Die neuen Bestimmungen zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung treten am 1. Januar 2017 in Kraft. Neu erfolgt die Teilung der Vorsorgeleistungen auch, wenn ein Ehepartner bereits pensioniert oder invalide ist.
Sobald ein Paar zwischen Heirat und Scheidung WEF-Vorbezüge oder Rückzahlungen getätigt hat oder ein Partner invalide wird, gestaltet sich die Bestimmung des zu teilenden Betrags vielschichtig. Knacknüsse ergeben sich auch beim Kürzen einer Invalidenrente vor dem Rücktrittsalter oder beim Beschaffen von Daten aus der Vergangenheit. Im verlinkten Artikel der Libera  werden einige Beispiele aus der Praxis vorgestellt.

  Artikel Libera