In einer Mitteilung zum Jahresabschluss 2016 schreibt die ZKB:

Im Geschäftsaufwand von 1‘441 Mio. Franken nicht enthalten ist ein einmaliger Aufwand von 70 Mio. Franken im Zusammenhang mit der Anpassung der versicherungstechnischen Grundlagen der Pensionskasse der Zürcher Kantonalbank an das veränderte Umfeld.

Zur langfristigen Sicherung der Renten wurde eine Reihe von Massnahmen verabschiedet, die per 1. Juli 2017 in Kraft treten. Dazu gehören die Senkung des Umwandlungssatzes für künftige Rentenbezüger, die Anhebung der Sparbeiträge der Versicherten und der Arbeitgeberin sowie die Anhebung des ordentlichen Rentenalters auf 64 von bisher 62 für Männer und Frauen.

Für Arbeitnehmer ab Jahrgang 1964 und älter sind Übergangslösungen vorgesehen. Im Sinne einer nachhaltigen Personalpolitik hat der Bankrat entschieden, dass die Bank Kosten zur Finanzierung der Übergangslösungen übernimmt. Deshalb wurde im Berichtsjahr zu Lasten des Personalaufwandes eine Rückstellung für Vorsorgeverpflichtungen im Umfang von 70 Mio. Franken getätigt.

Werner Enz kommentiert in der NZZ:

Etwas verwundern muss schon, wenn die Zürcher Kantonalbank (ZKB) nun zur Jahresmitte das künftige Rentenalter für Männer und Frauen von bisher 62 auf 64 Jahre erhöhen wird. Gab es da nicht heisse Debatten um die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre im Rahmen der Reformvorlage «Altersvorsorge 2020» von Sozialminister Alain Berset? Offenbar laufen für einmal die Uhren in Zürich langsamer als in Bern, jedenfalls jene im Saal des ZKB-Bankrats. Selbstverständlich ist das AHV-Rentenalter 65 nicht dasselbe wie eine auf Unternehmensstufe fixierte Sonderregel, aber es stünde der ZKB gut an, mit der Zeit zu gehen.

  ZKB / NZZ