Der Tages-Anzeiger hat eine Nachbefragung zur AHV-Abstimmung durchgeführt. Die wichtigsten Erkenntnisse:
Wer sind die 58,2 Prozent, die für die 13. AHV-Rente votiert haben? Und wer hat dagegengehalten? Die offiziellen Abstimmungsergebnisse erlauben nur eine regionale Analyse. Weit mehr erklärt dagegen eine von Tamedia und «20 Minuten» durchgeführte Nachbefragung bei 30’384 Abstimmenden.
Besonders interessant ist der Einkommensgraben. Er macht klar, dass ein eigentlicher Aufstand der Ärmeren stattgefunden hat. Unter jenen, die ein Haushaltseinkommen von weniger als 4000 Franken pro Monat haben, stimmten nämlich 69 Prozent für die 13. AHV-Rente. Ganz anders sieht es am anderen Ende der Einkommensskala aus – bei Haushalten mit monatlich über 16’000 Franken. Diese Gutverdienenden waren mehrheitlich dagegen. Nur 39 Prozent unter ihnen mochten ein Ja einlegen. Auch die zweithöchste Einkommensklasse sagte mehrheitlich Nein.
Hansueli Schöchli schreibt in der NZZ zu den Abstimmungsergebnissen:
Was will man lieber: mehr Geld oder mehr Arbeit? So präsentierten sich wohl für viele Stimmbürger die beiden AHV-Volksinitiativen für höhere Renten beziehungsweise für ein höheres Rentenalter. Das Volksverdikt vom Sonntag kann aus einer engen ökonomischen Sicht nicht überraschen: Ja zu höheren Renten, Nein zu einem höheren Rentenalter.
Die Bürger sind nicht dumm. Wer in den letzten Monaten nicht auf dem Mond lebte, weiss, dass die Gewerkschaftsinitiative für den AHV-Ausbau überhaupt keinen Wohlstand schafft, sondern diesen nur noch stärker umverteilt, als dies bisher der Fall war – von Jung zu Alt und von oben nach unten. (…)
Die letzte SRG-Trendumfrage vom Februar zeigte ein klares Bild: Die Älteren waren eher für die Rentenerhöhung als die Jüngeren, und die Geringverdiener waren eher dafür als die Grossverdiener. Das illustriert die zwei grossen Umverteilungskanäle in der AHV: Junge subventionieren Alte, und Reiche subventionieren Arme. Wegen der Kombination dieser Kanäle erhalten Volksinitiativen zum AHV-Ausbau traditionell deutlich mehr Zustimmung als jene 30 bis 35 Prozent, die aus dem klassischen linken Lager kommen.
Fabian Schäfer schreibt in der NZZ zum Scheitern der Renteninitiative:
Die Forderung nach einem höheren Rentenalter hat nach dieser Abstimmung einen noch schwereren Stand als zuvor, doch zu einem Tabu dürfte sie kaum werden. Dazu sind die Finanzierungslücken und die demografischen Verschiebungen zu gross. Einen ersten Hinweis werden die Diskussionen um die Finanzierung der 13. AHV-Rente geben, über die die Politik relativ rasch entscheiden muss, wenn das Sozialwerk nicht in eine Schuldenwirtschaft geraten soll.
Der Bundesrat selbst hat ein höheres Rentenalter als berechtigte Forderung bezeichnet. Und manche bürgerliche Sozialpolitiker, die sich gegen die Renteninitiative ausgesprochen haben, sind nicht grundsätzlich gegen ein höheres Rentenalter.
Der Tages-Anzeiger schreibt zum AHV-Entscheid der Stimmbürger:
Die Bedeutung dieses historischen Abstimmungssonntags kann gar nicht überschätzt werden. Er setzt ein Fanal für die weiteren Urnengänge dieses Jahres. Bereits im Juni steht die Prämienentlastungsinitiative an, deren Promotoren sich nun berechtigte Hoffnungen machen dürfen. Mit dem SP-Begehren sollen die Prämien auf 10 Prozent der Haushaltsbudgets begrenzt werden.
Auch hier gibt es einen unzureichenden Gegenvorschlag, und auch diese Initiative bringt hohe Kosten mit sich. Es ist aber gut möglich, dass nach dem AHV-Ja Erwerbstätige und jüngere Familien argumentieren werden: Jetzt sind auch wir einmal dran. Mit anderen Worten: Die grosse Umverteilungsdebatte ist nicht vorbei – sie fängt gerade erst an.
Die Sonntagszeitung berichtet über den zunehmenden Widerstand aus Wirtschaftskreisen gegen die BVG-Reform aufgrund der Kosten. Wenig überraschend verliert sie die Unterstützung der Gastro-Suisse.
Voraussichtlich im September wird das Volk bereits wieder über eine Rentenreform entscheiden. Die BVG-Revision dürfte nach der AHV-Initiative erneut in einem emotionalen Abstimmungskampf gipfeln. Diesmal bildet die Linke das Nein-Lager. Gemäss ersten Umfragen des Instituts Sotomo startet sie auch diesmal mit einem Vorsprung.
Bei der Reform der beruflichen Vorsorge geht es ebenfalls um höhere Lohnkosten. Jetzt zeigt eine Auswertung: Für Berufstätige mit einem Lohn unter 80’000 Franken und einer gesetzlich minimalen Pensionskasse würde die BVG-Reform ein deutlich grösseres Loch ins Portemonnaie der Betroffenen reissen als die Finanzierung der 13. AHV-Rente.
Eine 45-jährige Person mit einem Lohn von 50’000 Franken hätte nach der BVG-Reform wegen der höheren Abzüge Ende Jahr 980 Franken weniger auf ihrem Lohnkonto. Denn ihre Pensionskassenabzüge würden mit einem Schlag von 1820 auf 2800 Franken steigen.
FuW schreibt über das sehr profitable Geschäft von VZ.
Während klassische Vermögensverwalter schwächeln, läuft’s für VZ Holding besser denn je. Die Vermögenszentren verzeichnen starken Zulauf – vor allem aus der Babyboomer-Generation. «Unsere Zielgruppe sind Ehepaare ab fünfzig, die meist eine gute berufliche Stellung haben und ein Eigenheim besitzen», erklärt CEO Giulio Vitarelli.
Sie stehen vor der Pensionierung und haben viel Beratungsbedarf. «Viele beziehen einen Teil ihrer Pensionskassengelder als Rente und einen Teil als Kapital», sagt Vitarelli. Das VZ-Vermögenszentrum berät diese Kunden zu allen Aspekten der Altersvorsorge – von Steuerfragen bis hin zu Geldanlagen. «Wir sind primär nicht eine Bank, sondern ein Beratungsunternehmen», erklärt Vitarelli.
Das Potenzial ist gross. VZ Holding schätzt die Zielgruppe auf 1 bis 1,2 Mio. Haushalte in der Schweiz – Tendenz weiter wachsend. Die demografische Entwicklung ist ein Treiber für VZ Holding. Als zweiten Treiber sieht CEO Vitarelli den zunehmenden Anteil von Menschen, die Beratung suchen, weil die Altersvorsorge immer komplexer werde.
Die «Ü50-Welle» schlägt sich zunehmend positiv in der Bilanz der VZ-Gruppe nieder. Im vergangenen Jahr kletterte der Ertrag um fast 15% auf 463,8 Mio. Fr. Die Beratungshonorare stiegen um über 19%. VZ Holding berechnet für die Beratung ihrer Kunden Honorare auf Stundenbasis. «Wir verzichten konsequent auf eigene Anlageprodukte», erklärt CEO Vitarelli.
Diese Studie evaluiert anhand einer Kohortenanalyse die Massnahmen des beruflichen Eingliederungsprozesses der IV und ihre Auswirkungen bis ins Jahr 2021. Sie aktualisiert eine frühere Studie und deckt den Zeitraum vom Inkrafttreten der 5. Revision der Invalidenversicherung im Jahr 2008 bis zum Inkrafttreten der Weiterentwicklung der IV im Jahr 2022 ab. Letztere wird später im Rahmen von verschiedenen Projekten evaluiert werden. Der Bericht liegt in deutscher Sprache vor mit Zusammenfassungen in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Die gedruckte Publikation kann ab April 2024 bestellt werden.
(VPS) Das VZ Vermögenszentrum hat die Basis- mit der Zusatzvorsorge (1e) verglichen. Die Studie zeigt unter anderem auf, wie die Versicherten und Unternehmen in der Zusatzvorsorge ihre Möglichkeiten ausschöpfen. Einige Erkenntnisse der Studie: Die meisten Versicherten nutzen ihre Wahlfreiheit aus und wählen eine Anlagestrategie mit mindestens 45% Aktien. Jede dritte Person wählt einen Aktienanteil von mindestens 65 %. In der Basisvorsorge beträgt die Aktienquote im Schnitt deutlich weniger, nämlich rund 30%. Fast jede dritte Person kauft sich freiwillig in die Zusatzvorsorge ein. In der Basisvorsorge sind es rund 8%. Viele Unternehmen setzen 1e-Lösungen im Wettbewerb um Fachkräfte als Lohnnebenleistungen ein – und zahlen z.B. höhere Beiträge als in der Basisvorsorge.
Der Markt für die Rückversicherung von Langlebigkeitsrisiken entwickelt sich dynamisch. In der Schweiz ist das Interesse noch gering, schreibt Bernd de Wall auf HZ Insurance.
Die Idee hinter dem Geschäft ist so simpel wie bestechend: Die Lebenserwartung in den entwickelten europäischen Ländern steigt. Im Jahr 2018 gab es laut Swiss Re weltweit zum ersten Mal in der Geschichte mehr Menschen im Alter von 65 Jahren oder älter als Kinder im Alter von unter fünf Jahren. Die Zahl der Menschen, die 80 Jahre oder älter sind, wird sich gemäss dem Rückversicherer voraussichtlich verdreifachen, von 143 Millionen im Jahr 2019 auf 426 Millionen im Jahr 2050.
Da liegt es für Unternehmen oder Pensionskassen nahe, die Langlebigkeitsrisiken ihrer Pensionierten an Rückversicherer zu transferieren, um das Risiko zu minimieren. Der Longevity Swap gilt als eines der effektivsten und effizientesten Instrumente zur Absicherung des Langlebigkeitsrisikos überhaupt. Ein Teil der Risiken verschwindet aus den eigenen Büchern – und belastet künftig auch nicht mehr die Bilanz.
Der Longevity Swap hilft, eine Unterdeckung der Pensionskasse zu vermeiden und bei tiefem Aktiven-zu-Rentner-Verhältnis nicht in eine Sanierungssituation zu rutschen. Darüber hinaus wird die Planungssicherheit insbesondere auch hinsichtlich dem Asset Liability Matching (ALM) markant erhöht. Dafür kassiert der Rückversicherer als Risikoträger eine entsprechende Prämie.
ASIP-Direktor Lukas Müller-Brunner beantwortet in der Aargauer Zeitung die wichtigsten Fragen aus Versicherungssicht.
1 Wann macht es für eine Neurentnerin Sinn, Geld aus der Pensionskasse zu beziehen? «Hier gibt es höchstens Faustregeln: Kapitalbezug kann Sinn machen, wenn man geschieden oder alleinstehend ist und damit keine Hinterlassenenleistungen braucht. Oder wenn man gesundheitliche Probleme und damit leider eine geringere Lebenserwartung hat. Je nach finanzieller Lage kann ein Bezug auch Sinn machen, wenn man eine Hypothek abzahlen muss.»
2 Was spricht dafür, kein Geld aus der PK zu nehmen? «Die Pensionskasse ist eine Sozialversicherung, die eine Rente garantiert bis ans Lebensende, und das auch bei erhöhter Lebenserwartung. Zudem legt die Pensionskasse das Geld sehr günstig und mit viel Know-how an. Das zeigt auch das Preis-Leistungs-Verhältnis der zweiten Säule im internationalen Vergleich.»
Die Zeitung “Welt” zeigt auf Basis einer Studie auf, was in Sachen Sozialversicherung in der Zukunft auf Deutschland zukommt. Es geht um die Summe aus Beiträgen für die Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung und die Rentenversicherung.
Der Politik in Deutschland bleibt nur noch wenig Zeit, um die Sozialversicherungen zukunftsfest aufzustellen. Ohne Reformen in der Rentenversicherung, der Pflege- und der gesetzlichen Krankenversicherung droht der Gesamtbeitragssatz von jetzt 40,9 auf über 50 Prozent im Jahr 2050 anzusteigen.
Das ist das Ergebnis einer Studie zu den Auswirkungen des demografischen Wandels, die von den Familienunternehmern und den Jungen Unternehmen in Auftrag gegeben wurde.
Wegen der stetig steigenden Abgabenlast werde es allerdings schon früher „zu einem Kipppunkt kommen“, bei dem die junge Generation den Generationenvertrag einseitig aufkündigen und sich entweder in Schwarzarbeit oder Auswanderung verabschieden wird, warnen die Ökonomen. Ein solcher Trend würde den Beitragssatzanstieg noch beschleunigen und könne das gesamte Sozialsystem ins Wanken bringen.
Die Luzerner Zeitung berichtet über ein Projekt der PK Abendrot in Hitzkirch.
Auf der Wiese unmittelbar neben dem Pflegeheim Chrüzmatt in Hitzkirch entsteht ein neues Quartier. Rund 100 Wohnungen sollen gebaut werden, davon sind rund 70 Prozent für Senioren reserviert. Geplant hat das Altersprojekt der Gemeindeverband Chrüzmatt, dem nebst Hitzkirch auch Aesch, Ermensee und Schongau angehören.
Der Gemeindeverband hat anschliessend einen Realisierungspartner gesucht – und nun gefunden. Am Dienstagabend stellte er die Stiftung Abendrot mit Sitz in Basel der Bevölkerung und den Medien vor. Sie gehört laut Verbandspräsident Orlando Pajarola zu den grösseren Pensionskassen-Stiftungen der Schweiz und verwaltet ein Vorsorgevermögen von rund 2,4 Milliarden Franken.
Die KGAST unterstützt die Motion 19.3702 «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» von Ständerat Erich Ettlin schon seit deren Einreichungsdatum vom 19.6.2019. Die Motion hat zum Ziel, Vorsorgelücken aus Vorjahren in der ersten und zweiten Säule mittels der Säule 3a zu ergänzen. Der Bundesrat schlägt nun aber eine stark von der Motion Ettlin abweichende Lösung vor, die viele wesentliche in der Motion angestrebten Ziele nicht berücksichtigt, und somit den verbindlichen politischen Auftrag verwässert.
Die Stellungnahme des Vereins Vorsorge Schweiz (VVS) zeigt die problematischen Bereiche des Vorentwurfs detailliert auf. Wir verweisen deshalb auf die Argumente unter B). Zudem unterstützt die KGAST die unter C) vorgeschlagenen Verordnungsänderungen.
Die Firma Swiss Serenity hat ein neues Geschäftsfeld erfunden: Die Suche nach vergessenen Pensionskassenguthaben. Sie sagt, sie tue es kostenlos, was es natürlich sowieso ist, verkauft aber gleichzeitig weitere Dienstleistungen gegen hohe Provision. Angeboten wird auf YouTube. Der K-Tipp hat sich der Sache angenommen:
Der Werbespot von Swiss Serenity mit Sitz im jurassischen Pruntrut wurde auf Youtube bereits über eine halbe Million Mal angeschaut. Im Clip heisst es weiter: Insgesamt seien in der Schweiz Milliarden Franken an Vorsorgegeldern verloren. Das Unternehmen sagt, es spüre das Geld für Kunden auf.
Auch ein K-Tipp-Leser aus dem Kanton Waadt schaute das Video von Swiss Serenity an. Er hatte seine Arbeitsstelle verloren und wollte sich einen Überblick verschaffen über seine Guthaben der zweiten Säule. Er gab Swiss Serenity den Auftrag, nach diesen Geldern zu suchen.
Wenig später erhielt der Mann ein E-Mail mit dem Hinweis, es seien mehrere Konten gefunden worden. Die «Mission» von Swiss Serenity sei es nun, diese Gelder aus den mager verzinsten Freizügigkeitskonten zu ziehen. Das Unternehmen versprach dem Kunden, das Geld zurückzuverlangen, damit er dies nicht selber machen müsse. Zu diesem Zweck solle der Waadtländer im Internet ein Formular ausfüllen und eine Vollmacht unterzeichnen.
Der Tages-Anzeiger hat – nicht ganz zufällig im jetzigen Zeitpunkt kurz vor der Abstimmung zur 13. AHV-Rente – eine vier Jahre alte Studie der CS ausgegraben, welche ein Senken der PK-Renten beschreibt. Die VZ hat ähnliche Erkenntnisse letztes Jahr publik gemacht. ASIP-Direktor Müller-Brunner bezweifelt die Daten. Der TA schreibt dazu:
Die sinkenden Renten der 2. Säule spielen im aktuellen Abstimmungskampf eine wichtige Rolle. Die Linke wirbt, es brauche die 13. AHV-Rente, um die sinkenden Pensionskassenrenten zu kompensieren. So behauptete SP-Nationalrat Roger Nordmann jüngst in den Zeitungen von CH-Media: Das Niveau der BVG-Renten sei bereits in den letzten 13 Jahren um 20 Prozent gesunken. Diese Schwächung der 2. Säule müsse man mit der Stärkung der AHV ausgleichen.
Nordmanns Aussage rief die andere Seite auf den Plan: Lukas Müller-Brunner, Direktor des Pensionskassenverbandes (Asip), warf ihm vor, die Zahlen seien nachweislich falsch. Allerdings muss man wissen: Auch Müller-Brunner ist Partei. Er ist Mitglied der FDP, arbeitete bis vor kurzem in leitender Stellung für den Arbeitgeberverband.
Der Asip-Chef hält Nordmann vor: «In der Realität sorgen die meisten Pensionskassen dafür, dass die Menschen das Leistungsniveau halten können.» Das geschehe auf zwei Ebenen: «Entweder schiessen sie selber Geld für Übergangsmassnahmen ein, oder sie stärken langfristig den Sparprozess, damit bei der Pensionierung mehr Geld zur Verfügung steht.»