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Die aktuelle Diskussion

Abzocker Initiative und Pensionskassen

Das Dossier orientiert über die Umsetzung der Initiative gegen die Abzockerei.

Diskussions-Anlass des Vorsorgeforums vom 28. Mai in Zürich. Infos.

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Die neuesten Ausgaben:

Nr. 240 / PDF

Nr. 241 / PDF

21.5.2013

 

BVG-aktuell Themen

Entries in Kapitalanlagen (668)

9:11PM

Swisscanto-Umfrage: Interview mit CEO Fischer

"Die Pensionskassen profitieren von der Börsenhausse", sagt Swisscanto-CEO Gérard Fischer im cash-Video-Interview. Durchschnittlich erzielten die Kassen 2012 eine Anlagerendite zwischen fünf und zehn Prozent, so Fischer. Vor allem Kassen mit einem relativ hohen Aktienanteil erreichten gute Renditen.

Ein gutes Börsenjahr reicht nicht, um Entwarnung zu geben. Denn die Deckungsgrade weichen immer noch klar von den angestrebten Zielwerten von 116 Prozent ab. Kopfzerbrechen bereitet den Kassen insbesondere die anhaltende Tiefzinsphase. Im Obligationenbereich sind nur noch sehr magere Renditen zu erreichen und rutschen teilweise sogar in die Minuszone ab. "Vor allem die Versicherer sind davon betroffen, weil sie von Gesetzes wegen einen hohen Anteil an Obligationen halten müssen", sagt Fischer und doppelt nach: "Dies ist ökonomischer Unsinn." Ein Überdenken der Anlagevorschriften wäre, so Fischer, dringend notwendig.

  Cash

1:36PM

BVV2: Anforderungen an Vermögensverwalter präzisiert

Vermögensverwalter in der beruflichen Vorsorge müssen gemäss Vorgaben der Strukturreform hohen Anforderungen in Bezug auf Qualifikation und Professionalität genügen.  Externe Vermögensverwalter müssen darum bis Anfang des nächsten Jahres grundsätzlich einer Aufsicht unterstellt sein oder über eine Zulassung verfügen. Der Bundesrat hat diese Umsetzungsbestimmungen mit einer Revision der BVV2 geregelt.

Mit der Vermögensverwaltung dürfen als externe Personen und Institutionen nur betraut werden:
a. registrierte Vorsorgeeinrichtungen nach Artikel 48 BVG;
b. Anlagestiftungen nach Artikel 53g BVG;
c. öffentlich-rechtliche Versicherungseinrichtungen nach Artikel 67 Absatz 1 BVG;
d. Banken nach dem Bankengesetz vom 8. November 1934;
e. Effektenhändler nach dem Börsengesetz vom 24. März 1995;
f. Fondsleitungen, Vermögensverwalterinnen und -verwalter kollektiver Kapitalanlagen nach dem Kollektivanlagengesetz vom 23. Juni 2006;
g. Versicherungsunternehmen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 2004;
h. im Ausland tätige Finanzintermediäre, die der Aufsicht einer ausländischen Aufsichtsbehörde unterstehen.

Keine Befähigungserklärung benötigen:
a. Arbeitgeber, die das Vermögen ihrer Vorsorgeeinrichtungen verwalten;
b. Arbeitgeberverbände, die das Vermögen ihrer Verbandseinrichtungen verwalten;
c. Arbeitnehmerverbände, die das Vermögen ihrer Verbandseinrichtungen verwalten.

Die Oberaufsichtskommission kann andere Personen oder Institutionen auf Gesuch hin für die Vermögensverwaltung als befähigt erklären, wenn sie die Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllen. Sie befristet die Befähigungserklärung auf drei Jahre. In Abs. 2 wird festgehalten: Personen und Institutionen, die mit der Vermögensverwaltung betraut werden, müssen dazu befähigt sein und Gewähr bieten, dass sie insbesondere die Anforderungen nach Artikel 51b Absatz 1 BVG erfüllen und die Artikel 48g–48l einhalten.

  Mitteilung BSV,   Verordnungstext / Erläuterungen

5:02PM

Finews: Litigation Funding als neue Anlageklasse

Die Prozessfinanzierung – auch Prozesskostenfinanzierung – ist eine juristische Finanzdienstleistung. Der Prozessfinanzierer übernimmt die notwendigen Kosten einer aussergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung gewerblicher Ansprüche.  Im Gegenzug überträgt der Kläger dem Prozessfinanzierer einen erheblichen Teil der erstrittenen Summe. In der Regel sind das circa 30 Prozent.Nicolas Egger, CEO von NEAM, erläutert diese brandneue Anlageklasse in einem Interview auf Finews.

Finews: Ist das ethisch und führt dies nicht zu einer Aufblähung der Gerichte?
Das Geschäftsmodell von Litigation Funding schafft mehr Transparenz und reduziert unnötige gebundene Ressourcen. Im Gegensatz zu den durch Rechtsschutz gedeckten Fällen, welche eine Belastung der Gerichte darstellen, hat dies jedoch auf die kommerziellen Prozesse keinerlei Relevanz.

Bei der kommerziellen Prozessfinanzierung wird ein Fall auf Herz und Nieren überprüft, bis er finanziert wird. Man spricht von circa 5 Prozent der geprüften Fälle, die finanziert werden. Man kommt also nicht so schnell in den Genuss einer Finanzierung. Bedenken Sie, dass man der Partei im Recht zum Recht verhilft. Bei Vertragsbruch, Betrug oder Streitigkeiten ist es oft der einzige Weg.

Klingt sehr amerikanisch, gibt es Fälle in der Schweiz?
Aktuelle Beispiele aus der Schweiz sind bspw. Actelion, die Bank Vontobel, und STMicroelectronics, welche hohe Summen zahlen mussten. Die Swiss Re einigte sich kürzlich mit Berkshire Hathaway auf 610 Millionen Dollar. Ferner sind im Moment einige Pensionskassen, unbeachtet von der Öffentlichkeit, in Mediation oder am Ausarbeiten einer aussergerichtlichen Einigungen gegen Banken aktiv.

Sie sagen, Litigation Funding sei eine neue, lukrative Anlageklasse. Wie ist das zu verstehen?
Investitionen in der Prozessfinanzierung bieten eine Rendite wie bei Aktien, sind jedoch nicht korreliert mit Aktien, Immobilien oder anderen Anlageklassen.  In Zeiten des Anlagenotstandes ist dies gerade deshalb von Bedeutung, da die Dividenden hoch und das Kapital geschützt sind.

Beachtenswert ist dabei, dass in Grossbritannien und Australien eine «After-the-Event»-Versicherungsdeckung für Litigation Funding besteht, wodurch das Kapitalrisiko der Prozesskosten ausgeschlossen werden kann.

  Finews

12:53PM

CS PK-Index: Guter Jahresstart

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Der Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (blaue Linie in Abbildung 1a), der zu Beginn des Jahres 2000 mit 100 Punkten lanciert wurde, ist im Anlagejahr 2013 bislang sehr erfolgreich. Im Berichtsquartal nahm der Index um 4,68 Punkte resp. 3,50 % zu und liegt per 31. März 2013 bei 138,29 Punkten. Zum positiven Resultat trugen alle drei Monate des ersten Quartals bei, wobei der Januar mit 1,46 % und der März mit 1,15 % herausragten. Der Februar lag mit 0,85 % leicht darunter, zeigte aber dennoch eine solide Entwicklung. Für den positiven Start der Pensionskassen ins Anlagejahr 2013 zeichneten insbesondere die Aktienkurse verantwortlich: Aktien Schweiz (1,75 %), Aktien Ausland (1,46 %), Obligationen Fremdwährung (0,18 %) und Immobilien (0,17 %). Die BVG-Mindestverzinsung legte im Berichtsquartal um 0,53 Punkte (resp. 0,37 %) auf den Stand von 142,07 zu, ebenfalls ausgehend von 100 Anfang des Jahres 2000. Somit halbierte sich die Differenz zwischen der BVG-Mindestverzinsung und dem Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index gegenüber dem Vorquartal erneut und liegt per 31. März 2013 bei nur noch 3,78 Punkten (Q4 2012: 7,93 Punkte). Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index liegt im ersten Quartal 2013 3,05 % über der BVG-Vorgabe. Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (seit 1.1.2000) beträgt per Quartalsende 2,48 %. Dem steht die annualisierte BVG-Mindestverzinsung von 2,69 % gegenüber.

  CS PK-Index

6:04PM

Was bei institutionellen Kunden noch zu holen ist

Grossanleger, wie Versicherungen, Pensionskassen oder Anlagestiftungen, verwalteten zum Jahresende 2012 eine Summe von ungefähr 1'200 Milliarden Franken. «Im Vergleich zur Grösse des Landes ist dieses Volumen beachtlich», schreibt Studienautor Richard Bruyere, Chief Executive Officer von der Researchfirma Image & Finance (I&F).

Mehr als 2'000 institutionelle Investoren gibt es auf dem Markt gemäss der Analyse. Aber: Der milliardenschwere Asset-Pool sei den Vermögensverwaltern nicht in vollem Umfang zugänglich. Gemäss der Erhebung «Institutional Investment Managemen Report», die finews.ch in Auszügen vorliegt, ist mit 300 Milliarden Franken lediglich ein Viertel der institutionellen Vermögen in den Händen von Vermögensverwaltern.

Das Herzstück des hart umkämpften und konzentrierten institutionellen Anlegermarktes bestehe hauptsächlich aus institutionellen Kunden, vorwiegend Pensionskassen, die mehr als 1 Milliarde ihren Vermögensverwaltern anvertrauen. Dort wittern die Autoren der Studie den überwiegenden Grossteil für Geschäftschancen im Bereich der Dienstleistungen im Asset Management Service.

Ein Hauptmerkmal des Schweizer Marktes sei der inländische Anteil am gesamten Vermögensvolumen. Fast ein Drittel entfallen auf Bonds, lautend auf Franken, Schweizer Aktien und lokale Immobilienwerte, die wiederum im grossen und ganzen in den Händen von inländischen Vermögensverwaltern liegen.

  finews

3:30PM

PPCmetrics: Anlagen bei In- und Deflation

PPCmetrics hat ein Research Paper zum Thema “Anlagen in einem inflationären und deflationären Umfeld” erstellt. Ziel dieser Studie ist es, den Zusammenhang zwischen der Inflation und den Anlagerenditen verschiedener Anlageklassen zu untersuchen. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, inwiefern die verschiedenen Anlageklassen einen Schutz gegen kurz- und langfristige sowie gegen unerwartete Inflation bieten. Hierzu werden zuerst die Grundlagen der Inflation und Deflation erarbeitet. In einem nächsten Schritt wird der theoretische Einfluss von Inflation respektive Deflation auf den Wert von Kapitalanlagen analysiert. Dabei zeigt sich, dass der Wert von Kapitalanlagen vom nominellen Zinssatz abhängt, welcher wiederum vom Inflationsniveau abhängig ist. Langfristige Markterwartungen bezüglich Inflation und Deflation sind in den Preisen von Kapitalmarktanlagen bereits eingepreist, sodass nur eine unerwartete Änderung der Inflationserwartung einen Einfluss auf die Preise haben sollte.

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Obige Tabelle fasst die wichtigsten Resultate der Studie zusammen. In der Tabelle werden die jährlichen Renditen verschiedener Anlageklassen bei steigender Inflation den jährlichen Renditen bei sinkender Inflation gegenübergestellt. Es zeigt sich, dass nur Liquidität und Commodities (inkl. Gold) wirklich einen kurzfristigen Inflationsschutz bieten. Alle anderen Anlageklassen weisen in Zeiten steigender Inflation eine tiefere realisierte Rendite auf als während der Gesamtperiode.

Wie sieht dieses Bild aus, wenn nur Phasen mit hoher Inflation in der Schweiz, d.h. mit einer jährlichen Inflationsrate von über 5% p.a. betrachtet werden? Zwischen 1960 und 2012 gibt es drei solche Inflationsphasen, insgesamt 12 Jahre. Es zeigt sich, dass Gold und Commodities einen Inflationsschutz bieten. Auch die Liquidität weist in Anbetracht des tiefen Risikos dieser Anlageklasse eine hohe Rendite in Inflationsphasen auf. Überraschend ist die hohe Rendite von Hedge Funds. Dieses Resultat ist jedoch mit Vorsicht zu geniessen, da die ausgewiesenen Renditen der Hedge Funds nur gerade zwei Jahre des insgesamt 12-jährigen Untersuchungszeitraums abdecken. Diese Periode fällt in eine Phase, in der Hedge Funds Indizes aus anderen Gründen überdurchschnittlich hohe Renditen verzeichnet haben.

  Paper PPCmetrics

2:37PM

NZZ: "Aufstand der Grossaktionäre”

Nach Julius Bär drohen auch UBS und Credit Suisse peinliche Abstimmungsflops. Aktionärsberater und der wichtige Investor Swisscanto üben Kritik an Antrittsprämien und Kapitalmassnahmen, schreibt die NZZamSonntag.

Die Zürcher Bank hatte schon am Tag nach dem Flop intern die Ursachen analysiert. Eine entscheidende Rolle habe die Empfehlung der Analysefirma ISS (Institutional Shareholder Services) gespielt, heisst es. Deren Empfehlung, gegen die Vergütungen zu stimmen, seien die angelsächsischen Fonds im grossen Rahmen gefolgt. Die sieben grössten Aktionäre von Julius Bär sitzen wie die ISS allesamt in den USA.

Auch bei der Generalversammlung der UBS am 2. Mai bahnt sich ein Aufstand der Grossaktionäre an. «Es ist gut vorstellbar, dass die Abstimmung zum Vergütungsbericht dort ähnlich ausgeht wie bei Julius Bär», sagt Peter Bänziger, Anlagechef der Fondsgesellschaft Swisscanto. Die Stellungnahme der ISS ist noch in Arbeit. Das Urteil der Analysefirma dürfte auch in diesem Fall mitentscheidend dafür sein, ob eine Mehrheit den Vergütungsbericht der Grossbank ablehnt – oder lediglich eine signifikante Minderheit. Auf Gegenstimmen muss sich die UBS aber definitiv einstellen. Auch der Zuger Vermögensverwalter zCapital empfiehlt ein Veto.

Die ISS empfiehlt, bei der GV der Credit Suisse am 26. April die geplante Erhöhung des für Mitarbeiteraktien zurückgestellten Kapitals abzulehnen. Mit der Aufstockung nimmt die CS in Kauf, die Anteile aller Nicht-Mitarbeiter zu verwässern. Verwaltungsratspräsident Urs Rohner hat die Aktionäre am 10. April in einem zweiseitigen Schreiben gebeten, sich über die Empfehlung der ISS hinwegzusetzen.

Was die Fondsgesellschaft Swisscanto, die 0,4% der CS-Anteile hält, wiederum nicht überzeugt. «Die Erhöhung des bedingten Kapitals bei Mitarbeiteraktien ist für uns ein Ärgernis», sagt Anlagechef Bänziger. «Sie fördert die Selbstbedienungsmentalität.» Darüber hinaus erwägt Swisscanto auch eine Ablehnung des Vergütungsberichts. «Es ist unter anderem unverständlich, dass ausgerechnet die Bonus-Aktien für die Geschäftsleitung bereits nach einem Jahr zugeteilt werden sollen und dies ohne konkrete Leistungsziele», sagt Bänziger. Swisscanto würde mit einem Veto auch hier der Empfehlung von zCapital folgen.

  NZZ

9:49AM

UBS PK-Barometer: 3,5% Rendite im Q1

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Im ersten Quartal 2013 erzielten die am Peer Group Review teilnehmenden Pensionskassen ein positives Anlageergebnis, das in allen Segmenten über 1% lag. Die kumulierte Rendite seit Jahresende beträgt im Schnitt rund 3,5%, womit wohl für viele Vorsorgewerke zumindest die Verzinsung für das ganze Jahr schon eingebracht wäre. Im ersten Viertel des Jahres haben die untersuchten Vorsorgeeinrichtungen damit die Hälfte der guten Gesamtperformance 2012 erwirtschaften können.

Trotz des rund 15%igen Tauchers seit Ende Dezember 2007 aufgrund der Finanzkrise haben alle Pensionskassengruppen seither stark aufgeholt. Kumuliert erreichte das Segment der grössten Vorsorgewerke mit einem Vermögen von über 1 Mrd. Franken  eine Performance von 10% seit Anfang 2008. Bei den kleineren Pensionskassen mit Anlagen von unter 300 Mio. beträgt diese kumulierte Gesamtperformance immerhin 8,5%, bei den mittleren 8,7%.

9:05AM

CS PK-Index: Aktien als Rendite-Treiber

imageIm 1. Quartal 2013 nahm der Credit Suisse Pensionskassen-Index um 4.57 Punkte resp. 3.42% zu und liegt per 31. März 2013 bei 138.18 Punkten, ausgehend von 100 zu Anfang des Jahres 2000. Zum positiven Resultat haben alle drei Monate des ersten Quartals beigetragen, wobei der Januar mit 1.44% und der März mit 1.11% herausragten. Der Februar lag mit 0.83% leicht unter den Zahlen von Januar und März, zeigte aber dennoch eine solide Entwicklung. Die Performance Contribution zeigt, dass insbesondere die Aktien für die positive Rendite des ersten Quartals verantwortlich zeichneten: Aktien Schweiz (1.72%), Aktien Ausland (1.43%), Obligationen Fremdwährung (0.18%) und Immobilien (0.16%).

Die BVG-Mindestverzinsung (aktuell 1.5% p.a.) legte im Berichtsquartal um 0.53 Punkte (resp. 0.37%) auf den Stand von 142.07 zu, ebenfalls ausgehend von 100 Anfang des Jahres 2000. Somit halbierte sich die Differenz zwischen der BVG-Mindestverzinsung und dem Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index gegenüber dem Vorquartal erneut und liegt per 31. März 2013 bei nur noch 3.88 Punkten (Q4 2012: 7.94 Punkte).

Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index liegt im ersten Quartal 2013 3.05% über der BVG-Vorgabe. Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (seit 01.01.2000) beträgt per Quartalsende 2.47%. Demgegenüber steht die annualisierte BVG-Mindestverzinsung, welche 2.69% beträgt.

Die Anlageallokation per 31. März 2013 zeigt auf, dass sich die Liquiditätsquote (6.57%) gegenüber dem Vorquartal wieder reduziert hat. Ebenfalls reduziert wurden die Engagements in Schweizerfrankenobligationen (24.08%) und die Fremdwährungsobligationen (8.44%) sowie die Alternativen Anlagen (4.92%). Erhöht wurden im Gegenzug die Engagements in Aktien Ausland (17.49%), Aktien Schweiz (13.07%) und Immobilien (21.93%). Die Schweizerfrankenquote beträgt per 31. März 78.2% und liegt damit leicht tiefer als im Vorquartal (78.5%). Die detaillierten Daten folgen in zwei Wochen.

3:59PM

Treuhänder: Benachteiligung der Anlagestiftungen durch die Stempelabgabe

imageIm Jahr 2000 schlug der Bundesrat dem Parlament vor, die berufliche Vorsorge von der Stempelabgabe auszunehmen. Der “Stempel” ist bis heute nicht gefallen, stellt Roland Kriemler, Geschäftsführer CS-Anlagestiftung, in seinem Beitrag im Treuhänder fest. Explizites Ziel des Artikels ist es, das Thema wieder neu aufzurollen, weil die Befreiung die Kosten senken und davon alle Versicherten direkt profitieren würden.

Die durch den Stempel ausgelösten Belastungen gehen aber über die reinen Kostenfolgen hinaus. Kriemler stellt in seinem Beitrag fest: “Sinnigerweise sind gerade jene Anlageklassen von Einschränkungen betroffen, die der ältesten Anlagestiftung, der IST Investmentstiftung für Personalvorsorge, zur Entstehung verhalfen. Dies waren die Anlageklassen Aktien und Obligationen oder mit anderen Worten die traditionellen Wertschriftenanlageklassen. Die Einschränkungen gehen zum Teil so weit, dass Anlagestiftungen bei den Wertschrifteninvestitionen stark an Attraktivität eingebüsst haben. So sind die Wertschriftenvermögen der Anlagestiftungen im Vergleich zu denjenigen der institutionellen Fonds heute wesentlich kleiner. Noch vor zehn Jahren lagen die Anlagestiftungen deutlich vor den institutionellen Fonds. Die Gründe für diese Entwicklung sind in den Beschränkungen bei den Wertschriftenanlagen zu finden. Beschränkungen, die man sogar als Benachteiligung bezeichnen kann, wenn man die Anlagestiftungen mit institutionellen Fonds oder mit direkt anlegenden Vorsorgeeinrichtungen vergleicht.”

Als Konsequenz  bieten sie heute laut Kriemler vor allem in jenen Anlageklassen Produkte an, bei denen sie keine Benachteiligung erfahren, nämlich in den Anlageklassen Immobilien und Alternative Anlagen. Das Konzept der Master-Feeder-Konstruktionen kompensiere die Benachteiligung gegenüber Fonds nur bedingt, da im Gegenzug Mehrkosten entstehen und Kompetenzen an die Fonds abgegeben werden. Immerhin verwalten die Anlagestiftungen gegenwärtig trotz Stempelabgabepflicht über 90 Mrd. Franken und damit einen ansehnlichen Teil der Vorsorgegelder.

Die Entlastung der Anlagestiftungen von der Stempelabgabepflicht sei dennoch deshalb sachlich begründet und wurde auch vom Bundesrat als Massnahme vorgeschlagen. Das Parlament habe aber oft unter Zeitdruck den einfacheren Weg eingeschlagen, jenen, die Vorsorgegelder von der Stempelabgabe nicht zu befreien. Bei unvoreingenommener Betrachtung müsste das Parlament jedoch zum Schluss kommen, dass der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrates zur weiteren Förderung der zweiten Säule sachgerecht sei. Vorsorgeeinrichtungen und ihre Hilfsstiftungen müssen deshalb von der Umsatzabgabepflicht befreit werden.

  Treuhänder

11:10AM

"Smart beta" investing may lure pension funds to equity

High equity volatility since 2000 has been a big turn-off for the $35 trillion global pension fund industry, not least because huge waves of retirement in many aging western countries are due over the next decade. They have also been shy of the high transaction fees associated with investing in equities due to the frequent buying and selling of different stocks to beat investments benchmarks. Frustrated by little or no extra gains from costly active investing, many are now looking at more passive, cheaper and simpler strategies.

Often called "Smart Beta", one approach aims to follow certain benchmark indices passively but allow investors to tilt weightings themselves based on their preferences such as volatility or momentum, allowing them outperform the main index.

Smart beta is half way between active and passive investing. For example, an investor can take the S&P 500 index .SPX but overweight stocks with lower volatility to create a new smart index. Investing in this has potential to outperform the original benchmark index and is cheaper than paying an active manager to trade S&P stocks.

At least $20 billion of pension fund assets tracked by consultancy Towers Watson is already invested in smart beta strategies. Early adopters include Danish fund PKA, the Dutch PNO Media fund and Britain's Wiltshire County Council fund.

  Towers Watson / Reuters

1:34PM

FuW: 2013 wird schwieriger

imageIn der Finanz und Wirtschaft befasst sich Thomas Hengartner mit den Erfolgen von 2012 und den Aussichten für 2013 bei der Anlagepolitik der Pensionskassen. Die Resultate des letzten Jahres dürften sich kaum wiederholen. Viele Kassen haben ihren Versicherten aber über dem Mindestzins liegende Zinsen gewährt.

  Artikel FuW

11:34AM

Immobilien für 290 Mio. als Sacheinlage

avadisDie Avadis Anlagestiftung hat per 1. Januar 2013 19 Immobilien der Pensionskasse Alcan Schweiz im Wert von über 286 Millionen Franken  als Sacheinlage übernommen. Das Portfolio mit Schwergewicht Wohnungen wurde bisher im Direktbesitz verwaltet. Die Liegenschaften befinden sich in der Stadt Zürich und in Seegemeinden des Kantons Zürich. Für die Mieterinnen und Mieter ändert sich nichts: Die Liegenschaften bleiben in ihrer heutigen Form erhalten.

Die Pensionskasse Alcan Schweiz zeichnete im Gegenzug Anteilscheine an den Anlagegruppen Immobilien Schweiz Wohnen beziehungsweise Immobilien Schweiz Geschäft von Avadis. Die Transaktion ist eine der grössten Sacheinlagen der letzten fünf Jahre in der Schweiz.

6:51PM

NZZ: Kritik an neuen Richtlinien für Profi-Investoren

Die Richtlinien zur Ausübung der Aktionärsrechte durch Profi-Investoren sorgen für heftige Diskussionen. Kritiker sehen die Gefahr, dass sie das Aktienrecht verletzen. Den Hintergrund zu der Debatte bildet die «Abzocker»-Initiative, schreibt Michael Ferber in der NZZ.

  NZZ

3:32PM

Le Temps: Les hedge funds ont peu d’avenir dans les cp

Il existe quelques caisses de pension ayant conservé une part importante de leurs placements en hedge funds: ils représentent, par exemple, 10,4% du portefeuille de la caisse de pension de Credit Suisse à la fin novembre 2012, selon Jean-Paul Darbellay, porte-parole. L’institution n’a pas une stratégie définie en fonction d’un indice de référence, mais selon un rendement en termes absolus. La part en hedge funds correspond à la moitié des positions en placements alternatifs de la caisse de pension (21,2%). Depuis le début de l’année, la performance s’élève à 7,1%. Depuis 1993, son rendement annuel moyen est de 4,7%, y compris les immeubles. Mais Credit Suisse fait figure d’exception.

  Le Temps

2:46PM

Avadis lanciert neues System für individualisierte Anlagen

avadisMit Inastra bietet die Avadis Vorsorge AG seit Januar 2013 eine neue Lösung für die Anlage des Sparkapitals im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge an. Inastra umfasst mehrere Anlagestrategien mit unterschiedlichem Anteil an Aktien und Obligationen respektive Geldmarkt. Die Versicherten wählen ihre Anlagestrategie selber. Alle Transaktionen innerhalb von Inastra werden über ein Online-Portal abgewickelt, vergleichbar mit E-Banking. Neben Informationen zu den Anlagestrategien liefert das Portal allgemeine Unterlagen zur Vorsorgeeinrichtung.

  Mitteilung Avadis

3:32PM

Anlagestiftungen profitieren von guten Märkten

kgastDie Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen hat die Resultate per 31.12.2012 publiziert. Gemäss der positiven Entwicklung sowohl im Aktien- wie im Obligationenbereich sowie dank des von der SNB stabilisierten Eurokurses können die Stiftungen sehr ansprechende Ergebnisse präsentieren. Insgesamt zählt die Kgast nun 15 Mitglieder im Wertschriftenbereich und neun bei den Immobilienanlagestiftungen. Das Gesamtvermögen der klassischen Anlagestiftungen erhöhte sich im Berichtsjahr netto um 6,7% auf 75 Mrd. Franken, bei den Immobilien um 8,8% auf 8,5 Mrd. Angesichts der guten Performance ein insgesamt eher bescheidenes Ergebnis, welches darauf hinweist, dass der Neugeldzufluss wohl gering war. Einen guten Indikator für den Gesamtmarkt bieten jeweils die Performance-Resultate der Mischvermögen mit 20-30% Aktien. Für 2012 liegen die Zahlen zwischen 8,5 und 5,2%, über fünf Jahre erreichen im besten Fall. 2,5%, im schlechtesten 1,1%.

  Performanceberichte KGAST

1:56PM

CS PK-Index: Weit hinter dem Mindestzins

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Der Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (blaue Linie in Abbildung 1a), der zu Beginn des Jahres 2000 mit 100 Punkten gestartet wurde, zeigt insgesamt ein erfolgreiches Anlagejahr. Im Berichtsquartal nahm der Index um 1,30 Punkte resp. 0,98 % zu und liegt per 31. Dezember 2012 bei 133,61 Punkten. Zum positiven Resultat haben der November mit 0,68 % und der Dezember mit 0,42 % beigetragen, während der Oktober ein leichtes Minus von 0,13 % zu verzeichnen hatte.

Die BVG-Mindestverzinsung (graue Linie in Abbildung 1a), ebenfalls ausgehend von 100 zu Anfang des Jahres 2000, legte im Berichtsquartal um 0,37 % resp. 0,53 Punkte auf den Stand von 141,54 zu. Somit verringerte sich die Differenz zwischen der BVG-Mindestverzinsung und dem Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index wieder und liegt per 31. Dezember 2012 bei 7,93 Punkten, was praktisch einer Halbierung gegenüber dem Vorjahr entspricht (2011: 14,82 Punkte).

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Für das Anlagejahr 2012 wurde, angetrieben von den Aktienkursen, den Schweizer-Franken-Obligationen und den Immobilien, eine ansehnliche Rendite von 7,21% erzielt, die beste seit 2009 (10,86 %). Es gilt ebenfalls zu vermerken, dass sämtliche Anlagekategorien im Anlagejahr 2012 eine positive Rendite erzielt und somit zum erfreulichen Resultat beigetragen haben. Die BVG-Vorgabe wurde um 5,71% übertroffen. Die annualisierte Rendite (seit Beginn der Messung) des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (Tabelle 1d) beträgt per Jahresende 2,25 %. Dem steht die annualisierte BVG-Mindestverzinsung von 2,71% gegenüber.

  CS PK-Index

4:31PM

NZZ: Leitplanken für Pensionskassen

Die NZZ berichtet ausführlich über die Richtlinien für institutionelle Investoren. In dem Artikel heisst es u.a.:  “Man mag die Richtlinien auf den ersten Blick als Ansammlung von Selbstverständlichkeiten betrachten – umso mehr, als Ideen wie das Verbot des Wertpapierverleihs und die Pflicht zur Offenlegung des konkreten Abstimmungsverhaltens ausser Rang und Traktanden fielen. Die Absage an eine Offenlegungspflicht begründeten Exponenten vor allem mit zwei Argumenten. Zum einen brächte dies zusätzlichen administrativen Aufwand mit der Publikation des Abstimmungsverhaltens von jährlich bis zu 1000 oder mehr Traktanden. Und zum andern käme eine Pensionskasse bei Abweichung von externen Stimmempfehlungen unter zusätzlichen Rechtfertigungsdruck, was in der Praxis zu noch grösserer Anlehnung an externe Empfehlungen führen würde. Doch die Offenlegungspflicht wird zumindest für Pensionskassen ohnehin kommen: Die Minder-Initiative ebenso wie der Gegenvorschlag verlangen dies.”

  NZZ

11:40AM

Richtlinien für Institutionelle

Vertreter der Wirtschaft, Institutionelle Investoren und Stimmrechtsberater haben «Richtlinien für Institutionelle Investoren zur Ausübung ihrer Mitwirkungsrechte bei Aktiengesellschaften» (Richtlinien) publiziert. Die Herausgeber wollen damit laut eigener Darstellung aktiv ein “Zeichen zu Gunsten einer zielführenden Selbstregulierung” setzen.

Die Richtlinien gehören zur Selbstregulierung, denen sich Institutionelle Investoren und Stimmrechtsberater freiwillig unterstellen können, wenn sie mit den darin enthaltenen Prinzipien grundsätzlich einverstanden sind. Bei einer Selbstunterstellung bleibt es aber möglich, von einzelnen Regeln abzuweichen (Grundsatz des «Comply or Explain»). Auch wenn es letztlich jedem einzelnen Institutionellen Investor überlassen sein wird, sich freiwillig den Richtlinien zu unterstellen, ist es für die Akzeptanz der Richtlinien wichtig, dass diese breit anerkannt und abgestützt sind. Die Herausgeber der Richtlinien sind überzeugt, dass die Anlegergemeinschaft die Relevanz der Richtlinien erkennt.

Herausgeber der Richtlinien sind: ASIP, Schweizerischer Pensionskassenverband, Ausgleichsfonds AHV/IV/EO, economiesuisse, Verband der Schweizer Unternehmen, Ethos - Schweizerische Stiftung für nachhaltige Entwicklung, Schweizerische Bankiervereinigung Swiss Banking, SwissHoldings, Verband der Industrie- und Dienstleistungskonzerne der Schweiz.

  Mitteilung / Richtlinien / Ausführungen Biedermann