Albert Vitali wollte vom Bundesrat wissen, wie der Sparprozess aussähe, wenn  der Beginn auf 21 Jahre vorverlegt würde. Bundesrat Berset gab  Antwort: Zur ersten Frage: Bezogen auf das Jahr 2012 wären rund 150’000 Männer und 135’000 Frauen zusätzlich dem obligatorischen BVG-Sparprozess unterstellt gewesen. Dies entspricht knapp drei Vierteln der 21- bis 24-jährigen Arbeitnehmenden. Die Anzahl der aktiven BVG-Versicherten hätte sich damit um 8 Prozent erhöht. Die vorgeschlagene Senkung der BVG-Eintrittsschwelle ist dabei bereits berücksichtigt.

Jetzt zur zweiten Frage: Im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 wurde die Vorverlegung des Beginns des Sparprozesses als Kompensationsmassnahme zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes geprüft. Diese Massnahme hat sich als nur beschränkt geeignet erwiesen, weil in den meisten Fällen die versicherten Löhne wohl bescheiden wären, da diese Personen häufig noch in Ausbildung oder am Anfang ihrer Berufskarriere stehen. Des Weiteren hat die Vorverlegung des Sparbeginns nur für Personen eine Wirkung, welche im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform jünger als 25 Jahre alt sind. Deshalb schlägt der Bundesrat andere Lösungen zur Stärkung des Sparprozesses vor, nämlich eine Erhöhung des versicherten Lohnes und eine Anpassung der Altersgutschriftensätze.

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