Im Rahmen ihrer Pensionskassenumfrage hat die Credit Suisse Pensionskassenvertreter nach ihrer Meinung zur Vorlage «Altersvorsorge 2020» befragt. Insgesamt lieferten 187 Vorsorgeeinrichtungen eine Antwort. Die Umfrage fand im Oktober/November 2016 statt, das heisst vor Beginn des Differenzbereinigungsverfahrens zwischen Ständerat und Nationalrat.  Sie wurden zu einzelnen, die zweite Säule betreffenden Vorschlägen befragt, die entweder der Bundesrat in seiner Botschaft oder die Räte bis dann im Rahmen der Beratungen eingebracht hatten.

Besonders zwei Massnahmen aus der Vorlage Altersvorsorge 2020 stossen bei den Pensionskassenvertretern auf klare Zustimmung: die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8% auf 6.0% und die Festlegung des Referenzalters der Pensionierung auf 65 Jahre für Männer und Frauen. Ständerat und Nationalrat haben beiden Massnahmen bereits zugestimmt. Über drei Viertel der befragten Pensionskassen zeigen sich jeweils klar dafür.

Die Zustimmungsraten haben sich gegenüber einer ähnlichen Umfrage der Credit Suisse aus dem Jahr 2014 sogar noch erhöht, insbesondere bezüglich der Anpassung des Mindestumwandlungssatzes. Inzwischen wird auch im Parlament von einer Mehrheit anerkannt, dass der aktuelle Mindestumwandlungssatz von 6.8% angesichts der demografischen und finanziellen Realitäten (steigende Lebenserwartung, anhaltendes Tiefzinsumfeld) aus versicherungsmathematischer Sicht zu hoch ist.

Diskussionen und Kontroversen gibt es in den parlamentarischen Beratungen aber darüber, wie die mit der Senkung des Umwandlungssatzes entstehenden Leistungskürzungen kompensiert werden sollen, um das Leistungsniveau langfristig zu sichern. Die verschiedenen in diesem Kontext diskutierten Massnahmen erhalten von den Vorsorgeeinrichtungen denn auch eine unterschiedlich hohe Zustimmung. So sind zum Beispiel 46% klar und 37% eher für den Vorschlag des Ständerates, den Beginn des Sparprozesses in die zweite Säule vorzuverlegen (ab 21 statt 25 Jahren für Altersleistungen). Einer Senkung der Eintrittsschwelle bzw. dem Verzicht auf den Koordinationsabzug stimmten hingegen jeweils nur 28% klar und 34 – 35% eher zu.

Zwei Punkte stossen bei den Pensionskassen mehrheitlich auf Ablehnung. Es handelt sich zum einen um den Vorschlag des Ständerates, die durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der zweiten Säule entstehenden Leistungskürzungen mit einer Erhöhung der monatlichen AHV-Rente um 70 Franken zu kompensieren. 69% der Befragten zeigten sich klar oder eher gegen diesen Vorschlag. Zum anderen wird der Vorschlag des Bundesrats, den frühestmöglichen Rückzugszeitpunkt aus dem Erwerbsleben auf 62 Jahre (anstatt heute 58) anzusetzen, von 63% der Umfrageteilnehmer negativ beurteilt.

  MoneyCab