(SDA) Maler und Gipser können sich frühzeitig pensionieren lassen. Der Maler- und Gipserunternehmer-Verband (SMGV) stimmte dem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zu. Die Gewerkschaften haben bereits zugestimmt, mit dem Ja der Delegierten des Arbeitgeberverbands ist nun die Bahn frei für die Umsetzung. Das Modell sieht die Möglichkeit der flexiblen Teilpensionierung für Männer ab 60 und für Frauen ab 59 vor.  Hinzu kommt die vollständige Frühpensionierung ab 63 und 62 Jahren.

Bis zur ordentlichen Pensionierung erhalten die Betroffenen eine Übergangsrente von rund 70 Prozent des AHV- Lohns und die Beiträge an die 2. Säule bezahlt. Arbeitnehmer und -geber finanzieren das Modell gemeinsam mit je 0.85 Lohnprozenten. Der neue GAV gilt für die Deutschschweiz, den Jura und das Tessin. Die beiden Basel und die Branche in der Westschweiz kennen die Frühpensionierung bereits. Im Bauhauptgewerbe liegt das Rentenalter bei 60 Jahren.

  Mitteilung SMGV / GAV