imageIn AWP Soziale Sicherheit stellt Josef Bachmann, abtretender Geschäftsführer der PwC-Pensionskasse, sein Modell einer dynamischen Altersvorsorge vor und erläutert Ausgangslange und Begründung. Bekanntlich hat die Zürcher BVG-Aufsicht das Reglement nicht genehmigt, das Verwaltungsgericht stützte den Entscheid, worauf die Kasse sich entschlossen hat, den Fall weiter an das Bundesgericht zu ziehen. Es geht um die Reglementsänderung von 2014, aufgrund welcher auch die laufenden Renten dynamisiert werden sollten. Bachmann schreibt in seinem Artikel:

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kam zwar nicht überraschend. Enttäuschend war allerdings die Begründung. Das Gericht stützt sich auf einen Gesetzesartikel, der dem Sachverhalt nicht gerecht wird: Art. 65d BVG regelt, unter welchen Umständen Rentner Sanierungsmassnahmen mittragen müssen.

Die Dynamisierung der Altersvorsorge ist jedoch keine Sanierungsmassnahme, sondern die vorsorgliche Umstellung auf ein System, das sich langfristig auf die finanziellen Möglichkeiten der Kasse ausrichtet. Das hat moderate Leistungsanpassungen nach oben oder unten zur Folge und verhindert damit massive Rentenkürzungen in der Zukunft (Japan Airlines -30%).

Vom Bundesgericht (BGwe) erwarte ich eine differenzierte Beurteilung, die den veränderten Rahmenbedingungen und Überlegungen zum Grundgedanken der Umsetzung der 2. Säule im Sinne des Dreisäulenkonzepts Rechnung trägt. Das BGer kann dem Gesetzgeber, dem es nicht leicht fällt, die Stimmbürger von unpopulären notwendigen Massnahmen zu überzeugen, eine Grundlage schaffen.

  AWP-Artikel Bachmann / Entscheid PwC für Weiterzug