Der Bundesrat hat die Botschaft zur IV-Revision verabschiedet. Das Ziel gemäss offizieller Verlautbarung besteht darin, der Invalidisierung vorzubeugen und die Eingliederung zu verstärken – diese Ziele verfolgt der Bundesrat mit der «Weiterentwicklung der Invalidenversicherung» für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Im Zentrum steht eine intensivere Begleitung der Betroffenen. Die Vorlage soll zudem das heutige Rentenmodell mit Schwellen durch ein stufenloses System ersetzen.

Der Arbeitgeberverband kommentiert:

Die Botschaft, die der Bundesrat nun vorlegt, enthält zwar sinnvolle Massnahmen, darunter die Fokussierung auf Kinder, Jugendliche und junge psychisch beeinträchtigte Menschen. Der Bundesrat verpasst es aber, weitere zwingend notwendige Sparmassnahmen zu ergreifen. 

Gerade bei jungen Erwachsenen braucht es angesichts der hohen Zahl an Neurentnern eine Praxisänderung. Allein von den 18- bis 30-Jährigen werden jährlich 3000 zu Neurentnern, die grosse Mehrheit davon aus psychischen Gründen. Die Arbeitgeber fordern deswegen eine Prinzipienumkehr: Die Verrentung von unter 30-Jährigen soll die Ausnahme sein. Dazu zählen Kinder und Jugendliche mit schweren Geburtserkrankungen, die keine Aussicht auf eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt haben.

Alle anderen Personen dieser Gruppe sollen nach Ansicht der Arbeitgeber über positive Anreize und gezielte Massnahmen ganz oder teilweise in den Arbeitsmarkt integriert werden. Statt einer Rente sollte ihnen ein befristetes Taggeld ausbezahlt werden, das mit spezifischen Eingliederungsmassnahmen verknüpft wird. Langfristig würde sich dies positiv auf Gesellschaft und Wirtschaft auswirken sowie die IV entlasten.

  Mitteilung BR  / Reaktion SP  / Arbeitgeber