Der Tages-Anzeiger berichtet über die Arbeit des BSV an den Verordnungen zur Altersvorsorge 2020 mit ihren vielen Gesetzesänderungen. Kreise, die mit den ersten Entwürfen vertraut sind, aber daran keine Freude haben, werden Sie wohl dem TA zugespielt haben.  Bundeshausredaktor Fabian Renz schreibt:

Die  Bundesverwaltung tüftelt schon jetzt an den Verordnungen herum, in denen die Fein- und Einzelheiten des gewaltigen Gesetzesprojekts geregelt sind. Wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) auf Anfrage bestätigt, werden die Verordnungsentwürfe noch vor der Abstimmung in eine öffentliche Vernehmlassung geschickt. Der Start erfolge voraussichtlich «in den nächsten Wochen».

Vor allem ein Vorschlag sorgt im Hintergrund jetzt schon für Kon­troversen. Es geht um die Menschen, die bei Inkrafttreten der Reform mindestens 45 Jahre alt sind. Für diese sogenannte Übergangsgeneration enthält die Gesetzesvorlage eine spezielle Schutzklausel: Den Betroffenen wird garantiert, dass sie aus der Pensionskasse mindestens gleich viel Geld erhalten, wie es unter den heutigen Regeln der Fall wäre – der tiefere Mindestumwandlungssatz würde ihnen also keine Verluste verursachen.

Der noch interne Verordnungsentwurf des BSV sieht nun aber vor, dass dieser Schutz nur gilt, wenn man bis zum 65. Geburtstag arbeitet. Wer früher aufhört, bekäme die Verluste nicht aus­geglichen. Vor allem ältere Jahrgänge könnte dies empfindlich treffen, da ihnen die Zeit fehlt, sich ein grösseres Altersguthaben anzusparen.

Das BSV vertritt die Ansicht, dass es mit seinem Vorschlag bloss das Gesetz korrekt vollzieht. Doris Bianchi, stell­vertretende Sekretariatsleiterin beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB), spricht dagegen von einer «Interpretationssache». Das Gesetz sei in diesem Punkt nicht eindeutig. «Wir sollten es zum Vorteil der Versicherten interpretieren, nicht zum Vorteil der Versicherungen.» Wer von einem tieferen Mindestumwandlungssatz betroffen sei, habe Anrecht auf einen Ausgleich – das sei der Wille des Gesetzgebers. (…)

Nicht ganz klar ist auch, wie viele potenzielle Verlierer es gibt. Zahlen des Bundes weisen darauf hin, dass deutlich über ein Drittel der Schweizer Werktätigen vorzeitig in Pension geht – wie viele von ihnen vom Mindestumwandlungssatz abhängen, ist nicht bekannt. Doris Bianchi sagt: «Betroffen wären vorab Menschen mit tiefem Verdienst und rein obligatorischer Versicherungsleistung. Aus Erfahrung wissen wir, dass etwa die Hälfte dieser Leute bei der Pensionierung das Kapital bezieht.» Gewaltige Kosten seien daher nicht zu erwarten, sollte sich das BSV grosszügiger zeigen.

  Tages-Anzeiger