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Werner Enz zeigt in der NZZ die Mängel der AV2020 auf. Er schreibt:

Schon ab dem Jahr 2027 wird nach den BSV-Projektionen wegen der demografischen Alterung ohne Korrekturen mit einem negativen Umlageergebnis von mehr als einer Milliarde im Jahr zu rechnen sein. Bekanntlich lässt sich die Ausgabenseite ziemlich genau schätzen, weil die Anspruchsberechtigten in der Zahl und mit Jahrgang bekannt sind. Die Babyboomer werden in den späten zwanziger Jahren gehäuft in Rente gehen, was den Quotienten zwischen Aktiven und Rentenbezügern schnell verschlechtern wird.

Ferner prognostiziert das BSV eine Nettozuwanderung von jährlich 60’000 Personen bis 2030 (und danach bis 2035 sinkend auf 45 000), was womöglich zu hoch gegriffen ist. Im ersten Halbjahr sank die Zuwanderung übrigens um 12% auf 25’526 Personen.

Was wird die Rentenreform 2020 für die Wirtschaft an Belastungen mit sich bringen? In Fortschreibung der Trends werden der AHV aus der Mehrwertsteuer-Erhöhung gerundet 2,2 Mrd. Fr. zufliessen. Der 70-Franken-Obolus für alle wird etwa 1,4 Mrd. Fr. absorbieren. Das Streichen des AHV-Freibetrags auf dem Erwerbseinkommen von Rentnern wird ungefähr eine weitere Viertelmilliarde kosten; dabei wollte man doch die Anreize, um länger zu arbeiten und die Rente aufzuschieben, stärken.

Die Kompensationsmassnahmen in der beruflichen Vorsorge zur Abfederung der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8% auf 6,0% werden sodann mit 1,6 Mrd. Fr. einen grossen Ausgabenposten darstellen. Es geht konkret um höhere Altersgutschriften für die Altersgruppen der 35- bis 54-Jährigen um 1 Prozentpunkt – sie werden vom Lohn abgehen – und das Absenken des Koordinationsabzugs sowie Ausgleichszahlungen für die sogenannte Übergangsgeneration. Vor allem das Letztgenannte, eine Besitzstandgarantie für Versicherte, die älter als 45 Jahre sind, ist ein ganz grosser Brocken.

Auch da sieht es für die Jugendlichen düster aus. Alle, die im Jahr 1974 oder später geboren wurden, haben keine Ansprüche. Da aber der Besitzstand der Älteren irgendwie finanziert werden muss, kommen sie auch da zum Handkuss. Die Zuschüsse, welche durch den Sicherheitsfonds verteilt würden, sollen durch höhere Beiträge von allen Vorsorgeeinrichtungen des Landes geleistet werden.

NZZ