OAK: Weisung Vermögensverwaltungskosten auf Englisch
Die Oberaufsichtskommission hat eine englische Uebersetzung ihrer Weisung zum Ausweis der Vermögensverwaltunskosten ins Netz gesetzt.
Das Dossier orientiert über die Umsetzung der Initiative gegen die Abzockerei.
Diskussions-Anlass des Vorsorgeforums vom 28. Mai in Zürich. Infos.
___________________________________________________
Die Oberaufsichtskommission hat eine englische Uebersetzung ihrer Weisung zum Ausweis der Vermögensverwaltunskosten ins Netz gesetzt.
Jun 19, 2013 at 10:15 in
Aufsicht |
Post a Comment
Email Article
Print Article
Share Article |
Permalink Die Kammer der PK-Experten (SKPK) hat ihre Stellungnahme zum Weisungsentwurf der OAK über die Unabhängigkeit des Pensionskassen-Experten publiziert. In einer Reihe von Punkten wird dabei Kritik am Entwurf geäussert und festgehalten: “Die vorliegende Weisung ist in vielen Punkten für uns unproblematisch. Allerdings weisen wir darauf hin, dass die Unabhängigkeit der Experten für berufliche Vorsorge teilweise strenger geregelt wird als bei den Revisionsstellen und der Aufsicht, dies auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Aufgabenstellungen.”
Zu den entsprechenden Punkten zählen u.a. die Mitwirkung bei der Geschäftsführung, längerfristige wirtschaftliche Abhängigkeit, Doppel- oder Mehrfachmandate, Vergütungen Dritter, Reglement zur Verhinderung von Interessenkonflikten und Sanktionen.
Die Kammer hebt verschiedentlich hervor, dass die OAK ihre Weisungsbefugnis überschreitet, weil die entsprechenden Verordnungsgrundlagen entweder nicht gegeben sind oder die Weisung mit diesen im Widerspruch steht. So wird etwa im Abschnitt über die Mitwirkung bei der Geschäftsführung betont, dass “eine rein auf die technische Verwaltung oder Buchhaltung beschränkte Dienstleistung gemäss Erläuterungen zu Art. 40 BVV 2 mit dem Expertenmandat vereinbar” sei.
Die Kammer hält fest: “Es handelt sich hier nicht bloss um eine Ausweitung eines nicht abschliessenden Katalogs unvereinbarer Konstellationen, sondern um eine Verletzung des verordnungsgeberischen Willens, die Mitwirkung bei der Geschäftsführung resp. ganz allgemein in der Entscheidungsfindung zu verbieten, dabei aber unter anderem die rein technische Versichertenverwaltung und die kaufmännische Buchhaltung durch den Experten für berufliche Vorsorge zuzulassen. Dies kann für die SKPE nicht akzeptabel sein.”
Zusätzlich zur Stellungnahme der Kammer sind von der Homepage der Kammer auch die Stellungnahmen einer Reihe von Kammer-Mitgliedern einzusehen. Sie stimmen im Kern meist mit den Vorbehalten der Kammer überein, bringen aber zusätzlich eine Vielzahl neuer Elemente zur Sprache.
Jun 1, 2013 at 9:12 in
Aufsicht,
Gesetzgebung |
Post a Comment
Email Article
Print Article
Share Article |
Permalink Asip, Switzerland's pension fund association, has accused the country's top supevisor (OAK) of trying to prevent conflicts of interest that do not exist. The most recent draft for a decree published by the so-called Oberaufsichtskommission covers the independence of 'pension fund experts', or Pensionskassenexperte, which are certified actuaries Pensionskassen must use for actuarial matters. The OAK wants to disqualify people on the board of directors, as well as those working anywhere in the administration of a fund – such as manager selection, for example – as 'experts'.
But Christoph Ryter, the recently re-elected president at Asip, said: "While we agree board members should not serve as Pensionskassenexperte, we do not see why someone choosing a manager should not be qualified to comment on underfunding." He pointed out that all manager selections are checked by an independent third party anyway. Ryter said he would leave it to the trustees to decide whether these people should be allowed to serve as experts in a fund, and urged the OAK not to rule out that possibility.
"Many Pensionskassen would have to change their Pensionskassenexperte should the decree be passed in its current form," he added. Ryter said it was often "difficult" to find a good, external expert, and that it "might be good for a pension fund not to have to work together with too many external partners". He noted the OAK had shown "a greater degree of pragmatism" when it came to amending the decree on reporting costs in pension funds – "but we are missing this in the most recent draft on Pensionskassenexperten".
Mai 30, 2013 at 17:33 in
Aufsicht |
Post a Comment
Email Article
Print Article
Share Article |
Permalink
Die Oberaufsichtskommission hat die Liste der zugelassenen Experten (natürliche Personen) publiziert. Die Liste umfasst 198 Namen, das sind 18 mehr als die Kammer aktuell Mitglieder hat. 10 sind nach altrechtlicher Zulassung vermerkt.
Mai 14, 2013 at 18:20 in
Aufsicht | Comments Off
Email Article
Print Article
Share Article |
Permalink Die Oberaufsichtskommission hat ihren Jahresbericht 2012 publiziert, samt Gruppenfotos von Kommission (oben) und Geschäftsstelle (unteres Foto) - die Chefs jeweils mit verschränkten Armen.
Nachdem die ursprünglich veranschlagten Kosten resp. Gebühren auf einige Kritik gestossen und deshalb letztere gesenkt worden sind, interessiert die Jahresrechnung. Sie schliesst bei Gesamteinnahmen von 6,3 Mio. mit einem Überschuss von 1,6 Mio.Franken, allerdings wurden noch nicht alle geplanten Stellen besetzt.
Mai 8, 2013 at 15:00 in
Aufsicht | Comments Off
Email Article
Print Article
Share Article |
Permalink
Die Oberaufsichtskommission BV hat die mit einiger Spannung erwartete Weisung zum Ausweis der Vermögensverwaltungskosten publiziert. Im einzelnen behandelt werden die Themen Kostentransparenz, TER-Kostenquote und –kennzahl, Ausweis in der Jahresrechnung und Verantwortlichkeiten. Bezüglich Jahresrechnung wurde in Punkt 5 festgelegt:
5.1 Betriebsrechnung
Auf Stufe Einrichtung (1. Ebene) sind die Kosten von kostentransparenten Vermögensanlagen voll-ständig in der Betriebsrechnung als Vermögensverwaltungskosten auszuweisen. Dies umfasst die TER-, die TTC- und die SC-Kosten.
Zusätzlich sind die TER-Kosten von kostentransparenten Kollektivanlagen (2. und allenfalls 3. Ebene) gemäss Vorgaben dieser Weisungen zu berechnen und ebenfalls in der Betriebsrechnung als Vermögensverwaltungskosten auszuweisen. Die Erträge der jeweiligen Kategorien von Vermögensanlagen sind entsprechend zu erhöhen. Die Position „Nettoergebnis aus Vermögensanlage“ bleibt dadurch unverändert.
5.2 Anhang
Im Anhang der Jahresrechnung sind mindestens folgende Angaben offen zu legen:
Die OAK hält in ihrer Mitteilung zur Publikation fest: “Die Massnahmen können von den Pensionskassen mit vertretbarem Aufwand umgesetzt werden. In die Pflicht genommen werden hingegen die Produkteanbieter, indem ihre Produkte künftig als intransparent qualifiziert werden, falls sie die geforderten Kosteninformationen nicht liefern.”
Weisung / NZZ /
Mitteilung OAK
Apr 23, 2013 at 14:17 in
Aufsicht |
Post a Comment
Email Article
Print Article
Share Article |
Permalink
Die Oberaufsichtskommission hat eine Anhörung zur vorgesehenen Weisung über die “Unabhängigkeit des Experten für berufliche Vorsorge” in die Anhörung gegeben. Übernommen werden im wesentlichen die Vorschriften gemäss Strukturreform (mehr als 20% des gesamten Einkommen aus einer Kundenbeziehung über mehr als drei Jahre), Unvereinbarkeit von Expertentätigkeit und Revisionsstelle, Mitwirkung bei der Geschäftsführung, etc. Die Anhörungsfrist dauert bis 15. Mai 2013.
Apr 13, 2013 at 16:08 in
Aufsicht |
Post a Comment
Email Article
Print Article
Share Article |
Permalink
Vermögensverwalter befürchten, aufgrund regulatorischer Unklarheiten das Geschäft mit den Vorsorgeeinrichtungen zu verlieren. Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge weist indessen den Vorwurf zurück, sie verursache Verzögerungen, schreibt Michael Ferber in der NZZ.
Die OAK BV unter ihrem Präsidenten Pierre Triponez gebe sich in dieser Angelegenheit sehr defensiv und formalistisch, kritisiert Andreas Brügger, Geschäftsleitungsmitglied des VSV. Er geht davon aus, dass die Oberaufsichtskommission darauf hoffe, dass der Kelch einer «Befähigung» der Vermögensverwalter an ihr vorübergehe. Die OAK BV und das zuständige Departement schöben sich den Ball hin und her und liessen Zeit verstreichen. Diese Zeit fehle den Vermögensverwaltern, die im Wettbewerb bleiben wollten.Wenn noch lange zugewartet werde, löse sich das Problem automatisch, weil die Vermögensverwalter dann ihre Mandate bei den Pensionskassen verlieren dürften. Diese Entwicklung habe bereits eingesetzt – und dieser Prozess werde sich ab dem 30. Juni dieses Jahres zweifellos noch beschleunigen. Neugeschäft könnten die Vermögensverwalter schon jetzt nicht mehr akquirieren, sagt Brügger.
In der Branche der UVV wird indessen zunehmend die Angst formuliert, die Politik wolle die Vermögensverwalter aus der beruflichen Vorsorge «herausdrängen». Pierre Triponez weist indessen die Vorwürfe, die OAK BV habe in dieser Angelegenheit für Verzögerungen gesorgt und lasse die Vermögensverwalter im Dunkeln, weit von sich. Es gebe keinerlei Animositäten gegenüber Vermögensverwaltern.Mögliche Verschwörungstheorien seien in dieser Angelegenheit völlig fehl am Platz. Das Problem sei folgendes: Bei der 2011 vom Bundesrat als Teil der BVG-Strukturreform erlassenen Verordnung BVV 2 seien inhaltlich Regelungen getroffen worden, die nicht umsetzbar gewesen seien. Zudem sei die Kompetenz der OAK BV nicht sauber geregelt gewesen. In der damaligen Form habe die Verordnung nicht in Kraft treten können, sagt Triponez zur NZZ.
Apr 6, 2013 at 12:21 in
Aufsicht |
Post a Comment
Email Article
Print Article
Share Article |
Permalink
Die von der OAK erstmals durchgeführte Erhebung zur finanziellen Lage der VE Ende 2012 ist nach Auskunft von André Tapernoux von der Oberaufsichts-Kommission offenbar auf gutem Wege. 80 Prozent der angeschriebenen PKs hätten bis Ende März den Fragebogen ausgefüllt. Damit ist man nicht mehr weit von den 90 Prozent, welche jeweils in den Umfragen der kant. Aufsichtsämter enthalten waren – und das jeweils im Spätherbst. Publiziert werden die Ergebnisse voraussichtlich Anfang Mai, wobei keine 100 Prozent-Beteiligung gefordert ist. Besonderes Interesse dürften die in einer eigenen Umfrage erhobenen Angaben zum Stand der öffentlich-rechtlichen Kassen betreffend Entscheid zu Voll- resp. Teilkapitalisierung finden.
Mrz 28, 2013 at 17:36 in
Aufsicht,
Statistik |
Post a Comment
Email Article
Print Article
Share Article |
Permalink
Die Oberaufsichtskommission führt erstmals eine Früherhebung zur aktuellen finanziellen Situation der Vorsorgeeinrichtungen per 31.12.2012 durch. Die OAK koordiniert diese Erhebung zentral für alle BVG-Aufsichtsbehörden. Die bisherigen Umfragen der kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden zu Unterdeckungen und den öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, die jeweils anfangs Jahr durchgeführt wurden, fallen damit weg.
Grundgesamtheit der Erhebung sind sämtliche Vorsorgeeinrichtungen (registrierte und nicht registrierte), die dem FZG unterstellt sind. Die Eingabe der Daten erfolgt durch die Vorsorgeeinrichtung Internet-basiert mittels elektronischem Fragebogen. Die Daten sind per 28.2.2013 abzugeben. Die OAK ist sich bewusst, dass es sich dabei mehrheitlich um nicht geprüfte Zahlen handelt.
Die Zürcher BVG- und Stiftungsaufsicht hat an die von ihr beaufsichtigten Einrichtungen der beruflichen Vorsorge ein Inforschreiben versandt, dass die Themen Berichterstattung, Anpassung der Reglemente an die Strukturreform, Meldung von personellen Wechseln, Abgabe an die OAK, Kennzahlen und das neue Gebührenreglement umfasst.
Jan 7, 2013 at 15:26 in
Aufsicht |
Post a Comment
Email Article
Print Article
Share Article |
Permalink
Die OAK-BV hat eine Anhörung zu den geplanten Weisungen “Ausweis der Vermögensverwaltungskosten” gestartet. Sie dauert bis 15. Januar, Inkrafttreten ist per 1. Januar vorgesehen (sic!). In einem Begleitbrief an die Anhörungsteilnehmer werden Ziele und Inhalt der Weisungen dargelegt. Als Ziele werden primär Transparenz und Standardisierung genannt. Inhalt bilden Anforderungen an die Transparenz und Kostenquoten kollektiver Kapitalanlagen, Anerkennung der TER-Kostenkonzepte der Fachverbände durch die OAK sowie der Ausweis der TER-Kosten in der Betriebsrerchnung der VEs. Der Entwurf ist sehr detailliert ausformuliert und bildet damit die erste grössere aufsichtsrechtliche Massnahme der Oberaufsicht.
Der Entwurf ist in Fachkreisen bereits auf heftige Kritik gestossen. Peter Schnider schreibt in BVG-Aktuell 50/12: “Was die OAK in ihrem Entwurf präsentiert, geht in Richtung regulatorischer Overkill mit grossem Zusatzaufwand für die Vorsorgeeinrichtungen und einem deutlichen Rückschritt bezüglich Transparenz und nur schwer erkennbarem Mehrwert. Nachdem das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) empfohlen hat, im Anhang insbesondere den international anerkannten TER auszuweisen, mutet es eher befremdlich an, dass die OAK einen eigenen TER-Begriff (TER OAK) definieren will. Nicht zielführend, wenn nicht sogar verwirrend und den Grundsatz der Klarheit und Wahrheit missachtend, ist auch, dass die Kosten auf transparenten Kollektivanlagen nicht nur auf dem Bestand Ende Jahr mit einer gewichteten TER im Anhang anzugeben, sondern unter Berücksichtigung der getätigten Umschichtungen in der Jahresrechnung auszuweisen sind. Buchhalterisch genau erfasste Zahlen werden so mit geschätzten Werten vermischt. Auch bei neu gegründeten kollektiven Kapitalanlagen sollen im ersten Jahr des Bestehens geschätzte Kosten in die Jahresrechnung einfliessen. Ob dies tatsächlich ein Mehrwert bezüglich Transparenz sein wird, muss hinterfragt werden.”
BVG-Aktuell zitiert auch Hanspeter Konrad. Er meint “dass es «eine grundsätzliche Überarbeitung und Rückkehr zum ursprünglich angedachten pragmatischen Vorschlag braucht». Zudem schlägt der ASIP für künftige Anpassungen vor, weitergehende Offenlegungsideen zuerst bei einer repräsentativen Anzahl von unterschiedlichen Vorsorgeeinrichtungen zu testen, um ein besseres Verständnis des Aufwands für die Einrichtungen zu erhalten.
Anhörung, Begleitbrief und Weisungsentwurf /
Kommentar Schnider
Dez 13, 2012 at 11:05 in
Aufsicht |
Post a Comment
Email Article
Print Article
Share Article |
Permalink
Die OAK-BV hat mit Datum 5.12.12 ihre zweite Weisung publiziert. Sie betrifft den Standard der Jahresberichte der Aufsichtsbehörden. Sie betrifft also lediglich die BVG-Aufsichtsbehörden und ist erstmals für das Geschäftsjahr 2012 anzuwenden.
Dez 13, 2012 at 10:39 in
Aufsicht |
Post a Comment
Email Article
Print Article
Share Article |
Permalink
Der Verwaltungsrat der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) hat Roger Tischhauser zum neuen Direktor gewählt. Roger Tischhauser wird seine neue Funktion anfangs 2013 übernehmen, heisst es in einer Mitteilung des BVS. Er tritt die Nachfolge von Dr. Erich Peter an. Roger Tischhauser (50) war als Jurist seit 2008 Mitglied der Geschäftsleitung sowie Head of Management Services bei einer international tätigen Lebensversicherungs-Gesellschaft (Zürich) und verfügt über langjährige Management- sowie Führungserfahrung.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2012 das neue Gebührenreglement genehmigt. Die neue Gebührenordnung BVS hat ab 2013 Rechtskraft. Die
Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich erfolgte am 2. November 2012.
Nov 13, 2012 at 14:53 in
Aufsicht,
Personelles |
Post a Comment
Email Article
Print Article
Share Article |
Permalink
Im Rahmen der Strukturreform wurde der Art. 48a der BVV2 betreffend Ausweis der Verwaltungskosten von Vorsorgeeinrichtungen erweitert. Neu müssen diejenigen Vermögensteile, die in intransparenten Produkten angelegt sind, d. h. deren Vermögensverwaltungskosten nicht in der Betriebsrechnung ausgewiesen werden können, im Anhang separat ausgewiesen werden. Die OKA erarbeitet die Bedingungen, unter welchen Vermögensteile auch dann in der Jahresrechnung als transparent dargestellt werden können, die mit der Wertentwicklung verrechnet werden (Anlagestiftungen). Laut Darstellung OAK sind die Empfehlungen aus der c-alm Studie dabei eingeflossen.
Die Weisungen der OAK werden noch dieses Jahr zur Stellungnahme an die betroffenen Kreise geschickt. Ziel ist es, die Weisungen im ersten Quartal 2013 zu erlassen. Um den Vorsorgeeinrichtungen, aber auch den Anbietern von kollektiven Anlagen, genügend Zeit für deren Umsetzung zu geben, werden die Weisungen erstmals für Jahresabschlüsse per 31. Dezember 2013 anwendbar sein.
Die regionalen Aufsichtsbehörden werden deshalb angehalten, die konkrete Umsetzung von Art. 48a Abs. 3 BVV 2 ebenfalls erstmals für die Jahresberichte 2013 zu überprüfen.
Nov 6, 2012 at 11:12 in
Aufsicht |
Post a Comment
Email Article
Print Article
Share Article |
Permalink Zusammen mit den Weisungen hat die OAK auch die Liste der provisorisch zugelassenen Experten publiziert. Sie kann von der Website der OAK herunter geladen werden.
Nov 6, 2012 at 10:59 in
Aufsicht |
Post a Comment
Email Article
Print Article
Share Article |
Permalink
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge hat ihre erste Weisung erlassen. Sie betrifft die Zulassung von Experten. Umschrieben werden die fachlichen Voraussetzungen für natürliche und juristische Personen und das Verfahren. Für natürliche Personen gelten das Diplom als PK-Experte, die kontinuierliche Weiterbildung sowie die Einhaltung von fachlichen Mindeststandards als Voraussetzung. In einem dritten Teil der Weisung werden unter dem Titel “Erläuterungen” nochmals alle Details ausführlich dargestellt. Die Weisung ist am 1. November in Kraft getreten.
Die Experten sind gehalten, ihr Gesuch für Zulassung bis zum 1. Februar 2013 einzureichen. Der Entscheid wird in Form einer Verfügung eröffnet; die Zugelassenen werden in das im Internet publizierte Register aufgenommen. Ein späteres Gesuch ist möglich, allerdings erlischt die provisorische Zulassung ohne Gesuch bis zum 1.2.
Weisung OAK / Brief der OAK an die Experten /
Expertenseite bei der OAK
Nov 6, 2012 at 10:42 in
Aufsicht |
Post a Comment
Email Article
Print Article
Share Article |
Permalink Die Konferenz der kantonalen BVG-Aufsichtsbehörden hat den Bericht zur Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2011 “aus ihrer Optik” publiziert. Das Jahr hat bekanntlich schlecht geschlossen, was im Bericht seinen Niederschlag findet. Aber auch die im laufenden Jahr gute Performance ist für die Aufsicht offenbar kein Grund für Optimismus.
In der Pressemitteilung heisst es: “Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich die Lage bei den Vorsorgeeinrichtungen verschlechtert hat; auch bei den Vorsorgeeinrichtungen in Überdeckung sind in vielen Fällen die Wertschwankungsreserven nicht oder nicht in der definierten Höhe vorhanden, womit eine beschränkte Risikofähigkeit vorliegt. Die im Jahr 2011 prognostizierte Verschlechterung der Lage hat sich leider bewahrheitet. Die bisherige Entwicklung an den Finanzmärkten im Jahr 2012 wird voraussichtlich im günstigsten Fall zu einer leichten Entlastung führen; realistischer Weise können aber die vorhandenen Unterdeckungen damit nicht behoben werden.”
“Aus aufsichtsrechtlicher Sicht werden daher die nächsten Jahre anforderungsreich bleiben; die enge Überwachung der Unterdeckungsfälle, die fortdauernde Umsetzung der Bestimmungen aus der Strukturreform und die neuen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen bringen eine sehr starke Arbeitsbelastung für die Aufsichtsbehörden mit sich.”
Okt 12, 2012 at 10:08 in
Aufsicht,
Statistik |
Post a Comment
Email Article
Print Article
Share Article |
Permalink
Die Oberaufsichtskommission hat ihre vierte Mitteilung publiziert. Sie betrifft die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen. Vor eigentlichen Weisungen scheint die Kommission noch zurückzuschrecken. Es gibt bislang keine. Wobei der Übergang wohl fliessend ist.
In der Mitteilung wird recht ausführlich über das alte Recht und die Hintergründe des neuen berichtet. Den Hauptteil aber machen die Erläuterungen zu diversen Fragen beim Wechsel zur Vollkapitalisierung aus. Eingegangen wird auf Sanierungspläne, Ermessensspielräume, Anpassung der Vorsorgepläne und auf Fragen zur Teilliquidation.
Zu letzterem Punkt wird festgehalten: “Bis zur vollständigen Ausfinanzierung muss die für die Teilkapitalisierung geltende Regelung von 6/6 Artikel 19 Absatz 2 FZG analog zur Anwendung kommen, d.h. ein Fehlbetrag darf nur so weit abgezogen werden, als er den Deckungsgrad beim Übergang in die Vollkapitalisierung per 1. Januar 2012 unterschreitet. Der Fehlbetrag ist unter denselben Voraussetzungen entstanden wie bei Kassen, die sich für das System der Teilkapitalisierung entscheiden, nämlich durch Abweichung vom Grundsatz der Bilanzierung in geschlossener Kasse.”
Und weiter: “Die Botschaft hält also fest, dass Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie, die nicht voll kapitalisiert sind, Fehlbeträge bei Teilliquidationen nicht abziehen dürfen. Allein mit dem Entscheid für das System der Vollkapitalisierung ist die Kasse noch nicht voll kapitalisiert, voll kapitalisiert ist sie erst, wenn sie einen Deckungsgrad von 100% erreicht hat. Ein Fehlbetrag kann erst abgezogen werden, wenn die Staatsgarantie infolge Erreichen genügender Wertschwankungsreserven aufgehoben wird und die Kasse später erneut in eine Unterdeckung gerät.”
Sep 14, 2012 at 9:46 in
Aufsicht |
Post a Comment
Email Article
Print Article
Share Article |
Permalink Nach dem schon früher bekannt gewordenen Rücktritt von Erich Peter als Direktor der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich, hat deren Verwaltungsrat beschlossen, Benedikt Häfliger, Vizedirektor, mit der interimistischen Leitung zu betrauen. Weil die Kündigung von Peter Ende auf Ende Jahr erfolgte, er aber sein Ferienguthaben (von 6 Monaten) bezieht, erfolgt der Wechsel per sofort. Frau Monika Leuenberger zeichnet gemäss einer Mitteilung der Aufsicht für die fachliche Führung innerhalb der Aufsichtsbehörde verantwortlich.
Ebenfalls wird mitgeteilt, dass der Regierungsrat im Herbst das neue Gebührenreglement berät, das ab 2013 in Kraft treten wird.
Jul 19, 2012 at 11:08 in
Aufsicht,
Personelles |
Post a Comment
Email Article
Print Article
Share Article |
Permalink