Die Oberaufsichtskommission BV schreibt in einer Mitteilung, dass sie entschieden habe, die geplante Weisung über Mindestanforderungen für Revisionsstellen “vorerst” nicht in Kraft zu setzen. Das Vorhaben ist in einer Anhörung bei Fachkreisen auf heftige Kritik gestossen, zumal ihre Notwendigkeit nicht belegt wurde und die vorgesehenen Vorschriften äusserst weitreichend gewesen wären. Die NZZ bezeichnete das Vorhaben kurzerhand als “Schnapsidee”. Die OAK schreibt:

Die Oberaufsichtskommission OAK BV hat vom 24. Juni bis zum 31. August 2015 eine Anhörung zum Entwurf der erwähnten Weisungen durchgeführt.

Ziele der Weisungen sind die Qualitätssicherung der Revision von Vorsorgeeinrichtungen durch die Einführung von Mindestanforderungen an die Unabhängigkeit und an die Erfahrung aus praktischer Tätigkeit.

Bei der OAK BV sind über 30 schriftliche und mündliche Stellungnahmen eingegangen. Die Notwendigkeit von Massnahmen zur Qualitätssicherung der Revision sowie die vorgesehenen Anforderungen an die Unabhängigkeit wurden von den Anhörungsadressaten, mit wenigen Ausnahmen, nicht bestritten.

Hingegen wurde die vorgesehene Anforderung von 1000 Prüfstunden aus praktischer Tätigkeit abgelehnt. In einem Teil der Eingaben wird ein solches Erfordernis als zu hoch, in anderen als nicht tauglich für die Zielerreichung betrachtet. In zahlreichen Eingaben wurden konkrete alternative Vorschläge präsentiert.

Die OAK BV hat aufgrund der Ergebnisse der Anhörung entschieden, den Weisungsentwurf vorerst nicht in Kraft zu setzen und einer Überarbeitung zu unterziehen. Die Kommission hat jedoch zugleich bekräftigt, dass sowohl an Vorgaben an die Unabhängigkeit als auch an einer Mindestanforderung an Erfahrung aus praktischer Tätigkeit festgehalten werden soll.

Weisungsentwurf / Stellungnahme Expertsuisse /   NZZ