Die Reglementsänderung der Pensionskasse Manor, u.a. mit tieferem technischem Zins, Streichung der Ueberbrückungsrente und dem Rentenalter 65 für Frauen und Männer hat breites Medienecho gefunden, obwohl keiner der Schritte besonders auffälig wäre. Zu vermuten ist, dass die Reaktion der Unia, welche sie zum Anlass genommen hat, Werbung für AHVplus zu machen, die Medien darauf aufmerksam gemacht hat.

Charlotte Jacquemart schreibt in der NZZ am Sonntag zur Frage ob das Rentenalter 65 für Frauen in der Pensionskasse überhaupt rechtens sei:

«Oft wird das Schlussalter im Zusammenhang mit einer Senkung des Umwandlungssatzes erhöht, so dass die Rente mit dem neuen Schlussalter etwa so hoch ist wie mit dem alten», sagt Roger Baumann (c-alm). Zur Erinnerung: Der Umwandlungssatz bestimmt die Höhe der Rente. Baumanns Erklärung trifft genau auf den Fall Manor zu: Weil die Manor-Pensionskasse den Umwandlungssatz auf 4,88% gesenkt hat, müssen die Angestellten länger arbeiten, wollen sie auf die gleiche Altersrente kommen wie früher. Und für die weiblichen Angestellten bedeutet dies: Arbeit über das offizielle Rentenalter hinaus.

Martin Roth, Geschäftsführer der Manor-Pensionskasse, bestätigt dies: «Die gegenüber dem bisherigen Reglement tieferen Umwandlungssätze machen es erforderlich erforderlich, dass für das gleiche Leistungsniveau wie bisher im Alter 63 neu bis Alter 65 in der Pensionskasse gespart werden muss.» Damit will das Warenhaus sicherstellen, dass das Leistungsniveau beibehalten wird: Heute erhalten die Angestellten 44 bis 45% des durchschnittlich versicherten Lohnes in Form einer Altersrente. Pensionskassenleiter Roth versichert aber: «Selbstverständlich steht es jeder Mitarbeiterin weiterhin frei, im Alter 64 in Pension zu gehen. Arbeitet eine Mitarbeiterin bis Alter 65, erhält sie zusätzlich zum Lohn ab Alter 64 ihre AHV-Rente.

Artikel NZZ / Meldung Unia / Interview Roth (FuW)