pw. Die Kosten spielen in der Auseinandersetzung um die Ausgleichsmassnahmen zur UWS-Senkung eine massgebliche Rolle. Allerdings ist der Vergleich der diversen Modelle nicht ganz einfach. Und weil sie teilweise aus unterschiedlichen Quellen stammen (BSV, Arbeitgeberverband) und entsprechend jeweils auch in Zweifel gezogen wurden, herrscht auch entsprechende Verwirrung.

Auf Basis einer Anfrage Weibel hat das BSV die diversen Modelle neu durchgerechnet. Die Ergebnisse sind auf der Website der SGK-N zur AV2020 einzusehen und herunterzuladen. Ergänzend dazu gibt es auch Erläuterungen zu den “Grundmodellen” mit den jeweiligen Differenzen zu “Ständerat modifiziert” und “Nationalrat modifiziert”.

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Aufschlussreich sind aber die im Gegensatz dazu schlichten Tabellen, welche die Vergleichszahlen nach den Entscheiden der SGK-N enthalten.

Das vielleicht matchentscheidende Resultat befindet sich auf Seite 1 der BSV-Berechnungen zur Anfrage Weibel, wo für das Jahr 2030 als effektive Kosten des modifzierten Ausgleichskonzepts des Nationalrats 0,7% der AHV-Lohnsumme angegeben werden, für das Ständeratsmodell 0,6%, wobei die 1 Promille Differenz innerhalb Prognoseunsicherheit liegt. Die viel gehörte Kritik, das Modell des Nationalrats sei schlicht zu teuer, dürfte sich damit erledigen.

SGK-N /   Wirkung der Ausgleichskonzepte / Auswirkungen der modifizierten Konzepte  / Finanz. Auswirkungen 2030