In einer Mitteilung schreibt der Versicherungsverband:

Mit Bedauern entnimmt der SVV dem Faktenblatt der SGK-SR, dass die Kommission einer Beschränkung der Risikoprämien in der Kollektivlebensversicherung und einer Trennung der Überschüsse zugestimmt hat. Die Beschränkung der Risikoprämien ist überflüssig, da der Wettbewerb zwischen den Anbietern keine überhöhten Risikoprämien zulässt. Und sie wäre wettbewerbsverzerrend, weil sie für die Lebensversicherer, nicht aber für die autonomen und teilautonomen Pensionskassen gelten würde. Die Trennung von Rückstellungen und Überschüssen aus den Verrechnungsbereichen «Sparen», «Risiko» und «Kosten» hätte wiederum eine Verteuerung der Vollversicherungslösungen zur Folge. Der SVV appelliert deshalb an den Ständerat, diese Vorschläge abzulehnen, da die Lebensversicherer auf annehmbare Rahmenbedingungen angewiesen sind.

  Mitteilung SVV /   Faktenblatt SGK-S