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Die aktuelle Diskussion

Abzocker Initiative und Pensionskassen

Das Dossier orientiert über die Umsetzung der Initiative gegen die Abzockerei.

Diskussions-Anlass des Vorsorgeforums vom 28. Mai in Zürich. Infos.

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Die neuesten Ausgaben:

Nr. 240 / PDF

Nr. 241 / PDF

21.5.2013

 

BVG-aktuell Themen

Entries in Gesetzgebung (479)

1:36PM

BVV2: Anforderungen an Vermögensverwalter präzisiert

Vermögensverwalter in der beruflichen Vorsorge müssen gemäss Vorgaben der Strukturreform hohen Anforderungen in Bezug auf Qualifikation und Professionalität genügen.  Externe Vermögensverwalter müssen darum bis Anfang des nächsten Jahres grundsätzlich einer Aufsicht unterstellt sein oder über eine Zulassung verfügen. Der Bundesrat hat diese Umsetzungsbestimmungen mit einer Revision der BVV2 geregelt.

Mit der Vermögensverwaltung dürfen als externe Personen und Institutionen nur betraut werden:
a. registrierte Vorsorgeeinrichtungen nach Artikel 48 BVG;
b. Anlagestiftungen nach Artikel 53g BVG;
c. öffentlich-rechtliche Versicherungseinrichtungen nach Artikel 67 Absatz 1 BVG;
d. Banken nach dem Bankengesetz vom 8. November 1934;
e. Effektenhändler nach dem Börsengesetz vom 24. März 1995;
f. Fondsleitungen, Vermögensverwalterinnen und -verwalter kollektiver Kapitalanlagen nach dem Kollektivanlagengesetz vom 23. Juni 2006;
g. Versicherungsunternehmen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 2004;
h. im Ausland tätige Finanzintermediäre, die der Aufsicht einer ausländischen Aufsichtsbehörde unterstehen.

Keine Befähigungserklärung benötigen:
a. Arbeitgeber, die das Vermögen ihrer Vorsorgeeinrichtungen verwalten;
b. Arbeitgeberverbände, die das Vermögen ihrer Verbandseinrichtungen verwalten;
c. Arbeitnehmerverbände, die das Vermögen ihrer Verbandseinrichtungen verwalten.

Die Oberaufsichtskommission kann andere Personen oder Institutionen auf Gesuch hin für die Vermögensverwaltung als befähigt erklären, wenn sie die Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllen. Sie befristet die Befähigungserklärung auf drei Jahre. In Abs. 2 wird festgehalten: Personen und Institutionen, die mit der Vermögensverwaltung betraut werden, müssen dazu befähigt sein und Gewähr bieten, dass sie insbesondere die Anforderungen nach Artikel 51b Absatz 1 BVG erfüllen und die Artikel 48g–48l einhalten.

  Mitteilung BSV,   Verordnungstext / Erläuterungen

11:11PM

SGK-N will Umwandlungssatz aus dem BVG nehmen

Volksabstimmungen wie 2010 über die Höhe des Umwandlungssatzes bei Pensionskassen soll es nach dem Willen der Sozialkommission des Nationalrates (SGK) nicht mehr geben. Die Kommission will die Festlegung des Satzes aus dem Gesetz entfernen.

Mit 14 zu 8 Stimmen hiess die Kommission eine parlamentarische Initiative von Toni Bortoluzzi (svp., Zürich) gut, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Er verlangt, dass der Mindestumwandlungssatz und Mindestzins aus dem Gesetz gestrichen werden. Damit wäre ein Referendum gegen Änderungen des Satzes nicht mehr möglich.

Wegen der gesetzlichen Bestimmungen zum Umwandlungssatz müssten die Pensionskassen Leistungen ausrichten, die nicht gedeckt seien, hält Bortoluzzi zur Begründung seines Vorstosses fest. Das gehe auf Kosten der heutigen Beitragszahler.

Griffige Regeln seien angesichts der Grösse der zweiten Säule zwar nötig. Heute hinke die Politik dem Kapitalmarkt aber wegen der rigiden Regeln permanent hinterher. Zudem sei das BVG generell überreguliert. Es solle der Wettbewerb zwischen den Anbietern von Vorsorgelösungen spielen.

Da es sich um eine parlamentarische Initiative handelt, geht das Geschäft nun an die Schwesterkommission des Ständerats. Stimmt diese ebenfalls zu, kann die nationalrätliche Kommission einen Entwurf ausarbeiten.

  Mitteilung SGK

6:31PM

Postulat: BVG-Deckungsgrade vergleichbar machen

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, inwiefern die Vergleichbarkeit der finanziellen Lage von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen verbessert werden kann. Um die Fähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung auszuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommen kann, sollen Vorsorgeeinrichtungen einen, über die verschiedenen Pensionskassen hinweg vergleichbaren, Kennwert publizieren. Als Alternative zu einem Kennwert soll auch ein Ampelsystem geprüft werden.

Begründung: Das Vertrauen der Bevölkerung in die berufliche Vorsorge ist in den letzten Jahren geschwunden und die Pensionskassen stehen in der Kritik, nicht transparent zu sein. Es ist nicht zuletzt auch für den sozialen Frieden unbedingt nötig, dass die Bevölkerung den Pensionskassen und unseren Vorsorgesystemen wieder vertrauen kann. Dafür ist insbesondere dort Transparenz unabdingbar, wenn es um die Fähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung geht, die versprochenen Leistungen (Renten, Austrittsleistungen, etc.) zu erbringen.

  Postulat Vitali

6:27PM

Motion: Verbesserung der Altersvorsorge für Kulturschaffende

Eingereichter Text: Um Kulturschaffenden eine angemessene Rente zu sichern, wird der Bundesrat beauftragt, über den Rahmen des Kulturförderungsgesetzes (KFG) hinauszugehen und gemäss dem durch das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG, Art. 2, Abs. 4) erteilten Auftrag "die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen" zu regeln.

Begründung: Der Grossteil der Kulturschaffenden kann trotz Inkrafttretens von Artikel 8 des Kulturförderungsgesetzes (KFG) am 1. Januar 2013 noch immer nicht für seine Rente sparen.

Durch Artikel 9 des KFG wurde die Verbesserung der Altersvorsorge von Kulturschaffenden ermöglicht. So werden seit dem 1. Januar 2013, wenn die Kulturschaffenden eine Finanzhilfe des Bundes erhalten (über Pro Helvetia oder das Bundesamt für Kultur) 12 Prozent des Betrags (ohne Spesen) für die berufliche Vorsorge verwendet.

  Motion Tornare

6:21PM

Motion: BVG-Umverteilung aufzeigen

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit die einzelnen BVG-Versicherten über die ungewollte Umverteilung innerhalb einer Vorsorgeeinrichtung im obligatorischen Bereich informiert werden: Einrichtungen der beruflichen Vorsorge sollen auf den jährlich ausgehändigten Vorsorgeausweise aufzeigen, wie viel Kapital zur Stützung des gesetzlich zu hoch angesetzten Mindestumwandlungssatzes - im Widerspruch zum Kapitaldeckungsprinzip - zu ihren Ungunsten umverteilt wird.

Begründung: Den heutigen Erwerbstätigen ist bewusst, dass die Finanzierung der AHV mit grossen Schwierigkeiten verbunden ist. Die Wenigsten wissen aber, dass im BVG eine systemwidrige Umverteilung von der jungen Generation zu den Rentnern vonstattengeht. Die nicht erfüllbaren gesetzlichen Mindestleistungen untergraben das Kapitaldeckungsprinzip und die zweite Säule verkommt immer mehr zur Umverteilungsmaschinerie. Jährlich werden die BVG-Konten der erwerbstätigen Generation um mehrere hundert Millionen Franken "erleichtert" (schliesst man das Überobligatorium mit ein, werden gemäss dem Bericht des Bundesrates zur Zukunft der Zweiten Säule jährlich sogar 600 Millionen systemwidrig umverteilt). Dieses umverteilte Geld wird den heute jungen Erwerbstätigen beim Renteneintritt als Sparkapital fehlen.

  Motion Schillinger

11:04AM

Motion Aeschi: Freie PK-Wahl als Folge der Annahme der Abzocker-Initiative

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Umsetzung der Abzocker-Initiative die freie Pensionskassenwahl zu garantieren, damit PK-Versicherte bei Unzufriedenheit mit dem Stimmverhalten ihrer Pensionskasse auch tatsächlich eine Wahlmöglichkeit haben und ihr Anlagevermögen zu einer anderen Pensionskasse transferieren können.

Begründung: Die eidgenössische Volksinitiative "gegen die Abzockerei", welche am 3. März 2013 mit einer Zustimmung von 68 Prozent vom Schweizer Volk angenommen wurde, verlangt in Artikel 95 Absatz 3 litera a: "Die Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Versicherten ab und legen offen, wie sie gestimmt haben." Um diese Verfassungsbestimmung im Gesetz umzusetzen, muss zwingend die freie Pensionskassenwahl garantiert werden. Nur so wird sichergestellt, dass PK-Versicherte bei Unzufriedenheit mit dem Stimmverhalten ihrer Pensionskasse auch tatsächlich eine Wahlmöglichkeit haben und ihr Anlagevermögen zu einer anderen Pensionskasse transferieren können, welche auch tatsächlich in ihrem Interesse abstimmt.

  Motion / Blick

10:09AM

SGB: Art 1e BVV2 streichen

Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin des Schweiz. Gewerkschaftsbunds, begründet in einem Kommentar die Forderung des SGB für die Abschaffung der Strategiewahl in der beruflichen Vorsorge. Die Kadervorsorge soll keine weiteren Vergünstigung erfahren, die Vorsorge der tieferen Einkommensklassen nicht gefährdet werden.

  SGB

3:18PM

Interpellation: Masterplan für nachhaltige Vorsorge

Eingereichter Text: Das schweizerische Dreisäulenprinzip der Altersvorsorge hat sich bewährt. Deshalb müssen die Säulen als Ganzes betrachtet und weiterentwickelt werden. Folglich wäre es sinnvoll, einen Masterplan Altersvorsorge zu erarbeiten. Mit ihm können Strategien entwickelt und Handlungsvorschläge unterbreitet werden. Ein Masterplan als integrativer Gesamtplan soll übergreifend qualitative und quantitative Aussagen zu den einzelnen Sozialwerken machen. Auf Basis des Masterplanes werden die notwendigen, sich ergänzenden Massnahmen entwickelt und ausgearbeitet.

  Interpellation Grünliberale

3:12PM

Motion: Infrastrukturanlagen und Assekuranz

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 79h der AVO und Artikel 53e der BVV2 mit "direkte und indirekte Anlagen in Infrastruktur" zu ergänzen.

Begründung: Das Umfeld mit tiefen Zinsen und den bescheidenen Renditen über alle Anlageklassen hinweg dürfte sich in absehbarer Zeit nicht fundamental verbessern. Dies führt zu anhaltend tiefen Anlagerenditen bei Pensionskassen und Versicherungen sowie zu einem zunehmendem Erschwernis, das Versprechen "Mindestzins" bei vernünftigen Risiken einzuhalten.

Der Zugang zur Finanzierung öffentlicher Infrastrukturen eröffnet hier zusätzliche Anlagemöglichkeiten - zumindest im Ausland, da in der Schweiz noch keine entsprechenden Opportunitäten bestehen. Bis anhin werden diesbezüglich nur indirekte Anlagen in Infrastruktur akzeptiert, was in vielerlei Hinsicht keinen Sinn macht. Die entsprechenden Verordnungen sollen deshalb so angepasst werden, dass in der Praxis auch direkte Anlagen - selbstverständlich im Rahmen der maximal zugelassenen Quote - möglich sein können.

  Motion Landolt (BD)

3:08PM

Motion: Rentenalter und Lebenserwartung

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Erlassentwurf vorzulegen, der eine automatischen Anpassung des Rentenalters an die Lebenserwartung einführt. Davon betroffen sein muss nicht nur das gesetzliche Rentenalter, sondern auch der effektive Renteneintritt. Dabei sollen weiterhin berufsspezifische und individuelle Flexibilisierungen innerhalb einer gewissen Bandbreite möglich sein. Ebenso wird von einem gleich hohen Rentenalter für Frauen und Männer ausgegangen.

  Motion BD

2:57PM

Interpellation: Geschiedene Witwen

Eingereichter Text: Die parlamentarische Initiative 07.454 von Nationalrätin Vreni Hubmann verlangt eine Teilung des Rentendeckungskapitals, auch nach Eintritt eines Vorsorgefalls. Diese Initiative wurde von der Kommission für Rechtsfragen am 1. September 2011 mit 8 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgeschrieben. Dies vor allem, weil man eine Botschaft des EJPD abwarten wollte, welche dem Bundesrat im ersten Halbjahr 2012 unterbreitet werden sollte. Diese Botschaft wurde nun, ohne Begründung, bis spätestens Dezember 2013 verschoben.

Diese Verschiebung blockiert eine Lösung für die betroffenen Frauen ein weiteres Mal und ist deshalb nicht zu akzeptieren. Denn die Pensionskassen können sich mit dieser Verschiebung weiterhin auf die bestehende Gesetzeslücke berufen und die betroffenen Frauen weiterhin diskriminieren, das heisst mit Minimalrenten abspeisen.

Für gerechte Witwenrenten braucht es deshalb zwingend eine Reglementsanpassung. Theoretisch sieht man zwar dort den Handlungsbedarf, will aber der kommenden, nunmehr verschobenen Gesetzesanpassung nicht vorgreifen. Das EJPD hat zudem verlauten lassen, dass man nach einer gerechten Übergangslösung auch für altrechtliche Fälle sucht. Diese Verschiebung verhindert deshalb auch hier eine schnellere Lösung via Reglementsanpassung.

Meine Fragen:
1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass hier dringend Handlungsbedarf besteht und das Geschäft nicht noch einmal "auf die lange Bank geschoben" werden darf?
2. Kann er verlässliche Angaben bezüglich des weiteren Vorgehens und bezüglich des Zeitplans machen?

  Interpellation Haller (BD)

2:48PM

Motion: Zweckentfremdung des Vorsorgekapitals

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Berechnung der Ergänzungsleitungen folgendermassen zu überarbeiten:

Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen soll, im Falle eines vorgängigen Rentenvorbezugs, eines Kapitalvorbezugs für Wohneigentum oder einer Barauszahlung, die mutmassliche Rente ohne Vorbezug oder Barauszahlung als Einnahme angerechnet werden. Die Anrechnung soll nur soweit erfolgen, als das sozialrechtliche Existenzminimum bei der Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung nicht unterschritten wird.

  Motion FDP

2:45PM

Postulat: Sichere Renten

  Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die Renten im Obligatorium der 2. Säule im Umfeld sinkender Zinsen und steigender Lebenserwartung ohne Kürzungen gewährleistet werden können, indem - anstelle der bisher geltenden unfreiwilligen Umverteilung - eine Finanzierung des obligatorischen Rentenanspruchs für Hochbetagte im Teil-Umlageverfahren erfolgt (Varianten: Renten ab 90, ab 85, ab 80 Jahren durch Zuschüsse des Sicherheitsfonds).

Kosten (BVG-Lohnprozente), Leistungen (Renten, Rentensicherheit) und Mechanik eines solchen Modells sind mit den bisherigen Verfahren zu vergleichen hinsichtlich Kosten, Berechenbarkeit, Stabilität, Sicherheit und Sparquote. Die Auswirkungen für Pensionskassen mit überdurchschnittlich hohem Rentnerbestand, für solche mit Vollversicherung bei einer Lebensversicherung und für die ordentlichen Risikoprämien (Tod und Invalidität) sind ebenfalls darzulegen, ebenso die Auswirkungen auf die Freizügigkeit und auf die Leistungen des Überobligatoriums.

  Postulat Fehr (SP)

2:41PM

Interpellation: PKs und Energiewende

Eingereichter Text: 1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Investition von Pensionskassen in die Energiewende für beide Bereiche eine Chance bedeutet?

2. Wie gedenkt er die Rahmenbedingungen der Energiewende dahingehend anzupassen, dass private Investoren genügend Investitionspotential sehen?

3. Kann er die Oberaufsichtsbehörde beauftragen, geeignete Anlagekategorien für Infrastruktur-Investitionen im Bereich der Energiewende zu schaffen?

4. Welche Massnahmen plant der Bundesrat um Hürden bei der Investition von Pensionskassen in die Energiewende zu erkennen und abzubauen?

5. Welche Möglichkeit hat die Pensionskasse des Bundes (Publica), Investition in die Energiewende zu tätigen um eine Vorreiterrolle einzunehmen und in welchem Ausmass werden diese Möglichkeiten heute genutzt?

  Interpellation Girod (GPS)

11:29AM

Motion: Anpassung der Verordnungen zur Aufsicht in der BV, Infrastruktur

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 79h der AVO und Artikel 53e der BVV2 mit "direkte und indirekte Anlagen in Infrastruktur" zu ergänzen.

Begründung: Das Umfeld mit tiefen Zinsen und den bescheidenen Renditen über alle Anlageklassen hinweg dürfte sich in absehbarer Zeit nicht fundamental verbessern. Dies führt zu anhaltend tiefen Anlagerenditen bei Pensionskassen und Versicherungen sowie zu einem zunehmendem Erschwernis, das Versprechen "Mindestzins" bei vernünftigen Risiken einzuhalten.

Der Zugang zur Finanzierung öffentlicher Infrastrukturen eröffnet hier zusätzliche Anlagemöglichkeiten - zumindest im Ausland, da in der Schweiz noch keine entsprechenden Opportunitäten bestehen. Bis anhin werden diesbezüglich nur indirekte Anlagen in Infrastruktur akzeptiert, was in vielerlei Hinsicht keinen Sinn macht. Die entsprechenden Verordnungen sollen deshalb so angepasst werden, dass in der Praxis auch direkte Anlagen - selbstverständlich im Rahmen der maximal zugelassenen Quote - möglich sein können.

  Motion Martin

9:13AM

Interpellation FDP: Sichere Renten

Eingereichter Text: Im Hinblick auf die Präsentation der Eckwerte der grossen Reform der Altersvorsorge wird der Bundesrat eingeladen, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Vorgezogene Massnahmen könnten den Renteneintritt der Babyboom-Generation abfedern. Die Angleichung des Rentenalters wäre eine solche Massnahme, welche jährlich mindestens 800 Millionen Schweizer Franken sparen könnte. Scheitert die Reform, ist kein Mechanismus eingesetzt, welcher einen Schuldenberg verhindert. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es im Sinne einer vorausschauenden Politik ratsam wäre, die Angleichung des Rentenalters und die Einführung einer AHV-Schuldenbremse vorzuziehen?

2. Der Bundesrat möchte die Finanzierungslücke, welche sich bei der AHV abzeichnet, durch eine Reduktion der Attraktivität des vorzeitigen Renteneintritts, mit Anreizen für längeres Arbeiten und mit zusätzlichen Steuereinnahmen oder Lohnabzügen decken. Wie schätzt der Bundesrat die Anteile der erwähnten Massnahmen an der Deckung der Finanzierungslücke bzw. welcher Anteil der Finanzierungslücke soll allein über Mehreinnahmen gedeckt werden? Welche Massnahmen werden getroffen, damit 55+ Jährige für den Arbeitsmarkt attraktiver werden?

3. Der Mindestumwandlungssatz ist zu einem Zankapfel der Politik geworden. Als versicherungsmathematischer Parameter sollte dieser aber möglichst nicht von einem politischen Gremium festgelegt werden, sondern von den paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräten der jeweiligen Pensionskassen. Wie will der Bundesrat den Mindestumwandlungssatz entpolitisieren? Der gesetzlich zu hoch angesetzte Mindestumwandlungssatz führt nicht nur Umverteilungen zwischen Aktiven und Rentnern, sondern auch zwischen dem Überobligatorium und dem Obligatorium. Wie will der Bundesrat diesen beiden systemwidrigen Umverteilungen den Riegel schieben?

4. Bei einer schnellen Senkung des Mindestumwandlungssatzes im BVG sieht der Bundesrat Übergangsmassnahmen für Personen vor, welche aufgrund ihres Alters nicht mehr in der Lage sind, ihr BVG Guthaben auf die erforderliche Höhe anzuheben. Für diese Kompensation schlägt der Bundesrat eine Lösung entweder über die AHV oder über den Sicherheitsfonds vor. Wie beurteilt er die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen, damit Pensionskassen die Kompensationsmassnahmen jeweils "Kassen-intern" (Reserven, Erheben von Solidaritätsbeiträgen, etc.) vornehmen können?

  Interpellation FDP

8:53AM

Postulat SGK-N: 2. Säule für Selbständige ohne Arbeitnehmer

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu verfassen, welcher im System der beruflichen Vorsorge Möglichkeiten aufzeigt, welche die Situation des Selbständigerwerbenden in der 2. Säule verbessert. Insbesondere sind die Situation der selbständig Erwerbenden ohne Arbeitnehmende und Verbandslösungen zu prüfen, sowie die Situation betreffend Einkäufe ins BVG gemäss Art. 37b DBG und Art. 11 Abs. 5 StHG.

Begründung: Anlässlich der Behandlung der Pa. Iv. 08.478 BVG-Einkäufe von Selbständigerwerbenden nach Erwerbsaufgabe (Hutter) in der Subkommission BVG der SGK-N wurden verschiedene Problemfelder der selbständigen Erwerbstätigkeit in Bezug auf die 2. Säule festgestellt, welche mit diesem Postulat analysiert werden sollen. Das Ziel ist die Verbesserung der Position der selbständig Erwerbenden im BVG.

  Postulat

8:50AM

Interpellation SVP: “Altersvorsorge langfristig sicherstellen”

Eingereichter Text: Der Bundesrat hat kürzlich Leitlinien für ein Reformpaket zur Altersvorsorge beschlossen. Er setzt dabei auf umfassende Reformen, welche die 1. und 2. Säule betreffen und in einer einzigen Botschaft zusammengefasst werden sollen. Dieses Vorgehen birgt das Risiko einer materiellen Vermischung der einzelnen Säulen der Altersvorsorge. Der Zeithorizont für die Behandlung der Reformvorschläge erstreckt sich auf mehrere Jahre. Dies, obwohl in einzelnen Bereichen unmittelbarer und dringender Handlungsbedarf besteht. Wir bitten den Bundesrat deshalb um die dringliche Beantwortung folgender Fragen:

1. Hält er trotz der geplanten formellen Durchmischung des Reformpaketes am 3-Säulenprinzip fest?

2. Ist er nicht auch der Meinung, dass angesichts der Herausforderungen in der Altersvorsorge für verschiedene Teilbereiche unterschiedliche zeitliche Dringlichkeiten bestehen?

3. Plant der Bundesrat, falls sich die demographischen Verhältnisse ändern, automatische Anpassungen im Sinne von rasch greifenden Sanierungsmassnahmen vorzusehen?

4. Wie beurteilt er die Tatsache, dass im Bereich der beruflichen Vorsorge bereits heute unerwünschte Umlageeffekte stattfinden, obwohl die Versicherung nach dem Kapitaldeckungsverfahren aufgebaut ist?

5. Hat er in seinen Überlegungen die Tatsache berücksichtigt, dass ab 2025 grundsätzlich jede versicherte Person die volle BVG-Leistung erhält, also die Entlastung durch die Eintrittsgeneration entfällt?

6. Wie beurteilt er die Idee, das Versicherungsalter in der beruflichen Vorsorge in Bezug auf die Sparleistung früher, also vor dem 25. Altersjahr, anzusetzen?

7. Ist er bereit, in einem vorgezogenen Schritt das vom Volk 1999 genehmigte Mehrwertsteuerprozent endlich vollumfänglich der AHV zukommen zu lassen?

8. Wie schätzt der Bundesrat die Risiken einer sich verschlechternden Konjunktur auf die Perspektiven der Altersvorsorge in den nächsten Jahren ein? Plant der Bundesrat hier mit unterschiedlichen Szenarien und daraus abgeleiteten Massnahmen?

9. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Altersvorsorge nicht nachhaltig über eine hohe Zuwanderung gesichert werden kann? Ist es nicht im Gegenteil so, dass die Folgen der hohen Zuwanderung die Probleme und den Sanierungsdruck in Zukunft verschärfen werden?

  Interpellation

8:46AM

Interpellation SP: “Renten sichern”

Eingereichter Text: Vor dem Hintergrund der bundesrätlichen Reformpläne zur Altersvorsorge bitten wir den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Was hat ihn dazu bewogen, zur Weiterentwicklung der Altersvorsorge von einer Einzelversicherungsoptik zu einer ganzheitlich Strategie zu wechseln?

2. Relativement aux objectifs constitutionnels applicables aux 1er et 2ème piliers, le Conseil fédéral pense-t-il que le niveau des rentes de l'AVS et de la LPP permet d'atteindre ces objectifs et pour qui et quelles catégories de revenus?

3. Est-il envisageable de procéder à un rééquilibrage entre le 2ème et le 1er pilier, par exemple, par un renforcement du 1er pilier financé par un transfert de cotisation du 2ème pilier LPP?

4. Welche Massnahmen sieht er angesichts des hohen Anteils an Frühpensionierungen vor?

5. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, den Verfassungsauftrag nach der Gleichstellung der Geschlechter sowohl für die Renten als auch für die Löhne mit dieser Reform einzulösen?

6. Welche Massnahmen ergreift er, um den Anspruch der Versicherten auf Transparenz einzulösen? Wie will er insbesondere verhindern, dass Geld, das den Versicherten gehört, über überhöhte Risikoprämien, nicht eingehaltene gesetzliche Bestimmungen bei der legal quote usw. in den Kassen der Pensionskassen und Versicherungen verschwindet? Wie können Versicherungen und Pensionskassen aus Sicht des Bundesrates das Vertrauen in der Bevölkerung zurückgewinnen?

7. Als Folge der Unternehmenssteuerreform II werden jährliche Mindereinnahmen bei der AHV von gegen 400 Millionen Franken prognostiziert. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung? Wenn, nein, in welchem Rahmen erwartet er Mindereinnahmen durch die USR II?

8. Sind Massnahmen geplant, um diese Ausfälle bei der AHV wieder wettzumachen? Wenn nein, wieso nicht? Welche Massnahmen wären denkbar und geeignet, ohne die Situation heutiger und zukünftiger Rentenbeziehender zu verschlechtern?

9. Sind zusätzliche Einnahmenausfälle für die AHV aufgrund weiterer beschlossener und/oder geplanter Gesetzesänderungen zu erwarten?

  Interpellation

11:25AM

Reform der Altersvorsorge: Sicherung rasch angehen

imageDie SVP schreibt auf ihrer Website: “Die SVP begrüsst, dass der Bundesrat bei der Sicherung der Altersvorsorge endlich den Tatsachen ins Auge sieht und vorwärts macht. Der Handlungsbedarf ist ausgewiesen und dringlich. Für die SVP ist einerseits klar, dass eine Angleichung des Rentenalters von Mann und Frau auf 65 Jahre ein rasch zu realisierender Schritt ist. Andererseits sind im Bereich der beruflichen Vorsorge unverzüglich konkrete Massnahmen im Zusammenhang mit dem Mindestumwandlungssatz, dem Mindestzinssatz und der Kapitaldeckungsgrade vorzulegen. Unbedingt zu vermeiden ist hingegen eine Vermischung von 1. und 2. Säule.”

  SVP