Jérôme Cosandey von Avenir Suisse unternimmt einen neuen, ebenso heroischen wie absehbar erfolglosen Versuch, die Zusammenhänge zwischen der Höhe des Umwandlungssatzes und der Höhe der Altersleistung über die gängige, in den Medien so beliebte Milchmädchenrechnung von UWS-Prozenten je 100’000 Franken hinaus zu differenzieren; zudem zeigt er auf, dass der geplante AHV-Zuschlag nicht zweckmässig ist. Er schreibt:

Man könnte meinen, die Botschaft sei endlich angekommen: Massgebend für die Rentenhöhe in der beruflichen Vorsorge ist nicht die Höhe des Umwandlungssatzes selber, sondern die Höhe des angesparten Kapitals zum Pensionierungszeitpunkt multipliziert mit dem gültigen Umwandlungssatz. Wird die Senkung des Umwandlungssatzes durch eine äquivalente Erhöhung des Sparkapitals kompensiert, so bleibt die Rente konstant. Doch seit der Beratung der Vorsorgereform durch den Ständerat Mitte September scheint diese Formel vergessen worden zu sein. Immer wieder ist Medienberichten zu entnehmen, dass aufgrund der vorgeschlagenen Senkung des Umwandlungssatzes die Renten der beruflichen Vorsorge gekürzt werden. Anschliessend wird im gleichen Atemzug für eine Kompensation in der ersten Säule plädiert. Aufgrund dieser Fehldiagnose wird die falsche Medizin verabreicht. (…)

image

Letztlich sind es nur ca. 48% der AHV-Pflichtigen, die eventuell von einer Senkung des Umwandlungssatzes nach 2033 tangiert werden. Eventuell, denn wie Auswertungen des Bundesamts für Statistik für 2010 zeigen, bezieht nur die Hälfte der BVG-Versicherten ihre 2. Säule in Rentenform. 34% der Versicherten entscheiden sich für den Kapitalbezug, weitere 16% für eine Mischform aus Kapital und Rente. Wer das Kapital bezieht, nimmt sein ganzes Geld mit. Für ihn spielt die Höhe des Umwandlungssatzes keine Rolle.

Zudem sind gemäss Bundesamt für Sozialversicherung sechs von sieben Versicherten in sogenannten umhüllenden Pensionskassen versichert, vier von sieben sogar in stark umhüllenden Kassen. Diese Kassen bieten Leistungen, die über die gesetzlichen Minima hinausgehen. Dank einer Mischrechnung können diese Vorsorgeeinrichtungen bereits heute einen tieferen Umwandlungssatz auf die gesamten Altersvermögen anwenden. Gemäss Swisscanto beträgt 2015 der durchschnittliche Wert 6,34%. In diesen Kassen wurde die Reduktion des Umwandlungssatzes teilweise bereits vorweggenommen und finanziert. Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes hätte dort wenig bis keine Auswirkung. Am Schluss sind es weniger als 15% der AHV-Pflichtigen, die ab 2033 potentiell von einer Reduktion des Umwandlungssatzes tangiert sind.

Statt nur für diese 15% der aktiven Bevölkerung und erst ab 2033, erhöht man nun für alle und ab sofort die AHV – auch für den Staranwalt, für den Herzchirurgen oder die Tochter des Milliardärs. Ein effizienter, schonender Umgang mit finanziellen Ressourcen ist das nicht. Viel mehr hat man das Gefühl, dass man den ganzen Garten mit dem Feuerwehrschlauch flutet, um einzelnen «Margritli» Wasser zu geben.

Avenir Suisse