Der Referenzzinssatz wird von der Schweizerischen Kammer der PK-Experten (SKPE) jährlich auf der Grundlage des BVG-Indexes 2005 Pictet BVG-25 plus vom 30. September (Gewicht zwei Drittel) und der Rendite 10-jähriger Bundesanleihen ebenfalls am 30. September veröffentlicht (Gewicht ein Drittel). Das Ergebnis wird um 0.5% vermindert und auf 0.25% abgerundet. Der Referenzzinssatz darf zudem weder unter der Rendite für 10-jährige Bundesanleihen noch über 4.5% liegen. Der Referenzzinssatz gilt für Jahresabschlüsse 2015 der Vorsorgeeinrichtungen. Details zur Berechnung und der Höhe des Referenzzinssatzes finden sich in der Fachrichtlinie 4 (FRP 4) der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten, SKPE.

Auf dieser Basis hat die  SKPE hat den technischen Referenzzinssatz per 30.09.2015 mit 2.75% (Vorjahr 3.0%) ermittelt.

SPKE