Das BVG befindet sich in einer neuerlichen, umfassenden Reform, und das in Zeiten wachsender Ungleichgewichte und Finanzierungssorgen. Doch während versicherungstechnische und politische Elemente das Feld beherrschen, wird im ganzen weitreichenden Vorhaben der Dritte Beitragszahler weitgehend ausgeblendet.

Die berufliche Vorsorge der Schweiz leistet sich den einmaligen Luxus gesetzlich garantierter Renten in einem kapitalgedeckten Vorsorgesystem und hält trotz rasant steigender Lebenserwartung das Rentenalter praktisch konstant. Solange die Kapitalerträge die steigenden Erfordernisse decken, kann darüber hinweggesehen werden. Doch im aktuellen Tiefzinsumfeld ist es dringend geboten, die Einnahmenseite unter die Lupe zu nehmen und nach neuen Quellen zu suchen.

Roland Kriemler, Geschäftsführer der KGAST, hat es in einem Beitrag unter dem Titel “Neue Ideen braucht die PK-Welt” getan. Dabei wirft er dem Bundesrat vor, in seiner Altersvorsorge 2020 die Renditeoptimierung ausgeblendet zu haben, was für ihn schon deshalb ganz unverständlich ist, weil Renditemöglichkeiten geradezu systematisch ungenutzt bleiben.

Kriemler propagiert in seinem Papier nicht die gängigen nicht-traditionellen Anlagen, sondern entwirft eine Reihe mehr oder minder unkonventioneller Ideen. Dazu gehört u.a. die auch von gewerkschaftlicher Seite geforderte Rückerstattung der Aufwendungen für die von der SNB verhängten Negativzinsen an die betroffenen Vorsorgeeinrichtungen, wobei Kriemler hier präzisere Vorstellungen über die Abwicklung anbietet.

Ebenfalls ins Kapitel Vermeidung von Kosten durch die Negativzinsen der SNB gehört der Vorschlag, dass Pensionskassen Kredite von Grossinvestoren zu leicht negativen Zinsen aufnehmen (die sonst von ihren Banken weit stärker belastet würden), womit sie wie die SNB “gratis” zu einem fast risikolosen Ertrag kämen. Nicht überraschend nimmt Kriemler auch das Thema Stempelabgaben für Vorsorgegelder auf, mit denen die Vorsorgeeinrichtungen resp. ihre Destinatäre völlig sachfremd und ungerechtfertigt belastet werden.

Sehr unkonventionell der Vorschlag, angesichts der über Jahre unbefriedigenden Performance des AHV-Fonds (das letzte Jahr bildete eine Ausnahme) die Verwaltung seiner Gelder von Pensionskassen-Managern vornehmen zu lassen. Würde der Fonds vergleichbare Renditen wie grosse Pensionskassen erzielen, kämen der AHV jährlich mehrere hundert Millionen Franken zusätzliche Einnahmen zugute. Allerdings bezweifelt Kriemler selbst die politische Machbarkeit seines Vorschlags, aber nachdenken darüber sollte erlaubt sein.

All das käme nur einem Drehen an diversen Rädchen gleich, könnte aber in der Summe doch erhebliche Wirkung zeigen. Kriemler schliesst seine Überlegungen mit den Sätzen:

Würde das Pensionierungsalter 2017 um zwei Jahre erhöht, wären alle Finanzierungsprobleme gelöst und man müsste nicht mehr über den Umwandlungssatz sprechen. Würden die Umwandlungssätze um zwei Prozentpunkte gesenkt, würde sich die Debatte um das Pensionierungsalter erübrigen. Würden sich die Pensionskassenrenditen langfristig um zwei Prozentpunkte erhöhen, dann bräuchten wir nicht über das Pensionierungsalter und die Umwandlungssätze zu streiten. Doch leider führen diese simplen Lösungsansätze mit dem wuchtigen Drehen an nur einer Stellschraube zu keinem Resultat. Es muss an allen Schrauben vorsichtig gedreht werden. Und vor allem: Es darf keine Schraube vergessen gehen – auch nicht jene des Dritten Beitragszahlers. Denn nur mit dem Einbezug aller Faktoren kann die Gesamtrechung aufgehen.

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