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Die aktuelle Diskussion

Abzocker Initiative und Pensionskassen

Das Dossier orientiert über die Umsetzung der Initiative gegen die Abzockerei.

Diskussions-Anlass des Vorsorgeforums vom 28. Mai in Zürich. Infos.

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Die neuesten Ausgaben:

Nr. 238 / PDF

Nr. 239 / PDF

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6.5..2013

 

BVG-aktuell Themen

Entries in Gesetzgebung (479)

11:21AM

Reform der Altersvorsorge: Bedürfnisse nicht berücksichtigt

sgbDer Gewerkschaftsbund kritisiert die Reform-Vorschläge des Bundesrates: “Leider tragen seine Vorschläge den Bedürfnissen eines grossen Teils der Schweizer Bevölkerung nicht Rechnung. Das Renteneinkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die tiefe oder mittlere Löhne verdient haben, ist heute zu gering.

Es besteht damit ein grosses Bedürfnis, die Altersrenten deutlich, um 10 Prozent anzuheben, so wie es der SGB in der letzten Freitag beschlossenen Volksinitiative fordert.

Mit seinen Plänen den Mindestumwandlungssatz zu senken, nimmt der Bundesrat stattdessen tiefere Renten in Kauf. Ein Interventionsmechanismus, welcher die AHV-Renten einfrieren würde, ist ebenfalls ein Angriff auf das Renteneinkommen.

Fern von den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger liegt der Bundesrat auch bei den Plänen rund um das Rentenalter: Ältere Arbeitnehmer und vor allem die Arbeitnehmerinnen haben es schwer auf dem Arbeitsmarkt. Rund ein Drittel der über 58-Jährigen würden lieber bis zur Pensionierung arbeiten anstatt ihre Arbeit aufgeben zu müssen. Die Hälfte der Frauen, die vor 64 Jahren mit Arbeiten aufhören, tut dies, weil ihre Arbeit gesundheitlich zu belastend ist. Ein höheres Rentenalter der Frauen oder die Einschränkung von Frühpensionierungslösungen ist realitätsfremd und schafft neue Probleme.

Ein Reformprojekt, welches die Sorgen der Bevölkerung nicht aufnimmt, ist zum Scheitern verurteilt. Der SGB hat bisher Revisionen der Altersvorsorge, welche den Bedürfnissen der jetzigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner wiedersprechen, immer erfolgreich verhindert.”

  SGB

11:16AM

Reform der Altersvorsorge: SP droht mit Referendum

Kaum sind die noch vage formulierten Pläne des Bundesrates zur Reform der Altersvorsorge publiziert, werden auch schon die ersten Referendumsdrohungen ausgestossen. “Wenn die anderen Parteien eine Rentenkürzung durchsetzten, werde die SP mit Sicherheit das Referendum ergreifen, sagte SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr (ZH) in der «Samstagsrundschau» von Radio DRS.

«In diesem reichen Land gibt es keinen Grund, die Renten zu kürzen», sagte Fehr. Die Vizepräsidentin der SP Schweiz ist überzeugt, in dieser Frage das Stimmvolk hinter sich zu haben. Erst vor wenigen Jahren habe das Stimmvolk eine Senkung des Umwandlungssatzes bei der beruflichen Vorsorge (BVG) mit 70 Prozent Nein-Stimmen verworfen.

«Wenn man beim Umwandlungssatz etwas macht, muss man dies bei tiefen und mittleren Einkommen kompensieren, so dass es am Schluss bei der Rentenhöhe keinen Verlust gibt», sagte Fehr. Die Referendumsdrohung gilt somit nicht nur den bürgerlichen Parteien, sondern auch SP-Bundesrat und Innenminister Alain Berset.

Fehr wehrt sich im Radio-Interview auch schon gegen ein gleiches Rentenalter von Frau und Mann. Erst müssten gleiche Löhne durchgesetzt werden, bevor dem zugestimmt werden könne.

radio  Samstagsrundschau /   Newsnet

10:49AM

Reform der Altersvorsorge: Stossrichtung stimmt

asipDer Pensionskassenverband äussert sich in einer ersten Stellungnahme vorsichtig zustimmend zu den Plänen des Bundesrates zur Reform der Altersvorsorge. In einer Mitteilung heisst es: “Der Pensionskassenverband ASIP begrüsst grundsätzlich die Vorschläge des Bundesrats für Reformen bei der Altersvorsorge. Die Stossrichtung stimmt und es werden die richtigen Themen behandelt. Im Rahmen der vorgesehenen Gesamtbetrachtung ist an einer starken berufliche Vorsorge festzuhalten. Eine Stärkung der AHV zulasten der berufliche Vorsorge  ist nicht zielführend.

Der ASIP unterstützt sowohl eine Erhöhung als auch eine Flexibilisierung des Rentenalters. Der Umwandlungssatz muss, begleitet von flankierenden Massnahmen, gesenkt werden, wobei noch offen ist, welche flankierenden Massnahmen die beste Wahl sind. Die längere Lebenserwartung macht es notwendig, für eine längere Bezugsdauer der Renten zu planen und der Quersubventionierung durch jüngere Generationen entgegenzuwirken.”

Insgesamt dauert dem ASIP der Prozess aber zu lange. Es gebe dadurch kaum Handlungsspielraum für Versicherte mit BVG-Minimalplänen und die Umverteilung dauere weiterhin an. Der ASIP fordert rascheres Handeln.

4:20PM

Vernehmlassung: Anpassung BVG/FZG betr. Alimente

Gleichzeitig mit der vorgeschlagenen Anpassung des FZG für die Berücksichtigung individueller Anlagestrategien schlägt der Bundesrat Anpassungen des Gesetzes über die berufliche Vorsorge und des Freizügigkeitsgesetzes vor, um Personen besser zu schützen, die Anspruch auf Unterhaltsbeiträge haben. Im Bericht des Bundesrats „Harmonisierung Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso“ vom 4. Mai 2011 war aufgezeigt worden, dass es den Inkassobehörden oft nicht gelingt, Gelder zugunsten von (Ex-)Ehegattinnen, Ehegatten oder Kindern rechtzeitig zu sichern, wenn Alimentenschuldner sich Vorsorgeguthaben ihrer Pensionskasse in Kapitalform ausbezahlen lassen.

Solange das Vorsorgeguthaben von Alimentenschuldnern in der Pensionskasse steckt, haben die Inkassobehörden keinen Zugriff darauf. Sobald es aber in Kapitalform an Versicherte ausbezahlt wird, gehört es zu deren Vermögen. Ab diesem Zeitpunkt können die Inkassobehörden Massnahmen zur Sicherung dieser Gelder zugunsten von unterhaltsberechtigten (Ex-)Ehegattinnen, Ehegatten und Kindern einleiten. In vielen Fällen erfahren sie allerdings zu spät von der Kapitalauszahlung. Somit können Unterhaltspflichtige den ausbezahlten Betrag beiseiteschaffen und dem Zugriff der Inkassobehörden entziehen.

Künftig können die Inkassobehörden den Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen jene Personen, die ihre Unterhaltspflicht vernachlässigen, melden. Die Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen werden verpflichtet, die Behörde darüber zu informieren, wenn Vorsorgekapital der gemeldeten Versicherten ausbezahlt werden soll. Dies soll für alle Formen von Kapitalauszahlungen der beruflichen Vorsorge gelten (Vorbezug oder Verpfändung im Rahmen der Wohneigentumsförderung, Barauszahlungen und Kapitalabfindungen). So können in Zukunft Guthaben von Unterstützungsberechtigten rechtzeitig gesichert werden. 

  Mitteilung BSV Text VernehmlassungMitteilung Alimente

6:26PM

Vernehmlassung zu FZG-Revision bei freier Strategiewahl

Pensionskassen, die ausschliesslich Lohnanteile über 125‘280 Franken versichern, dürfen ihren Versicherten innerhalb eines Vorsorgeplans unterschiedliche Anlagestrategien anbieten. So kann sich jemand z.B. für eine Anlagestrategie entscheiden, mit der zwar höhere Erträge möglich sind, bei der aber auch das Risiko von Verlusten grösser ist.

Wenn solche Versicherte die Pensionskasse verlassen, so muss diese ihnen zwingend die minimale Austrittsleistung mitgeben, wie sie nach den Vorschriften des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) berechnet wird. Diesen Minimalanspruch haben sie auch dann, wenn ihr Vorsorgeguthaben aufgrund der gewählten Anlagestrategie an Wert verloren hat. Mit anderen Worten: Der Verlust wird in diesem Fall auf die verbleibenden Versicherten überwälzt.

Der Bundesrat schickt nun in Ausführung der Motion von Nationalrat Stahl (08.3702) eine Änderung des Freizügigkeitsgesetzes in die Vernehmlassung. Vorsorgeeinrichtungen, welche die Wahl zwischen unterschiedlichen Anlagestrategien anbieten, können künftig den Versicherten bei einem Austritt aus der Pensionskasse oder bei einem Wechsel der Anlagestrategie den effektiven Wert des Vorsorgeguthabens mitgeben. Allerdings muss die Vorsorgeeinrichtung mindestens eine Strategie anbieten, bei welcher sie beim Austritt die Mindestbeträge gemäss FZG garantiert.

  Mitteilung BSV / Motion Stahl Vernehmlassung / Artikel Stahl in Swisscanto-Studie

5:44PM

Interpellation Aubert: Bessere Arbeitsmarktchancen für Ältere

Eingereichter Text: 1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass ältere Arbeitnehmende bei einem Stellenwechsel/bei der Stellensuche benachteiligt sind?

2. Teilt er den Eindruck, dass das BVG zu dieser Benachteiligung beiträgt?

3. Wie stellt sich der Bundesrat zur Ausweitung der bestehenden Zuschüsse wegen "ungünstiger Altersstruktur" durch den Sicherheitsfonds BVG?

4. Ist er bereit, eine Senkung der Schwelle zur Zuschussberechtigung (von heute 14 Prozent z.B. auf 12 Prozent) zu prüfen?

5. Welche weiteren Massnahmen gedenkt er zu treffen, um die Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmender zu erhöhen?

 Interpellation

5:42PM

Motion Pezzatti: Rentenalter und Finanzausgleich

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) dahingehend anzupassen, dass Nehmerkantone, welche ihren Angestellten ein tieferes Rentenalter anbieten als in Geberkantonen vorherrscht, keine Gelder aus dem NFA beziehen dürfen. Mitzuberücksichtigen sind dabei auch der Umwandlungssatz und das Beitragsverhältnis Arbeitnehmer/Arbeitgeber. Die aus dem tieferen Rentenalter und hohem Umwandlungssatz resultierenden Steuerausfälle und Arbeitgeberbeiträge dürfen nicht zulasten der anderen Kantone gehen. Frühpensionierungssysteme mit flexiblen Rücktrittsaltern, welche zu keinen zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Arbeitgeber führen, sollen von dieser Regelung natürlich ausgenommen sein.

 Motion

5:39PM

Postulat BD: Früheres Sparen in der PK

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob statt wie bisher erst ab dem Alter von 25 Jahren neu bereits ab 18 Jahren oder ggf. nach Abschluss der Erstausbildung (Abschluss der Berufslehre, Studium) in die Altersvorsorge der 2. Säule eingezahlt werden soll.

Begründung: Beim aktuellen Zinsniveau und mit Rücksicht auf die demografische Entwicklung muss nach Möglichkeiten gesucht werden, wie die Altersleistungen gesichert werden können. Im Anhörungsbericht zur Zukunft der zweiten Säule waren in erster Linie Umwandlungssatz und Pensionsalter das Thema.

 Postulat

5:36PM

SGK: Verbesserung für Teilzeitler gefordert

Wer Teilzeit arbeitet, soll bei der beruflichen Vorsorge (BVG) eine günstigere Situation als heute antreffen. Die Sozialkommission (SGK) des Nationalrats befürwortete ohne Gegenstimme eine entsprechende parlamentarische Initiative. Laut der Initiantin Christa Markwalder (fdp., Bern) ist es heute möglich, dass eine Person bei mehreren Arbeitgebern jeweils weniger als 24 000 Franken verdient und deshalb über keine zweite Säule verfügt. Diese Personen drohten dereinst auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Benachteiligt seien vor allem Frauen. Markwalders Initiative verlangt bei Teilzeitarbeit Versicherungspflicht.

3:50PM

BSV: Studie zur Erhöhung der Kostentransparenz

Ausgehend von der Frage, welche Anlageinstrumente Kosten verursachen, die bislang nicht in der Betriebsrechnung von Vorsorgeeinrichtungen ausgewiesen wurden, hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bei der Beratungsfirma c-alm eine Studie in Auftrag gegeben. Die Untersuchung geht auf die Kriterien ein, die es ermöglichen, die verschiedenen Anlagenarten zu unterscheiden und zu bestimmen, wie die kostentragende Anlagen gemäss Art. 48a, Abs. 3, BVV 2 zu behandeln sind. Diese Empfehlungen dienen nun der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) als Grundlage für die Erarbeitung von verbindlichen Regeln.

 Studie c-alm  BVV2 Art. 48a

11:12AM

Motion Pezzatti, Eigenverantwortung in der Vorsorge, Antwort BR

In seiner Motion forderte Bruno Pezzatti, dass das Bundesrecht so angepasst wird, dass die maximalen Steuerfreibeträge für Einzahlungen von Arbeitnehmenden und Selbstständigerwerbenden in die Säule 3a auf 12’000 Schweizer Franken respektive 40’000 Schweizer Franken erhöht werden.

In seiner Antwort hält der Bundesrat u.a. fest: Gemäss Informationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) nimmt weniger als ein Drittel der Steuerpflichtigen (Berechnungsgrundlage: Steuerjahr 2005) überhaupt einen Abzug für Säule-3a-Beiträge vor. Nur gerade 10 Prozent aller Steuerpflichtigen sind überdies in der Lage, den vollen Abzug geltend zu machen. Über die Hälfte aller Steuerersparnisse infolge des Steuerabzugs für Beiträge an die Säule 3a fällt bei Haushalten mit einem steuerbaren Einkommen von über 75’000 Franken an.

Die in der Motion geforderte Erhöhung des Säule-3a-Abzugs hätte zur Folge, dass hauptsächlich Steuerpflichtige mit hohem Einkommen noch höhere Abzüge geltend machen könnten. Konkret könnten durch eine Verdoppelung des Säule-3a-Abzugs die Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen von 130’000 bis 140’000 Franken prozentual am meisten entlastet werden. Diese Personen verfügen in der Regel bereits über eine gute Vorsorge. Die vorgeschlagene Massnahme käme daher keineswegs mehrheitlich den in der Motionsbegründung genannten jungen Familien zugute.

Berechnungen der ESTV haben ergeben, dass eine Erhöhung des Säule-3a-Abzugs auf 12’000 Franken für Arbeitnehmende resp. 40’000 Franken für Selbstständigerwerbende jährliche Mindereinnahmen von rund 240 Millionen Franken (Berechnungsgrundlage: Steuerjahr 2008) bei der direkten Bundessteuer zur Folge hätte. Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat die vorgeschlagene Massnahme weder als geeignet noch effektiv, die Vorsorge der anvisierten Zielgruppe zu stärken. Sie würde indessen für die öffentlichen Haushalte zu beachtlichen Mindereinnahmen führen.

 Motion Pezzatti

6:06PM

Motion: Eigenverantwortung in der Vorsorge stärken. 3a ausbauen.

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesrecht so anzupassen, dass die maximalen Steuerfreibeträge für Einzahlungen von Arbeitnehmenden und Selbstständigerwerbenden in die Säule 3a auf 12’000 Schweizer Franken respektive 40’000 Schweizer Franken erhöht werden.

Begründung: Angesichts der anhaltenden Krise auf den Finanzmärkten und der demographischen Entwicklung steht die Altersvorsorge der Schweiz vor grossen Herausforderungen. Nur dank einer stark diversifizierten Altersvorsorge kann auch unter widrigen Umständen (Ausfall des dritten Beitragszahlers im BVG, politische Blockade bei der AHV Reform, Alterung der Gesellschaft) weiterhin genügende Rentenleistungen ausgezahlt werden. Die Möglichkeiten der Bürger in Eigenverantwortung in ihre Vorsorge investieren zu können, muss gestärkt werden.

 Motion Pezzatti

6:03PM

Motion Humbel: Einschränkung des Kapitalbezugs

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, im Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) die Möglichkeiten der Kapitalabfindungen zu reduzieren und damit den Vorsorgezweck besser zu garantieren.

Begründung: In Artikel 37 Absatz 1 BVG wird der Bezug einer Rente als Regelfall definiert. In den folgenden Absätzen 2 - 4 werden Ausnahmen vorgesehen und ganze oder teilweise Kapitalabfindungen werden ermöglicht. Um den Vorsorgezweck für das Alter zu sichern müssen die Möglichkeiten für Kapitalabfindungen im Bereich der obligatorischen beruflichen Vorsorge eingeschränkt werden. Kapitalabfindungen bei Bagatellrenten sowie Kapitalabfindungen für Alterskapitalbestandteile von über 500 000 Franken sollen jedoch weiterhin möglich bleiben.

 Motion

6:00PM

Postulat: Reform der EL

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, den Bereich der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV (EL) zu prüfen und Bericht zu erstatten über die Gründe der Zunahme von EL-Bezügern. Gleichzeitig sind Massnahmen vorzuschlagen um problematische Fehlanreize abzubauen und die Kostenentwicklung in diesem wichtigen Sozialwerk im Griff zu halten.

 Postulat Humbel

4:32PM

Postulat Badran: Verteilung der Vermögen in der 2. Säule

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, wie die angesparten Vermögen im BVG interpersonell verteilt sind und welche Auswirkungen diese Verteilungen haben.

Begründung: Zur Zeit sind verschiedene Anstrengungen da, das BVG zu revidieren. Da die Vermögensverteilung innerhalb der beruflichen Vorsorge (BVG) unklar ist, fehlen die objektiven Grundlagen für gewisse nötige Entscheidungen. Die Verteilung der Vermögen hat nämlich unter anderem Implikationen auf die Verteilung des erwirtschafteten Gewinns (Verzinsung, Überschüsse) und somit auf die Kapitalbildung. Dies wiederum hat Auswirkungen auf die Ausgestaltung des umstrittenen Rentenumwandlungssatzes.

Die Verteilung soll wenn möglich und sinnvoll nach Altersklassen und Dezilen ausgewiesen werden.

 Postulat

4:29PM

Fragestunde: 2. Säule, Fahrplan

Frage Bruno Pezzatti, 11.6.2012.
Eingereichter Text: Gemäss Jahreszielen des Bundesrates 2012 sah der Bericht zur Zukunft der zweiten Säule eine Agenda der notwendigen Reformen vor.
- Wie sieht der Fahrplan der BVG-Reform konkret aus?
- Wann kann mit einer Auswertung der Anhörung gerechnet werden?

Alain Berset, conseiller fédéral: L'évaluation des avis exprimés dans le cadre de l'audition à propos du rapport sur l'avenir du deuxième pilier est en cours. Les résultats seront publiés cet automne. Les résultats constitueront une base importante pour la réforme de la prévoyance vieillesse que le Conseil fédéral entend mener dans une perspective d'ensemble qui consiste à réexaminer l'interdépendance entre le premier et le deuxième pilier. Il s'agira de mener des réflexions globales sur l'ensemble de notre régime de prévoyance vieillesse. Le Département fédéral de l'intérieur prépare actuellement une stratégie globale sur la consolidation de nos régimes de retraite. Conformément à ses objectifs 2012, le Conseil fédéral a prévu de fixer les axes de la réforme de la prévoyance vieillesse jusqu'à la fin de l'année.

 Wortprotokoll

11:33AM

Interpellation Graber: Überobligatorische Vorsorge und IAS-Revision

SR Konrad Graber (CE, LU) hat in seiner Interpellation auf die Folgen der neuen IAS-Vorschriften und die absehbaren Konsequenzen für die BV der Schweiz verwiesen. Der Ständerat hat sie am 1.6.2012 behandelt. Graber verwies in seinem Votum u.a. auf die neue Lösung bei der PK Novartis. Graber führte aus: “Mit der Verlagerung des Anlagerisikos und der Rentenverpflichtungen auf den Versicherten müssen diese Vorsorgekapitalien nicht mehr nach den IFRS verbucht werden. Es bleibt lediglich der steuerlich attraktive Effekt. Das stellt auch der Bundesrat fest, wenn er sagt, dass damit die Übertragung eines Teils der Risiken vom Unternehmen auf die Versicherten erfolge.

Die Problematik besteht aber, wie ich gesagt habe, nicht bei diesen sehr hohen Einkommen, sondern bei Einkommen zwischen 83 520 und 125 280 Franken. Bei diesen Löhnen im mittleren Gehaltsbereich besteht das Risiko, dass auf das Überobligatorium verzichtet wird. Ich gehe davon aus, dass wir nächstens auch mit dieser Tendenz konfrontiert sein werden.

Das würde ja - wenn ich die Antwort des Bundesrates richtig verstanden habe - auch der Bundesrat bedauern. Wenn wir uns in die Lage eines CFO einer Gesellschaft versetzen, hat der natürlich ein Interesse, dass bei der Pensionskasse ein möglichst hoher Deckungsgrad zu verzeichnen ist. Er hat sogar ein Interesse, dass eine möglichst hohe Überdeckung besteht. Wenn wir das auf einen einfachen Nenner bringen, heisst das: weniger anwartschaftliche Verpflichtungen, mehr Beiträge beziehungsweise weniger Leistungen. Damit entsteht ein Druck auf die paritätische Verwaltung. Dieser Druck entsteht durch die Gesellschaft, obwohl gerade das schweizerische Pensionskassenkonzept von einer Trennung ausgeht.

Der Bundesrat schreibt abschliessend, dass die betroffenen Instanzen an den Konsultationen teilnehmen sollten. Es würde mich vom Bundesrat jetzt in Ergänzung zu dieser Interpellation interessieren zu erfahren, wen er mit "betroffenen Instanzen" anspricht. Ist da die Finma angesprochen, und weiss die Finma etwas von ihrem Glück? Oder sind neben den Berufsorganisationen wie der Treuhandkammer noch andere Instanzen des Bundes gemeint, beispielsweise jemand aus dem Departement? Das würde mich eigentlich konkret noch interessieren. Es würde mich interessieren zu erfahren, wen der Bundesrat anspricht, wenn er selber die betroffenen Instanzen praktisch dazu auffordert, sich an den Konsultationen zu beteiligen.

Aus meiner Sicht können wir nicht nur auf Glück hoffen, ab und zu muss man dem Glück auch ein bisschen nachhelfen. Auf alle Fälle ist es deutlich zu wenig, wenn der Bundesrat mit den Worten beruhigt, diese Entwicklung müsse aufmerksam verfolgt werden. Das scheint mir eine Floskel zu sein, die uns nicht weiterhilft. Deshalb bin ich von der Antwort des Bundesrates in dieser Frage eigentlich nicht befriedigt. Dies auch deshalb, weil ich davon ausgehe, dass hier noch etwas auf uns zukommt, was man heute vielleicht noch nicht so konkret erahnt und auch in den Statistiken, die wie gesagt vergangenheitsbezogen sind, nicht aufscheint.”

 SR 1.6.12 / Interpellation Graber / Lösung Novartis

11:13AM

Postulat Fetz: Vorsorge bei mehreren Arbeitgebern

Der Bundesrat hat auf das Postulat von Anita Fetz (SP, BS) geantwortet und dessen Annahme empfohlen. Fetz zeigte sich hocherfreut über Antwort und Empfehlung und meinte in der SR-Sitzung vom 1.6.2012: “Ich möchte dem Bundesrat ausdrücklich und herzlich danken, dass er bereit ist, Lösungen für jene Angestellten zu finden, die eben von ihrem Beruf her mehrere Arbeitgeber haben und deshalb grosse Lücken in ihrer beruflichen Vorsorge haben. Ein Beispiel für einen solchen Beruf sind Dentalhygienikerinnen. Ich freue mich auf den Bericht und die Lösungsvorschläge und danke nochmals.”

Zu vermuten ist, dass Fetz bei ihrem letzten Zahnarztbesuch auf das Problem gestossen ist, welches das Parlament schon während der 1. BVG-Revision intensiv beschäftigt hat. Aber das dürfte der Parlamentarierin entgangen sein. Ebenso die Tatsache, dass trotz eifrigen Bemühens keine Lösung gefunden wurde. Parteikollege Berset wies in seinem Votum darauf hin.

In seiner offiziellen Antwort bietet der Bundesrat allerdings auch keine neue Lösung, sondern vertröstet die Antragstellerin unverbindlich auf die laufenden Arbeiten im Rahmen des “Zukunftsberichts”.

 Ständerat / Postulat Fetz mit Antwort BR

10:52AM

Bankiervereinigung zu den WEF-Beschlüssen

Die Schweizerische Bankiervereinigung begrüsst die Beschlüsse des Bundesrates zur verstärkten Unterlegung der Hypothekarkredite mit Eigenmitteln und hat dazu Richtlinien und Standesregeln publiziert. Die Richtlinien sind von der FINMA gemäss Rundschreiben 2008/10 „Selbstregulierung als Mindeststandard“ anerkannt und gelten als aufsichtsrechtlicher Mindeststandard.

Die SBVg hält dazu fest:

  • Die SBVg hat sich immer offen für zusätzliche Massnahmen zur Verhinderung von möglichen Übertreibungen im Immobiliensektor gezeigt.
  • Die SBVg ist sehr befriedigt, dass der Bundesrat den Vorschlägen der Banken gefolgt ist und sich für massvolle zusätzliche Massnahmen ausgesprochen hat, die im Rahmen der bewährten Selbstregulierung durch die Banken selbst umgesetzt werden können.
  • Mit dieser Selbstregulierung leistet der Bankensektor einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der angespannten Situation auf dem Immobilienmarkt. Sie wird am 1. Juli 2012 in Kraft treten und umfasst die folgenden beiden Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen:
    - Mindestens 10% Eigenmittel, die nicht aus dem Guthaben der 2. Säule stammen
    - Amortisation innerhalb von 20 Jahren auf 2/3 des Belehnungswertes
  • Die SBVg akzeptiert grundsätzlich den antizyklischen Eigenkapitalpuffer, hat aber folgende Erwartungen:
    - Vor einem Entscheid zur Aktivierung sollte auch die betroffene Branche angehört werden.
    - Kumulative Effekte sind zu vermeiden. Dies bedeutet, dass zuerst die Wirkung der jetzt vom Bankensektor getroffenen Massnahmen beurteilt werden muss, bevor eine allfällige Aktivierung des antizyklischen Puffers erfolgen kann.

 Statement SBVg / Richtlinien SBVg

10:44AM

Bundesrätliches Paket zur Bankenregulierung, WEF-Begrenzung

Der Bundesrat hat ein Paket von Massnahmen zur Stärkung des Schweizerischen Bankenplatzes beschlossen. Mit einer Totalrevision der Eigenmittelverordnung sind die Banken ab 1. Januar 2013 gehalten, die neuen Regeln des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht („Basel III“) einzuhalten. Teil des Pakets sind zudem zwei Sofortmassnahmen, mit denen ein Mechanismus für die Aktivierung eines antizyklischen Puffers eingeführt und eine verstärkt risikoorientierte Unterlegung mit Eigenmitteln bei Hypothekarkrediten verlangt wird.

Die letztgenannte Massnahme verlangt von den Banken eine höhere Eigenmittelunterlegung bei der Belehnung von Wohnliegenschaften, wenn der Kreditnehmer nicht einen Mindestanteil an nicht aus der zweiten Säule stammenden eigenen Mitteln (WEF) einbringt und seinen Hypothekarkredit nicht angemessen amortisiert. Die Banken legen die Minimalanforderungen für die Hypothekarkreditvergabe in einer Selbstregulierung fest, welche von der FINMA als Mindeststandard anzuerkennen ist. Die FINMA hat ebenfalls heute die entsprechende Selbstregulierung der Banken anerkannt. Dabei beträgt der Mindestanteil der nicht aus der zweiten Säule stammenden eigenen Mittel 10 Prozent des Belehnungswertes. Gleichzeitig ist die Hypothekarschuld von Wohnliegenschaften innert 20 Jahren auf maximal zwei Drittel des Belehnungswertes zu amortisieren.

 Mitteilung EFD / Botschaft und Verordnungen