Martin Kaiser (Arbeitgeberverband) kommentiert die von Christof Forster in der NZZ aufgezeigten Lücken in der Kostenberechnung des BSV für die AV2020 bezüglich 2. Säule. Kaiser schreibt:

Wie die NZZ heute enthüllt, führte der Bundesrat das Parlament an der Nase herum, was die Kosten der so genannten «Reform Altersvorsorge 2020» anbelangt. Aus den ursprünglich rund 6 Milliarden Franken allein für die Kompensation der Übergangsgeneration für die Übergangsperiode von 20 Jahren drohen nun bereits 12 Milliarden zu werden. Das riecht nach einem veritablen Politskandal. (…)

Sträflicherweise ging vergessen, im Rahmen der Bundesratsvorlage zur Revision der Ergänzungsleistungen zu erwähnen, dass diese durch das Verbot des Kapitalbezugs der obligatorischen Leistungen der beruflichen Vorsorge zu einer massiven Verteuerung der Kompensation der Übergangsgeneration führt – um 200 Millionen Franken pro Jahr, wie nun das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) auf Anfrage der NZZ bekannt geben muss.

Doch dem nicht genug: Die Linke und die Gewerkschaften kämpften so verbissen für ihre eigenen Partikularinteressen, dass sie ihre eigentliche Klientel vollkommen vernachlässigten, nota bene die schwächsten künftigen Rentner – die ausschliesslich obligatorisch Versicherten im BVG. Das erklärt die panische Reaktion der Linken, als sie zu spät bemerkte, dass von der Zusatzkompensation ab Alter 45 nur profitiert, wer auch bis zum Rentenalter 65 arbeitet. Doch ihre vehementen Interventionen beim BSV fruchteten vorerst nicht: Wie die zuständige Vizedirektorin Colette Nova gegenüber der NZZ kürzlich erneut erklärte, wurde dies im Gesetz so vom Parlament verabschiedet.

Kaum überraschend fand jedoch der Bundesrat ein Schlupfloch: So biete der Gesetzestext einen gewissen Interpretationsspielraum, liess er im Rahmen der vor 10 Tagen in die Vernehmlassung verabschiedeten Ausführungsverordnungen verlauten. Entsprechend unterbreitete er gleich zwei Varianten. Die eine davon soll gesetzesergänzend das im Nachhinein festgestellte gewerkschaftliche Problem lösen: Auch wer zur Übergangsgeneration gehört und sich den vorzeitigen Ruhestand leistet, soll zusätzlich entschädigt werden. Kostenpunkt: weitere 100 Millionen Franken pro Jahr und ein Total von 2 Milliarden Franken für die Übergangsperiode von 20 Jahren. So steht es in den Erläuterungen zu den Verordnungsentwürfen geschrieben.

  Kommentar Kaiser / Verordnung AV2020 / Artikel NZZ