Der Pensionskassenverband ASIP hält in einer Stellungnahme zu den Beschlüssen des Nationalrats zur Altersvorsorge 2020 ein weiteres Mal fest, dass für den Verband die ganzheitliche Sicherung der Altersvorsorge im Bereich der 1. und 2. Säule unter Beibehaltung des Leistungsziels im Vordergrund steht. Begrüsst werden das einheitliche Referenzalter und der vorzeitige Altersrücktritt ab Alter 60. Auch die Senkung des Umwandlungssatzes wird positiv vermerkt.

Vorbehalte meldet der ASIP hingegen bei den vom Nationalrat beschlossenen Ausgleichsmassnahmen an. Dazu heisst es in der Mitteilung:

Bezüglich der langfristig wirkenden Massnahmen hält der ASIP fest, dass sowohl die Beschlüsse des Stände- als auch des Nationalrates umsetzbar sind. Wie bereits in der Vernehmlassung festgehalten, unterstreicht der ASIP, dass mit dem Verzicht auf den Koordinationsabzug unter gleichzeitiger Anpassung der Altersgutschriftensätze das Leistungsniveau für AHV-Jahreslöhne von rund 85’000 Franken beibehalten, für tiefere Lohnbereiche aber ausgebaut wird. Schliesslich ist politisch zu entscheiden, ob man – bei einer Vereinfachung des Systems – die anfallenden Mehrkosten für die Sozialpartner und Leistungsverbesserungen bei tieferen Einkommen und Risikoleistungen (Überversicherungen) in Kauf nehmen will.

Eine allfällige Verbesserung der Altersvorsorge für Personen mit tiefen Einkommen, mit mehreren Arbeitsverhältnissen sowie für Teilzeitbeschäftigte über die AHV ist aus Sicht ASIP letztlich unter Berücksichtigung der Kosten-folgen durch die Sozialpartner zu beurteilen. Als Fachverband verhalten wir uns diesbezüglich neutral.

Ein wichtiger und für dessen Stabiltät entscheidender Erfolgsfaktor des international beneideten Schweizer Drei-Säulen-Systems ist die klare Trennung der drei Säulen. Für den ASIP ist deshalb entscheidend, dass die Kompensation der Senkung des BVG-Umwandlungssatzes zum Leistungserhalt innerhalb des BVG erfolgt. Der ASIP unterstützt kurzfristig wirkende Ausgleichsmassnahmen zur Erhaltung des Leistungsniveaus.

Die vorgesehene Übergangsfrist ist aber viel zu lang und sollte auf zehn, maximal fünfzehn Jahre beschränkt werden. Der Fachverband hätte eine dezentrale Lösung über die einzelnen Vorsorgeeinrichtungen einer zentralen Lösung über den Sicherheitsfonds mit Umverteilungen zwischen den Pensionskassen vorgezogen. Diese wäre nicht nur fairer gegenüber den Pensionskassen, die quasi ihre Hausaufgaben schon gemacht haben, sondern obendrein auch kostengünstiger.

Aufgrund der sich stellenden ökonomischen und demografischen Herausforderungen darf diese Reform auf keinen Fall scheitern. Im Hinblick auf die Volksabstimmung ist daher nochmals eingehend zu prüfen, welche Themen in das Gesamtpaket aufgenommen werden sollen, um den Erfolg nicht schon von Anfang an zu gefährden.

  Mitteilung ASIP