Die Sozialkommission des Ständerats scheibt in einer Mitteilung zu ihren Beschlüssen zur Altersvorsorge 2020 im Rahmen des Differenzbereinigungs-Verfahrens:

Die Kommissionsmehrheit kam zum Schluss, dass die Vorteile des vom Ständerat beschlossenen Modells klar überwiegen, und beantragt mit 8 zu 5 Stimmen daran festzuhalten. Der Zuschlag von 70 Franken auf der AHV-Rente und die Erhöhung des Ehepaarplafonds von 150 auf 155 Prozent seien für alle Neurentnerinnen und Neurentner sofort positiv spürbar, wurde argumentiert. Zudem sei das Modell des Ständerates deutlich kostengünstiger als jenes des Nationalrates, gemäss eingeholtem Bericht um 24 Milliarden Franken in 13 Jahren.

Zwei Minderheiten beantragen, auf den AHV-Rentenzuschlag von 70 Franken zu verzichten und die Leistungen stattdessen anderweitig zu verbessern. Die eine Minderheit schlägt für die Versicherten der zweiten Säule einen tieferen Koordinationsabzug kombiniert mit einer längeren Übergangszeit vor. Ergänzend dazu will die andere Minderheit Versicherten mit tiefen bis mittleren Einkommen, die schon früh erwerbstätig waren, die Frühpensionierung erleichtern. Zudem wurden weitere Modelle geprüft, aber verworfen.

Mit Stichentscheid des Präsidenten beantragt die Kommission, den Koordinationsabzug in der zweiten Säule anzupassen, um die Vorsorge von Personen mit Einkommen zwischen 21 150 und 55 000 Franken zu verbessern. Davon profitieren vor allem Frauen und Teilzeitbeschäftigte. Folgt der Ständerat diesem Antrag, betragen die Kosten der Ausgleichsmassnahmen im Jahr 2030 insgesamt 3,3 Milliarden Franken, verglichen mit 4,5 Milliarden Franken gemäss dem Nationalratsmodell.

Weiter wird der vom Nationalrat beschlossene Interventionsmechanismus abgelehnt . Der Bundesrat wird aber beauftragt, dem Parlament Stabilisierungsmassnahmen zu unterbreiten, falls der AHV-Fonds unter 80% einer Jahresausgabe sinkt. Die Mehrwertsteuer soll um 1% erhöht werden. Die vom NR abgeschaffte Kinderrenten will der Ständerat beibehalten. Die Einschränkungen bei den Witwenrenten werden abgelehnt.

  Mitteilung SGK-S /   Faktenblatt