Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) hat am 2.3.17 die in der Reform Altersvorsorge 2020 verbleibenden Differenzen beraten. Über ihre Anträge hat der Kommissionspräsident Konrad Graber an einem Point de presse informiert. Zudem wurden neue Unterlagen publiziert. Der Tages-Anzeiger schreibt:

Die SGK-S hat sich am 2.3.17 ein letztes Mal vor der Einigungskonferenz über die Vorlage gebeugt und dabei offenbar kaum Spielraum entdeckt. Die zentrale Differenz bleibt der Mechanismus zum Ausgleich der Renteneinbussen, die durch die Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule entstehen, wie Konrad Graber (CVP/LU) vor den Medien in Bern sagte.

Zur finanziellen Stabilisierung der AHV will die Ständeratskommission die Mehrwertsteuer weiterhin um 1 Prozent erhöhen und nicht bloss um 0,6 Prozent wie der Nationalrat. Den Interventionsmechanismus, der zu einer automatischen Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre führen könnte, lehnt sie ab. Die Witwen- und Kinderrenten sollen nicht angetastet werden.

Nachgeben will die SGK lediglich in zwei Punkten: Ausfinanziert werden sollen Versicherte ab 45 Jahren, nicht erst ab 50 Jahren. Zudem soll der Sparprozess mit 25 Jahren beginnen und nicht schon mit 21. Folgt der Ständerat der Kommission, verbleiben viele Differenzen mit dem Nationalrat. Dieser entscheidet in der letzten Sessionswoche, danach ist die Einigungskonferenz am Zug.

In der NZZ heisst es dazu:

Das mehrmalige Verschieben der Medienkonferenz am Donnerstag hatte Erwartungen geweckt. Finden die Mitglieder der vorberatenden Kommission des Ständerats doch noch einen Weg, um sich mit dem Nationalrat zu verständigen? Der Durchbruch ist ausgeblieben. Die Kommission hält weitgehend an ihren Positionen fest. Die Renteneinbussen in der zweiten Säule werden teilweise mit dem AHV-Zuschlag von 70 Franken kompensiert. Die Mehrwertsteuer steigt um 1 Prozent, um die finanzielle Schieflage der ersten Säule auszugleichen. Die vom Nationalrat in die Vorlage eingebaute Stabilisierungsregel lehnt die Kommission einstimmig ab. Keine Chancen hatten Anträge von FDP und SVP, die eine Brücke zum Nationalrat bauen wollten. (…)

(Die) Kosten des ständerätlichen Kompensationsmodells sinken um 250 Millionen Franken. Was die Übergangsgeneration anbelangt, handelt es sich einfach um eine Verschiebung der Kosten in eine andere Kasse. Den Rentenausgleich für die Übergangsgeneration zahlen die Pensionskassen via Sicherheitsfonds. Damit ist die Variante Ständerat noch 450 Millionen Franken pro Jahr teurer als das Nationalrats-Modell. Wird der von der grossen Kammer beschlossene AHV-Vorbezug für tiefe Einkommen ebenfalls zu den Kosten gerechnet, beträgt die Differenz zwischen den beiden Modellen noch 150 Millionen Franken.

Unterlegen ist Alex Kuprecht (Schwyz, svp.) mit seinem Antrag, die für den AHV-Zuschlag eingesetzten 1,1 Milliarden Franken zur Verbesserung der AHV-Renten von tiefen und mittleren Einkommen einzusetzen. Dadurch würde die Minimalrente um 450 Franken auf 1625 Franken steigen. Profitieren würden – in abnehmender Höhe – Einkommen bis 42 000 Franken. Er sei gespannt, mit welchen Argumente die SP die Besserstellung der tiefen Einkommen ablehnen werde, sagte Kuprecht.

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