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Mitglieder Vorsorgeforum
Die aktuelle Diskussion

Umwandlungssatz

 

Mit dem Bericht des Bundesrates zur Zukunft der 2. Säule läuft im Herbst 2011 die nächste Runde der Diskussion um die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes an. Die Arbeitnehmer-Organisationen bringen sich bereits in Stellung.

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Strukturreform

Die Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Strukturrevision in BVV1, BVV2 und der neuen ASV hatte heftige Diskussionen ausgelöst. Die schliesslich in Kraft gesetzten Bestimmungen aber wurden mit Erleichterung zur Kenntnis genommen. Verfolgen Sie hier die Entwicklung und laden Sie alle wichtigen Dokumente herunter.

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Nr. 207
Die neuste Ausgabe

BVG-aktuell Themen

Entries in Gesetzgebung (429)

3:07PM

BSV: Mitteilungen über die BV Nr. 126

Die umfangmässig wieder etwas bescheidener ausgefallene, neuste Ausgabe der “Mitteilungen über die berufliche Vorsorge” Ausgabe Nr. 126 enthält u.a. einen Hinweis, welche Aufgaben dem BSV künftig mit Blick auf die jetzt operative Oberaufsichtskommission gemäss “Organisationsverordnung” noch zufallen. Es wird dort festgehalten, dass das Amt “auch weiterhin dafür zuständig ist, Rechtsgutachten zu allen Auslegungsfragen der Gesetzgebung zur beruflichen Vorsorge abzugeben, (und) wird in den Mitteilungen auch weiterhin Stellungnahmen veröffentlichen. Genauso bleiben die weiteren Rubriken der Mitteilungen erhalten (Hinweise und Rechtsprechung). In einer neuen Rubrik „Exkurs“ werden punktuell detailliertere Überlegungen und Analysen über ein gewähltes Thema veröffentlicht.” In dieser ersten Ausgabe 2012 suchten wir allerdings einen solchen Exkurs vergeblich.

 BSV Mitteilungen

4:39PM

Towers Watson: “Synoptische Darstellung der Gesetzesänderungen”

towers watsonTowers Watson hat die Gesetzesänderung aufgrund der Strukturreform sowie der Finanzierungsvorschriften für öffentlich-rechtliche Kassen per 1. Januar 2012 in einer detaillierten, synoptischen Darstellung zusammen gefasst. Betroffen sind u.a. BVG, BVV 1 und 2, FZG und FZV, die Verordnungen für Anlagestiftungen und den Sicherheitsfonds sowie das ZGB. Neben der Darstellung von altem (falls vorhanden) und neuem Recht werden jeweils auch die offiziellen Erläuterungen gemäss bundesrätlicher Botschaft oder des BSV eingefügt. Der Text füllt  nicht weniger als 154 (sic!) Seiten. Keine Feierabendlektüre, aber ein höchst wertvolles Hilfsmittel für die Arbeit.

 Synoptische Darstellung

4:44PM

SGK Ständerat für die Legislatur 2011-15

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 SGK

11:19AM

SGK Nationalrat Legislatur 2011-15

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(Die def. Zusammensetzung der SGK-SR ist noch nicht bekannt; Präsidentin ist Christine Egerszegi, FDP AG)

 Mitgliederliste NR / Website SGK

5:16PM

Anhörungs- und Vernehmlassungsverfahren bis Mitte 2012 in der BV

Die Bundeskanzlei hat eine Liste der im ersten Halbjahr 2012 vorgesehenen Anhörungs- und Vernehmlassungsverfahren (insgesamt 54) publiziert. Die berufliche Vorsorge ist zwei Mal vertreten. Es handelt sich zum einen um die Motion Stahl zu Art.  15 und 17 FZG und den Bericht des Bundesrates zur Zukunft der 2. Säule.

Freizügigkeitsgesetz. Lockerung der Garantie bei Wahl einer risikoreichen Anlagestrategie und Anpassung bei Auszahlung des Guthabens
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat; Form: Schriftliches Verfahren
Der Bundesrat kommt der von NR Jürg Stahl am 03.10.2008 eingereichten und vom Parlament angenommenen Motion nach. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Freizügigkeitsgesetzes sind die Vorsorgeeinrichtungen, welche unterschiedliche Anlagestrategien anbieten, nicht mehr vollumfänglich an das Freizügigkeitsgesetz gebunden, wenn der Versicherte eine riskantere Anlagestrategie wählt. Eine andere Änderung soll verhindern, dass Vorsorgeguthaben bei Auszahlung in Kapitalform ohne Rückzahlung der bestehenden Unterhaltsschulden verbraucht werden.
Eröffnung geplant: 02.2012 / Abschluss geplant: 04.2012

Bericht zur Zukunft der 2. Säule
Anhörung
Behörde: Departement; Form: Schriftliches Verfahren
Verabschiedung des Berichts zur Zukunft der 2. Säule gemäss Art. 14 Abs. 3 BVG und Ankündigung des Bundesrats nach Abstimmung vom 7. März 2010.
Eröffnung geplant: 01.2012 / Abschluss geplant: 02.2012

 Bundeskanzlei / Motion Stahl

3:16PM

IV-Revision 6a ab 1.1.2012 in Kraft

Der Bundesrat hat den ersten Teil der 6. IV-Revision auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt und die Ausführungsbestimmungen verabschiedet. Damit erhält die Invalidenversicherung zusätzliche Instrumente für die Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung ins Erwerbsleben. Dank des neuen Assistenzbeitrags können zudem mehr Menschen mit Behinderung ihre Pflege und Betreuung selber organisieren und zuhause ein eigenständiges Leben führen. Davon profitieren auch Eltern von schwer pflegebedürftigen Kindern.

Ziel der IV ist es, innert sechs Jahren die Erwerbsfähigkeit von rund 17‘000 IV-Rentnerinnen und -Rentnern mit entsprechendem Potenzial zu erhöhen, damit sie in den Arbeitsmarkt integriert werden oder ihre bestehende Tätigkeit ausbauen können. Das heisst, dass jährlich rund 2800 IV-Rentenbeziehende wieder arbeitsfähig gemacht werden. Dieses Ziel erachtet die IV als realistisch, denn bereits heute, noch ohne die neuen Unterstützungsmassnahmen der Revision 6a, können pro Jahr gegen 2300 IV-Renten nach Rentenrevisionen aufgehoben werden. Oberstes Gebot der IV bleibt aber nach wie vor, mit frühzeitigem Handeln zu verhindern, dass jemand aus gesundheitlichen Gründen erwerbsunfähig wird.

 Mitteilung BSV / Verordnungensänderungen

6:26PM

Motion: Umwandlungssatz entpolitisieren

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge dahingehend anzupassen, dass der Umwandlungssatz automatisch den tatsächlichen Leistungsmöglichkeiten angepasst wird; das heisst unter Berücksichtigung der Lebenserwartung, des angesparten Kapitals sowie der erzielbaren Renditen. Der Umwandlungssatz soll also nicht mehr von politischen Entscheiden abhängen.

Begründung: Die derzeitige Situation der 2. Säule ist besorgniserregend. Die Renditen reichen bei Weitem nicht aus, um die Rentenleistungen gemäss dem Umwandlungssatz zu gewährleisten. Die Pensionskassen sehen sich also gezwungen, auf ihre Reserven oder ihre Aktiven zurückzugreifen, damit die Versicherten ihre Rente beziehen können, oder sie müssen auf das von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern angesparte Kapital zurückgreifen, um die laufenden Renten zu finanzieren. Im Jahr 2009 wurden auf diese Weise rund 600 Millionen Franken umverteilt. Deshalb muss der Umwandlungssatz rasch an die Realität angepasst werden.

Eingereicht von der FDP-Liberale Fraktion.

 Motion

5:07PM

Frage Hiltpold: Nutzung der WEF, Vernehmlassung zum Bericht Ende 2011

Eingereichter Text: Zeitungen veröffentlichten Ende Juli Artikel, die von laufenden Arbeiten im BSV zu Einschränkungen der Nutzung der zweiten Säule beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung berichten. Diese Artikel kündigen an, dass ein Bericht zu diesen Fragen der BVG-Kommission zugestellt wird. Diese soll anschliessend dem Bundesrat Vorschläge unterbreiten.

- Kann der Bundesrat bestätigen, dass solche Arbeiten im Gange sind?
- Beabsichtigt er gegebenenfalls, dem Parlament Massnahmen zu Nutzungseinschränkungen vorzuschlagen?

Antwort des BR: Suite à la votation du 7 mars 2010 sur le taux de conversion minimal, le Conseil fédéral a annoncé qu'il présenterait un rapport sur tous les problèmes et défis de la prévoyance professionnelle. Ce rapport est actuellement en cours d'élaboration et la Commission LPP y collabore étroitement. Une partie du rapport traitera des versements en capitaux, dont les retraits pour acquérir un logement font partie. Si les retraits peuvent correspondre à un besoin des assurés et avoir des effets positifs du point de vue du marché immobilier, il ne faut pas oublier qu'ils ont une influence directe sur la protection des assurés qui, en raison du retrait, ne peuvent prétendre qu'à des prestations réduites après la survenance d'un risque assuré. (….)

Le rapport sur l'avenir du deuxième pilier présentera non seulement une vue d'ensemble des problèmes et des défis de la prévoyance professionnelle, mais il mentionnera aussi des solutions possibles et une proposition d'agenda de réformes. Le Conseil fédéral soumettra le rapport au Parlement en 2012, après avoir consulté les milieux intéressés fin 2011/début 2012. Celui-ci pourra ensuite débattre sur tous les sujets contenus dans le rapport, y compris la question du versement en capital en vue d'acquérir un logement.

 Anfrage Hiltpold

8:21AM

Interpellation SP: “Krise als Vorwand für einen Angriff auf die Renten”

Eingereichter Text: Die massive Überbewertung des Frankens hat zusammen mit den negativen Entwicklungen an den internationalen Börsen in den letzten Monaten zu Milliardenverlusten der Pensionskassen geführt. Obwohl es sich dabei vorerst vor allem um Buchverluste auf Fremdwährungsanlagen handelt, werden die Renten bereits wieder in Frage gestellt. Wieder sollen die Lohnempfängerinnen und Lohnempfänger für die Differenzen aufkommen, ungeachtet der Tatsache, dass im BVG-Geschäft weiterhin jedes Jahr rund 4 Milliarden Franken an Honoraren und Kickbacks versickern.

Der Bundesrat wird dazu um Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:

1. Wie beurteilt er die Situation der Pensionskassen als Folge der Frankenhausse?

2. Welche Absichten verfolgt der Bundesrat im Bereich der Renten der ersten und der zweiten Säule?

3. Wie rechtfertigen sich aus Sicht des Bundesrates die insbesondere aufgrund intransparenter Anlagen nach wie vor überhöhten und schwer nachvollziehbaren Verwaltungs- und Beratungskosten von durchschnittlich 1557 Franken pro aktivem Versicherten?

4. Wie sieht er vor, dass unter den gegebenen Umständen das Verfassungsziel (Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung) gewährleistet werden kann?

5. Welche Gegenmassnahmen erwägt und prüft er insbesondere zur Abfederung der drohenden Renteneinbussen bei tieferen und mittleren Einkommen?

 Interpellation

2:34PM

Motion Graber Konrad. Administrative Entschlackung des BVG

Nationalrat: Triponez Pierre (RL, BE), pour la commission: La motion Graber, déposée le 30 septembre 2010, demande des simplifications administratives de la loi sur la prévoyance professionnelle (LPP). L'objectif de la motion est de garantir, entre autres mesures, que le deuxième pilier reste compréhensible, d'aboutir à la plus grande transparence possible pour les assurés et de diminuer les frais administratifs en augmentant la concurrence. Le Conseil fédéral propose d'accepter la motion. Le Conseil des Etats a adopté la motion sans opposition le 12 septembre 2010 en souhaitant que le Conseil fédéral tienne compte, dans les rapports annoncés par ses soins, des différents points soulevés lors de l'examen.

Burkhalter Didier, conseiller fédéral: On ne peut en effet pas vraiment parler de "Begeisterung" autour de cette motion. Personne ne s'y oppose vraiment. Il s'agit de simplifier la prévoyance professionnelle et évidemment que tout le monde est en soi d'accord sur le fait qu'il faudrait simplifier ce qui est ou ce qui apparaît parfois comme étant trop compliqué. J'aimerais tout d'abord dire, au nom du Conseil fédéral, qu'il y a des raisons à la complexité du système. Si la législation qui régit le deuxième pilier est aujourd'hui "compliquée", c'est avant tout parce que depuis l'entrée en vigueur de la LPP, le 1er janvier 1985, les garanties offertes aux assurés se sont multipliées. On peut penser ici en particulier à l'introduction, en 1995, de la loi sur le libre passage, qui n'a pas simplifié les choses; on peut penser aussi à la question compliquée de la compensation de la prévoyance en cas de divorce. Et ce ne sont bien sûr que deux exemples parmi tant d'autres, qui montrent au fond que la prévoyance professionnelle est aussi un peu le miroir de la complexité de notre société et de ses évolutions sociales.

Die Motion wurde wie bereits im Ständerat angenommen

 Wortprotokoll NR / Motion / Behandlung im Ständerat

4:04PM

Parl. Initiative SP: Erträge aus BVG-Vermögen. Legal Quote

Marie Thérèse Gobet umriss die Zielsetzung der Initiative: “Bei dieser parlamentarischen Initiative geht es um viel. Es geht um das angeschlagene Vertrauen in die zweite Säule. 1985 ist das Obligatorium der beruflichen Vorsorge eingeführt worden. Bereits fünfzehn Jahre später begann das Vertrauen in die zweite Säule unserer sozialen Sicherheit zu bröckeln. Skandale um exzessive Gewinnentnahmen vonseiten der im BVG-Geschäft tätigen Versicherungsgesellschaften - Sie kennen das Stichwort Rentenklau - führen immer wieder zu Verunsicherung und Protesten. Versicherungsgesellschaften, die jährlich rund eine halbe Milliarde Franken in die eigene Tasche fliessen lassen, und ein Bundesrat, der gleichzeitig zu Leistungskürzungen aufruft - diesen Widerspruch tolerieren die Versicherten nicht mehr. Ihr Nein an der Urne zu einer weiteren Senkung des BVG-Umwandlungssatzes ist ein deutliches Zeichen dafür. Das Vertrauen in die zweite Säule ist angeschlagen.”

Thérèse Kaelin vertrat die Kommissionsmehrheit, welche die Ablehnung empfahl: “L'initiative vise pour l'essentiel à obliger - j'insiste sur le terme "obliger" - les institutions de prévoyance à être elles-mêmes directement propriétaires de l'entier des actifs destinés à financer les prestations d'assurance ou à couvrir la totalité des avoirs de sortie des assurés. La réassurance demeurerait admise pour couvrir les risques de décès, d'incapacité de travail, d'invalidité et ceux liés au grand âge, dans la mesure nécessaire selon les critères actuariels appliqués par les experts en prévoyance professionnelle en fonction de la taille de l'institution de prévoyance. En examinant cette initiative, on se rend compte qu'on mélange deux problèmes. Le premier des deux est celui de la confiance qu'on peut placer dans une assurance qui prend à sa charge les risques et à laquelle on demande en retour de répartir le bénéfice résultant des investissements. C'est le problème de la "legal quote".

Auch Jürg Stahl verwies auf die Bedeutung der Vollversicherungslösung, welche mit der Initiative verunmöglicht würde: “Die Mehrheit der Kommission ist überzeugt, dass wir eigentlich diesen Weg der gemeinsamen Kommissionsinitiative gehen und eben nicht eine Vermischung machen sollten, wie das jetzt die Initianten eigentlich machen. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass es in der beruflichen Vorsorge vor allem für die KMU weiterhin eine Vollversicherungslösung braucht. Heute bestehen hier 123’000 Versicherungsverträge mit rund 1,15 Millionen Versicherten, und ich glaube, hier darf man im Namen der Mehrheit der Kommission schon sagen, dass der Druck von diesen Unternehmen mit Unterstützung des Gewerbeverbands oder anderer Organisationen sicher höher werden würde, wenn diese 123’000 Unternehmen mit über einer Million Versicherter so unzufrieden wären.  Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Unzufriedenheit so gross ist, dass sie das alles einfach schlucken, aber diese Vollversicherungslösung ist für manche KMU ein Vorteil; das wurde eingehend diskutiert. Ich glaube, hier kann man nicht von einer Vernachlässigung sprechen. Die Verwaltung schätzt diese Garantiekosten auf rund 0,5 bis 0,6 Prozent des Deckungskapitals, und das ist ein nicht zu unterschätzender Betrag.” Die Initiative wurde mit 110 gegen 52 Stimmen abgelehnt.

 Wortprotokoll / Initiative

3:11PM

Session: Motion Graber. Verordnungen zur Strukturreform

Konrad Graber hat in seiner Motion vom 15.3.11 eine Überarbeitung der Verordnungen zur Strukturreform gefordert. Der Bundesrat beantragte Ablehnung. Graber betonte in seinen Ausführungen, die Motion sei weiterhin aktuell, auch wenn die Verordnung nun verabschiedet sei. Er verlangte eine grosszügige Anwendung der Bestimmungen und forderte zumindest für den Start eine kleinere personelle Ausstattung der Oberaufsichtskommission als jetzt vorgesehen (25 Stellen). Rolf Büttiker kritisierte nochmals die Verordnungsentwürfe als “Vollzugskatastrophe” und verwies auf diverse Mängel und Unklarheiten in der definitiven Fassung.  In der Abstimmung wurde die Motion vom Ständerat relativ knapp mit 15:12 Stimmen abgelehnt. Bundesrat Burkhalter hatte für seinen Antrag einige gute Punkte.

“Je passe directement à quelques réactions, parce qu'à croire ce que disent certains, ce serait toujours difficile. Peut-être qu'un point ou l'autre devra faire l'objet, un jour, d'une révision; c'est possible. Je me permettrais de vous citer des réactions. Je ne vais pas en citer trop, mais je commencerai par celle-là, parce qu'elle me plaît bien, mais il y en a d'autres. "Treuhand-Kammer - und das mache ich auf deutsch". Les forces constructives, comme a dit Monsieur Graber, ont toutes été consultées.

"Die Treuhand-Kammer hatte in ihrer umfassenden und begründeten Vernehmlassungseingabe auf elf Bestimmungen fokussiert, welche die Arbeit der Revisionsstellen konkret betreffen. Der Bundesrat hat in allen diesen elf Punkten der Kritik Rechnung getragen. Die resultierenden, nunmehr definitiven Regelungen weiten den Prüfungsumfang eindeutig aus, sie respektieren aber die gesetzliche Funktionentrennung und sind in der vorgesehenen Weise der Inkraftsetzung aus Sicht der Revisionsstellen für alle Beteiligten umsetzbar."

A peu près les mêmes réactions de l'ASIP, de la "Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen" (KGAST), de la "Website Vorsorgeforum". Ce sont les forces constructives. Nous avons discuté, vous avez discuté d'un cadre, nous avons appliqué le cadre. Le premier projet était critiquable, il a été critiqué et il a été corrigé. Maintenant il faut nous laisser travailler et je vous demande de rejeter cette motion.”

 Behandlung Motion Graber

1:51PM

BV in der Herbstsession 2011

Nationalrat

13.9.
10.3795 Motion Graber: Entschlackung des BVG

Ständerat

13.9.
11.3099  Motion Graber: Überarbeitung der Verordnungen zur Strukturreform

27.9.
09.3262  Motion Rechsteiner R.: Kollektive berufliche Vorsorge. Versicherung auf Gegenseitigkeit

11.3002  Motion FK-NR: SBB-PK, Verzicht auf weitere Sanierungsmassnahmen von Bundes-Pensionskassen

10:15AM

Parl. Initiative Pelli: Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen

Eingereichter Text: Artikel 89bis ZGB ist so zu reformieren, dass weniger Bestimmungen des BVG und BVV2 für die Wohlfahrtsfonds mit Ermessungsleistungen angewendet werden. Namentlich die Bestimmungen über die Aufbewahrung von Unterlagen, die Interessenkonflikte, die Teil-/Gesamtliquidation, die Auflösung von Verträgen, die finanzielle Sicherheit, die Transparenz, die Rückstellungen, die Vermögensverwaltung (Art. 89bis Abs. 6 lit. 5, 8, 9, 10, 14, 15, 16 und 18 ZGB) und die anlässlich der Strukturreform erlassenen Bestimmungen über die Zulassung und die Aufgaben der Kontrollorgane, die Integrität und Loyalität der Verantwortlichen, die Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden, die Interessenkonflikte, sowie die finanzielle Sicherheit (Art. 89bis ZGB Abs. 6 lit. 7, 8 und 14 nZGB).

Begründung: Die parlamentarische Initiative will die Funktion der Wohlfahrtsfonds erhalten, damit diese weiterhin Not- und Härtefälle von einzelnen Arbeitnehmenden (aktuellen und ehemaligen) und von Hinterbliebenen lindern, rasche Sanierung der eigenen Pensionskasse ermöglichen und allenfalls notwendige Restrukturierungen abfedern können.

Dem Charakter und der Rechtsnatur von Wohlfahrtsfonds wurde leider in der Gesetzgebung viel zu wenig Beachtung geschenkt. In Artikel 89bis ZGB wurden unter der Definition "Personalfürsorgestiftungen" BVG- und BVV2-Bestimmungen implizit als anwendbar erklärt, obwohl deren Handhabung bei Wohlfahrtsfonds zu wenig durchdacht und noch viel weniger in der Praxis getestet wurde. In diesem Sinne wurde in den parlamentarischen Beratungen den Anliegen der Wohlfahrtsfonds kaum Aufmerksamkeit geschenkt. Wohlfahrtsfonds sind richtigerweise dem Vorsorgezweck und damit der Kollektivität und der Gleichbehandlung verpflichtet. Sie unterstehen der staatlichen Aufsichtsbehörde. Sie sind aber keine Personalfürsorgeeinrichtung im engeren Sinne. Ein immer engeres gesetzliches Korsett hat nachweislich viele verantwortungsbewusste Stiftungsräte dazu bewogen, den Wohlfahrtsfonds ihrer Unternehmung zu liquidieren, weil sie der administrative Aufwand zu stark vergrössert hat, insbesondere wegen der Pflicht zur Einführung vieler Reglemente. Die Gelder können durch die hohen bürokratischen Kosten und Hürden zu wenig ihrem Zweck zugeführt werden. Wohlfahrtsfonds werden somit durch staatliche Rahmenbedingungen zusehends bei der Wahrnehmung ihrer sozialen und volkswirtschaftlichen Verantwortung behindert. Dies zum Bedauern auch von verschiedenen kantonalen Aufsichtsbehörden.

 Initiative Pelli

2:14PM

Änderungen bei der Verrechnungssteuer

Änderungen bei der Verrechnungssteuer sollen es Schweizer Unternehmen ermöglichen, ihre Obligationen zu wettbewerbsfähigen Bedingungen in der Schweiz zu emittieren. Diese Änderungen würden auch für die neu geschaffenen Contingent Convertible Bonds (Coco-Bonds) gelten. Der Bundesrat hat dazu eine Botschaft mit entsprechenden Massnahmen an das Parlament verabschiedet. Auch Erleichterungen für Pensionskassen sind damit absehbar.

Die heute geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen verunmöglichen die Emission von Obligationen und damit auch von Coco-Bonds zu wettbewerbsfähigen Bedingungen in der Schweiz. Hauptgrund ist die geltende Verrechnungssteuer, die durch die Emittentin (so genanntes “Schuldnerprinzip") unabhängig von der Person des Gläubigers auf den Zinsen von Obligationen erhoben wird und damit z.B. auch steuerbefreite institutionelle Anleger wie Pensionskassen trifft. Dies hat dazu geführt, dass die meisten Schweizer Unternehmen ihre Obligationen nicht in der Schweiz, sondern im Ausland begeben. Den Unternehmen entstehen dadurch zusätzliche Kosten und der Schweiz entgehen Steuereinnahmen, weil die Wertschöpfung nicht im Inland stattfindet.

Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat vor, bei der Verrechnungssteuer auf Zinsen von Obligationen und Geldmarktpapieren vom “Schuldner-, zum ,Zahlstellenprinzip” überzugehen. Die Gesetzesänderungen können frühestens am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

 Mitteilung EStV

10:22AM

Interpellation: Unerwünschte Folgen des Vorbezugs von Vorsorgegeldern

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZG) regeln die Möglichkeiten, Guthaben aus der beruflichen Vorsorge zugunsten der Wohneigentumsförderung (BVG), bzw. zugunsten einer selbständigen Erwerbstätigkeit (FZG) vorzeitig zu beziehen.

Diese grundsätzlich begrüssenswerten Möglichkeiten können gleichzeitig auch falsche Anreize schaffen und dazu führen, dass Versicherungsnehmer ihre Vorsorgeguthaben verlieren und letztere im Ruhestand nicht mehr zur Verfügung stehen. So führen beispielsweise der aktuelle Immobilienboom und die anhaltend tiefen Zinsen dazu, dass Eigenheimkäufer teilweise Verschuldungen eingehen, welche nicht ausreichend amortisiert werden und sowohl bei Zinsanstiegen wie auch bei Preiseinbrüchen schwerwiegende Folgen haben können. Ebenso bietet die Möglichkeit einer vorzeitigen Barauszahlung bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit einen Anreiz zur so genannten Scheinselbständigkeit, bei der faktisch nichts anderes gemacht wird, als das Vorsorgekapital frühzeitig zu verbrauchen. Beides entspricht nicht dem Sinn und Zweck der beruflichen Vorsorge und führt die Betroffenen auf mehr oder weniger direktem Weg zur Fürsorge.

Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
- Ist er der Meinung, dass "vorsorgefremde" Vorbezugsmöglichkeiten im Rahmen der 2. Säule weiterhin angebracht sind?
- Wie beurteilt er die Gefahren solcher Fehlanreize?
- Sind ihm die Zahlen bekannt, wie viele Versicherungsnehmer von der Fürsorge unterstützt werden, weil diese ihre Vorsorgegelder frühzeitig für obige Zwecke aufgebraucht haben?
- Welche Möglichkeiten sieht er, solche Fehlanreize zu eliminieren und die Versicherungsnehmer vor einem nicht dem eigentlichen Zweck dienenden und möglicherweise verhängnisvollen Vorbezug zu schützen?

 Interpellation Landolt

10:17AM

Motion: Die junge Säule

Eingereichter Text: Es soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit analog dem individuellen Sparen für die Altersvorsorge (BVG, Art. 82 Abs. 2), eine Säule für junge Menschen eingerichtet wird, die so genannte "Junge Säule".

Folgende Eckwerte sind dabei zu berücksichtigen:
Die Beiträge an diese Säule sind bis zu einem Betrag von maximal 5000 Schweizer Franken steuerfrei. Die "Junge Säule" steht Personen von 18 bis 35 Jahren offen. Ein Bezug der Gelder aus der "Jungen Säule" soll in folgenden Fällen möglich sein:
- ab dem 35. Lebensjahr;
- vor dem 35. Lebensjahr bei Gründung einer Familie.

Die Einrichtung der "Jungen Säule" muss in einer anerkannten Vorsorgeform stattfinden und kann gleich wie das Produkt 3b ausgestaltet werden inklusive einer Sperrfrist. Das Gesetz soll dafür zwei Möglichkeiten vorsehen:
- ein Vorsorgekonto bei einer Bankenstiftung;
- eine Vorsorgepolice bei einer Versicherung.

Begründung: Junge Menschen sparen heute weniger als ältere. Vor allem deshalb nicht, weil es für junge Menschen kaum Anreize gibt. Während mit der dritten Säule steuerliche Sparanreize für die Zeit nach der Pensionierung oder für den Erwerb von Wohneigentum existieren, gibt es nichts Vergleichbares für Junge.

 Motion Pfister

9:59AM

Die ESTV evaluiert die Abschaffung der Stempelabgaben

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Abschaffung der Stempelabgaben evaluiert und eine Studie veröffentlicht, worin die einzelnen Kategorien der Stempelabgaben aufgrund ihrer Wirkungen auf die Standortattraktivität und die Effizienz beurteilt wurden. Diesbezüglich schneidet die Emissionsabgabe schlechter ab als die Umsatzabgabe und sollte daher zuerst abgeschafft werden, falls dazu der politische Wille besteht. Die Versicherungsabgabe wird in der Studie differenziert beurteilt: Die ersatzlose Abschaffung wird nur insoweit schlüssig, als sie Versicherungen der Unternehmen belastet. Von der Thematik betroffen sind auch Vorsorgeeinrichtungen, da sie gemäss Art. 13 Abs. 4 StG den Effektenhändlern gleichgestellt sind.

 Mitteilung ESTV

3:42PM

Motion Schmid: Kompensation von Leistungskürzungen im BVG

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 79b BVG dahingehend zu ändern, dass künftig neben dem Einkauf bis zur Höhe der reglementarischen Leistungen auch die Kompensation von Leistungskürzungen infolge einer Senkung des Umwandlungssatzes möglich ist.

Begründung: Eine Senkung des BVG-Umwandlungssatzes wurde anlässlich der Volksabstimmung vom 7. März 2010 unter anderem deshalb abgelehnt, weil mit der Senkung Leistungskürzungen verbunden gewesen wären. Während des Abstimmungskampfes wurden immer wieder kompensatorische Möglichkeiten gefordert. Dazu gehören u.a. die Reduktion des Koordinationsabzuges, die Erhöhung der Altersgutschriften oder der frühere Einbezug in den Sparprozess. Eine sehr einfache und zweckmässige Lösung wäre jedoch auch die Kompensation der Leistungskürzungen durch entsprechende Einkäufe in die Vorsorgeeinrichtungen. Nach heutiger Gesetzgebung wäre dies nicht möglich, lässt Artikel 79b doch nur den Einkauf höchstens bis zur Höhe der reglementarischen Leistungen zu.

 Motion Schmid-Federer

3:32PM

Interpellation: Umwandlungssatz Publica

In einer Interpellation von Hans Kaufmann zur Senkung des UWS bei der Publica  wird der Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wie rechtfertigt er die Zweckentfremdung von Schwankungsreserven für die Gratiserhöhung der Alterskapitalien des Bundespersonals?

2. Bei welcher Unterdeckung der Publica plant er die nächste Nachfinanzierung?

3. Wie ist zu erklären, dass die Gewerkschaft vpod bei der Volksabstimmung vom 7. März 2010 eine Senkung des Umwandlungssatzes für die (privatwirtschaftlichen) Pensionskassen der Schweizer Bevölkerung vehement abgelehnt hat, im Falle der Pensionskasse des Bundespersonals nun aber mit einer solchen einverstanden ist?

4. Ist es richtig, dass die Begleitmassnahmen (Kapitalerhöhung wie auch Lohnbeitragserhöhungen) zu Lasten des Staatshaushaltes und damit des Steuerzahlers gehen? Wenn Nein, warum nicht?

5. Welche Massnahmen bezüglich Umwandlungssatz sind von der Publica für dritte verwaltete Pensionskassen vorgesehen (z.B. jener für das Personal der Auslandschweizerschulen)?

6. Welches sind die konkreten Gründe für den Rücktritt des erfolgreichen Publica-Direktors Werner Hertzog? Haben diese mit der Person der Personalchefin des Bundes zu tun?

7. Welche Position und Interessen nimmt die Personalchefin des Bundes innerhalb der Leitung der Publica und im Vergleich zu den anderen Leitungsmitgliedern ein?

8. Die Publica hat im Jahr 2010 durch Währungsabsicherungsgeschäfte einen Zusatzertrag von rund 4 Prozent (von insgesamt 5,1 Prozent) erwirtschaftet. Sind solche Fremdwährungsverkäufe von 25 bis 30 Milliarden Franken für die Frankenstärke mitverantwortlich und laufen sie nicht der Politik der SNB (exzessive Fremdwährungskäufe) völlig zuwider?

 Interpellation