Vertreter des Bundes und der Kantone sowie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), von Travail.Suisse, des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (SAV) und des Schweizerischen Gewerbeverbandes (sgv) diskutierten in Bern unter der Leitung von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann die Situation der älteren Arbeitnehmenden in der Schweiz. Insgesamt ergibt sich ein positives Bild: 2016 lag die Arbeitslosenquote gemäss SECO im Durchschnitt bei 3,3 Prozent, jene von 50+ bei 2,8 Prozent. Ältere sind also nach wie vor einem unterdurchschnittlichen Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt. Einmal arbeitslos, bekunden sie aber deutlich grössere Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt als jüngere Personen. Trotz mehrheitlich positiver Tendenzen nimmt die Verunsicherung unter den älteren Arbeitnehmenden zu.

Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt führte aus:

Mit Blick auf das immer wieder artikulierte Gefühl der «Benachteiligung» ist zunächst festzuhalten, dass der Schweizerische Arbeitgeberverband alle Formen rechtswidriger Benachteiligungen ablehnt – auch solche rein aufgrund des Alters. Wie jedoch auch die Zahlen bestätigen, ist keine systematische Schlechterstellung von älteren Arbeitnehmenden in der Schweiz gegeben. Vor neuen regulatorischen Eingriffen in den flexiblen Arbeitsmarkt ist denn auch zu warnen. Ein ausgebauter Kündigungsschutz etwa wird zu einem regelrechten Bumerang, denn er wirkt sich genau für jene Gruppe von Arbeitnehmenden nachteilig aus, die er zu schützen vorgibt. Hingegen gilt es, Vorurteile gegenüber älteren Arbeitnehmenden auf Arbeitgeberseite abzubauen, wo sie dennoch vorhanden sind. Dies tun wir als Verband und auch die heutige Konferenz hat wieder einen Beitrag dazu geleistet.

Der Gewerkschaftsbund erhob mehrere Forderungen:

Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund braucht es angesichts dieser Situation nicht nur Appelle an die Vernunft, sondern konkrete Verbesserungen. Die Lage der älteren Arbeitnehmenden muss verbessert werden. Das ist auch im öffentlichen Interesse. Wenn Arbeitgeber ihre Verantwortung den älteren Arbeitnehmenden gegenüber nicht wahrnehmen, leiden nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Allgemeinheit muss finanziell einspringen. Folgende Vorschläge stehen im Vordergrund:

  • Langjährige Mitarbeitende über 50 Jahre sollen besonders gegen Kündigungen geschützt werden, wie das in einem Teil der Gesamtarbeitsverträge bereits geregelt ist. Dieser Kündigungsschutz gibt auch den Arbeitgebern einen Anreiz, besser zum Personal zu schauen (Aus- und Weiterbildung, Gesundheitsschutz). Anders als oft behauptet, wirkt dieser zusätzliche Schutz nicht als Hindernis für den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt. Denn er ist an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gebunden und wirkt bei einer Neuanstellung nicht abschreckend.
  • Ältere Arbeitslose müssen bessere Chancen haben, wieder eine Stelle zu finden. Die von National- und Ständerat beschlossene Stellenmeldepflicht muss nun konsequent umgesetzt werden, damit die heute benachteiligten älteren Stellensuchenden einen Vorteil erhalten.
  • Arbeitnehmende (und Arbeitslose) sollen das Recht auf eine berufliche Standortbestimmung bzw. Laufbahnberatung erhalten (z. B. ab 45 Jahren). In Bezug auf Aus- und Weiterbildung sollen sie auf mehr Unterstützung zählen können, z.B. über zusätzliche Angebote und Informationsmassnahmen in den Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen. Bund und Kantone müssen den Zugang zu EFZ erleichtern.

  Mitteilung BR / Mitteilung Arbeitgeber / Gewerkschaftsbund