mit ihr Bischoff abblitzen lassen. Welchen Einfluss Bischoffs beruflicher Streit mit der BVK auf seine Rolle als PUK-Präsident hat, ist offen. Erledigt ist die Sache noch nicht. Bischoff hat den Fall vor Bundesgericht gezogen.

  NZZ

9:14AM

TA: “Können die Richter in der BVK-Affäre ohne Groll urteilen?”

Einmalig: Alle Zürcher Richter sind von der Korruptionsaffäre um die kantonale Pensionskasse betroffen. In den Ausstand treten wollen sie deswegen nicht., schreibt der Tages-Anzeiger.

 Artikel TA

9:40AM

CP Valaisanne: Trois ans et demi en appel contre l’ex-président

L'ex-président de la caisse de pension des enseignants valaisans, Ignace Rey, a été condamné en appel par le Tribunal cantonal valaisan a trois ans et demi de réclusion. Une peine moins lourde que les quatre ans de prison requis par le procureur et infligée en première  instance. 

20 Minutes

8:17AM

BVK: Verfahren gegen Ex-Mitarbeiter der CS

Die Bestechungsaffäre um die Beamtenversicherung (BVK) weitet sich aus. Credit-Suisse-Pressesprecher Marc Dosch bestätigt Recherchen des «Tages-Anzeigers», wonach eine Untersuchung gegen ehemalige Mitarbeiter der CS laufe. Im Fokus steht ein Vertrag, der über Retrozessionen Geld an Daniel Gloor, den ehemaligen Anlagechef der BVK leitete. Kräftig mitkassiert haben laut der Untersuchung zwei involvierte damalige CS-Mitarbeiter sowie ihr früherer Chef Alfred Castelberg. Sie sind im Visier der Staatsanwaltschaft – Castelberg, Gloor und mindestens einer der Ex-CS-Händler waren in Untersuchungshaft.

 Tages-Anzeiger