Werner Enz kritisiert in der NZZ die von der OAK ausgeheckte Verschärfung der Auflagen für die Revisionsstellen.

In einer Zeit, in der die meisten Schweizer Pensionskassen über ausbleibende Zinserträge klagen und neue Anlagestrategien aushecken müssen, wiehert der Amtsschimmel laut und schrill. Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK) schlägt in einer neuen Weisung, die noch nicht rechtskräftig ist, eine Mehrkosten und bürokratischen Leerlauf verursachende Verschärfung der Revision vor. Vor allem in die Nase sticht die erwogene Auflage, eine Revisionsgesellschaft müsse innerhalb eines Kalenderjahres im Minimum 1000 Prüfstunden leisten. Warum nicht gleich ein volles Mannjahr? Als Geltungsbereich sieht die OAK alle dem BVG unterstellten Pensionskassen, Freizügigkeitsstiftungen, Stiftungen des «3a»-Sparens sowie Anlagestiftungen. Ohne auf die Grösse von Kassen Rücksicht zu nehmen, würde mit einer derart kruden Auflage viel Schaden angerichtet. (…)

Wenn es dann etwas zu bemängeln gäbe, würde sich womöglich die kantonale Stiftungsaufsicht zu Wort melden – doch vermutlich hätte es vorher schon die Revisionsstelle getan. Die OAK hat mit Pierre Triponez einen Präsidenten, der über die effektiven Bedürfnisse von KMU und vielfach kleinen Pensionskassen doch etwas besser im Bild sein müsste.

  OAK Weisung zur Prüfung / OAK Anhörung zu Revisionsstellen