imageDie NZZ berichtet über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Vorsorgelösung von PricewaterhouseCoppers.  Der Fall ist von der Fachwelt aufmerksam verfolgt worden; das Urteil kommt nicht überraschend, ist aber bedauerlich. Die NZZ schreibt:

2005 hatte die Kasse im überobligatorischen Bereich die fixen Neurenten um rund 11% gesenkt, um nicht mit überhöhten Rentengarantien die Folgegenerationen zu belasten. Die Zielrenten blieben zwar unverändert, doch Unterschreitungen aufgrund der effektiven Ergebnisse der Pensionskasse wurden neu möglich. Alle drei Jahre gab es eine Neuberechnung. Von 2005 bis 2007 flossen 100% der Zielrente, danach drei Jahre lang 102%, dann 98%, und von 2014 bis 2016 waren es 96%.

Das Modell soll mehr Generationengerechtigkeit und finanzielle Nachhaltigkeit bringen. Gesetzlich war die Kasse damit noch im grünen Bereich. 2014 beschloss sie, auch die Altrenten im gleichen Stil flexibler zu gestalten. Die Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich wollte aber die Möglichkeit einer Reduktion von Altrenten nicht zulassen, worauf die Pensionskasse ans Bundesverwaltungsgericht gelangte.

Laut dem Gerichtsurteil ist das Modell der Pensionskasse unzulässig. Gemäss Gesetz dürfen Pensionskassen Altrenten nur unter sehr restriktiven Bedingungen senken. Die entscheidende Hürde ist laut dem Urteil der Artikel 65d des Gesetzes über die berufliche Vorsorge. Dieser besagt, dass Pensionskassen bei einer Kapitallücke (Unterdeckung) laufende Renten um höchstens jenen Teil kürzen dürfen, der auf gesetzlich oder reglementarisch nicht vorgeschriebenen Erhöhungen aus den vorangegangenen zehn Jahren beruht.

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