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Entries in Aktuarielles (90)

9:54AM

Treuhänder: Unterdeckung – was ist als Prüfer zu beachten?

Die Entwicklung an den Finanzmärkten hat zu einer Entspannung der Deckungslage bei den Vorsorgeeinrichtungen geführt. Trotzdem weisen viele Pensionskassen eine Unterdeckung aus. Dadurch werden bei der Abschlussprüfung 2009 zusätzliche Prüfungshandlungen notwendig, und es stellen sich Fragen bezüglich Rückstellungsbedarf bei den Jahresrechnungen der Arbeitgeber. Gefordert sind sowohl die Prüfer der Vorsorgeeinrichtungen als auch die der angeschlossenen Arbeitgeber, schreiben Heinz Vogel und Bruno Purtschert im Treuhänder.  

Von der Revisionsstelle des angeschlossenen Arbeitgebers müssen die Auswirkungen der Unterdeckung auf die Jahresrechnung des Arbeitgebers geprüft werden. Vor allem bei
Vorsorgeeinrichtungen, welche im Jahr 2009 Sanierungsbeiträge festgelegt haben, ist wohl die Bildung einer Rückstellung per 31.12.2009 – sofern nicht bereits im Abschluss 2008 vorgenommen – unausweichlich geworden.

Treuhänder

9:43AM

Treuhänder: Absicherung von Langleberisiken einer Pensionskasse am Kapitalmarkt

Obwohl das Langleberisiko, zusammen mit den Anlage und Zinsrisiken, zu den bedeutendsten Risiken für die Pensionskassen in der Schweiz und weltweit gehört, ist die Steuerung bisher schwierig. Seit einigen Jahren jedoch entwickelt sich ein zunehmend aktiver Markt für Finanzinstrumente, die es Vorsorgeeinrichtungen erlauben, das Langleberisiko effizient auf andere Marktteilnehmer zu übertragen. Das öffnet eine neue Ära des aktiven Risiko- und Kapitalmanagements, schreiben Ljudmila Bertschi, Andreas Gintschel und Nathalie Munaretto im Treuhänder 1-2/2010.

Treuhänder

5:43PM

EU: Düstere Demographie-Prognosen für Altersvorsorge – eine Zeitbombe auch für die Schweiz

Ein Papier der EU zu den Konsequenzen der demographischen Entwicklung bezüglich der Altersvorsorge und den Pensionskassen kommt zu beunruhigenden Schlüssen. U.a. heisst es: “Die Folgen der Alterung sind zehnfach so stark wie jene der Wirtschaftskrise” sie seien eine “Zeitbombe”. Der herunterladbare Bericht verlangt etwas Englischkenntnisse, sollte aber Pflichtlektüre sein für alle jene, welche die Demographie- und Biometrie-Voraussagen als Geschwätz der Assekuranz abtun (wie soeben wieder geschehen von Herbert Brändli in einem Stocks-Beitrag). Mit Blick auf die Abstimmung von 7. März scheint in der Schweiz gewissen Kreisen aber jeder Common Sense abhanden gekommen zu sein.

The impact of population ageing in the European Union is ten-fold that of the damage caused by the economic crisis, a briefing paper presented to the European Parliament has suggested. A report entitled Social impact of the crisis - Demographic challenges
and the pension system was produced ahead of a meeting in Brussels assessing the impact of the recent crisis. The paper argues while the impact of the economic crisis is "significant", the magnitude of ageing on pensions systems overshadows this position significantly. The paper from the EU's Economic and Scientific Policies Department states the "impact of the [2008/09 economic] crisis on pensions is in the order of 5% to 15%, while the impact of ageing is doubling the burden on the younger generation, an increase in the order of more than 100% in many member states".

The paper continued: "While financial markets were the main culprit of the current crisis, they remain nolens volens [whether one likes it or not] part of the solution in tackling the challenges of demographic change". The report claimed while the effect of the financial crisis may be felt "for a decade or more", population ageing will "not go away"... It is a century event". The paper, which is highly relevant to the meeting of the Parliament's Special Committee on the Financial, Economic and Social Crisis, delves into the history of bubble-type crises. It started with the famous tulip bubble of 1637, followed by the Asian crisis, the dot.com crisis, and so on. "The demographic challenge, however, is unique ..." it continued, and argued it is a far graver nature to national economies than any periodic collapse through trading bubbles. It claimed "ignorance, denial and political opportunism have in many member states undermined a consistent pension report [to defuse] the demographic time bomb".

Among analysis of technical issues, expanded on in the briefing, officials noted the impact of the pensions crisis is very different from one country to another but said the crisis is estimated to have reduced the wealth accumulated in pension funds overall by 15.8%. The increase in old-age dependency ratio - the number of beneficiaries from old-age pensions divided by the of individuals who contribute to the pay-as-you-go system in Europe - has increased from 51% in Sweden, to 200% in Poland and the Slovak Republic. The report claimed no current system can survive a doubling of the cost-to-payer ratio, so pressures will make public pension systems unsustainable in a very foreseeable future if appropriate policy actions are not taken in time.

In its conclusion, the paper warned "turning the clock backwards on reform", as has been done in some EU member states in response to the economic crisis, will "badly backfire". The European Parliament's 10-page briefing not follows a 175-page report
from the Commission in October that delves into country-by-country analyses.

   EU-Report

6:38PM

Zürcher Info Tage 2010: Verbands-Schelte

Wiederum auf reges Interesse stossen die Info-Tage der Zürcher Aufsicht (BVS), welche am 12. Januar die Premiere der diesjährigen Veranstaltungsreihe hatten. Deren Besucher wurden Zeugen einer ungewöhnlich heftigen Auseinandersetzung. Grund dafür: die anhaltende Diskussion um Nullverzinsung und Deckungsgrad. Man würde meinen, es handle sich hier um ein Thema von eher untergeordneter Bedeutung. Weit gefehlt. Erich Peter, Chef des BVS, erklärte, er sei “irritiert” über die Stellungnahme des ASIP zur Frage der Nullverzinsung und zu seinem Artikel in der AJP. Der ASIP sei nicht ehrlich und suggeriere, das Amt verlange unterjährige Deckungsgradberechnungen und überhaupt werde die vom Amt angewandte Praxis “bewusst falsch dargestellt”.

Wenig Freude hat Peter gemäss eigenem Bekunden auch an den von der NZZ zitierten Aussagen von Anton Streit, Vizdedirektor des BSV. In allen bisherigen Besprechungen habe Streit bisher die Zürcher Meinung geteilt. Auch die Pensionskassen-Experten kamen bei dieser “Chropflerete” natürlich nicht gut weg, nachdem deren Kammer bereits vor geraumer Zeit eine vom Zürcher Amt abweichende Meinung zur Nullverzinsung publik gemacht hatte. Ihnen wurden generell Mängel im Fach Jurisprudenz angekreidet. Wie tief die ganze Auseinandersetzung Peter getroffen haben muss, liess sich an seiner Aeusserung erkennen, in der er um Verständnis für seinen “Weltschmerz” bat.

Hanspeter Konrad, der von Peter auch persönlich attackiert worden war, nutzte sein Referat (es war das letzte des Morgens) für eine nicht minder deutliche Replik. Die von Peter lancierten Angriffe seien deplaziert, stellte er fest. Es gehe bei dieser Diskussion im Kern um eine bundesrätliche Weisung, über die man in guten Treuen unterschiedlicher Meinung sein könne. Die geäusserte Kritik am Papier des ASIP sei “rechtlich unhaltbar” und das Zürcher Amt dürfe nicht für sich beanspruchen, immer im Recht zu sein.

Die beiden Kontrahenten gaben sich nach geschlagener Schlacht die Hand und dokumentierten damit Versöhnung. Zu hoffen ist, dass die aufgestaute Frustration, nachdem sich die Betroffenen nun Luft gemacht haben, in konstruktive Zusammenarbeit übergeht.

  Beiträge zur Nullverzinsung

11:10AM

NZZ: Kontroverse um Nullverzinsung im BVG

Die NZZ hat die an dieser Stelle mehrfach behandelte Frage der Nullverzinsung bei Überdeckung aufgegriffen und dazu Anton Streit, Vizedirektor BSV, befragt. Dieser unterstützt im Grundsatz die Haltung der Experten sowie des ASIP, welche unter bestimmten Bedingungen diese Null- (resp. Minderverzinsung) auch ohne Unterdeckung als Option behalten wollen. Eine entgegen gesetzte Meinung vertreten die Aufsichtsämter und insbesondere Erich Peter von der Zürcher Aufsicht, der sich in Artikeln in der AJP sowie in Interviews explizit dazu geäussert hat.

In der NZZ vom 9.1.10 heisst es dazu: “Auf Anfrage erklärt BSV-Vizedirektor Anton Streit, dass das Bundesamt in den letzten Jahren stets folgende Meinung vertreten habe: Um aus einer Unterdeckung herauszukommen oder um zu verhindern, dass die Kasse in eine finanziell schwierige, unstabile Lage gerät, kann eine Vorsorgeeinrichtung eine Minder- oder Nullverzinsung durchführen, allerdings nur, wenn das gesetzlich obligatorische Leistungsniveau weiter gewahrt bleibt.

«Es ist gut möglich, dass wir dazu einige Präzisierungen anbringen werden», sagt Streit. Denkbar sei auch, dass dies im Rahmen einer generellen Überarbeitung der Weisungen zur Behebung von Unterdeckung geschehe. Aus der heutigen Formulierung in den Weisungen könne jemand den Schluss ziehen, dass etwas verboten sei, nur weil es nicht explizit erwähnt ist.

Der BSV-Vizedirektor ist nicht der Meinung, dass das vielzitierte Bundesgerichtsurteil vom vergangenen September eine Praxisänderung erzwingt. Das Urteil betreffe eine Zinsfrage im Zusammenhang mit einem Scheidungsfall, und weil es nur von drei Richtern (statt fünf) gefällt worden sei, gelte es nicht als Leitentscheid. Bis jemand einen solchen erzwingt, hat aber möglicherweise die Politik die Rechtslage geklärt.”

  Artikel NZZ / Beiträge zum Thema auf der Website Vorsorgeforum

7:01PM

PfZW rechnet mit rasch wachsender Lebenserwartung

PfZW, the €84bn Dutch industry-wide pension scheme for healthcare workers, has granted its two million participants part indexation of 0.72% - lower than in previous years as officials at the pension fund anticipate life expectancy will rise in the future. For the same reason, members of the Netherlands’ second-largest pension fund also face a 0.6% rise in contributions to 23.1% of pensionable salary in 2010. “Not only external demographic predictions, but also our own data, show a fast rise in life expectancy,” commented Peter Borgdorff, director of PfZW.

aaa  IPE

3:21PM

Bilanz: Wahlfreiheit in der 2. Säule

BILANZ LogoMcKinsey macht es, ABB, Schindler und andere ebenso. Ihre Pensionskassen bieten den Kadermitarbeitern beim überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge eine Auswahl von Anlagemöglichkeiten. Bis jetzt ist diese Individualisierung bei der 2. Säule «rechtlich nicht ganz abgesichert», wie es Christoph Oeschger, Geschäftsführer der Avadis, formuliert. Mit der nächsten Revision des BVG-Gesetzes (Strukturreform) wird die freie Wahl der überobligatorischen Anlagen ab nächstem Jahr auch offiziell erlaubt. «Klar begrüssen wir dies», ergänzt Chrstoph Oeschger; unter anderem fallen nun Diskussionen mit kantonalen Steuerbehörden dahin, die sich daran gestört haben, dass die Vorsorgegelder individuell statt kollektiv angelegt werden, schreibt Bilanz.

Die Frage, ob ein Vorsorgeplan von der Steuer absetzbar ist, wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich bewertet. Das neueste Paket von Verordnungen soll nun Klarheit schaffen. Einige der neuen Bestimmungen – etwa die Regelung von Frühpensionierungen erst ab 60 Jahren – sind in der Vernehmlassung heftig zersaust worden. Die Individualisierung der Anlagemöglichkeiten ist dagegen nicht bestritten. Schliesslich gibt es für die Versicherten kein Recht auf eine freie Anlagewahl, die Pensionskassen erhalten bloss die Möglichkeit, dies ganz legal zu tun. Der Aufwand für die Kassen ist recht gross, sagt Hanspeter Konrad, Geschäftsführer des Pensionskassenverbandes ASIP. Viele Vorsorgeeinrichtungen schrecken wohl davor zurück, sagt auch Oeschger. Man habe nun jahrelange Erfahrung und habe gelernt, mit dem administrativen Mehraufwand umzugehen, ergänzt der Avadis-Geschäftsführer. Die genauen Kosten der Individualisierung kann er allerdings nicht beziffern.

aaa  Bilanz

12:40PM

Nullverzinsung und Unterdeckung – eine Replik von Hanspeter Konrad

image In Ausgabe 12/09 der Schweizer Personalvorsorge äussert sich Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands ASIP, zur umstrittenen Frage der Zulässigkeit einer Minder- resp. Nullverzinsung bei Fehlen einer Unterdeckung. Die Frage wurde durch zwei Beiträge von Erich Peter, Chef der Zürcher BVG-Aufsicht, in der Zeitschrift AJP ausgelöst. In der Zwischenzeit hat auch das Bundesgericht dazu einen Entscheid gefällt.

Konrad macht deutlich, dass er die Argumentation von Peter, welche sich im wesentlichen auf umhüllende Kassen bezieht und zwischen obligatorischem und überobligatorischem Teil unterscheidet, für verfehlt erachtet. Er schliesst sich damit der Argumentation der Kammer der Pensionskassen-Experten an, welche in einer Medienmitteilung die Unterscheidung ebenfalls als unsachgemäss bezeichnet und sich für einen liberalen Einsatz der Minderverzinsung stark gemacht hatte.

Peter stützt sich bei seiner Argumentation vor allem auf Weisungen des Bundesrates aus dem Jahre 2004. Konrad hält dazu fest: “Gemäss Ziffer 311 ist eine Minder- oder Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip bei einer umhüllenden VE im Beitragsprimat zulässig. Aus dieser Formulierung abzuleiten, eine Null- oder Minderverzinsung sei nur bei Vorliegen einer Unterdeckung zulässig (…) ist abzulehnen. Die Formulierung der alten Weisungen vom 21. Mai 2003, wonach eine Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip nur zulässig war, solange eine Unterdeckung bestand, wurde bewusst gestrichen. Die neuen Weisungen definieren nur mögliche Sanierungsmassnahmen. Sie nehmen im Gegensatz zur aufgehobenen Fassung der Weisungen inhaltlich zur Frage der Zulässigkeit einer Null- oder Minderverzinsung bei einer Überdeckung gerade nicht Stellung.”

In seinem Fazit schreibt Konrad: “Wenn Vorsorgeeinrichtungen, die eine drohende Unterdeckung verhindern oder zunächst ihre Wertschwankungsreserven wieder äufnen wollen, gezwungen werden sollten, zwei Zinssätze anzuwenden – den BVG-Mindestzinssatz für den obligatorischen Teil des Altersguthabens und zum Beispiel einen Zinssatz Null für den überobligatorischen Teil des Altersguthabens (Zinssplit) – wäre das ein nicht zu  verantwortender Rückschritt. Eine solche Interpretation berücksichtigt die Konzeption des BVG nicht und widerspricht Sinn und Zweck der umhüllenden Vorsorgestruktur.”

acrobat  Artikel Konrad / Aktuell Beiträge zur Nullverzinsung

11:56AM

Libera: Absicherungsmethoden für Pensionskassen

libera horizonteIn Ausgabe 35 der Libera Horizonte werden Methoden zur Absicherung von Deckungsgrad und Vorsorgevermögen beschrieben. Libera schreibt dazu: “Nach den erheblichen Vermögensverlusten des vergangenen Jahres wollen Pensionskassen nicht mehr tatenlos der Talfahrt ihres Deckungsgrads zuschauen. Nun stellt sich die Frage, wie sie sich vor den Folgen zukünftiger Marktturbulenzen schützen können. Wir präsentieren Ihnen drei innovative Absicherungsmethoden, die nach dem aktuellen Stand des Wissens zur Verfügung stehen.” Die Absicherungsmethoden sollen die Exposition der Pensionskasse zur Volatilität des Finanzmarktes (systematisches Risiko) und somit die Schwankungen des Deckungsgrads reduzieren.

aaa  Libera Horizonte

9:48AM

Erich Peter: Überlegungen zum Thema Unterdeckung und Nullverzinsung

Der Chef des Amtes für berufliche Vorsorge des Kt. Zürich hat im Sommer 2009 in der Zeitschrift Aktuelle Juristische Praxis (AJP 7/2009) einen Beitrag veröffentlicht, der sich umfassend mit den juristischen Aspekten der Sanierung von Vorsorgeeinrichtungen befasste. Seine darin geäusserte Meinung, dass eine Null- oder Minderverzinsung das Vorliegen einer Unterdeckung voraussetzt, stiess auf Seiten der Kammer der Pensionskassen-Experten auf heftige Kritik, welche in einer Mitteilung der Kammer formuliert wurde. Kammer und Aufsichtsbehörden hatten zu diesem Zeitpunkt bereits intensive Diskussionen zu den unterschiedlichen Standpunkten in dieser Frage hinter sich. Ein Entscheid des Bundesgerichts hat mittlerweile indirekt die Auffassung der Aufsicht bestätigt.

In einem neuen Artikel hat Erich Peter das Thema vertieft, wobei er auch auf die Argumente der Experten eingeht. Peter schreibt: “Um die zahlreichen Missverständnisse und Unsicherheiten in dieser Frage zu beseitigen und damit die Rechtssicherheit zu erhöhen, stellt der vorliegende Aufsatz sowohl die Rechtslage als auch die Praxis der kantonalen Aufsichtsbehörden eingehend dar. Zudem geht der Aufsatz auf die Sanierungsbeiträge von Rentnerinnen und Rentnern ein, welche durch einen neuen Bundesgerichtsentscheid vom 3. Juli 2009 vertieft beleuchtet wurden.”

Peter hält fest, die vorgebrachten Einwände (Weisungen vom 21.5.03, Haltung des Bundesgerichts, Konzept der Aufteilung in Obligatorium / Ueberobligatorium, Vorliegen von Rechtfertigungsgründen) hielten einer näheren Betrachtung nicht stand. Er geht zudem auf einige spezielle Fragen bezüglich der praktischen Anwendung der Vorschriften durch die Zürcher Aufsicht ein. Diese betreffen den Zeitpunkt der Feststellung der Unterdeckung, das Verhindern einer Unterdeckung durch eine Minderverzinsung und den Verwendungsverzicht des Arbeitgebers auf seine Beitragsreserven. In diesem Zusammenhang bestehen laut Peter Möglichkeiten zur Abweichung vom formulierten Grundsatz einer Unterdeckung als Voraussetzung einer Nullverzinsung. Weitere Ausnahmen will Peter nicht akzeptieren.

Im Fazit schreibt er: “Aufgrund des klaren Wortlautes der Weisungen des Bundesrats und der Tatsache, dass die Aufsichtsbehörden an diese Weisungen gebunden sind, haben diese gar keine andere Möglichkeit, als die Meinung zu vertreten und durchzusetzen, dass eine Minder- oder Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip (…) ohne das Vorliegen einer Unterdeckung unzulässig ist. Für den Fall, dass der Bundesrat die Weisungen in dem Sinne revidieren sollte, dass das Vorliegen einer Unterdeckung ausdrücklich neu nicht mehr Voraussetzung für eine solche Massnahme ist, müssten sich die Weisungen auch unmissverständlich zur Frage äussern, bis zu welchem Deckungsgrad (beispielsweise 105 Prozent) und unter welchen Bedingungen (beispielsweise das Vor-liegen einer Negativperformance im betreffenden Jahr und die nachvollziehbare Weitergabe einer Positivperformance in den vorangegangenen fünf Jahren) eine Minder- oder Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip zulässig sein soll. Eine klare Aussage zu den Bedingungen der Minder- oder Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip würde nicht nur einer einheitlichen Aufsichtspraxis dienen, sie würde insbesondere auch für die Vorsorgeeinrichtungen und Versicherten Rechtssicherheit schaffen.”

acrobat

 Beitrag Erich Peter / Artikel AJP 7/09 / Entscheid BGer / Mitteilung Kammer

9:27PM

Kammer der PK-Experten: Stellungnahme zur Nullverzinsung, Kritik an Artikel Erich Peter

image Die Kammer der Pensionskassen-Experten kommentiert in einer Stellungnahme die Frage der Nullverzinsung und wendet sich darin gegen Ausführungen in einem Fachartikel von Erich Peter, Chef der Zürcher Aufsichtsbehörde. In der Stellungnahme der Kammer heisst es: “In einem kürzlich veröffentlichten Fach-Artikel zum Thema „Unterdeckung und Sanierung“ wird eine Null- oder Minderverzinsung bei Überdeckung und somit auch bei eingeschränkter Risikofähigkeit als unzulässig bezeichnet. Argumentiert wird mit dem Schutz der wohlerworbenen Ansprüche auf das überobligatorische Altersguthaben. Die Anwendung des Anrechnungsprinzips führe zu einer Negativverzinsung des überobligatorischen Altersguthabens und damit zu einer Einschränkung der  wohlerworbenen Ansprüche.

Diese Argumente sind aus Sicht der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten nicht haltbar. Der in der Praxis geprägte Begriff Anrechnungsprinzip ist unglücklich gewählt, denn er stipuliert eine falsche Interpretation. Es geht bei einer Null- oder Minderverzinsung nicht um Anrechnung, sondern eigentlich nur um die sogenannte BVG-Schattenrechnung, d.h. um eine Vergleichsrechnung zwischen dem reglementarischen Altersguthaben und dem BVG-Altersguthaben. Vorsorgeeinrichtungen führen nur ein reglementarisches
Altersguthaben für die Versicherten. Mittels der BVG-Schattenrechnung wird lediglich die Einhaltung des gesetzlichen Minimums kontrolliert.”

Und weiter wird betont: “Ausdrücklich halten wir fest, dass für Vorsorgeeinrichtungen, die mehr als die BVG-Mindestleistungen gewähren, in Art. 49 Abs. 2 BVG abschliessend geregelt ist, welche Vorschrift für die weitergehende Vorsorge gelten. Insbesondere bestehen keine Vorschriften bezüglich der Festsetzung der Höhe des Zinssatzes. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Vorsorgeeinrichtung in einer Über- oder Unterdeckung befindet. Die in den Weisungen über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge beschriebenen Voraussetzungen zur Minder- oder Nullverzinsung beziehen sich auf unterdeckte Vorsorgeeinrichtungen. Daraus den Umkehrschluss abzuleiten, eine Null- oder Minderverzinsung sei bei einer Überdeckung nicht zulässig, entbehrt jeglicher Grundlage. Die Weisungen des Bundesrats äussern sich zu dieser Frage nämlich nicht.”

acrobat   Stellungnahme der Kammer / Artikel Peter / Rev. Weisung BR 2004

6:01PM

Swisscanto: Flexible Renten für besseren Generationenausgleich

In der Swisscanto-Studie erläutert Othmar Simeon, Leiter der Vorsorgeberatung bei Swisscanto, das Konzept einer Trennung der Altersrente in einen fixen und flexiblen Teil, was u.a. auch die Problematik der Fixierung des Umwandlungssatzes entschärften würde. NZZ Impulse hat Gérard Fischer, CEO der Swisscanto, dazu interviewt.

image

aaa  NZZ

5:31PM

Erich Peter: Unterdeckung und Sanierung - Rechte und Pflichten der Vorsorgeeinrichtung

image In seinem Aufsatz "Unterdeckung und Sanierung - Rechte und Pflichten der Vorsorgeeinrichtung" hat Dr. Erich Peter die aufgrund der Erfahrungen des BVS wesentlichsten und häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Unterdeckung und Sanierung umfassend beantwortet. Die Konferenz der kantonalen BVG-Aufsichtsbehörden hat sich der in dieser Publikation geäusserten Rechtsauffassungen angeschlossen. Der Aufsatz wurde in der Juli-Ausgabe der Aktuellen Juristischen Praxis (AJP) publiziert. Peter stellt einleitend in seinem Artikel fest: “Die neuen Bestimmungen haben (…) auch neue Unsicherheiten geschaffen, was sich insbesondere durch die zahlreichen beim BVS eingehenden Anfragen zeigt. Sie stehen daher heute vor ihrer Bewährungsprobe. Mit diesem Aufsatz soll ein Beitrag geleistet werden, einige dieser Unsicherheiten zu beseitigen.”

Behandelt werden u.a. folgende Punkte: Rechtliche Grundlagen, Definitionen, Meldung der Unterdeckung, Aufgaben der Akteure, Einzureichende Unterlagen, Anforderungen an die Sanierungsmassnahmen.

pdf  Artikel Peter

4:53PM

economiesuisse: Für einen fairen Umwandlungssatz

image Im Dossier Politik Nr. 15 befasst sich economiesuisse mit dem Umwandlungssatz. Sie hält dabei folgende Position fest: economiesuisse befürwortet den fairen Umwandlungssatz von 6,4 Prozent. Die zweite Säule muss weiterhin nach dem Prinzip des individuellen Alterssparens funktionieren. Das ist nur möglich, wenn das angesparte Altersguthaben mit einem angemessenen Umwandlungssatz in eine lebenslange Rente umgerechnet wird. Verändern sich die Parameter (Lebenserwartung, Renditeerwartung), muss der Umwandlungssatz angepasst werden. Nur so lassen sich eine Umverteilung und zusätzliche Belastung der Erwerbstätigen verhindern.

Um auf Nummer sicher zu gehen und das Fundament der zweiten Säule solide zu halten, ist eine weitere Anpassung des Umwandlungssatzes dringend nötig. Der Entscheid von Bundesrat und Parlament, den Umwandlungssatz bis 2015 auf 6,4 Prozent zu bringen, ist darum völlig richtig. Gewerkschaften und linke Kreise haben das Referendum gegen diesen Schritt ergriffen. Die Anpassung erfolgt für sie zu früh, geht zu weit und erfolgt zu rasch. Nun wird das Volk das letzte Wort haben.

dossierpolitik 21

9:50AM

Can Ageing Be Solved?

At the World Congress of Gerontology and Geriatrics in Paris, amid sessions on Alzheimer's disease, elderly care, and osteoporosis is a session provocatively titled "Ageing Is No Longer an Unsolved Biological Problem." It's organized by Leonard Hayflick, a professor of anatomy at the University of California, San Francisco. Hayflick spoke with Technology Review about his theory for the biological causes of aging and explains why he thinks that research directed at the fundamental processes of aging will yield greater returns than studying diseases of aging, such as Alzheimer's and cardiovascular disease.

Technology Review

5:01PM

Demographie und Erwerbsleben

In Ausgabe 06/09 der Schweizer Personalvorsorge beschäftigen sich Christoph Thüring und Roland Kirchhofer (LCP Libera) mit der Frage nach Lebenserwartung und Pensionierungszeitpunkt. In den vergangenen Jahren hat sich der Trend zu vorzeitiger Pensionierung verstärkt, für die Zukunft sehen die beiden Autoren aufgrund der demographischen Entwicklung jedoch eine Ende dieser “goldenen Zeiten” voraus. Auf gesetzgeberischem Weg wurden in jüngster Vergangenheit diverse Massnahmen ergriffen, um auch eine längere Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, aber noch bestehen diverse Hindernisse, nicht zuletzt steuerlicher Natur. Der Artikel zeigt auf, was noch zu unternehmen ist und welche Schritte auch auf Arbeitgeberseite nötig wären.

Artikel Libera

2:56PM

Carl Helbling: Mindestzins erst im Nachhinein festlegen

Carl Helbling Nach den Sommerferien wird wieder das grosse Rätselraten um den BVG-Mindestzins 2010 beginnen, das dann im Spätherbst seinen Abschluss findet, wenn der Bundesrat seinen Entscheid dem gespannten Publikum verkündet. Mit dem Zins verbunden ist eine Prognose, wie die Kapitalmarktrendite sich im kommenden Jahr entwickeln wird. Die Erfahrung zeigt: der Bundesrat ist im Prognostizieren (natürlich) auch nicht besser als die Wirtschaftsinstitute, Hochschulprofessoren und Finanzmarktexperten und der Satz meist weit von den Realitäten entfernt. Besonders eindrücklich so im vergangenen Jahr. Carl Helbling schlägt nun vor, den Zins eher rückwärtsgewandt festzulegen, das heisst, im Oktober den Satz für das laufende Jahr zu fixieren. Das brächte diesen wichtigen Parameter der BV sehr viel näher an die Realität. Allerdings mit dem Problem, dass für alle FZ- und Altersleistungen jeweils bis zum Datum der Fixierung ein zusätzlicher Satz festgelegt werden müsste. Helbling schlägt vor, dafür die Vorjahresgrösse einzusetzen. Damit würde zwar alles ein wenig komplizierter, aber dafür auch realistischer. Erschienen ist der Beitrag mit dem Vorschlag Helblings in der Schweizer Personalvorsorge, Ausgabe 6’09.

Artikel Helbling

10:07AM

Economist: The end of retirement

image Die Zeitschrift Economist behandelt in einer Reihe von Beiträgen das Thema Alterung der Gesellschaft und Altersvorsorge. Die Auswirkungen auf alle Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft sind dramatisch und weithin unterschätzt. Kein Zweifel besteht für die Autoren, dass wir länger arbeiten und die Hoffnung auf allezeit gesicherte und stetig verbesserte Altersleistungen aufgeben müssen.

Economist

7:32AM

Jean-Marc Wanner. 'Le règlement devrait détailler les mesures d’assainissement'

image Quand elle est possible, la baisse de l’intérêt servi sur l’épargne vieillesse est une mesure très efficace pour pallier la sous-couverture d’une caisse de pension.

Quelles seront les mesures d’assainissement les plus probables?
La mesure la plus utilisée par les caisses à primauté de cotisations (où seules les cotisations sont définies) est la réduction du taux d’intérêt sur l’épargne vieillesse de l’assuré: la caisse crédite un intérêt nul ou inférieur au taux minimum LPP. Ce n’est possible que lorsque la fondation de prévoyance offre des prestations supérieures au minimum légal et si le compte de l’assuré présente un solde supérieur au minimum LPP pour son salaire et son âge.

L’Hebdo

3:00PM

Kammer der PK-Experten: 18 neue Mitglieder

image Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten hat sich an ihrer Generalversammlung vor allem mit einem Weiterbildungskonzept für Pensionsversicherungs-Experten auseinandergesetzt. Im Weiteren hat die GV von den Berichten der Arbeitsgruppen (zum technischen Zinssatz, zum Swiss Solvency Test und zu Pensionsverpflichtungen im Rahmen der Internationalen Rechnungslegung) Kenntnis genommen. Die Kammer hat einen neuen Auftritt und zeichnet künftig unter dem Kürzel KPE / CAC. Die Kammer tritt neu unter der Internetadresse www.pension-actuaries.ch auf.

Der Vorstand setzt sich unverändert wie folgt zusammen: Präsident: Stephan Gerber, Bern; Mitglieder: Urs Bracher, Olivier Vaccaro, Nyon, Stephan Wyss, Zürich. Sekretär: Dominique Koch, Basel. Es wurden 18 neue Mitglieder aufgenommen. Die Kammer zählt nun 123 Aktivmitglieder.

Mitteilung der Kammer