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Entries in Gesetzgebung (314)

10:55AM

FK-S: Eintreten auf das Geschäft PK SBB

parlamentMit den Anhörungen hat die Finanzkommission die Beratungen zur Botschaft betreffend die Sanierung der Pensionskasse SBB aufgenommen (10.036). Neben dem Verwaltungsrat, bzw. der Geschäftsleitung der SBB AG wurden auch die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) sowie ein externer Pensionskassenxperte eingeladen, die der Finanzkommission jeweils ihre Optik des Geschäftes darlegten. Im anschliessenden, von Bundesrat Hans-Rudolf Merz gehaltenen Eintretensreferat wurde der Kommission die vom Bundesrat beantragte Lösung, die einen Beitrag des Bundes in der Höhe von 1,4 Mrd. Franken vorsieht, präsentiert.

Mit ihrem Eintretensentscheid anerkennt die Kommission, dass die Pensionskasse der SBB so auszufinanzieren ist, dass sie gegenüber anderen Pensionskassen ausgelagerter Unternehmungen nicht benachteiligt wird. 

In der Eintretensdiskussion kam zum Ausdruck, dass die Kommission die Vorlage als einmalige, auf die Institution SBB beschränkte Sanierungsmassnahme versteht. Das klare Ergebnis des Eintretensbeschlusses (10:0) ist insbesondere auch darauf zurückzuführen, dass es sich beim grössten Teil der Rentnerinnen und Rentnern der SBB AG um ehemalige Bundesangestellte handelt. Entscheidend war für die Kommission zudem, dass es sich bei der SBB AG um eine Unternehmung handelt, die zu 100% im Besitz des Bundes ist.

Die Kommission wird die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung vom 10./11. Oktober 2010 durchführen und das Geschäft voraussichtlich für die Wintersession zuhanden des Erstrates überweisen.

 Mitteilung FK-S

7:01PM

Motion: Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen

parlament Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in Analogie zur Regelung der eingliederungsorientierten Rentenrevision gemäss der Botschaft vom 24. Februar 2010 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket), eine Regelung zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen zu unterbreiten. Dabei ist insbesondere eine Anpassung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vorzusehen, die sowohl für die Vorsorgeeinrichtungen wie für die Sozialpartner (Arbeitgeber/Arbeitnehmer) Klarheit schafft. Das gilt speziell bei Probeanstellungen, zu Anschlussverpflichtungen an Vorsorgeeinrichtungen und zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz FZG). Eingereicht von Otto Ineichen.

Motion

9:59AM

SGK-N: Knapp für SR-Lösung bei öffentlichen Kassen

parlament Pensionskassen von Kantonen und Gemeinden sollen innert 40 Jahren einen Deckungsgrad von 80 Prozent erreichen. Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) empfiehlt ihrem Rat knapp mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf diesen Vorschlag des Ständerats einzuschwenken. Wie SGK-Präsidentin Thérèse Meyer sagte, liegen zwei Minderheitsanträge vor, diese Zielgrössen auf 70 respektive 90 Prozent festzulegen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen innert 40 Jahren voll ausfinanziert werden müssen, diese Forderung dann aber reduziert. Laut Meyer werden die Kosten dieser Variante für Kantone und Gemeinden auf 10 Mrd. Franken geschätzt. Ist das Ziel ein Deckungsgrad von 70 Prozent, würde das 4.4 Mrd. Franken kosten. Bei 90 Prozent wären es 17 Mrd. und bei 100 Prozent 30 Mrd. Franken. In der Frage der Aufhebung der Staatsgarantie will die SGK höhere Anforderungen stellen als der Bundesrat. Dieser will sie bereits aufheben, wenn die Kassen voll ausfinanziert sind. Die SGK will die Staatsgarantie erst aufheben, wenn zusätzlich genügend Reserven gebildet worden sind. In der Gesamtabstimmung empfiehlt die SGK ihrem Rat die Vorlage mit 14 zu 8 Stimmen zur Annahme.

2:57PM

WAK-N: Will Klarheit zur WEF

parlament Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat sich an ihrer Sitzung vom 29.6.10 u.a. mit der Bauspar-Initiative auseinander gesetzt. Die WAK-S hatte dazu in der Sitzung vom 22.6. einen Gegenentwurf gefordert. Die WAK-N hat sich mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung für diese parlamentarische Initiative ausgesprochen. Sie befürwortete schon bei der Behandlung der beiden Volksinitiativen das Prinzip des Bausparens und teilt die Auffassung der ständerätlichen Kommission, dass der Initiativinhalt auf Gesetzes- und nicht auf Verfassungsstufe zu regeln ist. Mit einem indirekten Gegenentwurf könnten die Initianten auch bewogen werden, ihre Volksinitiativen zurückzuziehen.

Schliesslich fordert die Kommission die Verwaltung auf, einen Bericht zu verfassen über die nach geltendem Recht bestehende Möglichkeit, für den Erwerb von Wohneigentum Mittel aus der 2. Säule zu verwenden. Die Kommission will in Erfahrung bringen, ob das Bausparen oder andere Modelle wie Genossenschaftswohnungen oder gemeinnützige Wohnungen sich nicht besser für die Wohneigentumsförderung eignen als die Verwendung von Vorsorgegeldern aus der 2. Säule, welche Wohneigentümer mit bescheidenem Einkommen bei der Pensionierung in ernsthafte finanzielle Verlegenheit bringen könnte.
Medienmitteilung der WAK

2:44PM

Interpellation: Risiken, Auswirkungen und Massnahmen betreffend Euro-Krise

parlament Eingereichter Text: Im Zusammenhang mit den massiven Finanzproblemen verschiedener EU-Länder und dem dadurch entstandenen Abwertungsdruck auf die Gemeinschaftswährung wird der Bundesrat gebeten, bevor weitere Massnahmen ergriffen werden, folgende Fragen zu beantworten:
……
10. Wie gross sind die Wertverluste, welche die Schweizer Pensionskassen und Versicherungen mit PIIGS-Anleihen hinnehmen mussten?

Eingereicht von der SVP-Fraktion, Sprecher Hans Kaufmann.

Interpellation

2:40PM

Motion: Sicherung von Geldern in Freizügigkeitsstiftungen

parlament Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen des BVG dahingehend anzupassen, dass auch die gesetzlichen und reglementarischen Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen, unabhängigen Freizügigkeitsstiftungen sichergestellt werden. Eingereicht von Viola Amherd (CVP).

Motion

5:02PM

Ständerat heisst erstes Paket der 6. IV-Revision gut

parlament Tausende IV-Rentnerinnen und Rentner sollen wieder arbeiten können. Das ist das Ziel der 6. IV-Revision, welche der Ständerat mit grosser Mehrheit gutgeheissen hat. Das erste Massnahmenpaket der IV-Vorlage bringt langfristig Einsparungen von 500 Millionen Franken pro Jahr.

Anders als bei der letzten IV-Revision geht es diesmal nicht darum, weniger neue Renten zu gewähren, sondern alte aufzuheben: Geplant ist, dass 16'800 IV-Rentner bis 2018 wieder eine Stelle finden. Kommissionssprecher Alex Kuprecht (Schwyz, svp.) sprach von einem «ehrgeizigen Ziel».

In einem zweiten Paket, das der Bundesrat bis Ende Jahr vorlegen will, sollen weitere 500 Millionen eingespart werden. Die 6. IV-Revision ist Teil einer Reformkaskade, mit der die Invalidenversicherung langfristig aus den roten Zahlen geführt und der Schuldenberg von 14 Milliarden Franken abgetragen werden soll.

Ständerat Wortprotokoll / NZZ

11:12AM

Motion: Steuerbefreite AHV-Leistungen

Hans Kaufmann wollte mit seiner Motion “AHV steuerfrei” die AHV-Renten steuerlich vollständig befreien. Der Nationalrat lehnte die Motion mit 112 gegen 48 Stimmen ab.

Ratsprotokoll

1:45PM

Parlamentarische Initiative Hutter: BVG-Einkäufe von Selbstständigerwerbenden nach der Erwerbsaufgabe

parlament Der Nationalrat hat der parlament. Initiative von Markus Hutter “BVG-Einkäufe von  Selbstständigerwerbenden nach der Erwerbsaufgabe” gegen den Antrag der Kommission mit 104 gegen 79 Stimmen folge geleistet. Gemäss Darstellung von Hutter im Parlament will “die Initiative die Vorsorgemöglichkeit von Erwerbstätigen nach deren definitiver Erwerbsaufgabe sicherstellen. Es geht also darum, auch Selbstständigerwerbenden nach Erwerbsaufgabe und Erreichen des Pensionierungsalters den Einkauf in die berufliche Vorsorge zu ermöglichen und damit ihr Altersrisiko zu versichern. Dies aber ist im Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge heute nicht vorgesehen. Die Initiative bezweckt ausdrücklich keine weitere steuerliche Privilegierung der Sonderkategorie der Selbstständigerwerbenden.”  Reto Wehrli erläuterte, weshalb die Initiative von der (knappen) Kommissionsmehrheit abgelehnt würde. Sie widerspreche dem Grundkonzept des BVG und würde Ungerechtigkeiten provozieren.

Ratsprotokoll

10:16AM

Parl. Initiative – Indirekter Gegenvorschlag zur Minder-Initiative

parlament Die Kommission für Rechtsfrage des SR hat eine Parlamentarische Initiative für einen Indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative “gegen die Abzockerei” eingereicht. Darin heisst es u.a.:

Das Obligationenrecht (OR), das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und evtl. das Strafgesetzbuch (StGB) sind in denjenigen Bestimmungen, die Gegenstand der Volksinitiative (Minder-Initiative) sind, zu revidieren.

Die Revision hat sich an den Forderungen dieser Initiative und am direkten Gegenentwurf des Nationalrates zu orientieren. Diese eingeschränkte Revision hat zum Ziel, als indirekter Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe, einen Rückzug der Minder-Initiative, welche auch Details auf Verfassungsstufe regelt, zu ermöglichen.

Bezüglich BVG heisst es in Pkt. 4: Transparenz und Ermittlung des Aktionärswillens mit Bezug auf die institutionelle Stimmrechtsvertretung, elektronische Fernabstimmungen und die Stimmabgabe durch öffentliche Vorsorgeinrichtungen an der Generalversammlung sind zu gewährleisten.

Parl. Initiative

10:06AM

Interpellation “Wie weiter mit den Sozialversicherungen?”- Antwort des Bundesrates

parlament Als Reaktion auf die Ablehnung der Senkung des Umwandlungssatzes hat Meinrado Robbiani eine Interpellation mit dem Titel “Wie weiter mit den Sozialversicherungen?” eingereicht. Seine Befürchtung: “Die Gefahr ist gross, dass die Vorbereitungsarbeiten des Bundesrates und die Erarbeitung von Gesetzen im Parlament nichts bewegen und das Ziel, die soziale Sicherheit dem Wandel und den neuen gesellschaftlichen Bedürfnissen anzupassen, unerreicht bleibt.” Robbiani schlug eine umfassende Debatte mit dem Einbezug der Sozialpartner vor.

In der Antwort des Bundesrates vom 19.5.2010 steht u.a.: “Der Stillstand und die Verzögerungen bei mehreren Revisionsvorhaben beunruhigen auch den Bundesrat. Seine Anträge an das Parlament tragen den Ergebnissen der Anhörung der interessierten Kreise grundsätzlich bereits Rechnung. Allerdings ist es Sache des Gesetzgebers, einen Konsens zu erlangen oder zumindest für mehrheitsfähige Gesetzesvorlagen zu sorgen. Geht es dann darum, die auf dieser Grundlage gefällten Entscheide zu verfechten, zählt der Bundesrat auf die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, auf die Arbeit der Parteien und auf die Verantwortung der anderen Akteure innerhalb des demokratischen Prozesses.”

Interpellation Robbiani

10:28AM

Markante Erhöhung der BV-Beiträge für Arbeitslose

admin Der Bundesrat erhöht den Beitrag in der beruflichen Vorsorge für Arbeitslose von bisher 0,8% auf 2,5% des koordinierten Tageslohnes. Dieser Beitrag wird je hälftig von den arbeitslosen Personen und dem Arbeitslosenversicherungsfonds getragen. Die Erhöhung tritt per 1. Juni 2010 in Kraft.

Gemäss Verordnung über die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) von arbeitslosen Personen sind diese obligatorisch gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert. Der Beitragssatz beträgt neu 2,5% des koordinierten Tageslohnes.

Der Beitragssatz im BVG für Arbeitslose hat in den letzten Jahren aufgrund der mangelnden Erfahrungen in diesem noch jungen Versicherungszweig mehrere Anpassungen erfahren. Dank der damaligen grossen Reserven konnte der Beitragssatz per 1.1.2008 letztmals von 1.1% auf 0.8% reduziert werden. Die heute beschlossene Beitragserhöhung ist nötig, um den Deckungsrad des BVG für Arbeitslose weiterhin über 100% zu halten.

Mitteilung / Verordnung

5:09PM

WAK-N: Ersatzbeschaffung von Wohneigentum. Förderung der beruflichen Mobilität

parlament Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat an ihrer Sitzung vom 27.4.10 von der Stellungnahme des Bundesrates vom 31. März 2010 zur Pa. Iv. Hegetschwiler (vom 18.6.2004!) Kenntnis genommen, in welcher er sich gegen den erneuten Wechsel zur relativen Methode ausspricht und beantragt, nur die Regelungen über die Besteuerungskompetenz der Kantone bei interkantonalen Ersatzbeschaffungen und über die gegenseitige Meldepflicht der Kantone weiterzuverfolgen. Trotz dieser negativen Erklärung des Bundesrates gegenüber der relativen Methode hält die Kommission an ihrem Entwurf vom 19. Januar 2010 fest. Die Vorlage soll in der Sommersession vom Nationalrat behandelt werden.

WAK Medienkonferenz 27.4. / 04.450 Pa.Iv. Hegetschweiler

11:03AM

Sozialpartner gegen Vorlage zum Vorsorgeausgleich

Sowohl der Gewerkschaftsbund wie auch der Arbeitgeberverband haben sich kritisch zur Vorlage des Bundesrates für eine Neuordnung des Vorsorgeausgleichs bei Scheidung ausgesprochen.

Der Gewerkschaftsbund hält fest: “Wir befürworten grundsätzlich das Prinzip, den Vorsorgeausgleich auch nach dem Eintritt eines Vorsorgefalls vorzunehmen. Die im Vorentwurf vorgeschlagene Regelung ist jedoch einerseits unvollständig und problembehaftet. Anderseits würde sie die Durchführung der beruflichen Vorsorge in einem erheblichen Ausmass verkomplizieren und zu grossen Mehrkosten führen, die von den Versicherten und den Arbeitgebern getragen werden müssten. Wir regen deshalb an, die Vorlage unter Beizug von Praktikern gründlich zu überarbeiten.”

Der Arbeitgeberverband schreibt: “Unbestrittenermassen sind in der Praxis im Rahmen des Vorsorgeausgleichs bei Scheidung gewisse Schwachstellen zu verzeichnen. Eine verhältnismässige, praktikable und kostenbewusste Regelung des Vorsorgeausgleichs wird von unseren Mitgliedern grundsätzlich unterstützt. Die vorgeschlagene Lösung ist jedoch ein typischer Fall von Überregulierung. Die Rechtsprechung konnte schon viele Fragen klären. Es ist nicht notwendig, alle diese Punkte zusätzlich im Gesetz zu regeln. Die vorgeschlagene Lösung ist kompliziert, aufwändig und kostspielig in der Umsetzung. Weite Teile der Vorlage sind unter Beizug von Praktikern im Bereich der Durchführung der 2. Säule nochmals zu durchleuchten, auf die Notwendigkeit ihrer Regelung auf Gesetzesstufe zu prüfen und entsprechend zu überarbeiten.

Stellungnahme SGB / Stellungnahme SAV / Infos beim EJPD

10:19AM

Stellungnahme zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung

asip Die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung ist überwiegend auf Ablehnung gestossen. Auch der ASIP gehört zu den Kritikern und beantragt, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen und sie noch einmal - unter Beizug von Praktikern - von Grund auf zu überarbeiten. Der ASIP schreibt u.a. “Insbesondere erscheint uns die vorgeschlagene Lösung im Falle von laufenden Renten nicht praxistauglich. Im Vordergrund muss vielmehr eine einfache Regelung für den Fall der Scheidung stehen (Vorsorge-Ausgleich vorsehen; Flexibilität bezüglich Teilungsmodalitäten und Parteivereinbarungen). Die Rechtsprechung hat bereits viele Punkte geklärt. Es ist nicht zwingend notwendig, alle diese Fragen im Gesetz zu regeln.

Allerdings will der ASIP nicht gleich alles auf eine Karte setzen und führt jene Punkte auf, welche anzupasssen sind, falls trotz der Kritik auf die Vorlage eingetreten wird.

Stellungnahme ASIP / Infos zum Thema beim EJPD

8:24PM

Interpellation: Arbeitslosigkeit und BVG - eine problematische Beziehung?

parlament Eingereichter Text: Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Personen, die kurz vor der Pensionierung arbeitslos werden, verlieren einen wesentlichen Teil ihrer Rente. Ist sich der Bundesrat dieses Problems bewusst und hat er über eine Lösung nachgedacht?

2. Mit welchen Massnahmen könnte vermieden werden, dass eine Arbeitslosigkeit die wirtschaftliche Lage im Rentenalter verschlechtert?

3. Wie kann eine Gleichbehandlung in Bezug auf das BVG-Guthaben hergestellt werden zwischen Personen, die bei der Pensionierung eine Arbeit haben, und Personen, die kurz vor Ende des Berufslebens arbeitslos werden?

4. Besteht die Möglichkeit, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge so zu ändern, dass arbeitslose Personen bei einer Vorsorgeeinrichtung oder einer ergänzenden Pensionskasse bleiben können?

Interpellation Géraldine Savary

8:20PM

Motion: BVG. Versicherungsbeginn

parlament Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament den Entwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) zu unterbreiten, die das Mindestalter für den Versicherungsbeginn in der beruflichen Vorsorge mit demjenigen in die AHV harmonisiert.

Begründung: In der AHV werden Erwerbstätige am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres beitragspflichtig. Nach BVG unterstehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres der Versicherung. Es erscheint sinnvoll, im Rahmen der Altersvorsorge (1. und 2. Säule) den Versicherungsbeginn ebenso zu harmonisieren, wie dies bei Bestimmungen zu anderen Bereichen geschehen ist. Überdies würde die Senkung des Alters für den Versicherungsbeginn in der beruflichen Vorsorge dazu beitragen, dass zum einen bei deren Finanzierung im Rahmen des Kapitaldeckungsverfahrens die Wirkungen der Umverteilung zwischen den Generationen reduziert würden, zum andern die plötzliche Verminderung der verfügbaren Einkünfte der jungen Versicherten beim Versicherungsbeginn nach BVG vermieden würde. Schliesslich würde die Verlängerung der Beitragsdauer dazu beitragen, dass die Versicherten künftig höhere Renten erwarten könnten.

Motion Stéphane Rossini

8:17PM

Postulat: BVG-Umwandlungssatz. Weiteres Vorgehen

parlament Eingereichter Text: Volk und Stände haben am 7. März 2010 die schrittweise Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes klar abgelehnt. Angesichts der Risiken, denen sich die Pensionskassen gegenübersehen - nämlich den Auswirkungen einer steigenden Lebenserwartung und den Unsicherheiten hinsichtlich künftiger Renditen auf dem Finanzmarkt -, scheint es dennoch angebracht, in dieser Sache Vorkehrungen zu treffen. Nun ist während des gesamten Abstimmungskampfes ein Punkt fast nie zur Sprache gekommen. Und zwar geht es um den Bericht über die Festlegung des Umwandlungssatzes. Dieser Bericht soll nicht wie bisher alle zehn Jahres, sondern neu alle fünf Jahre unterbreitet werden.

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament alle fünf Jahre einen Bericht über die Festlegung des Mindestumwandlungssatzes vorzulegen - der erste Bericht ist bereits für 2011 vorgesehen -, damit jeweils die bestmögliche Sicht auf den aktuellen Stand der Dinge in dieser wichtigen Sache gegeben ist.

Postulat Guy Parmelin

12:03PM

Motion: BVG. Basis für Transparenz und Vertrauen schaffen

parlament Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine strukturelle Korrektur in der Gesetzgebung der zweiten Säule einzuleiten. Ziel ist es, die Rolle der Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge anzupassen, um Transparenz, Wettbewerb und Vertrauen herzustellen.

Demnach sollen alle registrierten BVG-Vorsorgeeinrichtungen rechtlich, strukturell, organisatorisch und buchhalterisch vom übrigen Lebensversicherungsgeschäft getrennt verwaltet werden, mit eigenen Bilanzen und eigener Erfolgsrechnung. Die Lebensversicherer sollen die Funktion als Rückversicherer, Vermögensverwalter und Treuhänder weiterhin wahrnehmen, nicht aber freien Zugriff auf die Kapitalerträge der Aktiven erhalten. Die Beziehung zwischen den BVG-Einrichtungen und den Lebensversicherern ist in spezifischen, kündbaren Verträgen festzuhalten.

Der BVG-Sicherungsfonds einer Lebensversicherung zur Sicherung der Nominalwertgarantie und alle übrigen Reserven sind nach einheitlich standardisierten, gemeinnützigen Kriterien zu verwalten und mit einer Zweckbindung zugunsten der Versicherten zu versehen. Die Lebensversicherungen sollen eine dem effektiven Kapitaleinsatz entsprechende, transparente und risikogerechte Verzinsung ihrer Kapitaleinlagen erhalten, soweit sie tatsächlich Sicherheiten leisten, die über das ohnehin vorhandene Deckungskapital hinaus gehen.

Die Verwaltungskosten sind ex ante verbindlich festzulegen; Kapitalerträge sollen, nach Abzug der vertraglichen Risikoprämien, vollumfänglich den Versicherten zugute kommen.

Kommentar PW. Die SP hat ihre schon seit längerem angekündigte Motion eingereicht, deren Ziel eine weitgehende Reglementierung und Umgestaltung der Tätigkeit der Versicherer in der 2. Säule ist. Die Realisierung der Motion dürfte das Ende des Vollversicherungsmodells in der Beruflichen Vorsorge darstellen, das gegenwärtig von rund 150’000 KMU bevorzugt wird und dem etwa ein Viertel der Versicherten unterstellt ist. Wie die äusserst weitgehenden Vorstellungen der Initianten umgesetzt werden sollten, ist offen. Sie würden zweifellos endlose Streitereien um die gesetzlichen Formulierungen und deren Interpretation auslösen, wie das bereits vom leidigen Thema Legal Quote her bekannt ist. Ob den Versicherten damit schlussendlich auch nur ein Franken mehr Rente verschafft wird, darf bezweifelt werden. Anstelle endloser Forderungen an die Versicherer, die doch nie zu voller Zufriedenheit der Motionäre erfüllt würden, soll der Markt entscheiden. Konkurrierende Angebote zur Assekuranz gibt es genug.

Motion

1:13PM

Parlament. Initiative: PKs und Anlagestiftungen der 2. Säule der Aufsicht der Finma unterstellen

parlament Eingereichter Text: Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich (Marlies Bänziger, G) folgende parlamentarische Initiative ein: Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass private und öffentlich-rechtliche Pensionskassen sowie Anlagestiftungen der zweiten Säule der Aufsicht der Finma unterstellt werden.

Begründung: Nach dem wuchtigen Nein des Souveräns zur Senkung des Umwandlungssatzes im Rahmen der BVG-Revision, stellt sich die Frage nach möglichen Verbesserungsmöglichkeiten bei der Verwaltungstätigkeit der Pensionskassen. Pensionskassen unterstehen der Aufsicht des BSV. In fachlicher Hinsicht mag das Sinn machen, nicht aber in finanzieller Hinsicht. Die Pensionskassen horten unser Altersguthaben und verwalten es treuhänderisch.

Sie müssen es gewinnbringend anlegen. Die Anlagerichtlinien werden vom Bundesrat festgelegt. Ein wesentlicher Teil des Pensionskassenkapitals darf auch im Rahmen von Börsenquotierten Kapitalanlagen angelegt werden.

Dass die Praxis der Kapitalanlagen plus die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien nicht in den Aufgabenbereich des BSV gehören, liegt auf der Hand. Ebenso, dass die Finma in diesem Bereich über das notwendige Handwerk verfügt. Darum rechtfertigt es sich, die Pensionskassen im Rahmen in finanzieller Hinsicht der Aufsicht der Finma zu unterstellen.

Kommentar PW: In der soeben beendeten Frühjahrssession hat das Parlament die sog. Strukturreform abgeschlossen. Das dürfte Frau Bänziger allerdings entgangen sein. Das BSV hat demzufolge keine Aufsichtsaufgaben mehr zu erfüllen. Auch nicht über die Praxis der Kapitalanlagen, nicht einmal der “Börsenquotierten” (was immer das sei). Schwebt Frau Bänziger vor, dass die Finma die PKs bei den Anlagen, die kant. Aufsichtsämter in den restlichen Bereichen beaufsichtigen soll?

Initiative Bänziger