pw. Im Vorfeld der entscheidenden Auseinandersetzung um die Altersvorsorge 2020 brodelt die Gerüchteküche und es werden Weissagungen und bizarre Kompromissvorschläge zu Hauf produziert.

Nach dem unerwartet deutlichen Sieg bei der Unternehmenssteuerreform glaubt die SP nun, bei der AV2020 das alleinige Sagen zu haben. Gefordert wird bürgerliche Kompromissbereitschaft resp. gnädiges Durchwinken des 70 Franken-Zuschlags. Alles andere würde zum gleichen Resultat wie bei der USRIII führen, lässt sie verlauten. Wobei sie allerdings das peinliche Faktum, dass das Volk auch den AHV-Zuschlag gnadenlos versenkt hat, schlicht unter den Teppich kehrt. Und diese Abstimmung hat mit der AV2020 weit mehr gemeinsam als die USRIII.

Gemunkelt wird derweil, dass bei einer Akzeptanz der 70 AHV-Franken die SP sich bei der Neuauflage der Unternehmenssteuerreform kompromissbereit zeigen könnte. Aber so triumphalistisch sich die SP auch gibt, so sind ihre Karten doch weit weniger gut, als sie es sich vielleicht vorstellt.

Bei den Unternehmenssteuern ist eine Neuauflage unumgänglich, und es sind keine Ideen auszumachen, welche eine bessere Lösung versprechen würden. Und bei der AV2020 haben die Arbeitgeber ein Gegenangebot unterbreitet, welches übers Ganze gesehen deutlich besser als die SR-Lösung ist.

Ein allfälliger Abstimmungskampf dürfte deshalb für die Gegner dieses Modells alles andere ein Sparziergang werden. Dass die SP daran keine Freude hat, ist für die Stimmbürger als Argument vielleicht doch etwas dürftig. In der Zwischenzeit hat der Arbeitgeberverband nochmals seine Karten auf den Tisch gelegt. Er hat mit seinem Vorschlag diverse Trümpfe in der Hand. In einer Mitteilung hält er u.a. fest:

Der Blick auf die Zahlen lässt nur einen Schluss zu: Das Kompensationsmodell der SGK-N zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes ist demjenigen des Ständerats klar überlegen. Es belastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber jährlich um 700 Millionen Franken weniger als das Ständeratsmodell. Zudem ist es nicht nur günstiger, es kompensiert auch besser: Die maximale Renteneinbusse beträgt gemäss Ständerat 827 Franken, während sie im SGK-N-Modell bei 557 Franken pro Jahr liegt.

Der direkte Vergleich zeigt zudem, dass Personen mit Teilzeitbeschäftigung und solche mit tiefen Einkommen mit der Lösung der SGK-N und dem damit verbunden Wegfall des Koordinationsabzugs von einer besseren Altersvorsorge profitieren als mit der Vorlage des Ständerats. Deswegen machte sich sogar Gewerkschaftsboss und Ständerat Paul Rechsteiner in der Herbstsession 2015 für eine Absenkung des Koordinationsabzugs stark. Inzwischen ist er davon abgerückt und lobbyiert stattdessen für einen AHV-Zuschlag mit der Giesskanne, der gerade für die genannten Personengruppen kaum eine Wirkung entfaltet und besser gestellte Rentner bevorteilt, die gar nicht darauf angewiesen sind.

Auch hinsichtlich der Gesamtkosten der Reform sprechen die Zahlen des BSV für sich: Der Vorschlag der SGK-N belastet Erwerbstätige, Rentnerinnen und Rentner sowie die Wirtschaft insgesamt um zwei Milliarden Franken pro Jahr weniger als die Ständeratslösung.

  Mitteilung AG