Der Beobachter schreibt über den zunehmenden Zwang, die Altersleistung als Kapital zu beziehen. Was noch vor wenigen Jahren ungern gesehen wurde und bis zu zwei Jahre vor der Pensionierung angekündigt werden musste, um eine  Negativselektion durch Versicherte mit absehbar unterdurchschnittlicher Lebenserwartung zu verhindern, wird in höheren Lohnbereichen schrittweise zum Normalfall. Gründe dafür sind ungenügende Rendite auf dem Alterskapital, zu hoher Mindestumwandlungssatz und die internationalen Rechnungslegungs-Standards. Im Beobachter heisst es dazu:

Ausgelöst hat die Debatte die Pensionskasse der Credit Suisse. Ab 2017 zahlt sie maximal 98’700 Franken Rente pro Jahr. Wer mehr Altersguthaben hat, muss es als Kapital beziehen. Gewerkschafterin Bianchi fürchtet, dass das nur der Anfang ist. «Was jetzt nur für Kaderleute gilt, könnte bald auch für tiefere Lohnsegmente kommen.»

Weitgehend unbeachtet geblieben ist: Die Pensionskasse von Novartis geht seit fünf Jahren noch weiter. Eine Rente gewährt sie nur noch für Löhne bis 150’000 Franken. Wer mehr verdient, muss sich den entsprechenden Teil des Vorsorgevermögens auszahlen lassen. Und muss dafür zuvor auch seine Anlagestrategie wählen. Das bedeutet zusätzliche Risiken: Wenn die Finanzmärkte richtig schlecht laufen, erhält der Versicherte womöglich weniger, als er eingezahlt hat. Immerhin übernimmt bei Novartis der Arbeitgeber zwei Drittel der Beiträge. Das Konzept habe sich bewährt, heisst es bei der Pensionskasse.

Die Kassen sind heute um jeden Versicherten froh, der sich bei der Pensionierung möglichst viel Kapital auszahlen lässt. 2014 haben gemäss Bundesamt für Statistik 36’363 Versicherte insgesamt 6,1 Milliarden Franken bezogen. Laut Gewerkschafterin Bianchi eine gefährliche Entwicklung. Die Risikoverlagerung hin zu den Versicherten führe zu einer Entsolidarisierung in der zweiten Säule. «Das macht die private Vorsorge für den Einzelnen attraktiver als das Zwangssparsystem der zweiten Säule.»

Anders sieht das Kurt Gfeller, Vizedirektor des Schweizerischen Gewerbeverbands. Das Solidaritätsprinzip sei in der zweiten Säule «systemfremd». Zudem gelte der Zwang zum Kapitalbezug und zur Wahl der Anlagestrategie ja nur für eine «sehr kleine Minderheit». Betroffen seien ausschliesslich Besserverdiener, die nicht zum ersten Mal Geld anlegten. Jérôme Cosandey vom wirtschaftsliberalen Think-Tank Avenir Suisse ergänzt: «Kapitalbezüge oder die freie Wahl der Anlagestrategie im überobligatorischen Teil können nicht weniger Solidarität bedeuten, weil diese in der zweiten Säule gesetzlich gar nicht vorgesehen ist.»

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