Werbung

 

 

Suchen

Folgen Sie uns auf Twitter:

Follow vorsorgeforum on Twitter

 Clip to Memonic

Mitglieder Vorsorgeforum
Die aktuelle Diskussion

Umwandlungssatz

 

Mit dem Bericht des Bundesrates zur Zukunft der 2. Säule läuft im Herbst 2011 die nächste Runde der Diskussion um die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes an. Die Arbeitnehmer-Organisationen bringen sich bereits in Stellung.

------------------------------

Strukturreform

Die Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Strukturrevision in BVV1, BVV2 und der neuen ASV hatte heftige Diskussionen ausgelöst. Die schliesslich in Kraft gesetzten Bestimmungen aber wurden mit Erleichterung zur Kenntnis genommen. Verfolgen Sie hier die Entwicklung und laden Sie alle wichtigen Dokumente herunter.

Newsletter

Unser Newsletter ist kostenlos und erscheint 14tägig. Zur Anmeldung benützen Sie bitte das Formular  hier

Nr. 207
Die neuste Ausgabe

BVG-aktuell Themen

Entries in Aktuell (364)

1:52PM

Sozialpolitik 2012 aus SGB-Sicht

Doris Bianchi (geschäftsführende Sekretärin beim Schweiz. Gewerkschaftsbund) hat im SGB-Newsletter die für 2012 absehbaren sozialpolitischen Entscheide aufgelistet und (teilweise) kommentiert.

 SGB Newsletter

9:15PM

Interne Vernehmlassung zum 2. Säule-Bericht

asipDer ASIP hat seine Mitglieder eingeladen, ihm bis zum 22. Februar ihre Stellungnahmen zum Bericht über die Zukunft der zweiten Säule zuzustellen. Im Hinblick auf die definitive ASIP-Stellungnahme sollen sie in den Meinungsbildungsprozess einbezogen werden. Die Mitglieder werden ermuntert, ihre Meinung zum Bericht mitzuteilen.

 ASIP

4:38PM

avenir suisse: Prioritätenliste der  Ökonomen

image

Avenir Suisse hat führende Ökonomen in der Schweiz aufgefordert, von 15 Reformvorschlägen in der Wirtschaftspolitik die fünf dringlichsten Anliegen zu bezeichnen und zu bewerten. Am dringlichsten erscheint den Befragten die Einführung einer Schuldenbremse bei AHV, IV und EO, die beim Überschreiten von festgeschriebenen Schwellenwerten Massnahmen für den Schuldenabbau vorschreibt. An zweiter Stelle kommt die im Parlament seit Jahren hängige Reform der Mehrwertsteuer, dabei stehen – entgegen dem bisher vom Parlament geäusserten Willen – die Einführung eines Einheitssteuersatzes sowie die Abschaffung möglichst vieler Ausnahmen im Vordergrund. An dritter Stelle folgt die Forderung nach einer Entpolitisierung der Rentenparameter in der beruflichen Vorsorge, also die Anpassung der Mindestverzinsung und des Umwandlungssatzes nach vorgegebenen Formeln und entsprechend der Lebenserwartung und der Lage auf den Kapitalmärkten statt aufgrund von politischen Entscheiden des Bundesrates oder gar des Volkes.

An der Umfrage beteiligten sich 37 führende Ökonominnen und Ökonomen der Schweiz. Die Befragten konnten aus 15 Vorhaben und einem eigenen Vorschlag für wirtschaftspolitische Reformen die fünf dringlichsten auswählen und bewerten. Ein Reformvorschlag konnte dabei maximal 100 Punkte erzielen.

 avenir suisse

10:00AM

Travail.Suisse begrüsst 2. Säule-Bericht

Die Gewerkschaft Travail.Suisse hält zum Bericht des Bundesrates fest: “Travail.Suisse begrüsst, dass der Bundesrat im Bericht zur Zukunft der 2. Säule eine umfassende Auslegeordnung zu verschiedenen Themen der Altersvorsorge vornimmt. Im Kern geht es letztlich aber um die Höhe des Mindestumwandlungssatzes. Für Travail.Suisse ist eine Senkung des Umwandlungssatzes nur diskutabel, wenn die Rentenhöhen mit substanziellen Ausgleichsmassnahmen gesichert werden. Zudem müssen die überrissenen Gewinne der Lebensversicherer in der 2. Säule gestoppt und die überhöhten Vermögensverwaltungskosten der Finanzindustrie gesenkt werden.”

 Travail.Suisse

1:52PM

2. Säule-Bericht: SGB meldet Bedenken an

sgbNach dem ASIP hat sich auch der Gewerkschaftsbund jetzt mit einem Kommentar zum 2. Säule-Bericht gemeldet. Doris Bianchi schreibt: “Dieser Bericht hat es in sich: Er zielt auf die Senkung des Mindestumwandlungssatzes und somit der Renten ab und zeigt hierfür einen möglichen Fahrplan auf. Doch anders als im Bericht behauptet, ist die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent mit Zeithorizont 2015 überhaupt nicht “weitgehend akzeptiert”. Im Gegenteil. Es ist eine Tatsache, dass die heutigen Renten aus der ersten und zweiten Säule für die tiefen und mittleren Einkommen häufig zu knapp sind. Leitgedanke aller Reformvorhaben der Altersvorsorge muss daher die Erfüllung des Verfassungsauftrags sein: Die Sicherstellung der gewohnten Lebensführung auch im Alter.

Der Bericht gibt das Mantra der Pensionskassenwelt, dass die Lebenserwartung stets ansteigt und die Renditen immer tiefer fallen, ziemlich ungefiltert wieder. Es wird Angstmacherei betrieben. Doch für den SGB ist klar, dass die Änderung einer zentralen Messgrösse für die Bestimmung der Rentenhöhe detaillierte Analysen erfordert. Diese fehlen aber im Bericht weitgehend. Um diese Lücke zu füllen, untersucht der SGB selbst die Finanzierung der aktuellen Renten aus der beruflichen Vorsorge. Er wird während des Anhörungsverfahrens die entsprechenden Grundlagen präsentieren.” Man ist gespannt.

 Mitteilung SGB

11:48AM

ASIP zum 2. Säule-Bericht: Forderung nach klaren Prioritäten

asipDer Pensionskassenverband hat sich in einer Medienmitteilung zum heute publizierten Bericht des Bundesrates über die Zukunft der 2. Säule geäussert. Der Verband schreibt, es brauche nun eine politische Agenda der dringlich zu behandelnden Themen, sowie eine ausführliche Diskussion über die Zukunft der 2. Säule mit allen Anspruchsgruppen. Schwachstellen müssten identifiziert und ausgemerzt werden, während die Vorteile der 2. Säule, das kollektiven Sparen zu stärken seien. Im Vordergrund stünden die prägenden Eckwerte Umwandlungssatz, Rentenalter und Mindestzins, wobei die Diskussion sich an realistischen Lagebeurteilungen orientieren müsse, nicht an politischem oder individuellem Wunschdenken. Um die administrativen Kosten weiter senken zu können, ist der Einsatz gegen einen weiteren Regulierungsschub für den ASIP zentral. Die sozialpartnerschaftlich aufgebaute berufliche Vorsorge stelle nach wie vor ein funktionsfähiges System dar.

Der Bericht zeigt nach Meinung des ASIP nachvollziehbare Lösungsansätze auf, die es in den kommenden Wochen zu diskutieren gilt. Für die nachhaltige Entwicklung einer Pensionskasse sei es zentral, dass die Bedürfnisse aller Beteiligten, der erwerbstätigen Versicherten und der Rentenbezüger, fair abgedeckt werden. Die Leistungsfähigkeit einer Kasse sei so darzustellen, dass bei den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern, aber auch den Rentenbezügern keine falschen Vorstellungen bezüglich den Ertrags- und Leistungszielen entstehen. Realistische Erwartungen an die künftigen Finanzerträge seien zwingend; es gebe keine sicheren Erträge; die Chancen und Risiken müssten erkannt werden. Diesbezüglich sei beispielsweise die Frage der Höhe des Umwandlungssatzes in jedem Fall rasch zu beantworten.

Neben der Frage des Umwandlungssatzes sind für den ASIP die Themen Kapitalbezugsmöglichkeiten, Legal Quote, Solvenz, Vereinfachungen, Kosten, Teilliquidation und Sanierungsmassnahmen einer kritischen Beurteilung zu unterziehen. Von den Banken fordert er mehr Transparenz bei strukturierten Produkten.

 Mitteilung ASIP

9:59AM

BSV: Bericht über die Zukunft der 2. Säule geht in die Anhörung

Das Eidgenössische Departement des Innern hat Ende Dezember beschlossen, die Anhörung zum Bericht über die Zukunft der 2. Säule zu eröffnen. Der Bericht wurde jetzt auf der Website des BSV aufgeschaltet. Er enthält eine umfassende Problemanalyse und Lösungsansätze zu den verschiedenen Reformpunkten, insbesondere zum Mindestumwandlungssatz, zur Legal Quote und zu den Verwaltungskosten. Der Bundesrat wird den Bericht nach der Anhörung bereinigen und mit konkreten Reformvorschlägen im Sinne einer Reformagenda dem Parlament vorlegen.

Gemäss einer Mitteilung des BSV  steht im Mittelpunkt der Mindestumwandlungssatz. Es werden Überlegungen zu seiner Höhe angestellt und flankierende Massnahmen, mit denen die Auswirkungen einer allfälligen Senkung des Satzes auf die Höhe der Renten abgefedert werden könnten, erörtert. Weitere Schwerpunkte des Berichts widmen sich den Kosten der beruflichen Vorsorge und Vereinfachungen sowie der Gewinnbeteiligung der Versicherungsgesellschaften (Legal Quote). Darüber hinaus beleuchtet der Bericht zahlreiche Themen rund um die Finanzierung und Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge.

Der Bericht über die Zukunft der 2. Säule wurde in enger Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen BVG-Kommission erstellt. Das EDI gibt nun den interessierten Kreisen bis Anfang März 2012 Zeit, zu den Lösungsansätzen Stellung zu nehmen. Der Bundesrat wird unter Berücksichtigung der Anhörungsergebnisse zu den einzelnen Reformpunkten konkrete Reformvorschläge ausarbeiten und den Bericht mit einer entsprechenden Reformagenda noch vor der Sommerpause 2012 zuhanden des Parlaments verabschieden. Anschliessend soll die Umsetzung der einzelnen Reformen an die Hand genommen werden.

Mitteilung BSV /   Bericht

11:04AM

Neue Zusammensetzung der BVG-Kommission

Frey Claude, lic. es sc. éco. Präsident, gewählt bis: 31.12.2015, Unternehmensberater
Ammann Dominique, Dr. rer. pol., 31.12.2015, Partner PPCmetrics
Bianchi Doris, Dr.iur., 31.12.2015, Geschäftsführende Sekretärin Schweiz. Gewerkschaftsb.
Daum Thomas, lic.iur., Rechtsanwalt, 31.12.2015, Direktor Schweiz. Arbeitgeberverband
Desax Donald, lic. iur. 31.12.2015, Mitglied GL Helvetia
Di Mambro Sabino, Verwaltungsfachmann Personalvorsorge, 31.12.2015, PK Unia
Gfeller Kurt, lic. rer. publ., 31.12.2013, Vizedirektor Schweiz. Gewerbeverband
Grob Hügli Gabriela, 31.12.2015, Rechtsanwältin Axa Winterthur
Kohli Christian, dipl. Ing. FH, 31.12.2015, Leiter Versicherungen SBV
Konrad Hans-Peter, lic. iur. Rechtsanwalt, 31.12.2015, Direktor ASIP
Kuert Killer Matthias, lic. rer. soc., 31.12.2015, Leiter Sozialpolitik, Travail. Suisse
Lustenberger Markus, Dr. iur., 31.12.2015, Geschäftsleiter Zentralschweizer BVG-Aufsicht
Pillonel Michel, 31.12.2015, Membrecomité CSA
Regotz Kurt, 31.12.2015,Vizepräsident Syna
Sandoz Olivier, Avocat, 31.12.2015, Directeur générale FER Genève
Schlatter Andreas Ernst, Dr. sc. math. ETH, 31.12.2015, CEO Schweiz - UBS Global Asset Management
Schmid Brigitte, 31.12.2012,  Geschäftsführerin PK Swiss Re, Vorstandsmitglied ASIP
Spuhler Patrick, eidg. dipl. Pensionsversich.exp., 31.12.2015, PK Experte Swisscanto
Uttinger Laurence, lic.iur. Rechtsanwältin, 31.12.2015,

Sekretariat
Schönholzer Diot Beatrix, Bundesamt für Sozialversicherungen
3003 Bern, Telefon: Tel. 031 322 91 66

 BVG-Kommission

4:38PM

Beobachter: “Der neue Bundesrat ist teuer”

imageDer neue Bundesrat Alain Berset ist 39 Jahre alt. Nichts gegen junge Bundesräte, aber nun zeigt sich, dass das Parlament ein Thema sträflich vernachlässigt hat: die Ruhegehaltsregelung für Bundesräte und Bundesrichter, schreibt der Beobachter.

Tritt ein Bundesrat nach vier Amtsjahren zurück oder wird er abgewählt, erhält er ein Ruhegehalt von derzeit 18'333 Franken pro Monat, total 220'000 Franken pro Jahr – bis ans Lebensende. Und das zusätzlich zum Pensionskassenguthaben aus seiner Tätigkeit vor der Wahl, das er übrigens nicht in die Pensionskasse der Bundesverwaltung einbringen muss, sondern auf einem Freizügigkeitskonto parken darf.

Dass dies gerade bei jungen Bundes­räten zu stossenden Resultaten führen kann, hat das Parlament nach der Abwahl von Bun­desrätin Ruth Metzler im Jahr 2003 erkannt und eine Änderung der Ruhe­gehaltsregelung zuoberst auf die Prioritätenliste gesetzt. Doch passiert ist nichts. So könnte etwa Alain Berset, würde er nach vier Jahren abgewählt, den Steuerzahler fast zehn Millionen Franken Ruhegehalt kosten.

Noch komfortabler ist die Regelung für Bundesrichter: Sie müssen nicht mal eine Amtsperiode durchhalten, sondern bloss einen einzigen Tag arbeiten, und schon erhalten sie ein Ruhegehalt von rund 100'000 Franken pro Jahr bis ans Lebensende.

 Beobachter

9:25AM

Travail Suisse: Mindestzins systematisch zu tief

In einer Mitteilung von Travail Suisse heisst es zum Mindestzins-Entscheid: “Für Travail.Suisse ist es nicht haltbar, dass der Mindestzins in der beruflichen Vorsorge systematisch zu tief angesetzt wird. Es ist nicht fair, mit Verweis auf die unsichere künftige Lage einen Tiefzinsentscheid an den nächsten zu reihen, zumal in guten Jahren in der Vergangenheit der Mindestzins nicht oder zu wenig angehoben wurde. Der Bundesrat hat mit seinem heutigen Entscheid einseitig dem Druck der Versicherungsbranche nachgegeben und den Interessen der versicherten Arbeitnehmenden nicht Rechnung getragen.”

 Travail Suisse

4:50PM

ASIP begrüsst Mindestzins-Entscheid

asipDer Pensionskassenverband ASIP hält in einer Mitteilung fest: “Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP begrüsst den Entscheid des Bundesrates, den BVG-Mindestzinssatz für 2012 auf 1.5% festzulegen und bezeichnet ihn als notwendig. Der Entscheid stützt sich auf eine vom ASIP immer wieder geforderte, nachvollziehbare Formel mit objektiven Kriterien. Dies erhöht den Gestaltungsspielraum für die Pensionskassen-Verantwortlichen und damit die langfristige Sicherheit der zweiten Säule. Denn die Kriterien orientieren sich an wirtschaftlichen Realitäten und nicht an politischen Opportunitäten. Der ASIP weist schon länger darauf hin, dass die bisherige Gesamtentwicklung Korrekturmassnahmen erfordert. Beispielsweise ist der von der Politik festgelegte Umwandlungssatz zu hoch, und auch beim Mindestzinssatz fordert er eine grundlegende Entpolitisierung.

Der ASIP begrüsst die Wahl der Mitglieder der neu zu bildenden Oberaufsichts-Kommission. Er erwartet von dieser neuen Kommission - in Absprache mit der Konferenz der kantonalen/regionalen Aufsichtsbehörden - die Sicherstellung einer einheitlichen Aufsichtspraxis. Zudem ruft der ASIP in Erinnerung, dass die für die Aufsichtstätigkeit notwendigen Standards nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage und vorheriger Anhörung der interessierten Kreise erlassen werden dürfen.”

 Mitteilung ASIP

4:24PM

SP: Kritik an Mindestzinsentscheid

Die SP schreibt in einem Kommentar zum BVG-Mindestzinsentscheid des Bundesrates: “Die neuerliche Senkung des Mindestzinses kommt ausgerechnet zu jenem Zeitpunkt, an welchem Innenminister Burkhalter und die bürgerlichen Parteien mit Hochdruck an weiteren Abbauplänen bei den Renten arbeiten. Die Krise soll als Vorwand für eine Senkung des Umwandlungssatzes und einen allgemeinen Angriff auf die Renten genommen werden. Dagegen wird sich die SP mit aller Kraft einsetzen. Insbesondere auch angesichts eines Berichts, der dem Bundesrat heute vorliegt und der im Bereich BVG jährliche Vermögensverwaltungskosten von 3.9 Milliarden Franken ausweist. Bevor erneut an der Rentenschraube gedreht werden darf, müssen zunächst diese Kosten massiv gesenkt werden.”

 Mitteilung SP

4:16PM

BR setzt BVG-Mindestzins auf 1,5%

Das BSV schreibt in einer Mitteilung: “Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz auf den 1. Januar 2012 auf 1.5% festzusetzen. Die Festlegung des Satzes erfolgt wie im Vorjahr auf Basis einer Berechnungsmethode, welche die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge dem Bundesrat mehrheitlich empfohlen hat. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind dabei vor allem der langfristige Durchschnitt der Bundesobligationen sowie die Entwicklung der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Mit der Anpassung des Satzes wird der negativen Entwicklung und den aktuellen Schwankungen der Finanzmärkte angemessen Rechnung getragen.

Die Berechnungsmethode der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) kombiniert weitgehend risikolose mit risikoträchtigen Anlagen. Als Ausgangspunkt der Überlegungen dient wie bereits im Vorjahr der langfristige gleitende Durchschnitt der Rendite der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser gleitende Durchschnitt entspricht einem Obligationenportfolio, dessen Rendite fast risikolos erreichbar ist. Zusätzlich berücksichtigt werden der Pictet BVG Index 93 sowie der IPD Wüest & Partner Index, welche Aktien, Anleihen und Liegenschaften enthalten.

Die 2009 von der Mehrheit der BVG-Kommission dem Bundesrat empfohlene Formel ergibt per Ende Oktober einen Wert von 1.5%. Zu beachten ist ausserdem, dass die Aktienmärkte in diesem Jahr eine ausserordentlich negative Entwicklung mit hohen Schwankungen aufweisen. Der Swiss Market Index verlor 2011 beispielsweise per Ende Oktober rund 11%. Auch sind die aktuellen Zinssätze für Bundesobligationen auf rekordtiefem Niveau. Eine Anpassung des Satzes ist demnach gerechtfertigt.

Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfahl an ihrer Sitzung vom 1. September 2011 dem Bundesrat mehrheitlich einen Mindestzinssatz von 1.5%. Die Vorschläge hatten von 1% bis 2% gereicht. Bei der Konsultation der Sozialpartner hatten die Gewerkschaften für 2% bis 2.25% votiert, während sich die Arbeitgeberverbände für einen Satz von 1.25% bis 1.75% ausgesprochen hatten. Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) verlangte eine Senkung auf 1%.”

 Mitteilung BSV

2:02PM

ASIP mit überarbeiteter Charta

asipDer Schweizerische Pensionskassenverband ASIP hat seine Charta zur Pension Fund Governance vom 6. Mai 2008 aufgrund der neuen Anforderungen durch die Strukturreform überarbeitet, das gleiche gilt für die dazugehörige Fachrichtlinie. Die Fachrichtlinie konkretisiert die Charta und definiert Verhaltensregeln für die PK-Verantwortlichen. Sie gilt für alle Pensionskassen, die Mitglied des ASIP sind. Charta und Fachrichtlinie können von der Website des ASIP herunter geladen werden.

 ASIP-Charta / Fachrichtlinie

10:42AM

BV: keine Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten

Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge müssen auf den 1. Januar 2012 nicht der Teuerung angepasst werden.

 Mitteilung BSV

12:14PM

State Street übernimmt Complementa, Joost neuer CEO

Benjamin Brandenberger, VR-Präsident der Complementa, schreibt in einer Mitteilung vom 3.10.11: “Wir haben heute die Übernahme der Complementa Investment-Controlling AG und der Allocare AG durch State Street bekannt gegeben. Sämtliche 120 Mitarbeiter von Complementa und Allocare werden übernommen. Unser Unternehmen ist nun eine 100%-ige Tochtergesellschaft von State Street. Complementa und Allocare werden jedoch weiterhin unter ihrem bisherigen Namen firmieren und ihre eigene Identität vollständig beibehalten. Sowohl ich als auch Michael Brandenberger werden wie bis anhin dem Verwaltungsrat von Complementa angehören und im Unternehmen aktiv bleiben. Andreas Joost, gegenwärtig Mitglied der Complementa-Geschäftsleitung, wird die Position des CEO übernehmen und in Zukunft die Geschäfte von Complementa leiten.”

 Mitteilung der Complementa

4:20PM

“Tiefe Zinsen sind grössere Herausforderung als die Volatilität”

swisscantoDas Herbstgespräch von Swisscanto zu aktuellen Fragen der beruflichen Vorsorge fand im Zeichen der europäischen Staatsschuldenkrise und ihren kurz- und langfristigen Auswirkungen statt. Kurzfristig drücken der starke Schweizerfranken und die Verluste an den Aktienmärkten die Renditen, was die teilweise neu gebildeten Schwankungsreserven aufgebraucht hat. Längerfristig stellen die anhaltend rekordtiefen Zinsen aber die grössere Herausforderung dar, wie Swisscanto in einer Mitteilung festhält. Sie werden dazu führen, dass die für die Leistungssicherung notwendigen Sollrenditen wie in den vergangenen Jahren kaum erwirtschaftet werden können. Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen wird von den Vorsorgeeinrichtungen erwartet, dass sie ihren Leistungsverpflichtungen nachkommen.

Jeannette Leuch, COO Complementa Investment-Controlling, zeigte auf, wo die Pensions­kassen Ende August bezüglich ihres Deckungsgrades standen. Die Daten basieren auf dem Complementa Risiko Check-up. Vermögensgewichtet beträgt der errechnete durchschnitt­liche Deckungsgrad per Ende August 2011 für alle Kassen 95 Prozent (privatrechtliche Kassen 100%, öffentlich-rechtliche Kassen 89%). Diese Zahl ergibt sich aus einer Hoch­rechnung der per Ende 2010 erhobenen Daten. Hätten die Kassen keine Währungsabsiche­rungen vorgenommen, läge der Deckungsgrad per Ende August 2011 bei 93 Prozent. Complementa geht für die Simulation davon aus, dass sich der Umfang der Absicherungen dieses Jahr im gleichen Rahmen bewegt wie 2010. Insgesamt, ohne die öffentlich-rechtli­chen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie, sind die Vorsorgeverpflichtungen per Ende 2010 gedeckt (durchschnittlicher Deckungsgrad >100%). Per Ende August 2011 ist jedoch von einer Unterdeckung auszugehen. Die durchschnittliche Sollrendite von 2,5% im Jahr 2010 konnte durch die Renditen im Jahr 2010 erwirtschaftet werden. Die höhere Sollrendite im Vergleich zu den Vorjahren 2008 und 2009 zeigt, dass Sanierungsmassnahmen aufgrund des guten Ergebnisses von 2009 reduziert werden konnten. Die durchschnittliche Rendite aller untersuchten Pensionskassen von 2,9% in 2010 kam zu Stande durch den hohen Umfang an Währungsabsicherung sowie eine gute Vermögensbewirtschaftung, die eine Überrendite im Vergleich zur Benchmark-Performance ergab.

Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands ASIP, behandelte in seinem Referat die Strukturreform, welche mit der Verabschiedung der Verordnungen durch den Bundesrat auf der Gesetzgebungsstufe ihren Abschluss gefunden hat und jetzt von den Pensionskassen und Aufsichtsämtern praktisch umzusetzen ist. Einleitend betonte er angesichts des wirtschaftlichen und finanzpolitischen Umfeldes die Notwendigkeit einer Diskussions- und Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten, welche von einer ehrlichen Sorgfalt für die nachhaltige Sicherung des Vorsorgesystems geprägt ist. Es braucht ein konstruktives Miteinander, einen Dialog zwischen allen Akteuren der beruflichen Vorsorge. Gemeinsame Sachpolitik ist gefragt!

Für die Pensionskassen von besonderer Wichtigkeit sind die Vorschriften betreffend Loyalität und Integrität zur Führung der Vorsorgeeinrichtungen. Da diesbezüglich in den vergangenen Jahren seitens der Pensionskassen beträchtliche Fortschritte gemacht wurden, dürften sich die Auswirkungen im Rahmen halten, zumal der Bundesrat die teilweise realitätsfremden Anforderungen aufgrund der Kritik im Vernehmlassungsverfahren auf ein vernünftiges Niveau reduziert hat.

2:24PM

BVG-Kommission empfiehlt Mindestzins von 1,5%

Die Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Mindestzinssatz von aktuell 2% auf 1.5% anzupassen. Über eine allfällige Änderung des Satzes entscheidet der Bundesrat.

Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 1% bis 2%. Grundlage der Diskussion in der Kommission ist eine Berechnungsmethode, welche die BVG-Kommission dem Bundesrat 2009 empfohlen hat. Entscheidend für die Höhe des Satzes sind dabei vor allem der langfristige Durchschnitt der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Nach dieser Berechnungsmethode ergibt sich ein Zinssatz von 1.5%. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.

 Mitteilung BSV

10:01AM

Rettungsaktion für Wohlfahrtsfonds

image

Patronale Wohlfahrtsfonds stehen seit geraumer Zeit unter Druck. Viele Arbeitgeber haben bereits das Handtuch geworfen und ihre Fonds aufgelöst. Ursachen sind eine zu weit gehende gesetzgeberische Anforderungen durch das BVG wie auch die Auseinandersetzungen mit der AHV. Heute steht ein wertvolles Instrument unternehmerischer Sozialpolitik in Gefahr, aus legislatorischem und administrativem Perfektionismus zerstört zu werden. Einen Rettungsversuch unternimmt der Verband “PatronFonds”. Die Aktion ist eng verbunden mit einer parlamentarischen Initiative, die NR Fulvio Pelli am 17. Juni 2011 lanciert hat. Sie bezweckt die Stärkung der patronalen Fonds mit Ermessensleistungen. Der Verbandsvorstand, präsidiert von Pelli, wird sich aus fünf Unternehmerpersönlichkeiten zusammensetzen, die in ihrer Firma einen Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen unterhalten und sich für den langfristigen Erhalt dieses Instrumentes einsetzen wollen. Zudem wird angestrebt, zwei Experten im Bereich BVG zuzuziehen. Die Finanzierung “des Verbandes auf Zeit” soll durch die Vereinsmitglieder gewährleistet werden.

In der Charta des Verbands werden als Ziele festgehalten:

  • Schaffung besserer und sicherer gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Wohlfahrtsfonds mit Ermessenleistungen und damit gegen eine zu starke Bürokratisierung durch den Gesetzgeber;
  • Durchbrechen des Negativtrends – Stoppen der Liquidationswelle bei Wohlfahrtsfonds mit Ermessenleistungen;
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit über die wichtige volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistung;
  • Förderung der unternehmerischen Verantwortung bei potenziellen Stiftern und damit verbunden Schaffung eines Umfeldes, das die Entstehung neuer Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen begünstigt.

Konkret wird eine Entschlackung des ZGB Art. 89 bis durch die Beifügung eines Absatzes angestrebt, der regeln soll, welche Bestimmungen für Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen Gültigkeit haben. Zudem unterstützt man die Schaffung von klaren und langfristig angelegten Rahmenbedingungen zwecks Gewährleistung der Planungs‐ und Rechtssicherheit für die Unternehmen. Der Verband befindet sich derzeit auf Mitgliedersuche. Die Geschäftsführung von Patronfonds obliegt Cécile Bachmann von der Kommunikationsagentur Furrer.Hugi&Partner, die auch gerne Anfragen von Wohlfahrtsfonds entgegennimmt.

 Charta /  Initiative Pelli /

3:52PM

travail.suisse will billigere 2. Säule

Travail suisse hat an einer Medienkonferenz ihre Forderung nach einer billigeren 2. Säule vorgestellt. Im Zentrum stehen einerseits die Assekuranz und andererseits die Vermögensverwalter. Nach Meinung von travail.suisse verdienen beide Seiten zuviel an der beruflichen Vorsorge. Die Forderungen werden folgendermassen zusammen gefasst:

  • Die bei Stiftungen von Lebensversicherern versicherten Arbeitnehmenden müssen fair an den Überschüssen beteiligt werden. Kann eine Verbesserung der damit verbundene Mindestquotenregelung („Legal-quote“) zur Gewinnausschüttung die heute betriebene Zweckentfremdung der Vorsorgegelder nicht stoppen, ist eine Verbannung der Lebensversicherer als Träger von beruflichen Vorsorgeeinrichtungen unumgänglich.
  • Die Vermögensverwaltungskosten von fast 4 Mrd. CHF jährlich müssen klar reduziert werden. Die zweite Säule ist nicht der Goldesel der Finanzindustrie. Die zweite Säule wird mit solch horrenden und oft versteckten Vermögensverwaltungskosten in den Dunstkreis der Abzocker gerückt. Das ist einer Sozialversicherung nicht würdig. Bundesrat Burkhalter muss dafür sorgen, dass dies unterbunden wird.
  • Die klare Botschaft der Bevölkerung gegen Rentensenkungen ist zu respektieren. Wenn Anpassungen des Umwandlungssatzes notwendig sind, müssen Ausgleichsmassnahmen ergriffen werden, die Rentenkürzungen kurz- und langfristig verhindern.

P.W. Die Forderungen sind politisch motiviert und nicht ausreichend begründet. Die endlose Auseinandersetzung um die Legal Quote ist weitgehend fruchtlos geblieben und erhält auch hier keine neuen Elemente. Die Forderung, die Versicherer bei Nichterfüllung “aus der 2. Säule zu verbannen” ist unsinnig, solange ihr Produkt auf dem Markt in so hohem Masse nachgefragt wird und zudem zahlreiche Alternativen vorliegen. Auch die Forderungen an die Finanzindustrie gehen ins Leere. Wir haben heute eine höchst komplizierte 2. Säule. Die ist nicht gratis zu haben. Die Vermögensverwaltungskosten sind international kompetitiv und vergleichsweise günstig. Was travail.suisse bietet, ist leider nicht sehr gehaltvoll.

 Unterlagen