image(SDA) Die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) stellt schwere Verstösse von Revisionsgesellschaften bei der Prüfung von Pensionskassen fest, wie sie in ihrem Geschäftsbericht festhielt. In verschiedenen Fällen haben es die Revisoren laut RAB verpasst, nötige Prüfungen durchzuführen. Das hat zu Schäden in Millionenhöhe geführt, wie das Bundesgericht abschliessend festgehalten hat.

Bei einer konkursiten Tessiner Vorsorgestiftung wurde zum Beispiel festgestellt, dass die Revisoren weder die Verwaltungskosten noch die Transaktionen mit nahestehenden Personen überprüft hatten. Die RAB fordert nun schärfere Vorschriften. Die Revisoren sollen zusätzliche Anforderungen erfüllen müssen, wenn sie Pensionskassen prüfen wollen und die Revisionsgesellschaften von Vorsorgeeinrichtungen einer Aufsichtsbehörde unterstellt werden.

Gemäss der RAB handelt es sich nicht um Einzelfälle. Eine Stichprobe von 100 Revisionsberichten durch die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge habe «eine zu hohe Fehlerquote» bei der Erstellung von Revisionsberichten ergeben. Die Aufsichtsbehörde selbst stellt ungenügende gesetzliche Vorgaben für die Revisionsstellen fest. Anders als Revisionsgesellschaften von Banken unterstehen jene von Pensionskassen keiner Aufsicht. Sie müssen auch nicht nachweisen, dass sie für die Aufgabe genügend qualifiziert sind. Aus Sicht der RAB ist das ein klarer Mangel. Drängend sei das Problem insbesondere, weil davon auszugehen sei, dass Vorsorgeeinrichtungen in Zeiten von Negativzinsen und Anlagenotstand höhere Risiken eingingen sowie mit Unterdeckungen und Sanierungen konfrontiert würden.

  Mitteilung RAB