blDie Basler Zeitung schreibt über die geplanten Massnahmen zur Sanierung der basellandschaftlichen Pensionskasse.

Der Kanton BL und die Staatsangestellten sollen gemeinsam die Folgen der Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes durch die Basellandschaftliche Pensionskasse auffangen und dadurch Rentenkürzungen so weit wie möglich verhindern. Die jährlichen Mehrkosten für den Kanton belaufen sich auf netto 2,9 Millionen Franken, diejenigen der Arbeitnehmenden auf 2,2 Millionen Franken.

Durch den Verzicht des Kantons auf weitere finanzielle Abfederungsmassnahmen verbleibt jedoch ein Loch von 142,7 Millionen Franken, das Rentenkürzungen unvermeidlich macht. Mit diesen Massnahmen glaubt Finanzdirektor Anton Lauber die Flucht der Staatsangestellten in die Frühpension vermeiden zu können, «weil es schlicht irrational ist, unter diesen Umständen frühzeitig zu gehen», wie Lauber an der gestrigen Medienorientierung erklärte. Der Regierungsrat sei überzeugt, die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber so erhalten zu können.

Um die Auswirkungen der Massnahmen, die ungebremst zu einer Rentenkürzung von rund 14 Prozent führen würden, erträglicher zu machen, plant die Regierung verschiedene Milderungsmassnahmen. So hält die Regierung zumindest modellmässig am Leitungsziel von 60 Prozent des letzten versicherten Lohnes fest. Wobei es sich dabei um einen theoretischen Wert handelt. Der Umwandlungssatz wird vom Kanton sozusagen künstlich nach einer Übergangsphase schrittweise auf 5,4 statt auf fünf Prozent festgesetzt. Was allerdings mit Finanzierungsbedarf verbunden ist.

Der Kanton leistet dafür einen sogenannten Umlagebeitrag von jährlich 7,6 Millionen Franken. Im Weiteren werden die Sparbeiträge um 1,4 Prozent erhöht, die wie bisher zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Verhältnis 55 zu 45 getragen werden. Die Risikobeiträge werden künftig je zur Hälfte getragen, ebenso wie die Verwaltungskosten, die bisher voll zulasten des Arbeitgebers gingen. Der Rententeuerungsfonds wird aufgehoben. Dies führt zu einer Nettozusatzbelastung für den Kanton in der Höhe von jährlich 2,9 Millionen Franken.

Mit den flankierenden Massnahmen kann das Zinssatz- und umwandlungsbedingte Loch von etwa 300 Millionen Franken gut zur Hälfte gestopft werden. Weil der Kanton aber auf eine zusätzliche Abfederung verzichten will, verbleibt ein Rest von 142,7 Millionen. Dieses wird sich in einer Rentenkürzung von bis zu sieben Prozent auswirken, die vor allem Versicherte, die heute gut 50 Jahre alt sind, am stärksten trifft.

  Bericht SRF