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Entries in Gesetzgebung (290)

2:45PM

Postulat Fetz geglätteter Deckungsgrad abgelehnt

parlament Der Ständerat hat das von Anita Fetz (SP, BS) eingereichte Postulat für eine Glättung der Deckungsgradberechnung mit 24 gegen 10 Stimmen abgelehnt. Fetz begründete ihr Anliegen damit, dass die heftigen Ausschläge der Börsen zu rasch wechselnden Deckungsgraden bei den Pensionskassen und damit zu übereilten Sanierungsmassnahmen führen könnten. Sie schien jedoch bei ihrer Erläuterung im Ständerat der Sache selbst nicht mehr recht zu trauen und betonte, es gehe ihr vor allem darum, dass der Vorschlag jetzt geprüft werde.

Der von Anfang an chancenlose Vorstoss wurde von Rolf Büttiker(SR, SO) mit einigem Sarkasmus gebodigt. Er verwies dabei insbesondere auf die Probleme bei der Teilliquidation. “Ich habe mir aus Gründen der Altersmilde eigentlich vorgenommen, keine Postulätchen mehr zu bekämpfen. Doch bei diesem Postulat muss ich hinsichtlich der Praxis jetzt doch zwei, drei Dinge sagen. Es ist richtig, dass es, wenn in einer Pensionskasse eine Unterdeckung besteht, unabhängig davon, ob das eine öffentliche oder eine private Kasse ist, unangenehm und schwierig wird; wenn man dann noch bei der Transparenz mit einem geglätteten Effekt daherkommt, wird dann die Erklärung für die Betroffenen noch etwas schwieriger. Es ist ganz klar, dass man - wenn man einen geglätteten Index gehabt hätte - Ende 2008 besser dagestanden wäre, als es in der Realität gewesen ist, weil die vorangegangenen Jahre den Absturz 2008 geglättet hätten, und dass man auch Ende 2009 in der Realität wohl besser dagestanden wäre als mit dem geglätteten Effekt, weil das Jahr 2008 im Durchschnitt dann im Nachhinein hinuntergezogen hätte.

Es braucht begründeterweise Sicherheit, Klarheit und Transparenz, wenn man den Leuten, den Betroffenen die Geschichte und dann die Sanierungsmassnahmen erklären will.  (…) Das gilt vor allem dann, wenn Sie die Teilliquidation durchführen und den Betroffenen die Situation erklären müssen, die Folgen, die das in Bezug auf die Unterdeckung hat. Ich habe von niemandem in diesem Saal gehört, wie man das bei einer Teilliquidation mit einem geglätteten Deckungsgrad machen muss. Das ist Praxis, und dort kommen die Probleme. Dort werden Sie dann auch Rechtsfälle haben, wenn Sie die Sache nicht mit einer Liquidationsbilanz auf einen Stichtag auf Franken und Rappen genau berechnen können.

Ratsprotokoll SR / Postulat

2:22PM

SR: Differenzbereinigung Strukturreform

parlament Der Ständerat hat beschlossen, dass die Pensionskassen ihre Berater und Anlagemanager namentlich im Jahresbericht ausweisen müssen. Unter dem Eindruck der Abstimmung vom Sonntag schloss er sich bei der Revision der Aufsicht dem Nationalrat an. Bisher opponierte die  kleine Kammer gegen diese Vorschrift. Nach der Version beider Räte müssen die Pensionskassen die Anlageberater, -manager und weiteren beigezogenen Experten mit Namen und Funktion ausweisen.

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Simonetta Sommaruga (sp., Bern) mahnte im Rat, nach der wuchtigen Ablehnung der Senkung des Umwandlungssatzes vom Sonntag kämen die Pensionskassen letztlich nicht umhin, auch die Bezüge dieser Experten, die Verwaltungskosten und die Vermögensverwaltungskosten auszuweisen. Eugen David (cvp., St. Gallen) opponierte zwar nicht, warnte aber, dass die Kosten für die Pensionskassen durch die Vorschrift steigen. Und die Publikation entlaste die Stiftungsräte in keiner Weise von ihrer Verantwortung. Rolf Büttiker (fdp., Solothurn) lobte die steigende Transparenz.

Bundesrat Didier Burkhalter erklärte, endlich werde die Bedeutung der zuvor öffentlich als technokratisch wahrgenommenen Revision erkannt. Schliesslich räumte der Ständerat die Differenz ohne Opposition aus. Stillschweigend erledigte die kleine Kammer eine weitere kleine Differenz bei der Meldung an die Aufsichtsbehörden.

Mit einer Differenz geht die Vorlage zurück an den Nationalrat. Diese betrifft die Ausgestaltung der Aufsichtsbehörde. Mit einem Einzelantrag löste Alex Kuprecht (svp., Schwyz) das Patt zwischen den Räten. Dem Ständerat war die Formulierung des Nationalrats allzu «freischwebend». Wie Kuprecht erklärte, gestaltet sein Antrag die Stellung der Aufsichtsbehörde wie jene eines Gerichts. Als öffentlich-rechtliche Anstalt soll die Aufsicht keinen Weisungen unterliegen. Zudem praktizierten die Ost- und Zentralschweiz diese Form der Aufsicht bereits. Der Rat schloss sich Kuprechts Antrag oppositionslos an.

Wortprotokoll SR / NZZ

10:44AM

Treuhänder: Soll die Revisionsstelle die Vermögensverwaltung oder die Vermögensanlage prüfen?

Die Strukturreform in der beruflichen Vorsorge befindet sich in der Differenzbereinigung. Am 15. Juni 2007 hat der Bundesrat dem Parlament in einer Botschaft zwei Vorlagen unterbreitet: Eine erste Vorlage zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge zur Verbesserung der Aufsicht durch Kantonalisierung und Regionalisierung der direkten Aufsicht und durch die Schaffung einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission. Eine zweite Vorlage zur Verbesserung der Stellung älterer Arbeitnehmer im Arbeitsmarkt unter Vermeidung von Leistungsverschlechterungen in der zweiten Säule, schreibt a. Ständerat Kurt Schüle in einer Kolumne im Treuhänder.

Treuhänder / Strukturreform

3:15PM

Motion Stahl vom SR angenommen

parlament Der Ständerat hat die Motion Stahl “Anpassungen des Freizügigkeitsgesetzes und des Sicherheitsfonds” angenommen. Die SGK beantragt ohne Gegenstimme, die Motion anzunehmen, desgleichen der Bundesrat. In der Motion vom 3.10.08 heisst es: “Seit dem Inkrafttreten des 3. Pakets der BVG-Revision am 1. Januar 2006 können nichtregistrierte Vorsorgeeinrichtungen unterschiedliche Anlagestrategien anbieten. Um die Wahl flexibler Anlagestrategien zu ermöglichen (Art. 1 Abs. 3 BVG in Verbindung mit Art. 1e BVV 2) müssen die massgebenden Bestimmungen im Freizügigkeitsgesetz (Art. 15 Abs. 2 und 17 FZG) angepasst werden.

Motion / Ratsprotokoll SR

1:54PM

Ständerat für tiefere Mindest-Deckung der öffentlichen Kassen

parlament Der Ständerat hat sich in seiner Sitzung vom 3.3.10 gegen die vom Bundesrat geforderte volle Deckung für Pensionskassen des öffentlichen Rechts ausgesprochen. Während der Bundesrat innerhalb von 40 Jahren die volle Ausfinanzierung verlangte, will sich der Ständerat mit einer Mindestdeckung von 80 Prozent begnügen, sofern eine Staatsgarantie vorliegt. Der vom Ständerat verabschiedete Deckungsgrad von 80% entspricht einem Kompromiss mit den Kantonen. Der Ständerat hiess den entsprechenden Artikel mit 31 zu 11 Stimmen gut, das Gesetz passierte in der Gesamtabstimmung den Erstrat mit 30 zu 1 Stimmen bei 8 Enthaltungen.

Die volle Ausfinanzierung würde laut Kommissionspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) inklusive Reserven 100 Mrd CHF kosten, ohne Reserven 31 Mrd. Für die Teilkapitalisierung von 80% als Zieldeckung bis in 40 Jahren, mit der die Kantone mehr oder weniger einverstanden sind, müssen 10 Mrd ohne und 43 Mrd CHF mit Reserven eingeschossen werden. Um die Erhöhung der Mindestdeckung zu beschleunigen, müssen die Kantone die Deckungslücken nach dem vom Bundesrat festgelegten Mindestzinssatz verzinsen. Zinsen werden fällig, wenn bis 2020 der Deckungsgrad unter 60% liegt und ab 2030 unter 75%.

Bis zum Erreichen des Mindestdeckungsgrads müssen die Pensionskassen der Aufsichtsbehörde einen Finanzplan vorlegen. Der Ausgangsdeckungsgrad darf nicht mehr unterschritten werden. Die öffentlich-rechtlichen Kassen sollen verselbständigt werden, die Staatsgarantie bleibt weiterhin bestehen.

Bundesrat Didier Burkhalter erklärte, die Vorlage wecke wenig Euphorie. Das Ziel der Regierung sei gewesen, Ungleichheiten zu den privaten Pensionskassen auszumerzen. Darum befürworte er nach wie vor die volle Ausfinanzierung. Der Ständerat sei mit dem Ziel von 80% eigentlich nicht kohärent. Mangels eines besseren gebe der Bundesrat sich damit zufrieden.

Ratsprotokoll SR / Botschaft BR

2:28PM

NR: Differenzbereinigung bei der Strukturreform

parlament Der Nationalrat hat im Rahmen der Strukturreform drei verbliebene wesentliche Differenzen zu behandeln. Paul Rechsteiner erläuterte sie wie folgt:

“Die erste Differenz betrifft Artikel 51c Absatz 4 BVG. Es ist aus Sicht der einstimmigen vorberatenden Kommission sinnvoll und klar, dass die Experten, Anlageberater und Anlagemanager, welche von den Vorsorgeeinrichtungen beigezogen werden, auch im Jahresbericht mit Name und Funktion genannt werden - im Sinne der Transparenz eine Selbstverständlichkeit.
Bei Artikel 52c Absatz 1 gibt es eine Differenz. Es wird verlangt, dass die Revisionsstelle sich auch darum zu kümmern hat, dass die nötigen Meldungen an die Aufsichtsbehörde gemacht worden sind. Dies zu überprüfen ist auch Aufgabe der Revisionsstelle; an sich auch eine Selbstverständlichkeit.
Bei Artikel 61 Absatz 3 schliesslich geht es um die Unabhängigkeit der kantonalen Aufsichtsbehörden. Die ebenfalls einstimmige Kommission ist hier der Auffassung, dass es sich nicht nur um eine Weisungsungebundenheit handeln muss, sondern um eine Selbstständigkeit dieser Aufsichtsbehörden von der kantonalen Verwaltung auch in administrativer Hinsicht. Wir sind auch hier der Auffassung, dass der Ständerat gut daran täte, im Differenzbereinigungsverfahren einzuschwenken, während wir uns in allen übrigen Punkten dem Ständerat angeschlossen haben. Es bleiben also nur noch diese drei Differenzen”.

Der Rat entschied im Sinne der Kommission.

Ratsprotokoll / Curia Vista

10:52AM

6. IV-Revision: Botschaft für nächsten Sanierungsschritt

admin Der Bundesrat hat die Botschaft zum ersten Teil der 6. Revision der Invalidenversicherung (IV-Revision 6a) verabschiedet. Die Massnahmen erweitern und verstärken die Anstrengungen der Invalidenversicherung, Menschen mit einer Behinderung so weit als möglich in das Erwerbsleben und in die Gesellschaft einzugliedern, statt ihnen eine Rente auszurichten. Mit der Revision 6a soll das ab Ende der Zusatzfinanzierung, also ab 2018, wieder zu erwartende Defizit der IV etwa halbiert werden. Das zweite Massnahmenpaket (IV-Revision 6b), das noch 2010 vorgelegt werden soll, wird das Ziel verfolgen, das verbleibende Defizit zu eliminieren und die IV nachhaltig zu sanieren.

Meldung BSV

7:59AM

BV in der Frühjahrssession 2010

parlament Nationalrat: 2.3.2010

BVG-Teilrevision Strukturreform. 07.055

Ständerat: 3.3.

Motion Stahl. Anpassungen des Freizügigkeitsgesetzes und Sicherheitsfonds. 08.3702

Motion Amacker. Auszahlung von Altersleistungen. 08.3821

Postulat Fetz. Geglätteter Pensionskassen Deckunsgrad statt absoluter Ein-Tages-Betrachtung. 09.4156

10.3.

BVG-Teilrevision Strukturreform 07.055

  Sessionen

9:41PM

SGK-N: Unabhängigkeit der Oberaufsicht

parlament Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates schloss die Detailberatung zur UVG-Revision mit zahlreichen Abweichungen von den bundesrätlichen Anträgen praktisch ab. Sie eliminierte zahlreiche Differenzen bei der BVG-Strukturreform und machte einen Schritt weiter bei der Lösung des Problems der Leistungssistierungen im KVG.

Nach der zweiten Beratung der Vorlage BVG Teilrevision. Strukturreform (07.055 s) durch den Ständerat in der Dezembersession 2009 bestehen noch zwölf Differenzen zum Nationalrat. Die Kommission beantragt dem Nationalrat, in neun Punkten dem Ständerat zu folgen. Hingegen will sie namentlich daran festhalten, dass die Aufsichtsbehörde in rechtlicher, finanzieller und administrativer Hinsicht unabhängig sein muss (Art. 61 Abs.3).

  Mitteilung SGK-N / Fahne WS 09 S

3:31PM

AWP Soziale Sicherheit: Wohlfahrtsfonds in Gefahr

Franziska Bur Bürgin, Advokatin und dipl. Steuerexpertin, äussert sich in einem Beitrag der AWP Soziale Sicherheit Nr. 2/2010 zur anstehenden Differenzbereinigung in der Frage der AHV-Beitragspflicht von patronalen Wohlfahrtsfonds im Zuge der 11. AHV-Revision. Im Kern geht es darum, diese Fonds von den Begehrlichkeiten der AHV fernzuhalten, weil andernfalls ihr Existenz akut gefährdet wäre. Gerade im Bereich der 2. Säule haben die Wohlfahrtsfonds eine wichtige und segensreiche Wirkung. Bur Bürgin befürchtet, dass die vom Ständerat gewählte Formulierung der Verwaltung Tür und Tor öffnet, um die Befreiung zu umgehen.

Sie hält in ihrem Fazit fest: “Insofern bleibt nur zu hoffen, dass die Räte im Differenzbereinigungsverfahren wieder zur ursprünglichen Formulierung des Nationalrats zurückkehren. Andernfalls hat ein Arbeitgeber beim besten Willen keinen Anreiz mehr, freiwillige Sozialleistungen zu erbringen, und die Wohlfahrtsfonds werden in Kürze aus der Schweizer Vorsorgelandschaft verschwinden. Bei diesem Szenario werden nicht nur keine zusätzlichen Beiträge für die AHV generiert, sondern es kommen auch noch mehr Lasten auf Arbeitslosenkassen und Fürsorgestellen zu.”

  Artikel AWP

8:34PM

Postulat Bischof: Abschaffung der Stempelsteuer

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht mit Vorschlägen zu unterbreiten, wie die Stempelabgaben abgeschafft werden können. Der Bericht des Bundesrates soll zu jeder der folgenden Stempelabgaben gesondert aufführen, in welchem Zeitrahmen und allenfalls in welchen zeitlichen Stufen diese eliminiert werden können:
- Emissionsabgaben;
- Versicherungsstempel;
- Umsatzabgaben.
Die Abschaffung soll unter Berücksichtigung der Lage des Bundeshaushalts geprüft werden. Insbesondere soll der Bericht aber auch berücksichtigen, welche Stempelabgaben am schädlichsten für den Wettbewerb sind und daher am dringendsten abgeschafft werden sollten.

Begründung: Viele Akteure müssen heute Stempelabgaben (eingeführt zur Zeit der Besatzung durch Napoleon) bezahlen: Z.B. Unternehmensgründer (Emissionsabgabe), Börsenanleger wie Pensionskassen, Anleiheemittenten wie Unternehmen und öffentliche Körperschaften (namentlich die Eidgenossenschaft) und sämtliche Anleger, die Schweizer Titel kaufen. Die Abgabe auf Versicherungsprämien, z.B. auf Einmaleinlagen der Lebensversicherung, zahlen die Versicherungsnehmer. Die schädlichen Auswirkungen für die Wirtschaft übertreffen die Steuereinnahmen. Ökonomisch gilt der Stempel als längst veraltet.

   Postulat

5:58PM

SGK-S: 80 Prozent Deckung für Kassen mit Staatsgarantie

Pensionskassen von Kantonen und Gemeinden sollen sich nicht zu 100 Prozent ausfinanzieren müssen. Geht es nach der Sozialkommission des Ständerats (SGK) müssen öffentlich-rechtliche Pensionskassen in 40 Jahren nur einen Deckungsgrad von 80 und nicht von 100 Prozent erreichen, schreibt die Handels-Zeitung (AWP).

Wie Kommissionspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) an einer Medieninformation erklärte, fiel der Kommissionsentscheid zugunsten eines tieferen Mindestdeckungsgrades mit 9 gegen 2 Stimmen bei einer Enthaltung. Mit dieser Variante können Kantone und Gemeinden mit nicht ausfinanzierten Pensionskassen in den nächsten 40 Jahren viel Geld für andere Zwecke einsetzen. Der Vorschlag der Ständeratskommission kostet 9,9 Mrd. Franken. Die vom Bundesrat vorgeschlagene volle Ausfinanzierung würde 30 Mrd. Fr. kosten. Nur eine Minderheit der SGK unterstützte diesen Vorschlag. Eine zweite Minderheit wollte gar keine konkreten Zieldeckungsgrade vorschreiben.

Laut Kuprecht entschied die SGK im weiteren, dass Vorsorgeeinrichtungen mit einem Deckungsgrad von heute über 100 Prozent, nicht mehr unter die Grenze von 100 Prozent fallen dürfen. Der Ausgangsdeckungsgrad dürfe nicht unterschritten werden. Öffentlich-rechtliche Pensionskassen, die auf dem Weg zum 80-Prozent-Ziel bis Anfang 2020 noch einen Deckungsgrad von weniger als 60 Prozent ausweisen, sollen diese Unterdeckung verzinsen müssen. Gleiches gilt für Pensionskassen, deren Unterdeckung Anfang 2030 noch unter 75 Prozent liegt. Zudem schlägt die SGK dem Ständerat vor, dass die Vorsorgeeinrichtungen einen Finanzierungsplan vorlegen müssen. Darin müssen sie aufzeigen, wie das finanzielle Gleichgewicht langfristig gesichert werden kann.

In der Gesamtabstimmung hiess die SGK die Vorlage mit 6 gegen 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Sie gelangt nun in der Frühjahrs-Session in den Ständerat.

  Handels-Zeitung

2:42PM

Motion Rossini: BV und Säule 3a. Statistik der Anspruchsberechtigten und der Renten, Antwort BR

parlament Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Statistik zu veröffentlichen, die für die 2. Säule (berufliche Vorsorge nach BVG) und die Säule 3a die Zahl der Anspruchsberechtigten und die Aufgliederung der Rentenbeträge ausweist.

Antwort des Bundesrates: Im Rahmen des statistischen Mehrjahresprogramms des Bundes sind drei Aktivitäten zu dieser Thematik geplant: die Neurentenerhebung, die Steuerdatenerhebung und die Statistik der Alterssicherung.

Das für den Bundesrat prioritäre Projekt ist die Neurentenerhebung, welche die Neurenten auf Ebene der Bezüger erfasst. Die Daten für diese Angaben stammen einerseits von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), die von Pensionskassen, Versicherungen und Banken Meldungen über Neurenten der 2. und 3. Säule erhält, und andererseits von der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS), welche die Register der 1. Säule führt. Dieses Vorhaben ist aufgrund der Zusammenarbeit mit verschiedenen Beteiligten (mehrere Bundesämter, alle Kantone, etwa 4000 Vorsorgeeinrichtungen) sehr aufwendig. Seine Realisierung wird aus diesem Grund noch längere Zeit in Anspruch nehmen und dürfte nicht vor 2013 abgeschlossen sein.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

  Motion

11:39AM

Postulat Fetz: Geglätteter Pensionskassen-Deckungsgrad statt absoluter Ein-Tages-Betrachtung

parlament Eingereichter Text: Der Bundesrat prüft und berichtet, wie sich der BVG-Deckungsgrad statt per Bilanzstichtag als geglätteter Durchschnitt mehrerer Jahre berechnen lässt und wie sich eine solche Berechnung auf den Deckungsgrad der Pensionskassen während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 ausgewirkt hätte. Er berücksichtigt dabei auch die Folgen einer solchen Berechnung auf die Erforderlichkeit von Massnahmen, die von Pensionskassen zur Behebung der Unterdeckung ergriffen wurden.

aaa  Postulat

4:28PM

Bericht zur steuerlichen Begünstigung von Kapitalleistungen der privaten Altersvorsorge

admin In ihrem Postulat aus dem Jahre 2007 forderte die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) den Bundesrat auf, einen Bericht über die Über- und Unterbesteuerung der privaten Altersvorsorge zu unterbreiten. Der jetzt vorliegende Bericht zeigt unter anderem die steuerlichen Auswirkungen auf, wenn Vorsorgegelder bezogen und wenn sie anschliessend in eine Leibrente umgewandelt werden.

Rentenleistungen der zweiten Säule und der Säule 3a unterliegen einer vollen Besteuerung. Kapitalleistungen werden dagegen getrennt vom übrigen Einkommen besteuert, bei der direkten Bundessteuer zu einem Fünftel des ordentlichen Tarifs. Dadurch entsteht bei der direkten Bundessteuer eine steuerliche Maximalbelastung von 2,3 Prozent gegenüber der ordentlichen Maximalbesteuerung von 11,5 Prozent. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern sind die Steuereinsparungen unterschiedlich hoch. Die steuerliche Förderung des Bezugs von Kapitalleistungen gegenüber den Rentenleistungen ist vom Gesetzgeber so gewollt. 

Im Weiteren verlangte das Postulat eine Erklärung, wie Schweizer Grenzgänger, die ihr Einkommen in Deutschland erzielen, bezüglich der Säulen 3a und 3b besteuert werden. Aufgrund des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland unterliegen diese keiner Doppelbesteuerung. Ihr Lohn darf in Deutschland lediglich im Umfang von 4,5 Prozent besteuert werden und in der Schweiz werden nur 80 Prozent des in Deutschland erzielten Gehalts besteuert. Leistungen aus einer Schweizer Selbstvorsorgeeinrichtung werden zudem nur in der Schweiz besteuert.

acrobat  Mitteilung EStW / Bericht

11:34AM

Vorsorgeausgleich bei Scheidung soll verbessert werden

admin Der Bundesrat will die Mängel der geltenden Regelung des Vorsorgeausgleichs bei Scheidung in der Beruflichen Vorsorge mit einer Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) und weiterer Gesetze beseitigen. Er hat einen Vorentwurf und Begleitbericht in die bis am 31. März 2010 dauernde Vernehmlassung geschickt.

Gemäss dem am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen revidierten Scheidungsrecht ist die während der Ehe erworbene Austrittsleistung grundsätzlich hälftig zu teilen. Ist die Teilung des Vorsorgeguthabens nicht möglich, hat der berechtigte Ehegatte Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Kritisiert wird, dass das geltende Recht in wichtigen Punkten unklar bzw. wenig praktikabel sei. Bemängelt wird, dass der nicht berufstätige Ehegatte systematisch zu kurz kommt. Beanstandet wird schliesslich, dass der berechtigte Ehegatte über keinen direkten und selbständigen Anspruch gegen die Vorsorgeeinrichtung verfügt, wenn beim belasteten Ehegatten im Zeitpunkt der Scheidung der Vorsorgefall bereits eingetreten ist. Er muss sich mit einer unsicheren angemessenen Entschädigung begnügen, die - im Fall einer Rente - mit dem Tod des verpflichteten Ehegatten wegfällt.

Gestützt auf die Vorarbeiten einer vom Bundesamt für Justiz eingesetzten Expertenkommission schlägt der Bundesrat eine Reihe von Änderungen vor, um die Mängel der geltenden Regelung des Vorsorgeausgleichs bei Scheidung zu beseitigen. Als wesentliche Neuerung sieht der Vorentwurf vor, dass die während der Ehe geäufneten Vorsorgemittel auch dann noch hälftig geteilt werden, wenn im Zeitpunkt der Scheidung der Vorsorgefall beim verpflichteten Ehegatten wegen Invalidität oder Pensionierung bereits eingetreten ist. Anders als das geltende Recht behandelt der Vorentwurf die Situation im Fall einer Scheidung vor und nach Eintritt eines Vorsorgefalls grundsätzlich gleich und löst damit das Problem der schlechten Absicherung der sogenannten geschiedenen Witwen.

aaa  Mitteilung  und weitere Dokumente EJPDExpertenbericht / Begleitbericht / Entwurf

3:06PM

Bundeshaus-Archiv ab 1971 online, Blick zurück auf BVG-Anfänge

parlament Die Parlamentsdienste und das Schweizerische Bundesarchiv haben das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung der Jahre 1971 bis 1995 digitalisiert. Damit sind jetzt gegen 40 Jahre Bundeshausdebatten über Internet abrufbar. Zugänglich sind die neu aufgenommenen Geschäfte unter der eingängigen Adresse “www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch”.

Wir haben das neue Archiv getestet und nach den frühesten Einträgen zum BVG gesucht und sind nach einigen vergeblichen Versuchen dank anhaltendem Forscherdrang auch tatsächlich fündig geworden. Die Eintretensdebatte im Nationalrat fand am 4. Oktober 1977 statt, begleitet von zwei Rückweisungsanträgen, die beide eine weitgehende Neukonzeption und Vereinfachungen forderten, dabei allerdings erfolglos blieben. Berichterstatter für die Kommission war Anton Muheim, der ausführlich auf die verfassungsmässige Grundlage und die angestrebten Ziele einging. Änderungen wurden nur in Einzelfragen vorgeschlagen. Muheim informierte auch über das von A.C.Brunner vorgeschlagene Rentenwertumlageverfahren. Höchst umstritten waren in der bundesrätlichen Vorlage der sogenannte Pool sowie die überrissenen Leistungsversprechen, die schliesslich auch zum Abbruch der Übung und zum Neubeginn im Ständerat führten.

Am 9. Juni 1980 kam es dann zu diesem Neuanfang im Ständerat, dessen Sozialkommission die vom Nationalrat abgelieferte Vorlage verwarf und das ganze Vorhaben zurück auf Feld 1 beordert hatte; ein äusserst seltener Vorgang, der in den Medien von entsprechenden Begleittönen verbunden war. Treibende Kraft dahinter war der Zuger Ständerat Markus Kündig, u.a. langjähriger Präsident des Vorsorgeforums. Um dem Neustart die notwendige Schubkraft zu verleihen, hatte vorgängig der Behandlung im Rat die Kommission zu einer Presseorientierung in der Nähe von Bern eingeladen. Ihr Redaktor von BVG-Aktuell hat daran noch selber als Wirtschaftsjournalist teilgenommen. The rest is history, wie man zu sagen pflegt.

Die damaligen Ratsunterlagen, welche mit untenstehenden Links herunter geladen werden können, dürften für alle jene, welche sich 2010 zum 25 Jahr-Jubiläum des BVG zu äussern haben, manch interessante Anregung bieten.

acrobat  NR 77-1, NR 77-2, NR 77-4 / SR 80-1, SR 80-2, SR 80-3, SR 80-4

5:43PM

Wintersession: Ständerat behandelt Strukturreform

parlament Der Ständerat hat im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahren bei der sog. Strukturreform diverse Punkte diskutiert und Entscheide getroffen. Im Vordergrund standen dabei Fragen im Zusammenhang mit der Kapitalanlage und Vorschriften betreffend die Experten. Umstritten war insbesondere der Abschnitt über “Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden” (51 b). SR Büttiker betonte, dass der Begriff der “Nahestehenden” juristisch nirgends verwendet oder gar definiert würde. Er empfahl, die Fassung des Bundesrates zu übernehmen, allerdings den Titel beizubehalten, was vom Rat auch so beschlossen wurde. Der Begriff der Angemessenheit in Bezug auf die Revision wird gestrichen.

Gemäss einer vom SR angenommenen Motion sollen die Namen der Experten, Anlageberater etc. im Geschäftsbericht namentlich genannt werden. Der Antrag der Kommission lautete auf Streichung des entsprechenden Abschnitts, wogegen von Sommaruga und Fetz opponiert wurde. Die Kommission setzte sich jedoch durch.

Eine besondere Bestimmung verlangt die Befristung der Zulassung der Experten auf fünf Jahre, was eine Besonderheit darstellen würde, weil weder Notare noch Rechtsanwälte etc. regelmässig Prüfungen für eine Verlängerung ihrer Zulassung ablegen müssen. Der Antrag der Kommission auf Streichen wurde angenommen. 

Einen Entscheid hatte der Ständerat schliesslich bei den Massnahmen zur Erleichterung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmer zu fällen. Der Nationalrat hatte entgegen der Formulierung des Bundesrates beschlossen, dass die Vorsorgeeinrichtung die Weiterversicherung ermöglichen kann, wenn sich der Lohn um höchstens einen Drittel reduziert. Der Nationalrat hat die Grenze bei der Hälfte gesetzt. Von Expertenseite wurde gefordert, dass hier überhaupt keine Limiten eingeführt werden. Der Ständerat schloss sich dem Nationalrat an.

acrobat  Gesetzesentwurf  /  Wortprotokoll SR / Fahne mit Kommissionsanträgen

9:42AM

Pro-Komitee zur BVG-Abstimmung

Die bürgerlichen Parteien haben im Blick auf die Abstimmung über die Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge ein gemeinsames Pro-Komitee gebildet. Ein Ja zu einer massvollen Anpassung des Mindestumwandlungssatzes sei am 7. März notwendig, da die Lebenserwartung steige, teilte das aus FDP-Liberalen, SVP, CVP, BDP sowie Grünliberalen bestehende Komitee mit. Bundesrat und Parlament wollen den Umwandlungssatz für die Renten der beruflichen Vorsorge (BVG) bis 2015 von 6,8 auf 6,4 Prozent senken.

9:37AM

Interpellation Hêche: Sanierung der Pensionskasse SBB

parlament Eingereichter Text: Angesichts der dringlichen Sanierung der Pensionskasse SBB musste der Verwaltungsrat dem Sanierungskonzept des Eidgenössischen Finanzdepartementes zustimmen, wonach deren Deckungsgrad innert zehn Jahren auf 100 Prozent erhöht werden soll. Dieses Konzept sieht Beiträge des Bundes und der SBB vor, verlangt aber vor allem von den Angestellten, Rentnerinnen und Rentnern des Unternehmens beträchtliche Anstrengungen.

Fragen: 1. Welche Mittel stellt er bereit, um so gut wie möglich auf diese Problematik reagieren zu können? Was sieht er konkret vor, um die negativen Auswirkungen auf die aktiven und passiven Versicherten der Pensionskasse SBB abzuschwächen?
2. Wie hoch werden die finanziellen Auswirkungen auf die Kantone eingeschätzt?
3. Inwieweit werden die Kantone über diese Problematik informiert?

Antwort des Bundesrates: (…) Der Beitrag der Rentner besteht darin, dass sie während der Sanierungsperiode auf einen Teuerungsausgleich verzichten müssen. Auch dies erachtet der Bundesrat als vertretbar, zumal zahlreiche andere Rentner und Rentnerinnen, u. a. diejenigen des Bundes und seiner ehemaligen Regiebetriebe, in den vergangenen Jahren ebenfalls keinen Teuerungsausgleich auf ihren Renten erhalten haben. Ein solcher wird auch in den kommenden Jahren kaum möglich sein.

Angesichts der guten Leistungen der Pensionskasse SBB rechnet der Bundesrat nicht damit, dass eine grössere Anzahl Rentner deswegen Ergänzungsleistungen oder gar Sozialhilfe beziehen muss. Er sieht deshalb auch keine Notwendigkeit, gegenüber den Kantonen spezielle Informationsmassnahmen zu ergreifen.

aaa  Interpellation