Reform der Altersvorsorge: Bedürfnisse nicht berücksichtigt
Der Gewerkschaftsbund kritisiert die Reform-Vorschläge des Bundesrates: “Leider tragen seine Vorschläge den Bedürfnissen eines grossen Teils der Schweizer Bevölkerung nicht Rechnung. Das Renteneinkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die tiefe oder mittlere Löhne verdient haben, ist heute zu gering.
Es besteht damit ein grosses Bedürfnis, die Altersrenten deutlich, um 10 Prozent anzuheben, so wie es der SGB in der letzten Freitag beschlossenen Volksinitiative fordert.
Mit seinen Plänen den Mindestumwandlungssatz zu senken, nimmt der Bundesrat stattdessen tiefere Renten in Kauf. Ein Interventionsmechanismus, welcher die AHV-Renten einfrieren würde, ist ebenfalls ein Angriff auf das Renteneinkommen.
Fern von den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger liegt der Bundesrat auch bei den Plänen rund um das Rentenalter: Ältere Arbeitnehmer und vor allem die Arbeitnehmerinnen haben es schwer auf dem Arbeitsmarkt. Rund ein Drittel der über 58-Jährigen würden lieber bis zur Pensionierung arbeiten anstatt ihre Arbeit aufgeben zu müssen. Die Hälfte der Frauen, die vor 64 Jahren mit Arbeiten aufhören, tut dies, weil ihre Arbeit gesundheitlich zu belastend ist. Ein höheres Rentenalter der Frauen oder die Einschränkung von Frühpensionierungslösungen ist realitätsfremd und schafft neue Probleme.
Ein Reformprojekt, welches die Sorgen der Bevölkerung nicht aufnimmt, ist zum Scheitern verurteilt. Der SGB hat bisher Revisionen der Altersvorsorge, welche den Bedürfnissen der jetzigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner wiedersprechen, immer erfolgreich verhindert.”







Nov 27, 2012 at 11:21
Gleichzeitig mit der vorgeschlagenen Anpassung des FZG für die Berücksichtigung individueller Anlagestrategien schlägt der Bundesrat Anpassungen des Gesetzes über die berufliche Vorsorge und des Freizügigkeitsgesetzes vor, um Personen besser zu schützen, die Anspruch auf Unterhaltsbeiträge haben. Im Bericht des Bundesrats „Harmonisierung Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso“ vom 4. Mai 2011 war aufgezeigt worden, dass es den Inkassobehörden oft nicht gelingt, Gelder zugunsten von (Ex-)Ehegattinnen, Ehegatten oder Kindern rechtzeitig zu sichern, wenn Alimentenschuldner sich Vorsorgeguthaben ihrer Pensionskasse in Kapitalform ausbezahlen lassen.
Eingereichter Text: 1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass ältere Arbeitnehmende bei einem Stellenwechsel/bei der Stellensuche benachteiligt sind?